Wie Amtsgerichte bei Beratungsscheinen Probleme machen - Kein Anwalt für Arme?

Begonnen von Tom_, 15:03:45 Mi. 07.Dezember 2011

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Tom_

Seit die Versuche durch Gerichtsgebühren die Anzahl der Beratungsscheine massiv zu dämpfen nicht funktionierten, haben die Amtsgerichte andere Maßnahmen ergriffen, um Bedürftige von der Wahrnehmung ihrer Rechte abzuhalten. Ich möchte dies kurz am Beispiel Nürnberg schildern und bitte andere  User zu ergänzen, wie es ihnen Städten bzw. den für sie zuständigen Gerichten abläuft.

1.) Das Amtsgericht fordert ebenfalls inzwischen die Kontoauszüge von drei Monaten und es erlaubt grundsätzlich keinerlei Schwärzung, also noch nicht einmal jene, die das BSG im Bereich des Sozialrechts zuläßt. Eine Anfrage beim bayerischen Justizministerium, als auch dem Bundesjustizministerium ergab: Es ist legal und liegt allein in der Entscheidungskompetenz des Gerichts.

2.) Das Gericht erwartet, dass man vor der Beantragung eines Beratungsscheins erst einmal selbst aktiv wird und man muß unter vorlage der bisherigen Korrespondenz dieses nachweisen. Erst wenn das ohne Erfolg bleibt, dann wird ein Beratungsschein ausgeben. Problematisch, wenn es sich um ein zeitkritisches Problem handelt bzw. man keine Ahnung hat wie man denn selbst den Kampf beginnen soll. Hier liegt noch keine Stellungnahme der Ministerien vor.

Die anwaltliche Einschätzung ist klar: Es handelt sich um Maßnahmen, um durch immer höhere Hürden Geld einzusparen.

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