Deutschland ohne Streikrecht

Begonnen von Kuddel, 20:04:55 So. 28.Mai 2017

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Kuddel

Es gibt kein Streikrecht in Deutschland. Die einzige Ausnahme ist die kurze Phase der Tarifverhandlungen und auch dann darf es nur um tarifliche Forderungen gehen.

ZitatDie Kampfansage - Mercedes-Arbeiter fordern ein neues Streikrecht

Während einer Nachtschicht im Dezember 2014 legten 1.300 Mercedes-Beschäftigte im Bremer Werk spontan die Arbeit nieder. Sie protestierten gegen Leiharbeit und eine weitere Auslagerung von Arbeitsplätzen. Es war ein wilder Streik, die IG Metall wollte die Aktion nicht unterstützen. Jetzt klagen die Metallarbeiter.
Anhören:

http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2017/05/16/die_kampfansage_mercedes_arbeiter_fordern_ein_neues_dlf_20170516_1915_1d37b337.mp3

counselor

Das ist gut. Wir brauchen in Deutschland ein umfassendes Streikrecht.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

ManOfConstantSorrow

Däubler, Wigand, Behruzi: Streikverbot abgesegnet


Verfassungsgericht weist Beschwerden gegen »Tarifeinheit« weitgehend ab. Gewerkschaften fürchten Konflikte untereinander. Konzerne erfreut.

Von Daniel Behruzi
https://www.jungewelt.de/artikel/314230.streikverbot-abgesegnet.html

Elmar Wigand: Bundesverfassungsgericht fördert rechtliche Verwirrung

Prozesshanselei und Überlastung der Arbeitsgerichte werden zunehmen
https://arbeitsunrecht.de/tarifeinheit-glueckwunsch-allen-overy/

Wolfgang Däubler: Das Gesetz ohne Wirkung

Über die Vorlage zur »Tarifeinheit« wurde viel gestritten. Aber wann werden Regelungen der einen Gewerkschaft durch die einer anderen verdrängt? Eine Erklärung.
https://www.jungewelt.de/artikel/314661.das-gesetz-ohne-wirkung.html
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Kuddel

ZitatKlage von Bremer Daimler-Mitarbeitern
Anwälte legen Beschwerde ein

Der Rechtsstreit rund um eine spontane Arbeitsniederlegung von Bremer Mercedes-Mitarbeitern geht in die nächste Runde. Die Anwälte der Angestellten legten nun Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein.




Gegen die abgewiesene Berufungsklage durch das Bremer Landesarbeitsgericht im März haben die vier Anwälte der Mercedes-Mitarbeiter am Montag Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt.

Im Verfahren ging es insbesondere darum, ob Beschäftigte ohne Gewerkschaftsaufruf zu Arbeitsniederlegungen berechtigt sind. Das Gericht sei aus prozessualen Gründen nicht in der Lage, über diese sicherlich hoch spannende Frage zu entscheiden, begründete der Vorsitzende Richter damals das Urteil.

Protest gegen Auslagerung

Hintergrund der Klage war eine spontane Arbeitsniederlegung von Mercedes-Beschäftigten im Dezember 2014. Mit der Aktion während der Nachtschicht wollten die Mitarbeiter gegen die geplante Auslagerung von Arbeitsplätzen in der Logistiksparte protestieren. Zuvor war es deswegen bereits zu anderen Arbeitsniederlegungen gekommen. Die IG Metall hatte die Aktionen nicht unterstützt.

Nach dem Streik Ende 2014 erteilte das Unternehmen 761 Abmahnungen. Diese wurden im Februar 2016 in erster Instanz als rechtens bestätigt. Dennoch entfernte Mercedes die Abmahnungen aus den Personalakten. Diese Entfernung war ein Grund, weshalb das Landesarbeitsgericht später die von den Klägern gestellten Anträge als unzulässig wertete, weil sich aus Sicht des Gerichts damit der ursprüngliche Klagegrund erledigt hatte.

Vorwurf der Tarifflucht

Laut der vier Anwälte ist die Auslagerung von Tätigkeiten an tarifungebundene Werkvertragsfirmen nach wie vor eine besondere Form der Tarifflucht. Von daher müsse es erlaubt sein, sich dagegen durch Arbeitsniederlegungen zu schützen, notfalls auch ohne Aufruf der Gewerkschaften. ,,Weil weitere massenhafte Fremdvergaben geplant sind, wollen die Kollegen feststellen lassen, dass sie in Zukunft berechtigt sind, sich an solchen Arbeitsniederlegungen wie der in Dezember 2014 zu beteiligen", begründet Gerhard Kupfer, Sprecher der Kläger, das weitere Vorgehen. ,,Sie sehen ihr Recht auf wirksamen Rechtsschutz verletzt, weil sich das Landesarbeitsgericht mit nicht nachvollziehbaren Argumenten einer Entscheidung entzogen hat. Und sie sehen das Grundrecht auf Streik verletzt, das auch dann gelten muss, wenn Arbeiter aus Protest gegen geplante Fremdvergaben ohne Aufruf ihrer Gewerkschaft die Arbeit niederlegen."

Vorsorglich haben die vier Anwälte am Montag gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts auch Verfassungsbeschwerde
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-wirtschaft_artikel,-anwaelte-legen-beschwerde-ein-_arid,1633524.html

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