Ohne Profiling, EGV und 1 E Job bekommen ! Was nun ?

Begonnen von mimic, 21:05:32 Sa. 19.Dezember 2009

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mimic

Hallo chefduzen-Team,

seit Anfang Dezember falle ich nun unter ALG2 und hatte am 17.12.2009 ein Gespräch zu meiner beruflichen Situation.
Dort lernte ich auch meinen zufünftigen Fallmanager kennen.
Naja, ich weiss nicht, was ich von diesem Herrn halten soll.
Nicht nur, dass er ein total unsympatisches Auftreten an den Tag gelegt hat, nein, er hat mir auch gleich spüren lassen, dass ich bei ihm nichts zum lachen habe.
Er kam dann auch gleich zur Sache und hat,  ohne vorher ein Profiling mit mir zu machen, einen 1,50 Euro Job zugewiesen.
Ich sass dort 1 1/2 Stunden und durfte mir die Vorzüge dieser Massnahme anhören.
Offiziell wurde die Massnahme noch nicht von der ARGE gekauft, aber ich soll mich bis Montag da melden.
Da ich im Hauswirtschaftsbereich gelernt habe, soll ich nun in der Walddorfschule hier in der Stadt in der Kantine Hilfsarbeiten  verrichten.
Angeblich soll diese Massnahme mich meinem erlernten Beruf wieder näher bringen und mein Wissen wieder aufrischen, damit ich die Chancen habe, wieder in meinen erlernten Beruf  rein zu kommen.
Nur habe ich seitdem ich die Ausbildung abgeschlossen habe, was mittlerweile 8 Jahre her ist, nie mehr in dem Beruf gerabeitet, das es einfach keine Vollzeitbeschäftigungen in dieser Richtung gibt.
Ausser Aushilfsjobs auf Dumpinglohnbasis kann ich nichts erwarten.
Kochen und putzen tu ich zu hause genug, da brauche ich diese Massnahme nicht.
Ich hätte damit nicht mal ein Problem damit an dieser Massnahme teilzunehmen, aber ich arbeite nicht für 1,50 E die Stunde und die Chefs dort reiben sich fröhlich die Hände.
Da gehe ich liebe wieder zurück in die Zeitarbeit.

Die EGV habe ich , ohne sie zu unterzeichnen mit nach Hause genommen und soll sie am kommenden Mittwoch unterschrieben wieder abgeben.
An sich steht in der EGV nichts was mich weiter stört, ausser auf Vermittlungsvorschläge innerhalb von 3 Tagen zu reagieren und mich nur zuhause aufzuhalten (Ortsanwesenheit).
Nur wie kriege ich jetzt diesen verfluchten 1 Euro Job da raus ?
So wie es aussieht ist er öffentlich und zusätzlich.
Und er scheint auch den Zweck zu erfüllen, mich dem ersten Arbeitsmarkt wieder näher zu bringen, obwohl ich das nicht glauben kann.

Ich habe mich hier schon etwas schlau gelesen, bin aber noch in vielen Dingen unsicher.
Soll ich die EGV gar nicht unterschreiben und es auf eine EGV per VA ankommen lassen und dann sofort Wiederspruch mit aufschiebender Wirkung beantragen.
Oder am besten gleich damit zum Anwalt und ihn das regeln lassen.
Das Problem dabei ist, das ich den ALG2-Antrag erst anfang Januar abgeben kann, vorher habe ich keinen Termin bekommen.
Und wenn ich jetzt einen Anwalt brauche, habe ich keine Geld den zu bezahlen und die ARGE wird das wohl auch nicht machen, weil ja mein Antrag noch nicht vorliegt.
Und bis ich das erste Geld bekomme können noch Wochen vergehen.

So habe ich mir Weihnachten nicht vorgestellt  :(

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen .
Vielen Dank im vorraus !


Kater

Zitat von: mimic am 21:05:32 Sa. 19.Dezember 2009
seit Anfang Dezember falle ich nun unter ALG2 und hatte am 17.12.2009 ein Gespräch zu meiner beruflichen Situation.
Dort lernte ich auch meinen zufünftigen Fallmanager kennen.
(...)
Das Problem dabei ist, das ich den ALG2-Antrag erst anfang Januar abgeben kann, vorher habe ich keinen Termin bekommen.
Und wenn ich jetzt einen Anwalt brauche, habe ich keine Geld den zu bezahlen und die ARGE wird das wohl auch nicht machen, weil ja mein Antrag noch nicht vorliegt.
Und bis ich das erste Geld bekomme können noch Wochen vergehen.

@mimic

verstehe ich nicht, du hast den Alg2-Antrag noch gar nicht abgegeben, hattest aber schon einen Termin mit Fallmanager und Angebot eines Ein-Euro-Jobs ???

Alg2 wird erst ab dem Tag des Antrags gezahlt, du kannst den Antrag auch schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) stellen...

Gruß, Kater

mimic

Hallo Kater,

den Antrag habe ich schon fertig zuhause liegen.
Leider habe ich den Termin im Dezember aus eigenm verschulden verpasst, weil ich Uhrzeit mit dem Datum verwechselt habe.
Wer schriebt die UHrzeit ganz gross und das Datum so klein, dass man es kaum lesen kann ?!
ich bin zwar gleich, nachdem ich es bemerkt habe, zur ARGE, aber der nächste Termin habe ich erst anfang Januar bekommen.
Zum Gklück habe ich noch etwas Geld auf dem Konto und ich hoffe, ich kann damit die Zeit überbrücken.
Mich hat es selber gewundert, dass ich eine Einladung bekommen habe, obwohl der Antrag noch nicht mal vorgelegt wurde.
Den Antrag könnte ich auch per Einschreiben verschicken, nur möchte ich die Unterlagen wie Kontoauszüge und andere wichtige Dinge denen nicht so aushändigen.
Ich habe nichts zu verbergen, mir geht es nur da drum, dass die Sachen nicht plötzlich spurlos verschwinden und ich nachher ohne nichts da stehe-
Die müsste ich zusammen mit dem Antrag abschicken.

Kater

@mimic

hast du denn einen Datumsstempel auf deinem Alg2-Antrag? Falls nicht, wirst du Alg 2 erst ab deiner Abgabe des Antrags in Januar erhalten. Rückwirkend gibt es nichts. Du kannst den Antrag sofort als Einschreiben mit Rückschein schicken und Nachweise wie Kontoauszüge etc. später vorlegen. Dein Antrag wird zwar erst ab dann bearbeitet, aber du bekommst dann auch das Geld rückwirkend ab Antragseingang beim Jobcenter...

Gruß, Kater

mimic

Hallo Kater,

auf dem Antrag steht :

Tag der Antragsstellung : 5.11.2009 ( Stempel) m.W.z. 29.11.2009
Kästchen Eingangsstempel : da steht nur Alg1 bis 28.11.2009

Ist das so richtig ?
Kann ich den Antrag per Einschrieben abschicken und die anderen Unterlagen m 7.1.2010 bei der Antragsprüfung mit vorlegen ?



Kater

@mimic

wenn du diesen Eintrag
Zitat5.11.2009 ( Stempel) m.W.z. 29.11.2009
auf dem Alg 2-Antrag hast, ist es ok. Du hast ihn am 5.11.09 erhalten und Alg 2 wird dann rückwirkend ab 29.11.09 (m.W.z. = mit Wirkung zum) gezahlt werden. Insofern mußt du den Antrag jetzt nicht schon per Einschreiben schicken, das wäre nur notwendig, wenn du keinen Eingangsstempel drauf hättest.

Gruß, Kater

mimic

Vielen Dank Kater, dann bin ich ja beruhigt.

Wenn du mir jetzt noch wegen der EGV und dem 1 Euro Job helfen könntest, wäre für mich Weihnachten gerettet.
Leider weiss ich nicht, was ich als Gegenvorschlag nehmen könnte.
Ich hatte wegen eines Englischkurses gefragt, aber da wurde mir nur gesagt, das es für mich keinen Sinn hat.
Oder ist für mich der zug schon abgefahren, weil der Antrag noch nicht vorliegt ?

Kater

@mimic

mit richtigem Vorgehen bei EGV kenne ich mich nicht so aus, deshalb hoffe ich, dass sich noch andere aus dem Forum dazu äußern werden.

Gruß, Kater

inline

Gibt es eigentlich wegen dem 1 Euro Job etwas schriftliches? Wenn nicht ist das nur eine Pseudodrohung oder ein Angebot,wie man das halt auslegen will.
Am besten nichts (sofort) unterschreiben .

mimic

Zum Glück habe ich nichts unterschrieben.
Weder den Vertrag noch die EGV.

Tante Maria

Hallo Mimic ,gut das du nichts unterschrieben hast. :)Und das solltest du auf keinen Fall machen.Die Arge wird dann versuchen die EGV per Verwaltungsakt zuzusenden,und da kann man Widerspruch einlegen.Ich hatte ein guten Link ,von eine anderen Forum Mitglied gefunden ,und zwar die Verfahrensinformation SGB II von 13.10.09,dort steht klip und klar drin das die Arschagentur wernn jemand sich weigert eine EGV abzuschließen ,keine Minderung des ALG II zu leisten ist ,und bereits Kürzungen wieder zurück gezahlt werden müssen.(http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-content/A07-Geldleistung/A07-Arbeitslosigkeit/allgemein/VI-SGB-2-2009-10-13).Ich hoffe das hilft dir weiter.Die SB versuchen nähmlich die Erwerbslosen extrem unter druck zu setzen ,und zu erpressen, wenn man nicht seine Rechte kennt hat man die Arschkarte gezogen. >:(Gruß Tante Maria



b.d.


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