Interessante Verhandlung am 14.02.2011 um 12.30 Uhr vor dem SG Berlin!

Begonnen von naw6405, 10:12:55 Fr. 28.Januar 2011

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naw6405

Interessante und wohl auch eine seltene Verhandlung am 14.02.2011 um 12.30 Uhr in Saal 208 vor dem Sozialgericht Berlin, die Verhandlung ist öffentlich.

Es geht um Unterlassungsansprüche und Geldentschädigung zweier Kläger als ehemalige Hartz IV-Empfänger gegen das Jobcenter Berlin-Lichtenberg.
Das Jobcenter hat unerlaubte Handlungen nach § 823 BGB und §§ 14 und 16 BDSG sowie § 35 SGB I zu vertreten.
Eien Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hatte das Jobcenter nicht unterzeichnet gehabt, so dass Klage geboten war.
Das Jobcenter hat in rechtswidriger Form personenbezogene Daten und Sozialdaten der Kläger an Dritte weitergeben bzw. dortig erhoben ohne Einverständnis oder dem Wissen der Kläger.
Die Beklagte hat zu dem gegen § 67 a Abs. 2 SGB X verstoßen.
Es bleibt hier zunächst offen, ob sich die Beklagte der Nachstellung schuldig gemacht hat, strafbar gemäß § 238 StGB.
Vorliegend handelt es sich um eine eindeutige Verletzung des Persönlichkeitsrechts und einen Eingriff in die Privatsphäre der Kläger, was in analoger Anwendung des § 823 BGB i. V. m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG zum Anspruch auf einer Geldentschädigung für zugefügte immaterielle Schäden führt, vorliegend wurde eine Geldentschädigung beantragt, die zwar in das Ermessen des Gerichts gestellt wurde, aber 5000 Euro nicht unterschreiten sollte.
Es wird mit Sicherheit ein interessantes Verfahren, was bislang sehr selten ist vor den Sozialgerichten, deshalb sollte jeder Hartz IV-Empfänger stets in seine vollständige Leistungsakte jährlich einmal eine Akteneinsicht vornehmen und so mancher wird erstaunt sein, was man darin alle so finden kann und wo überall in unzulässiger Weise rumgeschnüffelt wird.


Judy

Ob man die überhaupt vollständig kriegt, wenn man Akteneinsicht beantragt? Es kostet glaub ich auch was.
Aber ich denke mal, wenn eine meiner nächsten Sanktionen nicht sofort abgeschmettert wird, könnte ich im Laufe des Verfahrens von meinem Anwalt doch bestimmt Akteneinsicht fordern lassen ohne dass es mich dann etwas kostet. Das würde ich schon lange gerne mal wissen, was die über mich alles gesammelt haben.

schwarzrot

Judy, akteneinsicht hat vollständig zu erfolgen. Kosten darf das auch nix. Nur wenn du kopien wünschst, kann hierfür ein paar cents gefordert werden.
Um akteneinsicht zu bekommen, brauchst du auch keinen anwalt:
Die Arge ist keine staatsanwaltschaft, die vor dir ihre 'ermittlungsergebnisse' verheimlichen darf. Arbeitslosigkeit ist (noch) keine straftat!

Falls dein SB schwierigkeiten macht, nimm eine begleitung nach §13 SGB X mit. Falls der SB rumzickt, verlange den teamleiter zu sprechen. Dann sollte sich das problem erledigen (etiche SBs kommen von der post, oder bahn, sind für ihren beruf nicht qualifiziert und haben nicht immer ahnung wie die gesetzeslage ist, spätestens die teamleitung sollte aber ahnung haben).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Herr_Unbeugsam

Hallo,

da naw6405 leider kein Aktenzeichen angegeben hat, so würde mich der Beschluß / Urteil interessieren.

Strafsachen vor Sozialgericht stellt eventuell eine geheime neue Ordnung dar. Es wären viele Urteile zu überprüfen.


Da ja Termin angeblich vorgestern Anberaumt war, so stell ich mal die Frage:

Hat jemand AZ oder Infos?

Danke



mfg
Herr_Unbeugsam

Edit:
Rechtschreibfehler ausgebessert, sorry.

naw6405

Hallo zusammen,
hier kurz eine Info zur Verhandlung.
Eigentlich war nichts anderes zu erwarten, die Klage wurde abgewiesen.
Immerhin haben wir es uns erlaubt, gegen eine staatliche Behörde vorzugehen.
Nunmehr warten wir die Urteilsbegründung ab, die sicherlich interessant sein wird und dann werden wir Berufung einlegen, dass steht schon jetzt mit Sicherheit fest.
Den Kampf werden wir nicht aufgeben.


Öffentliche Sitzung der 109. Kammer des Sozialgerichts Berlin

Montag, 14. Februar 2011
2.Etage, Saal208

Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Hoese
Ehrenamtlicher Richter: XXXXXXXX
Ehrenamtliche Richterin: XXXXXXXX
Ohne Hinzuziehung eines Protokollführers gemäß g 122 SGG, $ 159 I ZPO
Az.: S 109 AS 30170/09

Niederschrift in dem Rechtsstreit

1) des Herrn XXXXXXXXXXXXX,
XXXXXXXXXXXXXXXX, 13055 Berlin,

2) der Frau XXXXXXXXXXXXX,
XXXXXXXXXXXXXXXXX,13055 Berlin,

-Kläger-

Prozessbevollmächtigte zu 1), 2) :
Rechtsanwälte Marson, Streso, Witter,
Oliver Marson, Dietmar Streso, Ralf Witter,
Zimmerstr. 69, I0I17 Berlin,
Gz.: 100109W08, 1 00/09W08

gegen

Jobcenter Berlin Lichtenberg,
Gotlindestr. 93, 10365 Berlin,
Gz.: K 754/09

- Beklagter –

Nach Aufruf der Sache erscheinen:

Der Kläger zu 1. in Person und für die Kläger zu 1. und 2. Rechtsanwalt Marson
Für die Beklagte Herr XXXXXXXXXXXXXXX

vorgespielt und genehmigt

Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

vorgespielt und genehmigt

b. u. v.

Eine Entscheidung ergeht am Schluss der Sitzung.
Die Vorsitzende erklärt die mündliche Verhandlung für geschlossen.
Beginn des Termins: 12:25 Uhr Ende des Termins: 12:50Uhr
Nach geheimer Beratung verkündet die Vorsitzende in Abwesenheit der Beteiligten im Namen des Volkes das Urteil durch Verlesen der folgenden Urteilsformel:

Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Hoese

Für die Richtigkeit der
Übertragung vom Tonband

Boese

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