Arbeitsschutz / EuGH: Tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu

Begonnen von dagobert, 12:55:09 Di. 14.März 2023

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dagobert

ZitatTägliche und wöchentliche Ruhezeiten dürfen sich nicht überschneiden. Die unterschiedlichen Ruhezeiten sind zwei autonome Rechte von Beschäftigten, die unabhängig voneinander eingehalten werden müssen. Beide sind daher nacheinander zu gewähren, auch wenn sie direkt aufeinander folgen. Dann sind sie zu einer Gesamtruhezeit zusammenzurechnen.

Die europäische Arbeitszeitrichtlinie gewährt Beschäftigten zwei unterschiedliche Ruhezeiten: eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden und eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Wie diese zu gewähren sind, wenn sie unmittelbar aufeinander folgen, sorgte aktuell für Streit im Fall eines Lokführers aus Ungarn.

Das war der Fall

Für den Lokführer galt laut Tarifvertrag eine wöchentliche Mindestruhezeit von 42 Stunden - also weit mehr als die EU-rechtlich vorgegebenen 24 Stunden. Das nahm die Arbeitgeberin zum Anlass, um dem Lokführer in bestimmten Fällen seine tägliche elfstündige Ruhezeit zu versagen. Diese gewährte sie ihm nämlich dann nicht, wenn sie der wöchentlichen Ruhezeit (oder auch Urlaubstagen) unmittelbar vorausging oder nachfolgte. Das Argument der Arbeitgeberin: Weil die wöchentliche Ruhezeit weit über den EU-rechtlich vorgegebenen 24 Stunden liegt, sei mit ihr in einem solchen Fall dann auch die tägliche Ruhezeit von elf Stunden gleich mit abgegolten - die tägliche Ruhezeit sei dann also Teil der wöchentlichen Ruhezeit. Dagegen klagte der Lokführer vor einem ungarischen Gericht. Dieses wandte sich mit dem Fall an den EuGH.

Das sagt das Gericht

Der EuGH stellte klar: Die tägliche Ruhezeit ist nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit. Sie ist vielmehr zusätzlich zu gewähren, auch wenn sie der wöchentlichen Ruhezeit unmittelbar vorausgeht oder nachfolgt. Das gilt auch dann, wenn die wöchentliche Ruhezeit länger ist als von der Arbeitszeitrichtlinie vorgegeben. Eine günstigere Regelung zur wöchentlichen Ruhezeit schmälert nicht das Recht auf die tägliche Mindestruhezeit.

Beide Ruhezeiten verfolgen laut EuGH teils unterschiedliche Ziele. Die tägliche Ruhezeit ermöglicht es Beschäftigten, sich für eine bestimmte Anzahl von Stunden aus ihrer Arbeitsumgebung zurückziehen. Die wöchentliche Ruhezeit ermöglicht es, sich pro Siebentageszeitraum auszuruhen. Folglich ist den Beschäftigten die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass sich beide Ruhezeiten nicht überschneiden dürfen. Sie folgen vielmehr nacheinander.
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~EuGH-Taegliche-Ruhezeit-kommt-zur-woechentlichen-Ruhezeit-hinzu~.html
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
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