Stellenangebot der Arge zu priv. Arbeitsvermittler

Begonnen von Walze, 16:39:07 So. 11.Januar 2009

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Walze

Habe von der Arge ein Stellenangebot mit RFB bekommen.

Bei der Stelle handelt es sich um einen Job der durch eine Private Arbeitsvermittlung vergeben wird.

Habe mich dort Beworben, nun kam von denen ein Arbeitsvermittlungsvertrag.

So nun meine Fragen dazu:
-Bin ich verpflichtet mit denen einen Vertrag abzuschließen?
-Kann die Arge mich Sanktionieren wenn ich nicht den Arbeitsvermittlungsvertrag unterschreibe?

Diese Arbeitsvermittlung ist ca. 250km von mir entfernt.

Ich habe bereits 2 Verträge mit Privaten Arbeitsvermittlern in meiner Nähe.

hoessi666

Ja, den Vertrag müsstest Du eigentlich unterschreiben wegen der Mitwirkungspflicht um dich in Arbeit zu bringen...
Was Dir dann für Angebote gemacht werden und ob die was für Dich sind, steht auf einem anderen Blatt meiner Meinung nach. Denn letztendlich handelt es sich um einen normalen Vertrag und da dürfen keine Daten an Dritte gegeben werden (z.B. Arge).

Bin mir allerdings nicht zu 100% sicher, da der Staat vielleicht im Falle von Arbeitslosen den Datenschutz  hier gelockert hat (Ärzte müssen allerdings auch noch schriftlich von der SChweigepflicht entbunden werden). Warte mal, ob sich hier noch die grossen Koriphäen vom Forum zu dem fall äussern...

Ach ja, ein Vermittlungsangebot, wo ich vielleicht 250 km fahren muss, hätte ich sofort widersprochen  (selbst wenn nur zur Vermittlung -Iist der eigentliche Job in Deiner Nähe?). Fahrtzeiten zu Arbeitsplätzen von 1 1/4 Stunden jeweils Hin und Zurück sind Maximum...Aber auch hier haben vielleicht andere noch aktuellere Infos...

Walze

Der job wäre ca.250 km von mir weg.


Mann muß sich ja auf Stellenangebote der Arge bewerben ob die nun sinn machen oder nicht.

Desweiteren habe ich zur Zeit auch kein Fahrzeug.





Mario Nette

Ist es denn ganz klar, dass da überhaupt ein Job hinter hängt? Die Tricks der PAV-Mafia sind doch hinlänglich bekannt. In deiner EGV wird stehen, dass du dich auf jedes Jobangebot zu bewerben hast. Da wird sicherlich aber nicht drinstehen, dass du Verträge zu unterzeichnen hast.

Mario Nette

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