Vermittlungstag

Begonnen von fasti, 16:03:52 Di. 15.Februar 2011

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fasti

Hallo

Ich bin von meiner FM´in per Vermittlungsvorschlag zum Sklavenmarkt "eingeladen" worden. Laut Schreiben sollen dort regionale Arbeitgeber und Personaldienstleister anwesend sein. Ich gehe aber von einer Zeitarbeitsmesse aus.

Mitbringen soll ich 10-20 Lebensläufe und meine Eingliederungsvereinbarung.

Wie läuft das jetzt genau ab? Muss ich jeder anwesenden ZAF meinen Lebenslauf aushändigen, oder kann ich meine Anwesenheit bestätigen lassen und nach kurzer Zeit wieder verschwinden??

Sir Vival

Hallo,

also, wenn dort
ZitatLaut Schreiben regionale Arbeitgeber und Personaldienstleister anwesend sein sollen
, dann ist das eine Info, die ich dankend annehmen, kurz reinschauen und wieder gehen würde. Oder steht da was von "sich bewerben müssen bei allen"?
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

hanni reloaded

Lebensläufe wahllos in der Gegend rumschmeissen?
Kann nicht rechtens sein.

Wie Sir Vival gesagt hat: hingehen, das bestätigen lassen.


An die Profis: man kann doch nur "gezwungen" werden, sich auf konkrete Stellen zu bewerben?

x-ray

Zitatund meine Eingliederungsvereinbarung.

Steht da etwa drin, dass du evtll Schmiergeld Eingliederungsleistungen erhältst? Also sogar Geld mitbringst, damit du bei so einer schönen Firma arbeiten darfst, oder was geht die deine EGV sonst an?

Ein Vermittlungsangebot muss konkret und ausreichend bestimmt sein, um es auf Zumutbarkeit zu prüfen können. Also die Angabe eines konkreten Arbeitgebers wäre noch die minimalste Anforderung. Die Praxis sieht oft anders aus  ::) .Kann es nicht eher sein, dass du unter dem "Vorwand" der allgemeinen Meldepflicht hingenötigt wirst? Also zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort anzutanzen hast?

Druck dir doch 10-20mal den Fragebogen für ZAF aus und lass die Arbeitgeber sich  bei dir bewerben  ;D
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

DJ1980

Bevor ich irgendetwas anderes mache, würde ich als allererstes einen Fahrtkostenantrag zu o.g. Termin abgeben.
Dann würde ich, zumindest, wenn diese Vorladung mit einer RFB einherging, dorthin fahren, schauen, was so geht, bestätigen lassen, und wieder verduften.
Vll haste ja Glück, und dort sind tatsächlich auch richtige Arbeitgeber vertreten. Kommt zwar so gut wie nie vor, weil solche sich die Leute ja quasi aus dem vollen aussuchen können, aber wer weiß....

Sollten dort nur Leihficker sein, würd ich wie oben verfahren....
Die Fragebögen würde ich gar nicht erst an solche Leihficker dort abgeben. Es gibt genügend davon, die so Skrupellos sind, und dich dann dennoch haben wollen.
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

hanni reloaded

Mal ne Frage: die EGV ist doch sein Vertrag.
Muß er denn fremde Leute da reinkucken lassen?
Das Amt hat ja ein eigenes Exemplar.

fasti

Also in meiner EGV steht der Termin drin. Diese soll auch gleichzeitig (zusammen mit dem Vermittlungsvorschlag) als Einladung dienen.

Der Vermittlungsvorschlag ist aufgemacht wie ein normales Stellenangebot und dass ich von 11-12 Uhr da "teilnehmen" soll, wer meine Ansprechpartner sind und was ich mitbringen soll, aber von bewerben steht da nix.

Ganz interessant ist noch der Hinweis im Vermittlungsvorschlag: Denken Sie daran dass Sie evtl Ihrem künftigen Arbeitgeber gegenüberstehen  ;)

schwarzrot

Eigentlich kannst du sehr gut (neben dem ganzen geschwafel) in der einladung an dem paragraphen erkennen, worum es sich handelt  (Ich vermute eine simple 'meldeaufforderung', bzw. 'informationsveranstaltung').
Wäre sinnvoll wenn du die § mal posten könntest.

Ansonsten, denk dran, die erzählen viel, wenn der tag lang ist und nichts wirklich nachprüfbar ist.
Es gilt, was x-ray, dir schon geschrieben hat. Vermittlung in 'wasauchimmer-grad-da-ist' geht nicht, es muss hinreichend bestimmt sein.

Nächstes mal überleg dir ausserdem dreimal was für (schwachsinnige) EGVs du unterzeichnest.
Mitbringen musst du die jedenfalls nicht, da das die ZAFs nix angeht.
Und bewerbungen, ohne zu wissen auf welche stelle, würde ich auch nicht 'mitbringen'. Jeden der das fordert, bitte dir doch mal schriftlich(!) zu erklären auf welcher rechtsgrundlage dies geschieht!  >:(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Jonny79

Ich will zwar eigentlich nicht spammen aber...


http://www.arge-basta-hh.de/info/alg2/pdf/alg-info-112.pdf

ist immer ganz informativ  ;D
Ich bin arm, aber sexy!

fasti

@schwarzrot

Da sind keine § drin. Ist ein normaler Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung und in meiner EGV unter meinen Pflichten: Teilnahme am Vermittlungstag. Eine normale Einladung habe ich nicht bekommen....evtl trudelt diese noch ein.

Also ich denke ich gehe da hin, lasse meine Anwesenheit bestätigen, schaue mich ein wenig um und gehe wieder.

Gruss

Rudolf Rocker

Sowas hatte ich auch schon mal!

Das war so eine komische "Job- Messe" beim A-Amt, wo sämtliche ZAFs der Stadt einen kleinen Infostand aufgebaut hatten.

Seelenverkäufer, Menschenverachter, Abzocker! Heuerbüro der schlimmsten Sorte!
Jack London hätte da einen Roman drüber geschrieben!

Ich habe mir da meine Anwesenheit quittieren lassen und bin dann schnurrstracks wieder rausgesaust!!

Aber vielleicht sollte ja ICH einen Roman drüber schreiben... ::)


Wenn man den Vorteil hat in einer Stadt zu wohnen, in der es eine nette Inni gibt kann man auch schöne Aktion dagegen  machen!

Reichen schon zwei Leute, die z.B. Infobroschüren von der Gewerkschaft verteilen um ordentlich Aufsehen zu erregen!!

fasti

bin heute dort gewesen. es handelte sich (bis auf eine firma) um eine reine zeitarbeitsmesse. habe mich am eingang registrieren lassen und bin dann anschließend noch ein paar minuten durch die halle gelaufen um visitenkarten, infomaterial etc. einzusammeln. nach 10-15min habe ich dann das weite gesucht.

SirTurbo

Zitat von: schwarzrot am 12:35:36 Mi. 16.Februar 2011
Es gilt, was x-ray, dir schon geschrieben hat. Vermittlung in 'wasauchimmer-grad-da-ist' geht nicht, es muss hinreichend bestimmt sein.

Nächstes mal überleg dir ausserdem dreimal was für (schwachsinnige) EGVs du unterzeichnest.

Hmm, wie ist das denn mit diesen Aufforderungen sich doch mal bei "allen" (oder konkrete Menge bzw. Liste) in der Stadt zu bewerben?

Mein Stiefvater (inzwischen 58er Regelung) hatte sowas mal "zur Aufgabe bekommen".
Da er aber dazu neigt nicht nur alles zu machen (sonst würde er es wohl auch nicht mit meiner Mutter aushalten^^) sondern auch alles zu unterschreiben was man ihm vorlegt bin ich nicht sicher ob er sich das per Unterschrift unter eine EGV selber eingebrockt hat oder ob das als separates Schreiben der ArGe bei ihm einlief.

Würde mich mal interessieren falls meine PAPnase mal auf solche Einfälle kommt...

Nick N.

Das Fluhgblatt, das unter demselben Link an mehreren Stellen empfohlen wird, konnt ich leider grade nicht runterladen, scheint dort nicht mehr vorhanden. Gibts das noch irgendwo anders, oder kann es wieder hochgeladen werden?
Satyagraha

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