Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumess

Begonnen von counselor, 18:38:55 So. 05.Februar 2023

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counselor

ZitatGesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt --------------------------------
Der Entwurf eines "Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt" enthält eine Reihe Änderungen, einen Überblick über die relevanten Änderungen und den Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren gibt es hier: https://t1p.de/bu0j5
Dazu noch einige Ausführungen zu einem Passus, der für die Schuldnerberatungen noch interessant werden könnte: https://t1p.de/86yn7

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-05-2023-vom-05-02-2023.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatErsatzfreiheitsstrafen: Änderung bei der Umrechnung der Geldstrafe in Ersatzfreiheitsstrafe geplant
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Der Umrechnungsmaßstab von Geldstrafe in Ersatzfreiheitstrafe in § 43 StGB wird so geändert, dass statt einem zukünftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. Dadurch halbiert sich die Anzahl der Tage der an die Stelle der Geldstrafe tretenden Ersatzfreiheitsstrafe, was es der verurteilten Person zudem erleichtern kann, deren Vollstreckung ganz zu vermeiden. Zusätzlich sollen vollstreckungsrechtliche Ergänzungen dazu beitragen, dass die verurteilte Person stärker bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe unterstützt wird. Diese und weitere Änderungen im Sanktionsrecht sieht ein aktuell im Bundestag beratener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Pressemitteilung des Bundestages vom 13.03.2023 (hib 180/2023): https://t1p.de/9n7ho

Anmerkung dazu: Grundsätzlich ein richtiger Weg. Es sollten zusätzlich die Strafen armutsbedingter Kriminalität, wie Ladendiebstahl und Schwarzfahren modifiziert werden, Tagessätze für Geldstrafen für GrundsicherungsempfängerInnen auf 5 EUR pro Tag festgesetzt und die Möglichkeit Buß- und Ordnungsgelder in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln geschaffen werden.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-12-2023-vom-02-04-2023.html
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dagobert

ZitatJustizminister Buschmann wollte zum 1. Oktober die Haftzeit für Menschen halbieren, die wegen Armut im Gefängnis sitzen. Wegen IT Problemen (!!!) in Bayern wurde diese Reform jetzt bundesweit um 4 Monate verschoben auf den 1. Februar 2024.
https://weact.campact.de/petitions/justizversagen-arme-menschen-mussen-zu-unrecht-doppelt-so-lang-ins-gefangnis-begnadigungen-jetzt
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

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