Einladung zur Ausbeutung. Frage

Begonnen von Bienchen90, 13:45:54 Mo. 05.März 2018

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Bienchen90

Hallo Zusammen, Ich habe einen Brief erhalten mit einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, in diesen steht geschrieben " aufgrund unserer Stellenausschreibung für die Position als "Sklave" wurden Sie als geeigneter Kandidat vom A-Amt vorgeschlagen.

wir würden sie gerne kennenlernen... am Tag... bitte rückmelden.

Da ich mich nicht auskenne mit diesen Geschichten und noch nicht lange ALG. 2 bekomme, muss ich mich mit damit abgeben? Ich habe zu diesen Brief keinen
extra Vermittlungsvorschlag bekommen mit einer Rechtsbelehrung, kann ich trotzdem mit Sanktionen rechnen?

liebe grüße

Onkel Tom

Es ist also keine Einladung durch das Jobcenter mit RFB, sondern eines "privaten Arbeitsvermittler" ?

Diese suchen gern mal in der Mobbörse um Nachschub für sich klar zu machen..
Solche "Privat-Werbepost" ignorieren, da sie Interesse an einem Vermittlungsgutschein
haben und dessen Entscheidung einen Vermittlungsgutschein auszugeben alleinig
JC-Angelegenheit ist.

Die Einladung zielt darauf aus "Bitte holen sie sich ein Vermittlungsgutschein und dann
kommen sie wieder zu uns"..

(Unlauterer Wettbewerb mittels Fake an Erwerbslose ?)

Wegschmeißen.. war nix und keine Sanktion..


Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

Frage: Ist das ein Briefbogen vom A-Amt ? Falls ja, gibts 2 Möglichkeiten:

Ohne RFB ------> Ablage P
Mit RFB mußt du wissen, ob du hingehst. Falls nicht, laß dir was einfallen, sonst Sanktion.

Alles andere ------> Ablage P, wie Onkel Tom bereits sagte.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

dagobert

Zitat von: Bienchen90 am 13:45:54 Mo. 05.März 2018Hallo Zusammen, Ich habe einen Brief erhalten mit einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, in diesen steht geschrieben " aufgrund unserer Stellenausschreibung für die Position als "Sklave" wurden Sie als geeigneter Kandidat vom A-Amt vorgeschlagen.
Klingt nach ZAF und einem VV der in den nächsten Tagen kommen wird.
(Wird ein VV ausgelöst, sieht die Sklavenbude das in ihrem Jobbörsen-Account praktisch in Echtzeit - und haben damit auch deine Kontaktdaten. Einige sind dann mit dem Verschicken der Einladung schneller als das Amt mit dem VV.)
Zitat von: Bienchen90 am 13:45:54 Mo. 05.März 2018
Da ich mich nicht auskenne mit diesen Geschichten und noch nicht lange ALG. 2 bekomme, muss ich mich mit damit abgeben? Ich habe zu diesen Brief keinen
extra Vermittlungsvorschlag bekommen mit einer Rechtsbelehrung, kann ich trotzdem mit Sanktionen rechnen?
Kommt ein VV, bewirbst du dich pflichtgemäß darauf.
Eine Einladung vorab hast du nie erhalten, wenn ich das richtig sehe.  >:D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton