JC verweigert Herausgabe einer Bescheinigung für den Hartz 4 Antrag

Begonnen von Rappelkistenrebell, 16:53:10 Mi. 02.Dezember 2015

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Rappelkistenrebell

Moin
den Beitrag verfaß ich für einen nicht hier angemeldeten Bekannten,der aber mitlesen kann:

Folgendes

Er hat gestern eiinen Hartz 4 Antrag gestellt. Dafür mußte er beim Jobcenter vorstellig werden und dort erhielt er auch ein Beratungsgespräch.
Darüber muß er bei der Antragsabgabe eine Bescheinigung des Jobcenters vorlegen. Der Sachbearbeiter hielt ihm eine EGV unter der Nase, die
zu unterschreiben der Bekannte verweigerte! Daraufhin verweigerte der Sachbearbeiter des Jobcenters die Ausstellung /  Herausgabe des notwendigen
Bestätigungsformulares für die Antragstellung auf ALG 2 / Hartz 4. IST DAS RECHTMÄSSIG??  ?(
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rudolf Rocker

Hat er einen Beistand dabei gehabt?
Hat er sich schriflich geben lassen, warum die Herausgabe verweigert wurde?
Hat er beim Teamleiter Beschwerde über die Vorgehensweise des SBs eingelegt?

Falls diese drei Fragen mit "Nein" beantwortet werden, hat er schlechte Karten, weil der SB später behaupten wird, das alles nur ein Mißverständnis war!
Wir predigen doch hier nicht zum Spaß seid Jahren immer wieder die gleiche Scheiße! >:(

1. Nimm einen Beistand mit!
2. Lass Dir alles schriflich geben, was Dir merkwürdig vorkommt!





schwarzrot

Zitat von: Rappelkistenrebell am 16:53:10 Mi. 02.Dezember 2015
IST DAS RECHTMÄSSIG??  ?(

Blöde frage,
natürlich nicht: Einfach mal den Teamleiter sprechen wollen, wenn blöde SBs bullshit versuchen, sollte in so einem fall reichen (teilweise reicht es 'können sie bitte mal den Teamleiter holen?' zu fragen und die SBs kommen zur besinnung, ohne dass der wirklich aufkreuzen muss).

Ich vermute aber mal, dein kumpel war alleine im amt? Dann muss er sich als neuantragssteller nicht wundern. Dass sie speziell bei antragstellung versuchen die 'neukunden' zu verarschen, schreiben wir im hilfethread schon seit jahren.

-> EGV hat nichts mit der leistungssache (=antragsstellung) zu tun.
-> Nie alleine ins amt, besonders dann nicht, wenn SBs/die situation einem unbekannt sind.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rappelkistenrebell

Ja,er war alleine beim Amt. Er ist Russe bzw Rußlanddeutscher und stellt zum ersten Mal den Hartz 4 Antrag. Ich habe ihm gesagt, er soll hier mitlesen zu seinem Fall,sich Tips holen und da er nichts Schrifzliches vorweisen kann,morgen das ganze Procedere nochmal da mitmachen und sich alles schriftlich geben lassen. Bei Verweigerung der Herausgabe des Formulars den Vorgestezten sprechen wollen und zur Not den Sachbearbeiter Anzeigen wegen Nötigung und so......
Gegen System und Kapital!


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Rudolf Rocker

ZitatBei Verweigerung der Herausgabe des Formulars den Vorgestezten sprechen wollen und zur Not den Sachbearbeiter Anzeigen wegen Nötigung und so......
Alles gut und schön, aber ohne Beistand steht er ohne Beweise da und eine Anzeige wegen Nötigung währe vergebens.
Warum gehst Du da nicht als Beistand mit? Gibt es keine Begleitung bei der MLPD? Keine Elo- Ini?

Warum schreiben wir uns hier die Finger wund, über die Verhaltensregeln bei JC- Terminen (grade bei "Neukunden") und warum werden diese Infos von Menschen, die hier seid Jahren mitlesen nicht weitergegeben?
Ich kann´s nicht nachvollziehen, ehrlich!

schwarzrot

Ja, die revolution wird meisst an der haustüre verloren. Kann mir auch nicht richtig vorstellen, warum er alleine ins amt stiefelt, wenn er kontakt zu einer gruppe hat, die die speerspitze der arbeiterklasse sein möchte: Da sollte sich doch wirklich jemand finden, der begleitung macht, selbst im falle, dass der mann keine freunde hat, die mal mitgehen können.

Begleitung, nicht alleine ins amt, ist ca. 50% unterschied zwischen erfolg und scheitern im jokecenter.

Zum begleiten braucht es keine grossen fähigkeiten, ausser (je nach lage/situation mit dem SB) mal grimmig, oder freundlich gucken und ein bischen mitschreiben, sowie sich vorher den §13 SGB X durchlesen.
-> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__13.html

Den ausweis muss der bestand nicht vorzeigen, bei hartknäckigen SBs empfiehlt es sich einen fantasienamen zu nennen ('nennen sie mich herr Kohl' oder so).

Weitere infos hierzu sollte die suchfunktion im forum, oder google liefern.
(Wir erzählen dazu wirklich immer wieder das selbe!)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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Rappelkistenrebell

Es gibt keine tatsächiche ELO Initiative vor Ort. Es gibt eine VerDi Erwerbslosengruppe,deren Mitglieder eine sehr hohe Schnittmenge mit einer hiesigen Selbsthilfegruppe "psychiatrieerfahrener" hat....
Ich war heute mit auf dem Amt. Es war diesmal ein anderer Sachbearbeiter und der Bekannte unterschrieb auf eigenen Wunsch eine EGV, nach der er 4 Bewerbungen im Monat nachweisen soll. Gestern wurden ihm 16 abverlangt. Somit ist 4 nicht allzuviel. Er will auch nicht auf Konfrontationskurs mit den Sachbearbeitern gehen. Der heutige war normal nett, der gestrige muß laut seinen Erzählungen im Lexikon abgebildet sein unter dem Begriff "Arschloch".
Gegen System und Kapital!


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