Partner zusammenziehen welche folgen?

Begonnen von Nine, 12:24:16 Di. 30.Oktober 2012

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Lefat

ZitatNach diesem Höchstzeitraum nimmt keine gesetzliche Krankenkasse mehr auf, selbst wenn man später einen versicherungspflichtigen Job aufnimmt.

Na ist das nicht toll ?
was da ein potenzieler Arbeitgeber wohl für Gedanken bekommt , wenn er dich nicht bei ner GKV anmelden kann !
wird wohl sehr kurzes Arbeitsverhälltniss !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Dearhunter

Muss man natürlich vorher mitteilen.

Ansonsten macht es für den Arbeitgeber keinen Unterschied. Der Arbeitgeberpflichzuschuss zu einer privaten KV liegt wie bei GKV bei 5o Prozent, na ja ... bei GKV sind es ja seit einigen Jahren etwas weniger als die Hälfte, sodass ein privat versicherter minimal mehr Zuschuss bekommt als einer in der GKV.

Ne .. Moment .. falsch gedacht. Bei einer PKV orientiert sich der Zuschuss an den echten Kosten der Versicherung, diese dürften dann zumindest höher sein als bei 8-Euro-Beschäftigten. Man vergisst oft die kleinen Details. Obwohl .. die billigsten Basistarife habe ich nicht im Kopf, müsste man mal genau durchrechnen.Dann ist ja auch noch besonders böse, dass ein nichtarbeitender Ehepartner extra versichert und bezahlt werden muss, Famillienvesicherung gibt es ja nicht. Bei Kindern weiß ich es nicht genau, ich denke, da gab es ja diese Änderung, dass Kinder immer versichert sind?

Aber der Umgang damit ist jedenfalls durchaus möglich.


DH

Onkel Tom

Naja, wenn der Versicherungsausfall eintritt, bleiben Schulden und bei ALG-II-Bezieher_Innen
leider auch oft Gerichtsvollzieherkosten etc. zurück.

Das ist doch ein echter Garantieschein dafür, entgültig aus der Gesellschaft ausgegrenzt und
als Vogelfrei entsorgt zu sein. Kein Wunder, das es immer mehr Obdachlose gibt.

Sauerei dazu, das Medien immer Obdachlosigkeit an "persönliche Probleme" der Obdachlosen
als Grund der obdachlosigkeit fest machen.

Das jemand ne Sanktion bekommt, die als Schleuderstart in Schulden und folglicher Ärgernisse
bis hin zum Wohnungsverlust ausarten kann , sowie spätestens zum nächsten Winter wegen
der Kälte zwangsweise zum Alkohol gegriffen wird, lässt sich in diesem meinungsgestreamten
Land ganz schlecht verkaufen..

Sozial ?  kotz
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 16:45:21 Mo. 12.November 2012
Das jemand ne Sanktion bekommt, die als Schleuderstart in Schulden und folglicher Ärgernisse
bis hin zum Wohnungsverlust ausarten kann ,
.. ist ein Grund mehr jeden Job (und sei er auch noch so mies) anzunehmen. Passt also alles genau ins Hartz4-Niedriglohn-Mosaik hinein.

Ergänzung:
Passend dazu auch die Ausführungen von Ralph Boes zum Thema Komplettsanktion und den daraus resultierenden Schulden (im Video ab Minute 20):
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=24310.50
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Nine

Ja das mit den Sanktionen und Mobbing von denen kenne ich auch, das ziehen die gerade mit meinen Partner ab! Die machen das so schlimm, damit die Leute Mürbe werden und sofort egal wie niedrig bezahlt, jeden Job annimmt!
Und die Anwälte hier im Kreis sind die besten, die sind alle mit den Mitarbeitern vom Arbeitsamt und Jobcom per DU!
Klasse hier!
Ja und das dadurch die Menschen immer mehr verschuldet werden und dann sogar in Obdachlosigkeit rutschen, ist aus meiner Sicht, System!
Wer weg vom Fenster ist, kostet nichts mehr!
So ist das hier!

LG
Nine

dagobert

Zitat von: Nine am 22:06:16 Mo. 12.November 2012
Ja und das dadurch die Menschen immer mehr verschuldet werden und dann sogar in Obdachlosigkeit rutschen, ist aus meiner Sicht, System!
Wer weg vom Fenster ist, kostet nichts mehr!

Das siehst nicht nur du so. Es ist wirklich zum kotz.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Nine

Ja und da stellt sich die Frage was Betroffene tuen können!?

Das Forum hier finde ich schon mal eine gute Hilfe für Betroffene!

Ich persönlich habe das Glück das ich etwas Garten hier habe der letztens fertig gemacht wurde! (Voher Unkrautwüste)
Dort werde ich nach meinen Möglichkeiten Gemüse selber anbauen und Wasser sammel ich vom Dach!
Dann habe ich das Glück das ich mit Holz heize, ich sammel daher Brennholz!
Und Klamotten und anderes ersteiger ich mir oder hole mir viel vom Trödelmarkt!
Dies macht mich Stück für Stück zum Glück etwas unabhängiger und spart auch sehr viel Kosten!
Sperrmüll sammel ich auch oder bekomme auch viel geschenkt was ich auf dem Trödel verkaufe!
Vielleicht hat noch jemand Ideen die helfen, dies waren meine Tipps!

LG
Nine

dagobert

Zitat von: dagobert am 18:25:46 Sa. 10.November 2012
Zitat von: Onkel Tom am 17:27:37 Sa. 10.November 2012
Die BA zahlt rund 130 Euronen für KV und Ausfälle werden von der KV in Form
von "freiwillig" weiterversichert nachgefordert, was jedoch reichlich Schulden
verursacht.

Ich glaub dass müssten so ca. 170 € pro Monat sein (mit Pflegevers.).

Hab mal recherchiert, mit den 170€ lag ich etwas zu hoch.
Fiktives monatliches Einkommen (darauf werden die Beiträge berechnet, auch wenn das tatsächliche Einkommen niedriger liegt):
875,00€ in 2012 bzw. 898,00€ in 2013

Also:
2012
KV-Beitrag: 135,63€
PV-Beitrag:   19,25€
Gesamt:      154,88€ pro Monat

2013
KV-Beitrag: 139,19€
PV-Beitrag:   20,66€
Gesamt:      159,85€ pro Monat

Die Berechnung des PV-Beitrags erfolgte für eine kinderlose Person, mit Kind(ern) sind es in 2012 2,19€ weniger, bzw. 2,25€ in 2013.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Um mal das weiter oben angeführte Beispiel der Komplettsanktion aufzugreifen:
Säumniszuschläge (SZ) werden berechnet auf den auf volle 50er abgerundeten Betrag, 1% pro Monat bei Verzug bis zu einem Monat, 5% pro Monat bei Verzug von mehr als einem Monat
Beitragsfälligkeit kann evtl. je nach KK unterschiedlich sein, ich gehe mal vom 15. des Folgemonats aus.
1. Sanktionsmonat: Versicherungschutz entfällt, sehr wahrscheinlich Post von der KK wegen freiwilliger Pflichtversicherung.
2. Sanktionsmonat: Beitrag für 1. Monat wird fällig 154,88€, falls nicht bis 15. bezahlt: 1% SZ = 1,50€
   Gesamtschulden bei KK: 156,38€
3. Sanktionsmonat: Beitrag für 2. Monat wird fällig 154,88€ + 154,88€ Beitragsrückstand, falls nicht bis 15. bezahlt: 5% SZ für 1. Beitrag = 7,50€, sowie 1% SZ für 2. Beitrag = 1,50€, zusammen 9,00€ + 1,50€ SZ aus Vormonat
   Da der Beitragsrückstand am 15. zwei Monatsbeiträge erreicht, besteht ab jetzt nur noch eingeschränkter Versicherungsschutz.
   Gesamtschulden bei KK: 320,26€ (309,76€ Beiträge + 10,50€ SZ)

1. Monat nach Sanktion: Beitrag für 3. Sanktionsmonat wird fällig 154,88€ + 309,76€ Beitragsrückstand, falls nicht bis 15. bezahlt: 5% SZ für 1.+2. Beitrag = 15,00€ sowie 1% SZ für 3. Beitrag = 1,50€, zusammen 16,50€ + 10,50€ SZ aus Vormonaten
   Gesamtschulden bei KK: 491,64€ (464,64€ Beiträge + 27,00€ SZ)

Wird weiterhin nicht gezahlt, kommen jeden Monat weitere SZ i.H.v. 22,50€ (5% von 450,00€) obendrauf. Außerdem ist früher oder später mit Vollstreckungsmaßnahmen der KK zu rechnen (und entsprechenden Zusatzkosten).
Voller Versicherungsschutz über JC ist nach Auslaufen der Sanktion wieder gegeben, wenn aber bei Ende des H4-Bezugs (z.B. Arbeitsaufnahme) die Beitragsschulden (ohne SZ, die zählen dabei nicht mit) immer noch bei zwei Monatsbeiträgen (oder höher) liegen, gilt wieder der eingeschränkte Versicherungsschutz.

Miet-, Strom- und sonstige Schulden mit den entsprechenden Folgen kommen noch hinzu.

@Onkel Tom hat es weiter oben schon passend formuliert:
Zitat von: Onkel Tom am 16:45:21 Mo. 12.November 2012
Das ist doch ein echter Garantieschein dafür, entgültig aus der Gesellschaft ausgegrenzt und als Vogelfrei entsorgt zu sein. Kein Wunder, das es immer mehr Obdachlose gibt.

[edit]Rechtschreibfehler korrigiert[/edit]
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Danke für Deine Recherche  ;)

Von sowas sieht Mensch in den Medien natürlich nix. Weiter soll mann Rückstände
bezahlen, wo der Versicherungsschutz schon verfallen ist ?

In anderen Bereichen nannt mann das "Bezahlung nicht erbrachter Leistungen".

Wieder en Fall von gesetzlich aufgesetzter Kungelei und Schwipschwagerschaft

Lass Dich nicht verhartzen !

Tante Maria

Zitat von: dagobert am 13:15:56 Mi. 31.Oktober 2012
Ob du mit deinem Freund zusammenziehst oder mit deiner Mutter:
Gemeinsamer Haushalt = Bedarfsgemeinschaft.

Bitte nicht solche Falschauskünfte geben .Weil über 25 j ,ist jeder seine eigene Bedarfgemeinschaft (gut mit den Ehepartner oder Freund ,muß man es differnziert sehen .Nur wenn ,nachweisslich aus einen gemeinsammen Topf gewirtschaft wird ,können die Mobcenter versuchen ,eine Bedarfgemeinschaft draus zu machen. Das müssen ,sie ersteinmal konkret den Elo ,nachweisen . ;)
Z.b Sohn /Tochter wohnt mit Mutter /Vater in gemeinsammen Haushalt über 25 j ,Veter /Mutter arbeit normal /bekommt Rente /Grundsicherung ,sind Sie keine Berdarfgemeinschaft .Kommen nicht für den Elo auf.
Kann man bei Alg 2 Leitfaden / Nomos Verlag Harald Thome Nachlesen .
Also über 25 j ,ist jeder seine eigene Bedarfgemeinschaft .Leider versuchen Mobcenter daraus eine Haushaltgemeinschaft zu machen ,was rechtswidrig ist.
Nur die Ehepartner/ Freund  ,werden als Bedarfgemeinschaft gehandt hab.

Auch da gib es Tricks ,wie Untermietvertrag ,Wg .
;D

Dearhunter

Dann aber der Vollständigkeit halber noch:

Verdienen die Eltern über 100 000 Euro im Jahr ("bereinigtes" Einkommen, Brutto also noch höher), so sind diese dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, es gibt dann kein HIV.
Das ist dann auch völlig unabhängig davon, ob das Kind im selben Haushalt wohnt oder einen eigenen Haushalt führt. Unterstellt wird zunächst mal von allen Ämtern, dass es unter 100 000 sind. Sollte es darüber sein. sind die Eltern verpflichtet, dies entsprechend zu melden. Melden sie es nicht, weil sie es nicht wussten, müssen sie es später (bei Bekanntwerden) zurückzahlen, wussten sie es und melden es trotzdem nicht, wird das teurer und strafrechtlich relevant. Wenn die Eltern es melden ODER wenn das Amt die Vermutung hat, es sind über 100 000, werden Einkommensachweise angefordert und dann der Unterhalt berechnet und eingefordert. Gab es vorher kein HIV, so kann das famillienintern bleiben, das Kind kann es dann bekommen, einklagen oder auch nicht. Sollte es HIV gegeben haben, so wird das Amt die Zahlungen direkt von den Eltern zurückfordern.


DH

Nine

So mittlerweile ist alles gemeldet beim Amt!
Habe es 10 Tage vor Monatsende jetzt gemeldet, das Amt bei uns berechnet aber erst ab Dezember!
Das heißt für uns: 1 Jahr lang wird die Miete geteilt und jeder bekommt einzelnt sein Geld!
Nach einem Jahr wird das dann eine Eheähnliche Gemeinschaft und dann wird alles zusammengerechnet!

Ja mein Partner hat jetzt haufenweise Post bekommen, die Post hatte aus irgendwelchen Gründen seine Post über Monate gesammelt und jetzt in 2 großen Briefumschlägen zugestellt, zwischenzeitlich kam nur immer teilweise Post an!
Naja haufenweise Manungen und andere Sachen drinne!

Krankenversichert ist er auch nicht mehr!
Und die Schulden stapeln sich, jetzt sind wir ja beim Hartz4 Amt, aber da die Arge bei uns sich weigert die Sperren und schriftlich mitzuteilen, aber das andere Amt die braucht, bekommt er auch kein Hartz 4, ich glaube das Thema müsste ich aber wo anders mal erleutern!

LG
Nine

Dearhunter

Wenn er nicht mehr krankenversichert ist, solltet ihr euch überlegen, das eventuell DOCH sofort als eheähnliche Einstandsgemeinschaft laufen zu lassen.

Wenn ihr dann noch Zuschuss bekommt, wäre er zumindest versichert (wenn auch die Schulden bisher bleiben).

Im Detail kann ich das so nicht sagen, aber ein guter Anwalt kann das sicher nachrechnen.

Es KÖNNTE sein, dass es unter diesen Umständen über alles gesehen doch besser ist.


DH

epony

Zitat von: Dearhunter am 15:11:04 Di. 27.November 2012
Wenn er nicht mehr krankenversichert ist, solltet ihr euch überlegen, das eventuell DOCH sofort als eheähnliche Einstandsgemeinschaft laufen zu lassen.

Wenn ihr dann noch Zuschuss bekommt, wäre er zumindest versichert (wenn auch die Schulden bisher bleiben).

Im Detail kann ich das so nicht sagen, aber ein guter Anwalt kann das sicher nachrechnen.

Es KÖNNTE sein, dass es unter diesen Umständen über alles gesehen doch besser ist.


DH

Genau, die Versicherung ist ohnehin wichtig!
Und Ehe ist auch keine schlechte Option.
You are what you eat.
Geschenkideen

Nine

Huhuu, hab gesehen das da noch antworten kamen!
Also bis jetzt klappt alles mit dem Hartz4 Amt gut, er hat jetzt seine Krankenversicherung und ich meine!
Das Arbeitsamt hat zwar noch was rumgemotzt aber egal!
Die Sperrbescheinigungen die wir brauchten haben wir nur mit Androhung von Terror da bekommen, er hat einen Verwanten mitgenommen der da richtig aufgeräumt hat! ;-)
Aber ansonsten hätten wir die Unterlagen nicht bekommen und immer noch kein Geld und er keine Krankenversicherung!

Naja heiraten wollten wir nicht, die Frage ist nur wenn man sich verlobt, kann man dann bei dem Partner in der Krankenversicherung mitversichert sein oder muss man erst heiraten?

LG
Nine

Dearhunter

Beitragsfreie Famillien(mit)verwsicherung geht leider NUR bei Kindern, Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Verlobt gildet nicht. ^^


DH

hanni reloaded

Steuerlich kann man einen Lebensgefährten geltend machen.

Onkel Tom

Zitat von: hanni reloaded am 07:48:36 Di. 22.Januar 2013
Steuerlich kann man einen Lebensgefährten geltend machen.

Naja, aber da beißt sich die Katz wieder in den Schwanz und die Geltendmachung steuerliche
Vorteile im Bezug des Lebenspartner, könnte die ARGE wieder darin aktiv werden lassen, das
eine Einstehensgemeinschaft vorliegt. Den Leistungsunterschied zwichen "Zweckgemeinschaft"
und "Eheähnliche Bedarfsgemeinschaft" können wir ja ermitteln.

Wegen des regelmäßigen Datenabgleich zwischen BA, Sozialversicherung und der Steuerbehörde
brauchen wir ja nicht lange darüber zu diskutieren, wie gut das ganze kollidiert.

Allerdings sollte eine "Einstandsgemeinschaft" nicht darauf verzichten, steuerliche
Berücksichtigungen geltend zu machen.
Lass Dich nicht verhartzen !

hanni reloaded

Zitat von: Onkel Tom am 13:44:17 Mi. 23.Januar 2013
Allerdings sollte eine "Einstandsgemeinschaft" nicht darauf verzichten, steuerliche
Berücksichtigungen geltend zu machen.


Genau das meinte ich ja.

(Argen gibt es nimmer, Jobcenter bitte)


Und es wird immer groß geschwätzt und gelabert, aber scheinbar kam noch nicht einer durch mit WG statt BG.
Gibt im Spinnerforum millionen Threads, wo das in die Hose ging^^.

Realismus null.

Rudolf Rocker

ZitatUnd es wird immer groß geschwätzt und gelabert, aber scheinbar kam noch nicht einer durch mit WG statt BG.
Gibt im Spinnerforum millionen Threads, wo das in die Hose ging

Das heißt: Wenn ich in ein Kollektiv ziehe, mit 20 Leuten, dann sind die alle in meiner BG? :o :o :o :o
Und für jeden Einzelnen muss das JC dann einen Bescheid erstellen?
Dann sollte das jeder machen. Damit könnten wir das ganze System lahmlegen! ;D ;D ;D

Onkel Tom

Zitat von: hanni reloaded am 14:21:11 Mi. 23.Januar 2013

(Argen gibt es nimmer, Jobcenter bitte)

Und es wird immer groß geschwätzt und gelabert, aber scheinbar kam noch nicht einer durch mit WG statt BG.
Gibt im Spinnerforum millionen Threads, wo das in die Hose ging^^.

Realismus null.

Ich habe kein Bock mehr, darauf zu achten, wie sich die Mobcentren nun nennen.
Ist ein Behördenname Imagemäßig dahin, legen die sich ein neuen Namen zu.
Und mir ist es egal, wie sie sich nennen. Dessen Müll bleibt immer das gleiche.

Geschwätz ??..

Das sehe ich überhaupt nicht so. Es gibt viele Wohngemeinschaften in Hamburg.
von 2 bis zu locker 20 Leute, die Zwecks Miete teilen unter einem Dach / Haus
wohnen. Sehr selten ist es tatsächlich so, das eine "Einstandsgemeinschaft"
aus finanziellen Gründen der ARGE eine Zweckgemeinschaft vorgaukeln wollen.

Doch das ist ein heißes Eisen, weil der ARGE-Prüfdienst (Sozialschnüffler) ganz
schnell vor der Türe stehen und das genau wissen wollen. Zudem ist es fraglich,
ob sich Sozialbetrug lohnt und immer mit der Beengung "Hoffentlich erwischt uns
keiner" leben will.

Um sowas zu machen, müssen ALG-Bezieher_Innen sehr ausgeschlafen sein,
aufpassen und strikte Regeln im Bezug Lebensführung beachten, die jede
Freunschaft schwer belastet und gar zerstört.

Ich finde, das solch Aufand nicht lohnt und weiter würde es beim "erwischt werden"
die Akte beim Mobcenter so versauen, das mindestens 10 Jahre alles, aber wirklich
alles genauer kontrolliert wird, was mann vom Mobcenter will.

Dann lieber nicht zusammen ziehen, solange die ARGE mitmischen kann.

Als Begleiter habe ich die Erfahrung mehrmals machen müssen, das in Hamburg
grundsätzlich einer zwei Personen Zweckgemeinschaft eheähnliche Verhältnisse
unterstellt werden und Sozialschnüffler in Aktion treten.

In einem Wohnkollektiv, sieht die Wohnraumnutzung anders aus und dadurch ist
nix zu befürchten, außer das ein Mal Sozialschnüffler klingeln.
Lass Dich nicht verhartzen !

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