Chefduzer und Betriebspolitik

Begonnen von counselor, 16:04:33 Mi. 09.Oktober 2019

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counselor

Der Betrieb hat heute angerufen. Sieht so aus, als ob mir für die Monate der Abwesenheit ab Januar 2021 der Lohn gekürzt wird, also für Januar und Februar. Es befinden sich verschiedene Modelle der vorübergehenden Lohnsenkung in Abstimmung mit dem Betriebsrat.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Kuddel

In so einem Moment ist ein rückgratloser Betriebsrat das Letzte, was man braucht.

counselor

Stellt sich auch die Frage, ob eine vorübergehende Lohnsenkung wegen des Betretungsverbots rechtmäßig ist. Ich habe da so meine Zweifel.

Laut meiner Sachbearbeiterin soll wohl nur der Grundlohn bezahlt werden und die Steigerungsbeträge wegfallen. Was genau kommt, hängt von den Verhandlungen mit dem Betriebsrat ab.

Eine weitere Frage ist, ob ich für die zwei Monate einen Anspruch auf Erhöhung meines Wohngeldes habe.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Gerade habe ich wieder mit dem Betrieb telefoniert. Er ist jetzt vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf Anordnung der Staatsregierung ganz geschlossen. Wie es mit den Löhnen weitergeht, konnte man mir noch nicht sagen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Der Lohn wurde jetzt doch nicht gekürzt, wenn man von der Fahrtkostenerstattung absieht.

Seit dem 11. Januar hat der Betrieb wieder geöffnet. Nur die Mitarbeiter mit coronarelevanten Grunderkrankungen bleiben weiterhin daheim.
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counselor

Heute rief mich eine Kollegin an, mit der ich normalerweise eng zusammenarbeite. Sie ist ebenfalls wegen coronarelevanter Grunderkrankungen vom Betretungsverbot für den Betrieb betroffen. Ihr wurde der Lohn drastisch gekürzt. Die Kriterien für die Lohnkürzung sind nicht wirklich klar. Sie würde deswegen und weil sie es mit ihrer Mutter daheim schwer aushält, gerne wieder arbeiten gehen. Das dafür notwendige Attest bekommt sie nicht von ihrem Hausarzt, weil dieser ihr bescheinigen müsste, dass sie trotz der Erkrankungen kein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Covid19 Infektion hat und damit quasi die Haftung für einen schweren Verlauf übernehmen müsste.

Falls auf mich so eine Lohnkürzung zukommen sollte, werde ich meinen Arbeitsrechtsschutz beim DGB in Anspruch nehmen und mich dort beraten lassen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Der Betrieb hat gerade angerufen. Wir werden bevorzugt gegen Covid-19 geimpft. Entsprechend werde ich in den nächsten Tagen einen Brief mit der Impfaufklärung und einem Anmeldebogen erhalten. Außerdem gibt der Betrieb zwei FFP2-Schutzmasken pro Woche kostenlos an die Mitarbeiter aus für die Anfahrt mit dem ÖPNV.

PS: Ich werde mich natürlich impfen lassen.
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counselor

Im Betrieb gab es jetzt einen Coronafall in der Verwaltung. Die Kollegen -auch die aus meiner Abteilung- müssen in Quarantäne. Zunächst bis Montag, dann erhalten sie die Testergebnisse. Bin ich froh, dass ich nicht arbeiten musste.

Soll mir nochmal jemand erzählen, die Krankheit gäbe es nicht und es handle sich um eine "Plandemie"....

PS: Habe gerade mit einer Kollegin telefoniert. Der ganze Standort unseres Betriebes wurde vom Gesundheitsamt heute getestet und bis zur Bekanntgabe der Testergebnisse unter Quarantäne gestellt.
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counselor

Gerade noch mit einer Kollegin telefoniert: Der Betrieb ist jetzt bis 16.2.21 auf Anordnung des Gesundheitsamtes geschlossen und die Kollegen müssen so lange in ihren Wohnungen in Quarantäne ausharren.
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counselor

Habe jetzt mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert: In der Buchhaltung ist vor 1,5 Wochen die hochansteckende britische Virusmutante ausgebrochen. Die Buchhaltung befindet sich daher schon seit 1,5 Wochen in Quarantäne. Der Nachweis der Mutante dauerte 1,5 Wochen und da niemand weiß, wie lange die Inkubationszeit bei dieser Mutante ist, wurde die gesamte Belegschaft getestet und bis 16.2.21 quarantänisiert. Eine Vorsichtsmaßnahme sozusagen. Es gibt aber zur Zeit außer in der Buchhaltung keine Kranken.

Auf mich hat das Ganze keine Auswirkung.
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counselor

Wie ich gerade erfahren habe, wurde bei meinen Kollegen gestern vom Gesundheitsamt eine zweite Reihentestung auf Corona vorgenommen. Einige Kollegen sind wohl durch die Quarantäne zum Fall für die Psychiatrie geworden.
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Kuddel

Zitat von: counselor am 15:09:19 Sa. 13.Februar 2021
Einige Kollegen sind wohl durch die Quarantäne zum Fall für die Psychiatrie geworden.

Ich persönlich habe relativ wenig Prolbleme mit dem Lockdown. Ich weiß aber, daß andere damit überhaupt nicht klarkommen. Deshalb plädiere ich dafür, nach Alternativen zu suchen, damit man den Lockdown zumindest lockern kann.

Der Mensch ist nicht nur ein Organismus, der durch chemische Prozesse lebt (und vor gefährlichen Viren geschützt werden muß), der Mensch ist ein Soziales Wesen. Er geht vor die Hunde ohne Kontakte und ein Miteinander.

counselor

Auf jeden Fall ist die Quarantäneanordnung kritikwürdig. Man hat hier nämlich körperlich gesunde psychisch kranke Kollegen einfach weggesperrt. Mit dem Argument, man wisse bei der britischen Mutante die Inkubationszeit nicht. Das dürfte unverhältnismäßig gewesen sein.
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counselor

Die Quarantäne wurde wieder aufgehoben. Die Kollegen sind froh, dass sie seit Montag wieder arbeiten können. So manch einer verträgt die Einsamkeit nicht und manch einer lebt mit Personen im Haushalt, mit denen er/sie sich nicht versteht.
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counselor

Leider weiß ich immer noch nicht, ob ich in einer Woche wieder arbeiten muss. Bin gespannt, wann die neue Allgemeinverfügung herauskommt.
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counselor

Gerade Anruf vom Betrieb: Wahrscheinlich wird mein Coronaurlaub bis April verlängert. Sicher ist es aber noch nicht ganz, da die Staatsregierung noch keine Allgemeinverfügung verkündet hat. Es handelt sich um eine mündliche Auskunft unter Vorbehalt des Ministeriums. Positive Nachrichten gibt es auch in punkto Coronaimpfung: Alle Beschäftigten werden noch im März mit AstraZeneca durch ein mobiles Impfteam geimpft. Ich werde mich auch impfen lassen.

Der Betrieb will beim Ministerium erreichen, dass vollständig geimpfte Beschäftigte künftig von den Betretungsverboten ausgenommen werden.
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counselor

Laut der neuen Allgemeinverfügung bin ich bis 15.4.21 im Coronaurlaub. Ob ich nach der Impfung wieder arbeiten gehen kann, ist noch nicht raus.
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counselor

Der Termin zur ersten Coronaimpfung steht fest: Donnerstag, 4.3.21 um 12 Uhr im Betrieb.
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counselor

Habe gerade die erste Impfung bekommen. Die zweite Dosis erhalte ich dann am 6.5.21. Mein leichter Schnupfen stand der Impfung nicht entgegen. Hoffe, dass ich keine Nebenwirkungen bekomme. Die Impfärztin empfahl mir im Falle von Kopfschmerzen oder Fieber Paracetamol zu nehmen. Bei stärkeren Nebenwirkungen soll ich zum Hausarzt.
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counselor

Bisher keine Nebenwirkungen. Nur ein leichtes Kribbeln an der Einstichstelle. Hoffe, das bleibt so.
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counselor

Habe gerade mit dem Betrieb telefoniert. Ich war wohl einer der wenigen, die ganz ohne Nebenwirkungen durch die Impfung waren. Die meisten hatten leichte Beschwerden. Nun macht meine Sachbearbeiterin etwas Druck, dass ich mir vom Internisten bzw dem Hausarzt ein Attest hole, aus dem hervorgeht, dass ich aufgrund der Impfung kein erhöhtes Risiko mehr habe, an einem schweren Covid19-Verlauf zu erkranken und entsprechend dann wieder arbeiten kommen kann. Ich werde das am Montag beim Internisten einmal abklären und den Betrieb am Dienstag vom Ergebnis in Kenntnis setzen.
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counselor

War gerade beim Internisten. Das vom Betrieb gewollte Attest gibt er mir nicht, da ich -trotz erster Impfung- aufgrund diverser internistischer Erkrankungen zu gefährdet bin. Ich soll daheim bleiben und Distanz zu anderen Leuten halten. Das Attest gibt es erst, wenn ich die zweite Impfdosis bekommen habe.
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Onkel Tom

Zitat
...
Nun macht meine Sachbearbeiterin etwas Druck..
...

AfA/JC - Krampen ?

Wenn ja, können wir denen den Spaß verderben.. Ganz bestimmt..  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Nein, keine AfA oder JC-Krampen, sondern Personalabteilung. Habe gerade mit ihr telefoniert und ihr mitgeteilt, dass mein Internist das Attest nicht ausstellt. Das hat sie eingesehen.
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counselor

Gerade hat der Betrieb angerufen. Mein Coronaurlaub wird verlängert, und zwar theoretisch bis zum 31.5.2021. Allerdings werde ich am 6.5.21 zum zweiten Mal im Betrieb mit Biontech/Pfizer geimpft. Da dann 14 Tage danach der volle Impfschutz einsetzt, wird noch abgeklärt, ob ich dann um den 20.5.21 wieder arbeiten kann. Denn dann besteht wohl keine Gefahr mehr, dass ich einen schweren Verlauf einer Covid-19 Erkrankung erleide, so die Argumentation des Betriebes.

Geklärt werden muss auch noch, ob Geimpfte der betrieblichen Corona-Testpflicht unterliegen, die ja jetzt kommen soll.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Ich wurde heute das zweite mal mit Biontech/Pfizer geimpft.

Da die Staatsregierung nichts dazu geregelt hat, wie mein Arbeitgeber mit vollständig geimpften Personen umgehen soll, benötige ich aufgrund des immernoch für mich geltenden Betretungsverbots zur Arbeitsaufnahme ein ärztliches Attest darüber, dass ich im Falle einer Covid-19-Infektion nicht gefährdet bin, einen schweren Verlauf zu erleiden. Der Internist will es mir nicht ausstellen und verweist an den Hausarzt. Beim Hausarzt hat man von einem solchen Attest noch nichts gehört und will mir bis morgen mitteilen, ob ich das Attest bekomme oder nicht.

Der Arbeitgeber hätte es gerne, wenn ich in zwei Wochen wieder zu arbeiten beginne, da dann der Impfschutz voll ausgebildet ist.
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counselor

Der Hausarzt stellt mir das Attest bis Ende nächster Woche aus. Am Montag kläre ich dann mit dem Betrieb den Arbeitsbeginn.
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counselor

Habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin im Betrieb über den Arbeitsbeginn verhandelt. Mein erster Arbeitstag ist Freitag, der 21.5.21.
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counselor

Habe gerade festgestellt, dass die Lohnfortzahlung ausgeblieben ist. Werde am Montag im Betrieb anrufen und nach dem Grund fragen. Außerdem habe ich heute vom Hausarzt eine Bescheinigung erhalten, dass ich zwei Wochen nach der zweiten Impfung gegen SARS-CoV2 nur noch ein geringes Risiko habe, im Falle einer Infektion mit SARS-CoV2 einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden. Diese Bescheinigung muss ich dann am 21.5.21 zur Arbeitsaufnahme im Betrieb vorlegen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Ich hätte Personaler nur informiert, durchgeimpft zu sein, mehr nicht..

Typisch Bürokratismus, die am liebsten Garantiescheine a la "passiert schon nix"
in ihren Akten abheften wollen.. Jo, damit der letzte im Kettenglied "der dumme"
bleibt, falls was schief läuft  :P
Lass Dich nicht verhartzen !

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