Sozialstaat Deutschland: Platz in Notunterkunft muss eingeklagt werden

Begonnen von dagobert, 23:23:16 Di. 29.August 2017

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

ZitatVG München: Bulgarischer Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft ein

Auch ein nach dem ,,Unionsbürgerausschlussgesetz" vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossener bulgarischer Obdachloser hat Anspruch auf einen Platz in einer Notunterkunft.
Ein bulgarischer Obdachloser hat sein Unterbringungsrecht gegen die Stadt München beim Verwaltungsgericht München erfolgreich eingeklagt, berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2017. Das Verwaltungsgericht München habe die Stadt verpflichtet, dem 57-Jährigen vorläufig einen Platz in einer Notunterkunft einzuräumen.

Mehr dazu hier: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sueddeutsche-zeitung-bulgarischer-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein
Quelle: Thome-Newsletter vom 28.08.17
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

  • Chefduzen Spendenbutton