Bundessozialgericht Arbeitslosengeld: Zeitpunkt des Antrags unerheblich

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 21:21:54 Do. 10.Februar 2005

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Wilddieb Stuelpner

MDR-Ratgeber: Bundessozialgericht Arbeitslosengeld: Zeitpunkt des Antrags unerheblich

Wer nach weniger als zwölf Monaten entlassen wird, kann durch eine nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses doch noch Arbeitslosengeld bekommen. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gar kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Im konkreten Fall wurde eine Arbeitnehmerin 2001 nach elf Monaten und zwölf Tagen gekündigt. Im Einvernehmen mit ihrem Chef wurde das Arbeitsverhältnis nachträglich um 19 Tage verlängert. Damit waren die gefordertetn zwölf Monate Beschäftigung innerhalb der vergangenen drei Jahre voll. Das Arbeitsamt wollte trotzdem kein Arbeitslosengeld zahlen, weil am Tag des Antrags die Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen seien. Das BSG sah das anders. Entschiedend sei nur, dass der Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren insgesamt zwölf Monate beitragspflichtig gearbeitet hat. Das Datum des Antrags sei unerheblich.

Aktenzeichen: B 11 AL 70/03 R (Urteil vom 3. Juni 2004)

zuletzt aktualisiert: 28. Oktober 2004 | 09:31

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