Bundessozialgericht: Krankenhausverpflegung von Hartz-IV-Empfängern kein Einkommen

Begonnen von Kater, 15:47:47 Mi. 18.Juni 2008

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Kater

ZitatKrankenhausverpflegung von Hartz-IV-Empfängern kein Einkommen

Kassel (AP) Liegen Hartz-IV-Empfänger im Krankenhaus, darf der Wert der dort erhaltenen Verpflegung nicht von ihrem Arbeitslosengeld abgezogen werden. Dies entschied das Bundessozialgericht in Kassel in einem am Mittwoch gefällten Grundsatzurteil. Damit können alle Empfänger des Arbeitslosengeldes II mit einer Nachzahlung rechnen, deren Regelleistung bis Ende 2007 wegen eines Krankenhausaufenthaltes und der dort erhaltenen Verpflegung gekürzt wurde. Nach Ansicht des Gerichtes fehlte es an einer Gesetzesgrundlage, um die Leistungen zu kürzen.

Wie die rechtliche Lage seit diesem Jahr ist, entschied der 14. Senat noch nicht. Seit Jahresbeginn ist eine neue Verordnung der Bundesregierung in Kraft, nach der bei einem Krankenhausaufenthalt 35 Prozent der Regelleistung gekürzt werden muss. Die 35 Prozent sollen dem Wert einer Vollverpflegung entsprechen. Gegen die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung bestünden jedoch gewichtige Bedenken, erklärte der Senat.

Für die bis zu sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger kann sich daher ein Widerspruch gegen eine 35-prozentige Kürzung des ALG II lohnen. Aber auch ALG-II-Empfänger, die vor 2008 noch keinen Widerspruch gegen ihre gekürzte Regelleistung einlegten, können einen sogenannten Überprüfungsantrag stellen. Damit könnte möglicherweise auch diese Gruppe mit einer Nachzahlung rechnen.

(Aktenzeichen: B 14 AS 22/07 R)

http://www.bundessozialgericht.de/

http://de.news.yahoo.com/ap/20080618/tde-krankenhausverpflegung-von-hartz-iv-3fc80be.html

Mambo

ZitatHartz-IV-Empfänger sollten Anrechnung von Verpflegung widersprechen

Zwei neue Urteile des Bundessozialgerichts

»Hartz-IV«-Empfänger sollten es nicht hinnehmen, wenn ihnen wegen einer Verpflegung im Krankenhaus oder im elterlichen Haushalt die Leistungen gekürzt werden. Nach zwei Urteilen des Bundessozialgerichts vom Mittwoch könnte sich ein Widerspruch gegen derartige Bescheide der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) lohnen. Denn nach Überzeugung der Kasseler Richter gab es bis Ende 2007 keine rechtliche Grundlage dafür, zur Verfügung gestelltes Essen als Einkommen anzurechnen (Az.: B 14 AS 22/07 R und B 14 AS 46/07 R).

Erst seit 2008 gilt eine Verordnung, nach der die monatliche Regelleistung von derzeit 347 Euro bei Vollverpflegung um 35 Prozent reduziert werden darf. Über diese neue Regelung entschieden Deutschlands oberste Sozialrichter zwar ausdrücklich nicht, ließen aber deutliche Zweifel durchblicken: »Gegen die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung bestehen erhebliche Bedenken«, sagte der Senatsvorsitzende Peter Udsching. Anders als noch bei der Sozialhilfe seien die Leistungen beim Arbeitslosengeld II pauschaliert. »Das schließt die Berücksichtigung eines individuell höheren oder niedrigeren Bedarfs aus«, erklärte Udsching.

Der Senat gab damit einem Kläger aus Nürnberg Recht, dem während einer fünfwöchigen Klinikbehandlung monatlich 120,75 Euro weniger von der ARGE gezahlt worden waren - obwohl der Mann sich mit zehn Euro pro Tag selbst an den Kosten seines Krankenhausaufenthalts beteiligen musste. Der gleiche Betrag von gut 120 Euro war dauerhaft auch einer jungen Berlinerin abgezogen worden, die regelmäßig bei ihren Eltern gegessen hatte, obwohl sie mit ihnen keine »Bedarfsgemeinschaft« bildete. Auch ihrer Klage gab der Senat statt.
Quelle: www.linie1-magazin.de

Verpflegung während eines Krankenhausaufenthalts durfte bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt werden:

BSG, Medieninformation Nr. 26/08

Verpflegung, die eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II im Haushalt der Eltern erhält, durfte nicht als Einkommen berücksichtigt werden:

BSG, Medieninformation Nr. 27/08

LinksDenker

Und welche Bastardt-ARGE interessiert das, welcher Untergeordnete Freislerich geschulter SG Richter wird es befolgen?

Wie lange wird es dauer bis eine neue "SchnellverSSchäubelung" erlassen wird, die das Umbiegt?

Die Zeiten wo Rechtsstaatliche Lösungen greifen schein vorbei zu sein, Der Ausbeutungsdruck des Kapitals hat wie ein Zeckenbiss das Gerichtswesen infiltiert...


Regenwurm

Name des Absenders Straße PLZ und Ort
Postvermerk Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
ARGE
Ansprechpartner Tel./Fax:
Straße E-Mail:
PLZ Ort Ort, 25. Februar 2006
Antrag gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Überprüfung der Entscheidung vom......... gemäß § 44 SGB X.
Begründung:
Damit wurde bei der Entscheidung als Verwaltungsakt von einem Sachverhalt ausgegangen,
der sich als unrichtig erweist. Aus diesem Grund bitte ich den Bescheid vom........ zu
überprüfen.
Ich bitte Sie mir Ihre Entscheidung per Bescheid mitzuteilen.
Unterschrift
zu 1.)
Hier sind die persönlichen Angaben wie Name und Anschrift des Antragstellers einzutragen.
Bei Datum und Ort ist der aktuelle Tag der Antragstellung und der Wohnort des Antragstellers
anzugeben. Die Kundenummer sollte in jedem Fall angegeben werden, da dies zu der Form
eines solchen Antrages gehört und das Arbeitsamt bei der Suche der gespeicherten Daten
geholfen ist. Im Adressfeld ist die Anschrift des zuständigen Arbeitsamtes einzutragen.
zu 2.)
An dieser Stelle ist das Datum des Bescheides einzutragen, bei dem der Widerspruch
versäumt wurde oder sich herausgestellt hat, dass das Arbeitsamt von einem falschen
Sachverhalt ausgegangen ist bzw. das Recht falsch angewandt wurde. Dieser Bescheid kann
ein Bewilligungs-, Änderungs-, Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid sein.
zu 3.)
Hier ist die Begründung für den Antrag gemäß § 44 SGB X einzutragen. Sie müssen in der Begründung nachweisen, was durch das Arbeitsamt nicht beachtet bzw. falsch gemacht wurde. Gegebenfalls sollte die Begründung belegt werden.

Wichtiger Hinweis:

Der Antrag gemäß § 44 SGB X kann nur Erfolg haben, wenn sicher ist, dass durch das Arbeitsamt beim Erlass des Bescheides (Verwaltungsakt) das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig
erweist, d.h. bei der Entscheidung des Arbeitsamtes sind bestimmte Tatsachen nicht      berücksichtigt wurden.
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

flipper

das hat hartz4-minister scholz doch grad durch verordnung unter bruch der gewaltenteilung  aufgehoben.

falls die ARGEn aufgrund dieser verordnung kürzen, gleich das geld per zwangsvollstreckung holen ((c) der gute RA der die idee hatte) ?, antrag mit bsg-urteil begründen, notfalls zusätzlich beschluss vom örtlichen sozialgericht holen ?, aber nicht das verfahren neu aufrollen lassen sonst drohen nachteiligere einzelfallentscheidungen.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Codeman

Und auch hier fass ich mir nur an den Kopf.

@flipper

Das Urteil betrifft die Leute wo eine Kürzung der Bezüge vor dem 1.1.2008 vorgenommen wurde.Du kannst das ja gerne in eine Klage reinschreiben,der Sozialrichter wird darüber nur müde lächeln und es zur Seite packen,weil es ebend absolut nix mit der gegenwärtigen Gesetzeslage zu tun hat.

Da hilft wieder nur eins , auch gegen die neue Verordnung klagen,das BSG scheint ja durchaus gewillt zu sein,auch diese neue Verordnung zu kippen.Aber in einer Klageschrift sich auf ein Urteil zu berufen,welches sich auf eine Gesetzeslage von 2007 beruft und diese längst abgeschafft wurde,wäre das selbe als gleich aufzugeben.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Regenwurm

@flipper wie wärs mal mit Peaxisnahen Ideen, dauern hör' ich nur von Dir Du mußt Klagen, zum Rechtsanwalt gehen und Gerichte konsultieren.

Was für ein Stress.

Außerdem wünsch ich mir ein wenig mehr Praxisnähe der Tips für Normalsterbliche Erwerbslose.
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

flipper

@codeman
eine ministerialverordnung ist kein gesetz wie vom bundestag verabschiedet, grundlagen gewaltenteilung.

@regenwurm
was willste denn sonst tun? alle bescheide rechtskräftig werden lassen durch nichtstun?
das sindse nämich binnen 4w. ist das praxisnah genug?

ausserdem sind wir hier im urteilsarchiv, die supportforen für praxisnahe tips sind oben ;)
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Codeman

Zitat@codeman
eine ministerialverordnung ist kein gesetz wie vom bundestag verabschiedet, grundlagen gewaltenteilung.

Das hat nichts mit Gewaltenteilung zu tun.Eine Verordnung hat für die ausführende Behörde Weisungscharakter.Das heisst das die ARGEn sich nach dieser Verordnung richten müssen.Daraufhin werden auch die Bescheide erstellt,gegen die man dann notfalls klagen kann.

Also kann man sehr wohl gegen diese Verordnung klagen.

Zitat@flipper wie wärs mal mit Praxisnahen Ideen, dauern hör' ich nur von Dir Du mußt Klagen, zum Rechtsanwalt gehen und Gerichte konsultieren.

Was für ein Stress.

Ja danke,dass lese ich auch nur ständig und meistens ist eh immer ein und das selbe.Das Problem bei diesen ganzen Tips und Hinweisen ist es,dass die User,die sich damit nicht auskennen,diese Tips befolgen und sich dann wundern,wieso sie auf die Nase fallen.Alteingesessene User wissen zum Glück schon,was sie von seinen Tips zu halten haben,nämlich das diese meistens nur mit Vorsicht zu geniessen sind.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Regenwurm

Kürzung von ALG II bei   Klinikaufenthalt rechtswidrig

Das Bundessozialgericht hält die Kürzung der Regelleistung bei Hartz-IV- Beziehern, die sich im Krankenhaus aufhalten, für rechtswidrig. Das geht aus der Kasseler Entscheidung vom 18.06.2008 hervor (Aktenzeichen: B 14 AS 22/07 R ).

 Das Bundessozialgericht hält die Kürzung der Regelleistung bei Hartz-IV- Beziehern, die sich im Krankenhaus aufhalten, für rechtswidrig. Das geht aus der Kasseler Entscheidung vom 18.06.2008 hervor (Aktenzeichen: B 14 AS 22/07 R ).
"Das Bundessozialgericht stützt damit die Kritik der LINKEN an der entsprechenden Regelung in der ALG-II-Verordnung", so Jörg Schindler (DIE LINKE), Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des Wittenberger Kreistages. "Wir erinnern uns: Vor einigen Monaten hatten die Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der LINKEN diesen Passus erneut beschlossen. Das Urteil des BSG ist daher eine schallende Ohrfeige für jene, die damals meinten, kranke Hartz-IV-Bezieher verdienten sich durch kostenlose Verpflegung im Krankenhaus quasi etwas hinzu."

Es sei davon auszugehen, dass seit 2005 über Jahre hinweg Menschen rechtswidrig Leistungen gekürzt wurden. "Auch wenn für die Regelleistungen die Bundesagentur zuständig ist, kann der Landkreis dennoch etwas für soziale Verbesserungen im Sinne der Menschen tun: Gemäß §§ 13, 14 SGB I ist die ARGE verpflichtet, Leistungsempfänger über ihre Rechte und Pflichten zu beraten", sagte Schindler.

Im vorliegenden Fall könnten Betroffene, die rechtswidrig eine Kürzung ihrer Regelleistung hingenommen haben, einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen.

 Nach Ansicht des LINKE- Kommunalpolitikers wäre es das Mindeste, dass die ARGE diese Leistungsempfänger schriftlich über diese Möglichkeit informiert. "Die Linksfraktion wird dieses Anliegen im nächsten Sozialausschuss thematisieren", kündigte Schindler an.
"Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen können", kommentiert Katja Kipping das Kasseler Urteil. "Das Bundessozialgericht hat rückwirkend bis 2007 zu einer Klage eines Betroffenen beschlossen: Die Anrechnung der Verpflegung bei einem stationärem Aufenthalt auf die Regelleistungen bei Hartz IV und die damit verbundene Kürzungen der Regelleistungen an die Betroffenen entbehren einer rechtlichen Grundlage."

"Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt zudem, dass ein Satz immer noch gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Klagen gegen Hartz IV sind offensichtlich ein möglicher Weg, die herrschende Willkür der großen Koalition zu begrenzen", so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag.

Quelle-Linkszeitung
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P.S.: Ich melde mich dann, hier im Forum ,wenn was schriftliches von der ARGE zurückkommt.Werde dann mal einen Überprüfungsantrag stellen, bin gespannt auf die Antwort. Die hatten mir 2007 richtig was abgezogen ( 3 Wochen Stationär).
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

flipper

ZitatOriginal von Codeman
Ja danke,dass lese ich auch nur ständig und meistens ist eh immer ein und das selbe.Das Problem bei diesen ganzen Tips und Hinweisen ist es,dass die User,die sich damit nicht auskennen,diese Tips befolgen und sich dann wundern,wieso sie auf die Nase fallen.Alteingesessene User wissen zum Glück schon,was sie von seinen Tips zu halten haben,nämlich das diese meistens nur mit Vorsicht zu geniessen sind.

dann übersetz es doch und vermittle es nach unten, betreu und kontrollier!
ich kann nicht alles gleichzeitig, praktiker und theoretiker, ich bin ja schliesslich nicht von allem betroffen und kann mich oft nur hineinversetzen. wer hat denn gesagt, dass ihr euch raushalten sollt, wenn ich oder andere alteingessene mal fehler machen?  :(

sehr teamfähig! du hockst dabei, du siehst es, weisst es und sagst kein wort bis sachen zu krisen eskaliert sind oder die hilfesuchenden entnervt wieder abhauen so wie hier:
http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=15358
dein hilfreicher beitrag:
http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=131432#post131432  :rolleyes:
tolle leistung!.. (nix für ungut an die anderen, aber ihr seid doch stark vom topic des threads abgewichen, indem ihr euch zu sehr über die "buchungsfehler" als über "die leistungssperre" den kopf zerbrochen habt und dadurch wart ihr aufm falschen weg der an der lösung vorbeiführt)...
und schwärzt mich dann öffentlich monate später jetzt dafür pauschal und kaum begründet an! das könnte man glatt mobbing nennen...  X( das werd ich mir merken. haste das mit den kollegen in der letzten firma auch gemacht?

im übrigen nehme ich zur kenntnis, dass euch richtig wirksamer widerstand gegen hartz4 "zuviel stress" ist. na dann gut nacht. die wachsweichen methoden und mittel von "sozialberatern" können dem ARGEn-system jedenfalls nicht viel anhaben.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Woki

Zitatich bin ja schliesslich nicht von allem betroffen und kann mich oft nur hineinversetzen.
Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung...
Genau das ist der springende Punkt, warum hier mittlerweile einige Leute ein kleines Problem mit deinen Aussagen und Tipps haben.
Du bist nicht der Betroffene. Und damit auch nicht derjenige, der mit deinen Tipps derbe auf die Schnauze fliegen kann.
Und du bist ebenfalls nicht derjenige, der dann vielleicht wochen- oder monatelang ganz ohne Geld da steht.

Und es wird zurecht kritisiert, dass du mit deinen Tipps immer wieder über fremde Leichen gehst.
Meiner Ansicht nach geht es hier im Forum aber in erster Linie nicht darum, "richtig wirksamen Widerstand" gegen Hartz IV auszuüben, sondern zusammen mit Betroffenen erst einmal das Bestmögliche aus der jeweiligen Situation herauszuholen.

Deinen "richtig wirksamen Widerstand" kannst du gerne selber starten, denn dann bist auch nur du von den Konsequenzen deines Handelns betroffen.

Zitatoder die hilfesuchenden entnervt wieder abhauen
Lieber einen Hilfesuchenden, der entnervt freiwillig geht, als einen Hilfesuchenden, der im Knast sitzt und hier nicht mehr gehen kann.
(Leicht überspitzt formuliert.)
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

flipper

ZitatOriginal von Woki
Meiner Ansicht nach geht es hier im Forum aber in erster Linie nicht darum, "richtig wirksamen Widerstand" gegen Hartz IV auszuüben, sondern zusammen mit Betroffenen erst einmal das Bestmögliche aus der jeweiligen Situation herauszuholen.

SPD-sozialarbeitergewäsch. schaden regulieren anstatt angriffe abwehren und zurückschlagen, wie die caritas, das arbeitet den gegnern zu. sonst nix, ausser dass du dich dadurch noch von denen instrumentalisieren lässt, herzlichen glückwunsch.
dazu gibts das elo-forum.org. da seid ihr in der mehrheit und die ergebnisse sind lächerlich. deine unbegründeten und unfundierten "ansichten"  interessieren mich ohne wirknachweise nicht die bohne.

ZitatOriginal von Woki
Deinen "richtig wirksamen Widerstand" kannst du gerne selber starten, denn dann bist auch nur du von den Konsequenzen deines Handelns betroffen.

haltloser und unbegründeter vorwurf.
ich wiederhole: eure wachsweichen "hilfen" kompensieren die ARGEn schon durch vorabfehlervermeidendes prozess- und qualitätsmanagement und prallen an denen wirkungslos ab.

ZitatOriginal von Woki
Lieber einen Hilfesuchenden, der entnervt freiwillig geht, als einen Hilfesuchenden, der im Knast sitzt und hier nicht mehr gehen kann.
(Leicht überspitzt formuliert.)

zu überspitzt und ohne jede begründung und nachweis. jetzt haste dich verrannt mein deutscher duckmäuser, mit euch zwei SOZIS red ich kein wort mehr, ihr habt keinerlei kompetenz, die der bundesagentur oder dem kapitalistischen system gefährlich werden könnte.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Codeman

Hmm,

ZitatSPD-sozialarbeitergewäsch. schaden regulieren anstatt angriffe abwehren und zurückschlagen, wie die caritas, das arbeitet den gegnern zu. sonst nix, ausser dass du dich dadurch noch von denen instrumentalisieren lässt, herzlichen glückwunsch.
dazu gibts das elo-forum.org. da seid ihr in der mehrheit und die ergebnisse sind lächerlich. deine unbegründeten und unfundierten "ansichten" interessieren mich ohne wirknachweise nicht die bohne.

Im Elo-Forum werden Leuten sicherlich kompetentere und bessere Antworten gegeben,als ich sie hier von dir je einmal gelesen habe.Bin ja selber kein Freund des Elo´s allerdings ist das Elo in der Rangfolge der Kompetenz immernoch weit über dir.

Zitatzu überspitzt. jetzt haste dich verrannt mein deutscher duckmäuser, mit euch zwei SOZIS red ich kein wort mehr, ihr habt keinerlei kompetenz, die der bundesagentur oder dem kapitalistischen system gefährlich werden könnte.

Aber du ? Na ja dann erzähl uns doch mal wie du bisher der Bundesagentur bzw. dem kapitalistischen System in deiner Aktivität gefährlich wurdest.Wir hören gerne zu.Ich wette du zerschmetterst sie nur so mit deinen ganzen Gerichtsprozessen und Rechtsanwaltsschreiben.

Zitatdein hilfreicher beitrag:
http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=131432#post131432  
tolle leistung!..

Durch meinen Beitrag wurde der Threadstellerin schon mal so weit geholfen,als das sie gemerkt hat,dass so ein Formular,ausser vielleicht in deiner Wunschvorstellung,nicht existiert und sie sich daher auch keine Hoffnungen darauf machen brauch.Wenn es tatsächlich existiert,dann verlink doch direkt dahin bzw. scanne es ein.

Es muss doch für dich eine Kleinigkeit sein,am Montag in deine Agentur f. Arbeit zu gehen und dieses Formular uns zu präsentieren.
_________________________


@Woki

ZitatGenau das ist der springende Punkt, warum hier mittlerweile einige Leute ein kleines Problem mit deinen Aussagen und Tipps haben.
Du bist nicht der Betroffene. Und damit auch nicht derjenige, der mit deinen Tipps derbe auf die Schnauze fliegen kann.
Und du bist ebenfalls nicht derjenige, der dann vielleicht wochen- oder monatelang ganz ohne Geld da steht.

So sehe ich das auch.Ich wüsste gerne mal wie diverse Sachen ausgegangen sind,wo User seinen Aussagen Glauben schenkten.Ich kann mir nicht vorstellen,dass diese als Sieger aus den möglichen Gerichtssaal kamen ansonsten hätten diese sich hier sicherlich zurück gemeldet und sich bei ihm bedankt.


ZitatUnd es wird zurecht kritisiert, dass du mit deinen Tipps immer wieder über fremde Leichen gehst.

Ja oftmals ist das einfach blanker Aktionismus.Hauptsache ich schreib wieder was,wie man andere verklagen kann.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

flipper

"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Woki

Zitatkann das sein, dass ihr 2 ein und diesselbe person seid?
Also ich würde jetzt nicht beschwören wollen, dass ich nicht vielleicht schizophren bin. Aber bisher dachte ich immer, ich wäre ich - und nicht Codeman.

Interessant finde ich auch, dass du mich als Einzelnen ansprichst und zitierst, dann aber plötzlich mit uns "zwei SOZIS" nicht mehr reden willst.
Geht mir aber, ehrlich gesagt, knapp am Allerwertesten vorbei, ob du mit mir reden willst oder nicht.  :]

Zitatschaden regulieren anstatt angriffe abwehren und zurückschlagen
Immer noch besser, als Schaden zu vergrößern. Das ist tatsächlich nicht mein Ziel.

Zitatzu überspitzt und ohne jede begründung und nachweis.
Eine Meinung ist eine Meinung, da kann und muss man nicht nachweisen.
Warum man diese Meinung hat, kann man allerdings begründen. Das habe ich allerdings schon mehrfach.

Zitathaltloser und unbegründeter vorwurf.
Hui, da liest einer zwischen den Zeilen. Schön, dass auch du es verstanden hast - aber sonderlich schwer war es ja auch nicht. ;)
Aber haltlos oder unbegründet war und ist der Vorwurf ganz bestimmt nicht.

Zitatflipper:
holts mal einer, scannts ein und hängts hier als bild oder am besten pdf an?
Zumindest das sollte doch als Beleg ausreichen, dass du zwar gerne einen auf dicke Hose machst, wenns wirklich drauf ankommt aber alles nur heiße Luft ist.

Immer noch *ROFL*
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

Codeman

Hallo Woki,

keine Sorge in diesem Falle bist du nicht schizophren.Auch ich weiss,dass ich ich bin und nicht du.

ZitatZumindest das sollte doch als Beleg ausreichen, dass du zwar gerne einen auf dicke Hose machst, wenns wirklich drauf ankommt aber alles nur heiße Luft ist.

Einer von vielen Belegen.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

assi-toni

Dieser Beitrag wurde 72 mal editiert, zum letzten Mal von flipper: 21.06.2008 09:18.


was zur hölle machst du nur ^^

Kater

ZitatKrankenhausverpflegung wird nicht mehr mit ALG II verrechnet

Die Krankenhausverpflegung soll in Zukunft nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden. Das hat die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt. Die Anfrage bezog sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2008. Danach ist die Praxis der Job Center unzulässig, die Verpflegung im Krankenhaus mit dem ALG II zu verrechnen. Zwar ist es laut der Regierung nicht ausgeschlossen, auch eine bereitgestellte Verpflegung als Einkommen zu berücksichtigen. Unterschreitet diese aber einen bestimmten Wert, wird sie nach den geltenden Verordnungen ohnehin nicht angerechnet. Wegen der meist relativ geringen Kosten für die Krankenhausverpflegung ist jetzt eine Regelung geplant, nach der sie generell nicht verrechnet werden soll.

http://de.news.yahoo.com/12/20081101/thl-krankenhausverpflegung-wird-nicht-me-d343981.html

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