Partner zusammenziehen welche folgen?

Begonnen von Nine, 12:24:16 Di. 30.Oktober 2012

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Nine

Hallo,
jetzt mal was in eigener Sache!  ;)
Ich beziehe Hartz 4, mein Partner ( ca 900-1000 € Einkommen) wird zu mir ziehen, er wohnt noch zuhause aber das ist für ihn dort unerträglich!
Wie soll ich das dem Amt melden? Welche folgen hat das dann für mich? So viel ich weiß würde dann im ersten Jahr meine Miete ca 50 % gekürzt (wobei ja die Gesamtnebenkosten wegen ihm steigen, ob dann die hälte an Nebenkostenkürzung gerechtfertigt wäre ist ja fraglich) und ich erhalte meinen Regelsatz weiter! Ist das so?
Ich habe leider vor kurzem eine Bankkarte von ihm erhalten und kann auch bei seinem Konto Geld abheben, dies würde ich gerne Rückgängig machen, geht das so?
Oder sind wir dann direkt eheähnliche Gemeinschaft???
Weiß da jemand Rat?
LG
Nine

dagobert

Zitat von: Nine am 12:24:16 Di. 30.Oktober 2012
Wie soll ich das dem Amt melden? Welche folgen hat das dann für mich? So viel ich weiß würde dann im ersten Jahr meine Miete ca 50 % gekürzt (wobei ja die Gesamtnebenkosten wegen ihm steigen, ob dann die hälte an Nebenkostenkürzung gerechtfertigt wäre ist ja fraglich) und ich erhalte meinen Regelsatz weiter! Ist das so?
Soweit es nur die Nebenkosten angeht, so kommt irgendwann die Abrechnung und die Nachzahlung wird auch geteilt, fertig.

ZitatIch habe leider vor kurzem eine Bankkarte von ihm erhalten und kann auch bei seinem Konto Geld abheben, dies würde ich gerne Rückgängig machen, geht das so?
Das mit der Bankkarte halte ich für einen bösen Fehler.
Wenn du über sein Konto verfügen kannst, wird das JC euch sehr wahrscheinlich als Bedarfsgemeinschaft führen. Er wird also in der Konsequenz einen Teil seines Einkommens für deinen Lebensunterhalt "opfern" müssen, und gerät zusätzlich selbst in die JC-Mühle.
Vor allem wegen Letzterem würde ich eher empfehlen das Ganze offiziell als WG aufzuziehen (wenn deine Wohnung das zulässt und dein Vermieter mitspielt). Dann werden nur Miete und Nebenkosten geteilt und der Lebensunterhalt bleibt jedem selbst überlassen.
Möglicher Nachteil der WG-Lösung: Je nachdem wie dein SB drauf ist, musst du mit evtl. verstärkten Nachforschungen des JC rechnen (bis hin zu Fragen in der Nachbarschaft etc.).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Carpe Noctem

Zitat von: dagobert am 14:35:56 Di. 30.Oktober 2012
Das mit der Bankkarte halte ich für einen bösen Fehler.
Wenn du über sein Konto verfügen kannst, wird das JC euch sehr wahrscheinlich als Bedarfsgemeinschaft führen.

Es gibt im Antragsformular keine Frage nach Vollmachten und Zugriffsrechten auf Drittkonten! Man macht allerdings auch KEINE(!!!) Angaben bei der Behörde nach denen nicht explizit gefragt wird. Einzige Fangfrage in dem Zusammenhang ist die nach vorhandenem Bargeld. Man sollte dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung (und nur auf just jenen bezieht sich die Frage) nur Kleingeld hat. Am Monatesletzten solle der Bestand deutlich unterhalb eines Tagessatzes liegen.
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Rudolf Rocker

Nun wird in den Daten der Bank aber der Name derjenigen stehen, die ein "Zugriffsrecht"auf dieses Konto haben.
Da es auch kein Bankengeheimnis mehr gibt wird das JC bei einer Abfrage auch herrausfinden, auf welche Konten jemand Zugriff hat.
Und das könnte dann sehr unangenehme Folgen haben.

Nine

Ja also Nachforschungen besonders Fragen bei den Nachbarn wäre schlecht, wir haben Nachbarschaftskrieg untereinander und man will mich überall ,,anscheißen,, daher wäre das schlecht!
Die Bankvollmacht wollten wir jetzt kündigen diese Woche, meint ihr das macht dann noch Probleme?
Mit der WG weiß ich nicht, besonders weil ich nur eine 2 Zimmer-Wohnung habe, also nur ein Schlafzimmer!!!

LG
Nine

Dearhunter

Wenn nicht WG, seid ihr Bedarfsgemeinschaft.
Bei angenommenen 1000 Netto würde ich schätzen, es gibt 200 bis 300 als Aufstocker.


DH

Rudolf Rocker

ZitatDie Bankvollmacht wollten wir jetzt kündigen diese Woche, meint ihr das macht dann noch Probleme?

Keine Ahnung! Auf jeden Fall ist es besser wenn es die Vollmacht nicht mehr gibt!


ZitatMit der WG weiß ich nicht, besonders weil ich nur eine 2 Zimmer-Wohnung habe, also nur ein Schlafzimmer!!!

Also eine WG ohne "Räumliche Trennung" wirkt wohl eher unglaubwürdig!
Ich fürchte eher, wenn die in diese Richtung irgendwas mit "Sozialbetrug" wittern, werden die noch tiefer Bohren.

Mein Tipp wäre:
Entweder ganz offiziell als Bedarfsgemeinschaft mit allen Nachteilen die es für beide Partner gibt (Vorteile fallen mir da grade nicht ein) oder jeder zieht in eine eigene Wohnung!

Da Dein Partner Einkommen hat wäre zu überlegen, ob ihn eine eigene Wohnung nicht billiger kommt als eine Bedarfsgemeinschaft.
(Hört sich etwas kaltschnäutzig an, wie ich das formuliert habe, aber die Realität ist noch viel kälter! Leider!)

Überlegt Euch das bitte zweimal!

Nine

Also vie Vollmacht kündigen wir am Freitag weil er da Zeit hat!
Ich werde es mal versuchen, wenn es nicht klappt bin ich am überlegen ob ich mich bei meiner Mutter dann anmelde, das ich wieder zuhause wohne, das war eigentlich mein Plan nach einem Jahr gewesen, falls ich noch keinen Job gefunden habe! (Bewerbungen laufen zwar aber da kommt nichts, die sind sogar meistens zu faul mir die Unterlagen (Fotos sind ja auch teuer) zurückzuschicken)
Wie ist das dann? Wird das Einkommen dann auch dazugerechnet? Und wie sieht das mit den Nebenkosten anteilig aus? (Ich werde 33)
LG
Nine

dagobert

Ob du mit deinem Freund zusammenziehst oder mit deiner Mutter:
Gemeinsamer Haushalt = Bedarfsgemeinschaft.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Das jeder in der gemeinsamen Wohnung ein eigenes Konto führt ist ok, aber ist nur
ein Teil, der ARGE glaubhaft zu machen, das kein Eheähnliches Verhältnis besteht.

Es ist logisch nachvollziehbar, das sich zwei Leute zusammen tun, um sich als
"Zweckgemeinschaft" die teure KDU zu teilen und damit jeweils die Wohnkosten
für sich zu reduzieren.
Doch in einigen Städten und Komunen wie z.B. in Hamburg wird der
"Zweckgemeinschaft" grundsätzlich ein eheähnliches Verhältnis unterstellt,
so im Jahre 2008 ein Überrumpelungskomando der ARGE Hamburg - Mitte, die sich
sogar die Frechheit erlauben, den ALG-II-Bezieher wegen "Leistungsangelegenheiten"
in das 4.OG - Norderstraße 107 ein zu laden, wo schon 2 Gorillas darauf warten, den
Vorgeladenen nach Hause zu fahren, um die Wohnung durchsuchen zu wollen.

Diese miese Nummer habe ich schon 2 Mal als Begleiter abblocken können, was
nicht zur Einstellung der Leistungen führte, wie es zur Tatzeit angedroht wurde.

Einige SB`s geben sich damit zufrieden, das schriftlich versichert wird, das es sich
nicht um eine "Einstehensgemeinschaft" handelt und die KDU des einzelnen dadurch
geringer ausfällt und andere SB hetzen ständig ARGE-Schnüffler los. ( Kann zum
K(r)ampf um Nachgeben oder Durchhalten und wehren führen)

Bei Einkommen einer Person sind Aufwandskosten und Freibeträge zu berücksichtigen
und der Rest, der dann über diese 374 Euronen zum Lebensunterhalt steht, wird dann
angerechnet. Dazu bediene Mensch sich an dem ALG-Rechner (gokkeln).

Letztendlich sollte Mensch sich das genau anschauen, was geht und was mann
besser lassen sollte und für wieviel mann sich im schlechtesten Fall sone Strapazen
wie die Bespitzelung seines Privatleben zumuten will.

Wollte hiermit keine Angst machen, aber in Hamburg ist das ne ganz heiße Kartoffel,
was wirklich ist und was die ARGE versucht zu unterstellen und konstruiert.

Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Nine

Owei jetzt bin ich aber fertig!!!
Ist das denn nicht so das man uns erst nach einem Jahr eine eheähnliche Gemeinschaft nachweisen kann? Kontovollmacht kündigen wir trotzdem sicherheitshalber am Freitag!
Nur wird es ja so sein, das stängig der eine beim anderen hängt und dort auch übernachtet!
Zur Not würde ich ja offiziell ausziehen zu meiner Mutter!
Will schon für meine Liebe kämpfen! ;(

LG
Nine

Onkel Tom

Lass Dich jetzt blos nicht abschrecken !

So, wie ich das beschrieben habe kann passieren, muss jedoch nicht.
Es ist richtig, das die ARGE nach einem Jahr von einem Eheähnlichem
verhältnis ausgeht oder es vermutet.

Wie gesagt kann eine Versicherung nach einem Schreiben von der ARGE,
das sie das Einkommen des "Mitbewohners" anrechnen will, Abhilfe leisten.

Mal Dir bitte jetzt nicht den Teufel an die Wand, das nach dem Zusammenziehen
gleich Schnüffler hinter Dir her sein, um Dich des Sozialbetrug überführen
zu wollen.

Mein vorheriger Beitrag beinhaltet ein "Worst Case", also im schlechtesten Fall.
Wehrt man sich entsprechend und lässt sich nicht aus der Fassung reißen,
geben die ARGE auch auf.. Denn sie bewegen sich anbei an den Grenzen
strafbarer Handlungen.

Lass Dich nicht verhartzen !

Nine

Danke!
Ja weil den Stress kann ich nicht gebrauchen! Hab ja schon genug Stress mit der Jobsuche und den ganzen Absagen!
Jedoch würde ich mich auch wehren!
Lg
Nine

MizuNoOto

Kopfteilige Anrechnung erfolgt in jedem Fall.

Zur Vermutung der Lebensgemeinschaft habe ich hier mal was geschrieben.

https://www.chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=0262348bdb0550617cad7e4f53e32cd2&topic=17668.0

MizuNoOto

Was mir gerade noch eingefallen ist. Vollmachten gehören zu den Kontostammdaten, die bei der BAFIN gespeichert sind und auf die das Jobcenter über die den Datenabgleich mit den Finanzämtern prinzipiell Zugriff hat.

Einfach mal googeln und Speicher und Abfragefristen prüfen. Sonst kann es tatsächlich zu einer Lebensgemeinschaft kommen!!!

Nine

Also Vollmacht ist gelöscht!
Die Bankfiliale meinte da hätte noch nie einer deswegen bei denen angefragt, aber das muss ja nichts heißen!
Denke mal die Bafin speichert das lange!
Wollte mal generell zu meinen Jobcenter gehen und meinen Sachbearbeiter fragen, was ich machen kann wenn die Miete wahrscheinlich erhöht wird, der wird mir dann bestimmt sagen ob er eine WG akzeptiert und falls nicht kann ich ihm ja sagen, das ichdas  dann als unter einjährige ,,Einstandsgesellschaft,, oder wie man das nennt, anmelden werde und wenn ich innerhalb eines Jahres dann keinen Job finde dann ausziehen muss!
Mal sehen was er dann sagt!
LG
Nine

dagobert

Zitat von: Nine am 13:35:39 Mo. 05.November 2012
Die Bankfiliale meinte da hätte noch nie einer deswegen bei denen angefragt, aber das muss ja nichts heißen!
Denke mal die Bafin speichert das lange!

Wenn, dann fragt das JC bei der Bafin nach, vor allem Konten zu finden die bei Antragstellung nicht angegeben wurden . Jede Bank einzeln "abzuklappern" wäre wohl etwas zu aufwändig.  :D
Wie lange die Bafin diese Daten speichert weiß ich nicht, aber ein paar Jahre werden das wohl sein, schließlich existiert diese Datensammelbank nicht nur wegen Hartz4.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatMal sehen was er dann sagt

Was ein SB sagt ist völlig unrelevant!
Die erzählen Dir die schönsten Geschichten und lügen Dir dabei frech ins Gesicht.
Dann schreiben sie ein Protokoll in dem alles so steht, wie es ihnen am besten passt.
Im Falle eines Falles wird dieses zurechtgelogene Protokoll als Tatsachenbericht in die Beweisfindung des Sozialgerichtes eingehen!

Lass Dir solche Aussagen vom SB immer schriflich geben! Mündliche Aussagen zahlen gar nichts!

Nine

Ich hab mal in einem anderen Ort gewohnt, als ich umzog musste ich gegen die Klagen, seitdem sind die im neuen Ort (die wussten davon) ziemlich vorsichtig bei mir!
Die wissen wenn was ist gehe ich sofort zum Anwalt und seitdem klappt alles supi, muss ich schon sagen!
Aber danke für die Warnung!
Ich werde berichten!!!

Rudolf Rocker

Hallo Nine!
Das ist bei mir auch so!
Allerdings versuchen sie es immer wieder!

Nine

So, hatten dem Amtstermin was verschoben, weil ein bekannter zum Anwalt musste (auch Arbeitslos) und ich dann mitgekommen war und ihn dazu befragt hatte!
Der Anwalt meinte, das man 1 Jahr zusammenleben kann ohne das die einem groß was könnten! Falls die es versuchen sollten, dann hätte man gute Chancen vor Gericht, weil man davon ausgeht das unter einem Jahr noch eine Art Kennenlern und Erprobungsphase stattfindet und man in dieser Zeit keinem zumuten könnte, für den anderen eheähnlich einzustehen!

Dann war ich heute beim Amt, gefragt falls sich die Miete erhöht was ich machen könnte!
Die sagten bis 30 € kein Problem!
Dann fragte ich nach einer WG, sie meinte 55 m2 sind zwar was klein und es könnte sein das sie den Außendienst mal vorbeischicken aber ansonsten sehen die, wenn der Vermieter ja sagt, auch kein Problem!
Ich sagte ja und wenn ich jemanden kennen lerne, sie bestätigte auch das das unter einem Jahr zusammenleben auch kein Problem darstellt!
Sie war sehr freundlich und meinte auch das ich es mit einer WG probieren sollte!
Da ich dem Braten trotzdem nicht traue, wollte ich schon ihn ganz anmelden und hoffen das ich in einem Jahr was finde, ich habe nämlich keine Lust auf schnüffeleien, außerden bekommen die Nachbarn ja mit das es mein Freund ist!

Jetzt werde ich mal alles fertig machen, meine neue Sachbearbeiterin ist aber bis 19ten in Urlaub!

Und was meint ihr?

LG
Nine

Rudolf Rocker


ZitatUnd was meint ihr?

Hast Du Dir das schriflich geben lassen?

Wie oft habe ich diesen Satz; "das ist doch alles gar kein Problem" schon von SBs gehört.
Und hinterher wollten die davon nichts wissen!

Mündliche Aussagen von einem SB sind so viel wert wie ein Furz im lauen Sommerwind!

Nine

Ja natürlich traue ich denen nicht, das meinte ich ja, deshalb will ich ihn schon als meinen Partner anmelden!
Wie ist das eigentlich später? Falls ich noch arbeitslos sein sollte ist es doch so wenn er zuviel verdient für mich aufkommen muss, klar, aber was ist mit der Krankenkasse?

LG
Nine

Onkel Tom

Das sollte so laufen, das Du wenigstens noch ein Euro Anspruch hast, damit die KV
mit übernommen wird.
Lass Dich nicht verhartzen !

Nine

Ok!
Dann weiß ich bescheid, danke!!!
Ist schon traurig was Hartz4 so mit den Menschen macht!

LG
Nine

Onkel Tom

Jo, ist auch erbärmlich, Leute unter 25 mit einer Vollsanktion so beraten zu müssen,
das sie sich wenigstens einmal pro Monat beim SB ein Lebensmittelgutschein zu
fordern, damit sie über den ganzen Monat weiter krankenversichert sind.

Die BA zahlt rund 130 Euronen für KV und Ausfälle werden von der KV in Form
von "freiwillig" weiterversichert nachgefordert, was jedoch reichlich Schulden
verursacht. Wie hoch solche "freiwilligen" Versicherungsbeiträge sind, weiß
ich nicht genau, habe jedoch schon ne Rechnung von 3 Monaten von gesammt
800 und parr Tacken gesehen.
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 17:27:37 Sa. 10.November 2012
Die BA zahlt rund 130 Euronen für KV und Ausfälle werden von der KV in Form
von "freiwillig" weiterversichert nachgefordert, was jedoch reichlich Schulden
verursacht.

Ich glaub dass müssten so ca. 170 € pro Monat sein (mit Pflegevers.).
Für Beiträge mit denen Mensch mehr als einen Monat im Rückstand ist, kommen noch sog. "Säumniszuschläge" i.H.v. 5% pro Monat dazu. Wer da drei Monate kein Geld hat und das dann mitsamt den aufgelaufenen Mietschulden von H4 abstottern muss ... Sozialstaat? kotz
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Dearhunter

Da gibt es neuerdings noch mehr Fallstricke.

Selbst WENN die Versichrung einen dann nach längerer Zeit rauswirft, kommt man nicht darum herum, später die KOMPLETTE Zeit nachzuzahlen, wenn man wieder in eine Krankenkasse will/möchte. Nach neuerem Gesetz darf eine gesetzliche Kasse einen nämlich NUR DANN aufnehmen, wenn vorher eine lückenlose Zeit der Pflichtversicherung/freiwilligen Versicherung  nachgewiesen wird. Also muss man das so oder so nachzahlen, um wieder in IRGENDEINE Krankenkasse zu kommen. Maximal ist diese Nachzahlung auch nur für 2 bis 5 Jahre möglich, genauen Zeitraum habe ich nicht im Kopf. Nach diesem Höchstzeitraum nimmt keine gesetzliche Krankenkasse mehr auf, selbst wenn man später einen versicherungspflichtigen Job aufnimmt.

Ist dann analog zu privat Versicherten, auch die können ja nicht ohne Weiteres in die gesetzliche zurück.

Es bleibt dann nur noch der Basistarif einer privaten Krankenversicherung.

Die Schulden bleiben aber trotzdem .. auch wenn man eh nicht mehr zurück kann.


DH

Rudolf Rocker


dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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