WBA: Ich kann seit sieben Tagen keine Miete zahlen

Begonnen von Frauenpower, 18:52:38 So. 06.November 2022

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Frauenpower

Im September 2022 stellte ich Antrag WBA, es gab keine Änderungen. Wie üblich reichte ich Kontoauszüge ein. Die Ausgaben geschwärzt, die "Einnahmen" nicht. Was bisher immer so ok war.

Erste Aufregung nach ein paar Tagen: mir werden Einnahmen unterstellt, ich soll ungeschwärzte Auszüge einreichen, keine Originale schicken. Kopien, Briefmarken, Einschreiben.. Zahlt das JC natürlich nicht.

Nach Tagen wieder keine Antwort und nichts Gutes ahnend ging  ich Mitte Oktober zum Amt nachfragen. Der Antrag wurde vorläufig bewilligt hieß es,  aber  ohne Miete, weil ich das Kreuzchen an der Stelle nicht setzte, erfuhr  ich dann zufällig. Und ich erwirkte noch im selben Moment den Antrag mit der nötigen Ergänzung wieder einzureichen und ließ es mir bestätigen, was keine Selbstverständlichkeit mehr seit Neuestem ist.
Da sich nichts änderte ging mir das mit dem Kreuzchen  unter, was mir bisher nicht passiert war.  Wieder Aufregung, weil klar ist, wieviel Zeit das kosten wird.

Unverständlich, dass da nicht rückgefragt wurde beim Fordern der Kontoauszüge ob das mit der Miete stimmt, wo ich erst ja umgezogen und zwischendurch im Zeitraum der Antragstellung wieder kurz im Krankenhaus war mit Info ans Jobcenter.
Aber der  Verwaltungsweg geht halt vor den Mensch. :/

Als weiter keine Antwort kommt, schrieb ich vorsorglich einen Widerspruch auf den Bescheid den ich inzwischen erhielt,  der mir nur Alg II ohne die Miete vorläufig bewilligt.

Wegen dem WBA war ich letzte Woche dann das dritte Mal im Amt vorstellig. Ich erhielt die Antwort, dass weitergegeben würde, das es eilt.

Bis heute kein neuer Bescheid und wahrscheinlich keine Miete (direkt aufs Vermieterkonto als vertragliche Bedingung des Vermieters) überwiesen, auch wenn mein Vermieter sich bisher nicht gemeldet hat.

Und morgen ist dann der siebte Tag.

Und das zu einer Zeit, wo noch der vereinfachte Zugang zu Hartz IV gilt wegen der Corona-Regelung, die noch nicht aufgehoben ist, wie ich meine wo gelesen zu haben, was bspw. die Einforderung ungeschwärzter Kontoauszüge betrifft.

counselor

Möglich wäre eine außerordentliche Kündigung durch deinen Vermieter, wenn Du an zwei aufeinander folgenden Terminen mit der Mietzahlung im Rückstand bist
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Frauenpower


dagobert

Nicht abwarten.
Sofort (!) einen EA-Antrag beim zuständigen SG einreichen, am besten vorab per Fax.

Das kürzeste ER-Verfahren was ich bisher erlebt habe, hat drei Wochen gedauert. Bis dahin wäre bei dir schon fast die nächste Miete fällig.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Ich würde schnell zum JC hin und deren offene Fragen durch Vorlage
von Kontoauszügen beantworten und den Härtefall beantragen, da die
Mietzahlung bereits im Verzug ist.

Du könntest auch ein Schreiben dazu aufsetzen, der die Unstimmigkeiten
klärt und den Antrag auf Weiterbewilligung wegen Härtefall aufs
Papier bringt.

Funzt das nicht, gleich zum SG eine "Einstweilige Anordnung" (EA)
beantragen. Dazu alles, was den Sachverhalt beschreibt, mitnehmen.

Viel Glück und Daumendrück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Danke für eure Antworten!

@ Onkel Tom: Ich hatte die Kontoauszüge ja dann ungeschwärzt eingereicht. Es hing jetzt wohl alles an dem Kreuzchen auf dem Antrag in der Rubrik "fallen Kosten für Unterkunft an" , das ich vergaß, was mir aber schon vor Mitte Oktober hätte mitgeteilt werden können.

Inzwischen erhielt ich Post.
Es könnte Entwarnung signalisieren, muss es nochmal durchgehen. Aber wieder nur "vorläufige" Bewilligung.

Edit: Miete wird für diesen Monat nachgezahlt und auch kúnftig erfahre ich schriftlich wenn auch vorläufig :/ und meinem Widerspruch würde entsprochen werden, erfuhr ich (lediglich) mündlich.


Onkel Tom

Zitat von: Frauenpower am 11:52:43 Di. 08.November 2022Danke für eure Antworten!

@ Onkel Tom: Ich hatte die Kontoauszüge ja dann ungeschwärzt eingereicht. Es hing jetzt wohl alles an dem Kreuzchen auf dem Antrag in der Rubrik "fallen Kosten für Unterkunft an" , das ich vergaß, was mir aber schon vor Mitte Oktober hätte mitgeteilt werden können.
..

Echt ? Mache dir nix draus, habe auch schon mal vergessen, meine Unterschrift drauf zu setzen.  :-[

ZitatInzwischen erhielt ich Post.
Es könnte Entwarnung signalisieren, muss es nochmal durchgehen. Aber wieder nur "vorläufige" Bewilligung.

Edit: Miete wird für diesen Monat nachgezahlt und auch kúnftig erfahre ich schriftlich wenn auch vorläufig :/ und meinem Widerspruch würde entsprochen werden, erfuhr ich (lediglich) mündlich.


Jo, und Vorfall archivieren für den Fall, das Stimmung beim Vermieter kippen sollte.  ;)

Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

@Onkel Tom: klar, wird alles gesamnelt!

Der Vermieter hat die Miete anscheinend immer noch nicht bekommen, am Mittwoch, 16.11.22 erhielt ich Post von ihm inkl Mahngebühr, obwohl die Miete direkt an ihn  auf seine Vertragsbedingung hin vom Jobcenter überwiesen wird.

Eine Woche davor (Datum Bescheid 08.11.22) erhielt ich einen Bescheid vom Jobcenter, dass ich Miete für November 2022 und die folgenden Monate erhalte. Überwiesen wurde aber wohl nichts.

Ggf wird erst mit der Dezember - Ausschüttung überwiesen???

Habe nach Vermieterbrief - Erhalt gleich am nächsten Tag am Donnerstag das Jobcenter informiert. Bisher keine Antwort. Auch heute nicht

Heute informiert der Energieanbieter über zu erwartende höhere Kosten.

Meinem Widerspruch wurde vom Jobcenter bezüglich Miete  enstsprochen, in Aussicht gestellte Bescheide stehen bisher aus.


Onkel Tom

Ich nehme an, das die Knete zum kommenden Monatswechsel raus geht.
Papierkram dazu kommt meist ein paar Tage vorher.
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Ich bin jedenfalls nicht bereit, die Mahngebühr für die Zahlungserinnerung des Vermieters  zu zahlen und teilte dem Vermieter schriftlich mit, dass ich in gewisser Weise die Miete schon Mitte Oktober angewiesen habe im Rahmen des WBA. Und Kopie des relevanten Teil des Mieten-Bewilligungs  - Bescheides vom Jobcenter.  Also nix mit zu spät gezahlter Miete meinerseits. 




dagobert

Zitat von: Frauenpower am 05:32:39 Di. 22.November 2022dass ich in gewisser Weise die Miete schon Mitte Oktober angewiesen habe im Rahmen des WBA.
Das wird den Vermieter nicht interessieren, zumal es Unfug ist. Der WBA ist keine Mietzahlung.

Die Mahngebühr beim JC einfordern, dabei auf § 19 Abs. 1 SGB II (Leistungen nach dem SGB II umfassen auch die KdU) iVm § 37 SGB II (KdU sind vom Hauptantrag umfasst und müssen demnach nicht extra beantragt werden) hinweisen.
Bei Unklarheiten hätte das JC wenigstens zeitnah nachfragen müssen, was los ist.

Und in Zukunft bitte etwas klarer schreiben, was Sache ist.
Wenn ich sowas lese, bleibt da nämlich nur ein großes Fragezeichen:
Hat sie jetzt nen Bescheid oder nicht?
Zitat von: Frauenpower am 15:03:37 Sa. 19.November 2022Eine Woche davor (Datum Bescheid 08.11.22) erhielt ich einen Bescheid vom Jobcenter, dass ich Miete für November 2022 und die folgenden Monate erhalte.
[...]
Meinem Widerspruch wurde vom Jobcenter bezüglich Miete  enstsprochen, in Aussicht gestellte Bescheide stehen bisher aus.

Für die Zukunft wäre zu überlegen, die Direktzahlung der Miete zu stoppen und das selbst in die Hand zu nehmen. Dann hast du immer die Kontrolle, ob und wann die Miete überwiesen wurde.
Kleiner Denkanstoß:
https://forum.chefduzen.de/index.php?msg=321534
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Frauenpower

Ich habe gerade durch Zufall festgestellt, dass die mir die Miete auf mein Konto überwiesen haben und dass die das gemäß Bescheid, den ich darauf hin genauer betrachtete auch künftig so planen.

Wegen des beschissenen vergessenen Kreuzchens im September behandeln die den Direktüberweisungsfall Miete jetzt als was ganz Neues??

Oder glauben die, die müssen mich jetzt nur noch etwas weiter gängeln, dann spring ich schon von allein ab, wohin auch immer??


dagobert

Dann überweise die Miete an den Vermieter und gut is.

Schlimmstenfalls meckert der Vermieter vielleicht; mietrechtlich zählt allein, dass der seine Kohle kriegt. Von welchem Konto ist aus rechtlicher Sicht egal.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Frauenpower

Ja, zu dieser Haltung entschied ich mich dann auch und habe die Miete  dann auch gleich überwiesen. Ich will ab sofort gelassener sein. Wollte zuerst noch was schreiben aber dann dachte ich es auch so wie du sagst.

Frauenpower

Inzwischen schrieb ich einen Widerspruch, dass die  "vorläufige" Bewilligung in regulär umgewandelt wird, ich gerne  eine Begründung für das "vorläufig" hätte und dass die Miete wieder direkt an den Vermieter überwiesen wird

Antwort steht noch aus.

Frauenpower

Eine Antwort auf den Widerspruch habe uch bisher nicht erhalten, das Geld mit Miete wird weiter auf mein Konto überwiesen, das zum Alg II leicht erhöhte Bürger_innengeld für Januar wurde überwiesen und inzwischen erhielt ich einen Bewilligungs-Bescheid für das Bürger_innengeld, der aber "weiterhin vorläufig" ist!! 😡

Onkel Tom

Mit einem Widerspruchsbescheid oder Abhilfebescheid kannst Du ca. 2-3 Monate
rechnen. Es ist auch besser, wenn Du die Miete auf dein Konto bekommst, statt
es vom JC direkt an den Vermieter überwiesen wird.

Fals das JC wieder was zu bemängeln hat, kann es passieren das SB die
Zahlungsstop-Funktion in der JC-EDV auslöst und Du bekommst erst dann was
davon mit, wenn der Regelsatz nicht auf dem Konto ist und der Zahlungsverzug
bei der Miete säße dann wieder zu deinen Ungunsten perfekt.  >:(

Mich wollte das JC damals mehrfach durch Verzug der Mietzahlung das
"Vertragliche Vertrauensverhältnis" zum Vermieter kaputt machen, sprich die
Kündigung provozieren.

Daher das nicht nur eins zwei Male war, habe ich dann eine Kaltmiete zusammen
gespart, sie aufs Mietkonto überwiesen, damit die Vermieter-EDV nicht gleich
Alarm schlägt, wenn die fällige Miete nicht rechtzeitig eingeht.

Somit habe ich einen Monat Zeit, Probleme zu lösen und Vermieter bekommt von
Zickigkeiten der Ämter nix mit.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

👍

Übel, dass man sich zusätzlich zur Arbeitslosigkeit mit sowas noch herumquälen muss!

Onkel Tom

Klar ist das übel und macht auf Dauer Menschen kaputt aber dieser
Einflussnahme auf das Gemüt kann man etwas entgegen setzen, in dem
dieser ganze Ämterstress als "Jobcenter-Schach" interpretiert und
verinnerlicht wird, damit mental zum Geschehen Abstand gehalten
werden kann..

In deinem Fall hat ja alles damit angefangen, das Du an einer bestimmten
Stelle im Formular ein Kreuz vergessen hast und darauf mit:

"Wenn Antragssteller zu dusselig ist, Formulare nicht richtig aus zu füllen,
schön für meine Kaffeepause und ist ja nicht mein Problem an Folgen,
das ich nun die Antragsstellung aus sitze." reagiert wurde.

Ja, manche SBs sind derartig abgestumpft gegenüber den Elos.
Sei Du gegenüber SBs genau so abgestumpft.. (Übungssache)

Wenn Du ein "gefürchteten grauen Brief vom Mobcenter" im Briefkasten
findest, nicht gleich an "Waaas wollen dieee denn schon wieder ??"
denken, sondern "Ach, neues Game am Start ? Neues Glück und Geschick."  ;)

So habe ich damit angefangen, mental Abstand zum SB-Gedöns auf zu bauen.
Solches Handeln nervt SB bis zur Weißglut, weil sie somit nicht mehr
an deinem Kern (seelisches Befinden) heran kommen.

Dumm gelaufen, wenn SB nicht mehr analysieren kann, ob Elo genervt oder
gelassen drauf ist.  8)  (Plüschologische Kriegsführung)

Schönes WE  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Klar, bei grauen Brief erstmal Kaffee trinken oder es sich anderweitig gut gehen lassen... 🌹

Habe eine Erinnerung zwecks der ausstehenden Antwort auf den Widerspruch geschrieben, aber darauf bleibt auch die Antwort aus..

Welchen Zug nehme ich jetzt.. Pferd, Springer oder Bauer 🤔?

mousekiller

Grundsätzlich kann sich das JC mit der Bescheidung des Widerspruchs 3 Monate Zeit lassen. Meine Handlungsempfehlung: 14 Tage vor Ablauf des Zeitraumes eine Erinnerung mit Androhung einer Untätigkeitsklage beim SG ohne weiteren Hinweis schreiben. Meist gerät das JC dann unter Druck und es schleichen sich schnell Fehler im Bescheid ein, gegen den dann geklagt werden kann.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Frauenpower


Onkel Tom

Jo, würde ich auch so machen (Bauer)  ;)
Gegenwärtig ist ja noch SB am Zug.
Lass Dich nicht verhartzen !

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