Arbeitslosengeld läuft aus - krankengeld danach ?!

Begonnen von Dani, 18:49:20 Fr. 24.November 2006

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Dani

hallo,

ich brauche dringend eure hilfe, es wäre toll wenn ich mir antworten könntet!

mein arbeitslosengeld läuft bald aus. ich bin zur zeit krankgeschrieben. wenn ich auch nach dem ablauf des arbeitslosengelds krank bleibe, zahlt die krankenkasse dann krankengeld anstatt von arbeitslosengeld?

vielen dank für eure antworten!

dani
Dani

RetroVirus

Also du bekommst ALG1 bist jetzt Krank geschrieben und innerhalb deiner Krankschreibung läuft dein Anpruch auf Alg1 aus !
Ich denkebei Tachles da bist besser aufgehoben mit deiner Frage
Your garden is in a perfect shape!
I mess it up, I'm a human ape
Hell yeah!

I am your enemy No.1, No.1, No.1

Dani

Dani

Dani

ich habe gerade gesehen, bei tacheles geht es um alg2 und sozialhilfe. ich habe KEINEN anspruch auf alg2 / sozialhilfe !

also habe ich gehofft, daß ich mindestens noch ein paar wochen krankengeld kriege. also wenn jemand bescheid weis...
Dani


Dani

hallo tag x,

vielen dank für deine antwort.

das ist auf jeden fall ein interessanter artikel. aber eine präzise antwort konnte ich für mich hier leider auch nicht finden. zwar soll die krankenkasse nach beendigung einer beschäftigung einspringen, er sagt aber nichts von beendigung des alg1-anspruchs!

tja, trotzdem danke nochmals für deinen hinweis, tagX !
Dani

uwenutz

Grundsätzliches, wird jemand  im ALG I Bezug infolge einer Krankheit arbeitsunfähig, verliert er dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeits- unfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Ist derjenige länger erkrankt, sprich über einen Zeitraum von sechs Wochen und bezieht
diejenige Person weiterhin ALG I wird dessen Transfer-Bezugsdauer um den Zeitraum seiner Krankheit nicht verlängert, im Gegensatz zu einer im Urlaub entstandenen Krankheit unter Berücksichtigung einer AU Bescheinigung und einer rechtzeitig erfolgten Krankmeldung innerhalb des letzt genannten Falles verrechnet wird. Über diesen Krankheitszeitraum ruht
der Anspruch auf Alg 1 (§142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III). und mindert aufgrund der fehlenden
Erfüllung SGB III § 128; Abs.7 dessen Anspruchsdauer zugunsten des Krankenentgeltes.
Allgemeines
Kranksein unter Alg I oder ALG II sind grundsätzlich für den Betroffenen erst einmal gleich
aber in ihrer administrativen Behandlung sehr unterschiedlich zu bewerten, da Anwartschaft
und dessen körperliche Konstitution (Anwesenheit (dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zu Verfügung stehen) auf der einen Seite (ALG I) Grundvoraussetzung sind und andererseits
aber Bedürftigkeit und eine mind. eine 3std.- wöchentliche Arbeitszeit dessen Vorrausetzung bilden.
Darüber hinaus
Wenn ein ALG II Empfänger längerfristig (6 Mt.) erkrankt ist entfällt aufgrund des
Tatbestandes der dann eingetretenen Arbeitunfähigkeit dessen ALG II Bezugs zugunsten eines Sozialgeldes.
Grundsätzlich besteht der Anspruch nach Erfüllung zum Erwerb des Krankengeldes für 26
Wochen und erhöht sich um die doppelte Anzahl von Wochen, wenn der Versicherte / Betroffene
vor Antritt des Krankenstandes innerhalb der letzten zwölf Monate mind. 6 Monate versichert war.

Daher ist Deine Frage erst einmal grundsätzlich zu bejahen aber und hier ist das aber mehrmals
Fett unterstrichen, diese hier geäußerten Meinungen können nur informativer Natur sein, ersetzen keine Rechtsberatung, was auch illegitim wäre und ersetzt vor allem keine kompetente Krankenversicherungsauskunft, sie sollte erstmal der erste Ansprechpartner sein.

Dani

hi uwenutz und vielen dank für die antwort!

das problem ist, daß ich seit 2 wochen krank bin und in 2 wochen läuft mein anspruch auf alg 1 aus! anspruch auf alg 2 habe ich nicht. d. h., ich bin dann auch nicht krankenversichert - aber du meinst, die krankenkasse zahlt trotzdem weiter krankengeld?

würde es nicht suspekt wirken wenn ich mich, wie du vorgeschlagen hast, direkt bei der krankenkasse erkündige?

viele grüße
Dani

TagX


@Dani
Suspekt ist das nicht. Rufe die Krankenkasse morgen an und kläre Deine Situation. Eine freiwillige Weiterversicherung kostet ca. 130 € im Monat (GKV). Kannst Du dich familienversichern?
Grüße


Sozialismus!

Dani

familienversichern kann ich mich nicht, ich bin alleinstehend.

denkst du, bei einer freiwilligen krankenversicherung würde die kasse das krankengeld weiterzahlen?
Dani

uwenutz

Hallo Dani,
erst einmal erhältst Du unter den von dir erläuterten Fakten kein
Krankengeld über besagte Krankenkasse (<6W), rezitierend:
 (,,...aber du meinst, die krankenkasse zahlt trotzdem weiter
krankengeld?") sondern im Rahmen Deines ALG I Bezuges weiterhin,
in dem Fall bis zur Beendigung deines Leistungsbezuges besagtes
Lohntransfereinkommen in Form des ALG I Entgeltes. Nun zum
nächsten, da unter Harz IV im Gegensatz der vormaligen BSHG Gesetze
kein Rechtsanspruch auf Krankenentgelt besteht, du deren Anspruch
auf ALG II nicht erfüllst, sehe ich dringlichsten Handlungsbedarf
bei Deiner KK vorzusprechen.
P.S.
-würde mich interessieren, wie dies die KK es handhaben, besonders
unter dem Aspekt, daß Deine Eingangsfrage schon verschiedene
Antworten implizierten, die meiner Meinung nach falsch waren.

Würde mich nicht einmal wundern, wenn aufg. der institutionellen,
administrativen Verrechnungskomlexität zw. KK; BA; Arge, es von der
KK verlangt werden würde ( Hypothese/ Spekulation meinerseits) daß
du, unabhängig von "Bedürftigkeiten" einen AL II Antrag ausfüllen
darfst um verrechnet zu werden??

Dani

also - kurz gesagt - alles hängt von der krankenkasse ab!

ich bin sozusagen von deren gnade abhängig, ob sie mir krankengeld zahlt oder nicht

tja, werden wir mal sehen... (vom "resultat" werde ich natürlich hier gerne berichten!)

es sei denn, noch jemand von euch hätte ideen dazu...

liebe grüße
Dani

TagX


Ja, lass uns am Ergebnis "teilhaben". (Nach)Fragen ist menschlich. ;)
Viel Erfolg!

TagX, Gruß
Grüße


Sozialismus!

Dani

Dani

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