VG Arnsberg bestätigt Recht auf Dienstanweisungen von Jobcentern nach IFG

Begonnen von Telekom-Richter, 10:06:38 Sa. 14.Dezember 2013

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Telekom-Richter

"In einem Gerichtsbescheid vom 28.11.2013 (Az.: 7 K 2/13) bestätigt das Verwaltungsgericht Arnsberg durch die vorsitzende Richterin Ströcker, Richterin Dr. Breitwieser und Richter Janßen den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Dienstanweisungen der Jobcenter nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Das Gericht führt im Bescheid aus:
,,Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, IFG NRW) hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu dem bei der Stelle vorhandenen Informationsmaterial."

http://www.lokalkompass.de/arnsberg/ratgeber/vg-arnsberg-bestaetigt-ifg-rechtsanspruch-auf-herausgabe-von-dienstanweisungen-von-jobcentern-d379858.html

Das Recht auf die Herausgabe interner Weisungen nach dem IFG des Bundes gilt für alle Jobcenter. Optionskommunen unterstehen zum Teil demInformationsfreiheitsgesetz der jeweiligen Länder.

mehr dazu:
http://www.beispielklagen.de/IFG017.html

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