Einkommensermittlung

Begonnen von Micki, 11:17:37 Di. 21.Februar 2006

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Micki

Mich würde interessieren wo ich im SGB die Regelungen dazu finde besonders was Selbsständige betrifft!

Bin nämlich der Meinung das das was die ARGE's da treiben net ganz korrekt ist.

Wilddieb Stuelpner

Du meinst sicher die Regelungen, die für Alg-I-Bezieher gelten, die Existenzgründer werden wollen:

- §§ 45 - 55, 57, 58, 225 - 228, 421j, 421l, 424j Abs. 12 Nr. 2 SGB III;
- Anordnung zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung;
- § 2 Richtlinien ESF-BA-Programm

ausführlich erläutert im

Arbeitslosenprojekt TuWas
"Leitfaden für Arbeitslose"
22. Auflage 2005, Stand: 01.01.2005
Fachhochschulverlag frankfurt am main
S. 483 - 497
desweiteren auf den S. 78, 108, 188, 192, 196, 199, 220, 337, 338, 396, 414, 415, 421, 439, 469, 472, 482, 483, 484, 499, 501, 503, 505, 549

Micki



Spätlese

Die Elo-Kollegen hatten das hier:
http://www.elo-forum.org/forum/viewtopic.php?p=32091

Grundlagengesetze z. B. hier:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200001

Daraus ergibt sich vom Grundsatz her welche Kosten bzw. Ertragsarten absetzbar sind und welche nicht. Es muss ja eine sog. "betriebswirtschaftliche Einnahmen/Ausgaben-Rechnung vorgelegt werden". Trotzdem recht allgemein gehalten, es gibt noch rd. 400 Seiten Dienstausführungsvorschriften dazu, mal schauen ob ich die finde - oder mal selbst wühlen in den DA´s - z. B. hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx

(Habs auf die Schnelle nicht gefunden.)
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

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