Neue Weisung der BA zu § 12a SGB II

Begonnen von counselor, 18:50:15 So. 30.Oktober 2022

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

counselor

Zitat7. Neue Weisung der BA zu § 12a SGB II
-----------------------------------------------------------

Die BA hat eine neue Weisung zu § 12a SGB II herausgegeben, also der Pflicht zur Beantragung vorrangiger Leistungen. Sollten die Regelungen zur Änderungen des SGB  II / Bürgerfeld zum Tragen kommen., kann die BA die Weisung im Januar direkt wieder ändern, weil dann die Pflicht zur Beantragung von Altersrente mit Abschlägen entfällt.

Die Weisung ist hier zu finden: https://t1p.de/buca

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-42-2022-vom-30-10-2022.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

  • Chefduzen Spendenbutton