Werkstätten für Behinderte WfbM

Begonnen von counselor, 14:16:47 Fr. 16.Juni 2017

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counselor

Die BAG WfbM hat eine Stellungnahme zu den Reformvorschlägen des BMAS abgegeben, die lesenswert ist. Ua fordert die BAG WfbM ein existenzsicherndes Einkommen für die behinderten Beschäftigten
https://www.bagwfbm.de/article/6774
Der Vorschlag des BMAS, die behinderten Beschäftigten faktisch im Grundsicherungsbezug zu belassen und das Entgelt minimal anzuheben, ist beschämend (aber meiner Meinung nach typisch für diese asoziale Bundesregierung - ich würde Hubertus Heil am liebsten fragen, ob er nicht für €1,80 pro Stunde arbeiten gehen will). Er übergeht auch die Forderungen der Werkstatträte nach einem existenzsichernden Basisgeld.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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Verdi hat eine lesenswerte Stellungnahme zur Reform der WfbM geschrieben. Die Gewerkschaft unterstützt ua das hier im Thread bereits vorgestellte Modell des Basisgelds

https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/behindertenhilfe/++co++24e92bae-7ee5-11ee-b873-001a4a160111
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Lesenswertes Interview:

ZitatWir müssen das System Werkstatt ganz neu denken

Interview mit Johannes Chudziak, Sozialdezernent des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe

Quelle: https://www.53grad-nord.com/klarer-kurs/artikel/wir-muessen-das-system-werkstatt-ganz-neu-denken
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Neue Stellungnahme der Werkstatträte Deutschland zur anstehenden Reform der WfbM

ZitatIm September 2023 wurde die sogenannte Entgelt-Studie veröffentlicht.                 
Die Entgelt-Studie hatte  das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben.

Im Rahmen der Studie wurde untersucht:

➡️ Wie werden Beschäftigte in WfbM aktuell bezahlt? Und wie könnte es in in Zukunft sein?
➡️ Wie kann die Inklusion auf den allgemeinen Arbeits-Markt künftig?

Im Abschluss-Bericht der Studie stehen Empfehlungen für ein neues Entgelt-System. Lest in den nächsten Tagen hier dazu mehr

Lest hier unsere Stellungnahmen zum Abschluss-Bericht und zum Dialog-Prozess:


https://www.werkstattrtaete-deutschland.de/sites/default/files/download-dokumente/stellungnahmewrddialog-prozesseinfachesprache.pdf


https://www.werkstattraete-deutschland.de/sites/default/files/download-dokumente/wrdstellungnahme-zu-abschlussberichtentgeltstudie.pdf

#wirverdienenmehr #wrd4you #basisgeldjetzt #basisgeld #unservorschlag #zahlungverbessern  #entgeltverbessern #bundesweiteInteressenvertretung #Werkstattbeschäftigte #SofunktioniertdasBasisgeld #werkstatträtedeutschland #mitbehinderung #mitmenschen #mitarbeit #mitbestimmung #MenschenmitBehinderung #Bürokratiedschungel #Wertschätzung #gleichberechtigtesLeben

Quelle: https://www.facebook.com/share/qQ7WgCWTu4pbV93Y/
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ZitatEckpunkte zu Reform der Werkstätten - Deutsches Institut für Menschenrechte veröffentlicht Stellungnahme

Trennende Strukturen dürfen aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht weiter aufrechterhalten werden: "Für ein inklusives System sind effektive Übergänge vom Lernen in der Schule zu beruflicher Bildung und Hochschulbildung bis schließlich zur Arbeit sicherzustellen. Ohne echte Wahlmöglichkeiten während aller Phasen des Lern- und Arbeitslebens kann ein inklusives System nicht entstehen." Ausschlaggebend müssten die individuellen Bedarfe, das individuelle Potenzial sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen sein. Vor allem beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt müssten Barrieren abgebaut werden. Werkstatt-Beschäftigte sollten beim Übergang auf fachkompetente Beratung und umfangreiche Unterstützung zurückgreifen können.

Quelle: https://www.ueberaus.de/wws/eckpunkte-zu-reform-der-werkstaetten.php
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ZitatDer Mindestlohnanspruch von WfbM-Beschäftigten

Julius Treffurth, Clarissa von Drygalski und Felix Welti setzen sich in diesem Beitrag mit dem Mindestlohnanspruch von Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auseinander. Dabei gehen sie im Rahmen einer Auslegung des geltenden Rechts insbesondere der Frage nach, ob die Werkstattbeschäftigten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis unter den Anwendungsbereich des Mindeslohngesetzes fallen. Anschließend werden die Maßgaben des rechtlichen Mehrebenensystems aufgezeigt, die der Gesetzgeber bei einer Reform des Werkstätten-Entgeltsystems zu berücksichtigen hat.

Quelle: https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b6-2023
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