Der Bundestag berät am Donnerstag, 16. März 2023, über die Bedingungen bei der Leiharbeit. Der Debatte liegen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke bringt einen Antrag mit dem Titel ,,Leiharbeit – Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen" ein. Die AfD-Fraktion legt einen Antrag mit dem Titel ,,Mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter" vor. Beide Vorlagen sollen im Anschluss der Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.
mehr: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-leiharbeit-937904
Abends um 22:55, Im 1. läuft Nuhr im Ersten, im Zweiten Maybrit Illner, dann Markus Lanz, auf RTL Fussball
Zitat16. März 2023 (91. Sitzung)
22:55
ZP 7, ZP 8
Lohngerechtigkeit bei der Leiharbeit
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Leiharbeit – Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen
Drucksache 20/5978
https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=11&year=2023
Linke will Tariföffnungsklausel bei Leiharbeit abschaffen
Arbeit und Soziales/Antrag - 15.03.2023 (hib 197/2023)
Berlin: (hib/DES) Damit Leiharbeitsbeschäftigte künftig die gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen wie Festangestellte erhalten, fordert die Linke in einem Antrag (20/5978), dass die Tariföffnungsklausel abgeschafft werden soll. Außerdem sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter einen Flexibilisierungszuschlag von zehn Prozent auf ihren Lohn bekommen. Der Antrag soll am Donnerstag im Bundestag debattiert werden.
Grundsätzlich gelte für die Leiharbeit ein Gleichstellungsgrundsatz, der Leiharbeisbeschäftigte die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährleisten soll, die auch Direktangestellte erhalten. Durch die sogenannte Tariföffnungsklausel sei es jedoch möglich, durch Tarifverträge und gesonderte Bedingungen diesen Gleichstellungsgrundsatz zu umgehen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-938154
15.03.23 - Antrag - Drucksache Nr. 20/5978
In der Leiharbeit wird das Prinzip ,,Besser mit Tarifvertrag" systematisch ausgehöhlt. Die Tariföffnungsklauseln im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind zu streichen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die Leiharbeitsbeschäftigten entsprechend dem in der EU-Richtlinie verankerten Gleichstellungsgrundsatz die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen erhalten, die ihnen bei einer Direktanstellung im Entleihunternehmen gewährt würden. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
https://www.linksfraktion.de/parlament/parlamentarische-initiativen/detail/leiharbeit-gleichen-lohn-fuer-gleiche-arbeit-durchsetzen/
Der Tagesordnungspunkt in der Mediathek zum nachschauen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-leiharbeit-937904
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. März 2023, über die Bedingungen bei der Leiharbeit beraten. Der Debatte lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel ,,Leiharbeit – Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen" (20/5978) ein. Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel ,,Mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter" (20/6003) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Entweder +10% mehr Lohn für Leiharbeiter wie in Frankreich,
oder Leiharbeit ersatzlos verbieten. Das wären die einzigen Wege.