Bundesweiter Einsatz Pflicht?

Begonnen von Phred, 14:33:34 So. 20.Januar 2008

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Phred

Bei einigen Leiharbeitsfirmen muss man sich vertraglich dazu verpflichten, bundesweit jeden zumutbaren Einsatz anzunehmen. Verbal wird zwar versichert, man würde nur im vereinbarten gEbiet eingesetzt werden, aber rechtlich wirksame Absicherungen werden nicht angeboten.

Meine Fragen:

Wenn man den Einsatz ablehnen würde, droht  "nur"  Kündigung, oder gar Vertragsstrafe (auch wenn nicht ausdrücklich im Vertrags erwähnt?) oder Klage auf Schadensersatz, bzw Einbehalten des Lohnes, damit man gezwungen wäre, diesen einzuklagen ?Gibt es da Urteile bzgl der Verpflichtung, bundesweit einen Auftrag annehmen zu müssen?

Was droht einem rechtlich, wenn man den Einsatz zwar annehmen möchte, aber nicht in der erforderlichen Zeit über die finanziellen Mittel verfügt, die Hinreise/ Rückreise zu ermöglichen ?

Globalloser

man wo ist dein problem ,komm bei deinem posting nicht ganz mit ,sollst du in finazielle vorleistung gehen um einen job zu bekommen und du bist mitelos dann geh zur arge zu deinem fallmanager der hat vielleicht einen kredit fuer dich :rolleyes:
no country for old man

Krokos

das wüsste ich auch gerne mal....
also einige hier meinen ja dass es Pflicht ist aber als Geheimtip von unseren Disponenten wurde dann gesagt dass man ja dann bspw. warten kann bis die ZAF das Zugticket gekauft hat und das Zimmer gemietet hat, wenn man dann krank wird, oje^^

Ich kanns mir auch irgendwo nicht vorstellen dass man deutschlandweit eingesetzt werden darf...dann könnten die ja jeden den sie loswerden wollen direkt in die hinterste Pampas schicken.

Aber wie gesagt interessieren würde mich das auchmal.

unkraut

Erstmal entscheidend was im AV steht .
Steht bundesweiter Einsatz drin können se das auch machen .
Es muß auch schriftlich festgehalten sein ob mit ÖVM oder privat gereist wird .
Normalerweise wird bei der Einstellung nach der Mobilität und Führerschein sowie eigenem PKW gefragt / vorausgesetzt.
Dann muß ebenfalls schriftlich festgelegt sein wie die Reisekosten erstattet werden bzw. vorgeschossen durch den AG . Das betrifft auch die Unterkunftskosten bzw. Bereitstellung der Unterkunft .

Bevor das nicht fest steht solltest Du nicht auf " Montage " (wie es heist ) gehen . Hast kein Geld zum Verauslagen . Schriftlich mitteilen , fertig .
Weigerst Du Dich , gilt das als Arbeitsverweigerung , die ZAF kann Schadensersatz fordern und Du fliegst raus .
MfG

ZitatIch kanns mir auch irgendwo nicht vorstellen dass man deutschlandweit eingesetzt werden darf...dann könnten die ja jeden den sie loswerden wollen direkt in die hinterste Pampas schicken.
So lange es sich rechnet ...
Ich kanns mir vorstellen , mein Kollege hat es durch  .
Grüße
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

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