BAG: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch für Teilzeitbeschäftigte

Begonnen von dagobert, 15:28:18 Mi. 19.April 2023

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dagobert

ZitatGeringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/lohngleichheit-bei-teilzeitbeschaeftigung/

Volltext (BAG, 18.01.2023, 5 AZR 108/22):
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1015401/
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

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