Am Beispiel dieses verschleppten Versicherungsverfahrens vor Gericht ...

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 22:45:58 So. 17.September 2006

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Wilddieb Stuelpner

... kann man das Gleiche auch bei Arbeitsrechts- und Sozialrechtsverfahren als AN und Arbeitsloser erleben. Die Beklagten (AG und AA/ARGE) verschleppen mit Hilfe der Gerichte die Verfahren bis zum Einsetzen von Ausschluß- und Verjährungsfristen.

Bisher hatte der Kläger keine Mittel in der Hand gegen derartige Rechtsbeugung von Beklagten und Gerichtsseite vorzugehen. Der Kläger wurde in diesem Scheinrechtsstaat, der eine Klassenjustiz ist, zermürbt und um seine Rechtsansprüche gebracht.

Am Beispiel des vom ARD-Ratgeber Recht, SWR-Redaktion geschilderten Falles deutet sich evtl. gegen schlampige BRD-Gerichte eine bessere Druckmöglichkeit über den Europaischen Gerichtshof für Menschenrechte Straßbourg an, wenn ein klagender AN oder Arbeitsloser seine grundgesetzlichen Rechte nicht einmal beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen kann.

Darstellung wie es geht an diesem Beispiel:

ARD/SWR, ARD-Ratgeber Recht: Unendlicher Prozess - Wenn der Bürger dem Recht hinterherläuft

"Ich hab ja eine Versicherung." Viele Menschen lehnen sich mit diesem Gedanken beruhigt zurück. Aber unsere Redaktion erreichen regelmäßig Briefe von Zuschauern, die berichten, dass sie nach einem Versicherungsfall sich sehr lange mit ihrer Versicherung herumärgern. Nach einem großen Unfall oder einem Hausbrand scheint ein Rechtsstreit von zehn Jahren nichts Besonderes zu sein. Eine große finanzielle und psychische Belastung für Betroffene.

Ein Mann aus Niedersachsen hat das erlebt und sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, weil er vor deutschen Gerichten nicht weiterkam. Der Gerichtshof in Straßburg hat ihm Recht gegeben, ihm sogar eine Entschädigung zugesprochen: Der deutsche Staat habe die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, weil es in Deutschland nicht genügend Mittel gebe, sich gegen langsame Richter zu wehren.

Der Mann hatte kurz vor dem Abitur einen Unfall: Eine Radfahrerin, die ihm entgegen kam, übersah ihn und fuhr beim Linksabbiegen in sein Motorrad. Er verletzte sich am Arm schwer, hat seither große Schmerzen im Arm, ist arbeitsunfähig und bezieht eine kleine Rente. Zwar erhielt er von der Versicherung Schadensersatz für die ersten offensichtlichen Schäden, aber für die langfristigen Folgen wollte er mehr Geld bekommen. Daher verklagte er vor mehr als 16 Jahren die Versicherung. Ein Grundurteil erging schnell: Die Richter entschieden, dass er Geld bekommen müsse. Wenn einmal der Schaden endgültig beziffert sein würde, müsse er 80 Prozent davon bekommen. Bis heute ist allerdings der Schaden noch nicht endgültig beziffert, auf das Endurteil wartet der Mann immer noch.

Das ist bei Versicherungsfällen häufig das Problem; durch die Aufteilung zieht sich die Sache hin. Die Sache lag lange beim Landgericht Hannover, wurde immer wieder mal bearbeitet, aber kam nicht voran. Allerdings machte der Kläger den Richtern das Leben auch nicht leicht. Er blieb hartnäckig, kämpfte selbst um ganz kleine Dinge. Als auch das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde zurückwies, entschloss er sich, nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Und dort bekam er Recht. Bislang hatte der Gerichtshof Fälle aus Deutschland meist zurückgewiesen, aber in diesem Fall machten die Richter eine Kehrtwende. In Deutschland gebe es zu wenig Möglichkeit sich gegen Richter zu wehren, die nur die Akten von links nach rechts schieben. Der Kläger bekam sogar zehntausend Euro Entschädigung für sein langes Verfahren. Außerdem wurde Deutschland verpflichtet, eine Klagemöglichkeit zu schaffen, damit sich Menschen gegen zögerliche Richter wehren können.

Das Bundeskabinett will im Herbst über diese neue Form der Untätigkeitsklage beraten - ein Hoffnungsschimmer, für alle, die sich schon lange mit ihrer Versicherung streiten. Wenn es möglich wird, gegen langsame Richter zu klagen, ist der Druck viel stärker, Verzögerungstaktiken von Versicherungen zu beenden und den Geschädigten beizustehen.

Links

http://www.echr.coe.int/echr

EGMR, Urteil vom 8.6.2006
Aktenzeichen: 75529/01 Sürmeli/Deutschland

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