Google, die Pluspunkt Apotheke und die Meinungsfreiheit

Begonnen von counselor, 20:01:20 Di. 29.Oktober 2024

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

counselor

Google, die Pluspunkt Apotheke und die Meinungsfreiheit

Habt ihr euch schonmal gewundert, warum die Google – Rezensionen von Unternehmen zu 90 Prozent aus Lobhudeleien bestehen?

Hier ein Tatsachenbericht, wie Google mit einer kritischen Rezension betreffend des Geschäftsgebarens der Pluspunkt Apotheke in der Äußeren Bayreuther Straße 80 in Nürnberg umgegangen ist.

Der Hintergrund der Begebenheit ist, dass ich letztes Jahr wegen einer Bindehautentzündung beim Augenarzt war und ein Medikament verordnet bekam. Das entsprechende Rezept wollte ich in der Pluspunkt Apotheke einlösen. Dort erklärte mir eine Mitarbeiterin in barschem Ton, dass das Medikament weder vorrätig noch lieferbar wäre und wimmelte mich mit der Schlussbemerkung ab, dass ich nochmal zum Augenarzt gehen soll und mir ein anderes Medikament verschreiben lassen solle.

Darauf verfasste ich dann folgende Rezension auf Google Maps:,,Wenn ein vom Arzt verordnetes Medikament nicht lieferbar ist, erhält man nur die Auskunft, dass man nochmal zum Arzt gehen muss. Man kommt nicht auf die Idee, den Arzt anzurufen und sich eine alternative Verordnung faxen zu lassen."

Quelle: https://www.google.com/maps/reviews/@49.5255552,11.255808,11z/data=!4m6!14m5!1m4!2m3!1sChdDSUhNMG9nS0VJQ0FnSUNKN3ZEU2x3RRAB!2m1!1s0x479f57ea2da68833:0xd7edc35c8c3967c5

Gestern erhielt ich dann folgende E-Mail von Google:

,,Sehr geehrte Damen und Herren,Google hat eine Beschwerde über die nachfolgende(n) URL(s) aus den folgenden rechtlichen Gründen erhalten: VerleumdungNach einer Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende Entscheidungen getroffen haben:

Betroffene Inhalte: Beitrag

Rechtsprechung: Deutschland

Verstößt anscheinend gegen: Verleumdung: Beschränkungen finden Sie die betroffene(n) URL(s).

Aus diesem Grund sind wir gerade dabei, die angegebene Maßnahme auf die betroffenen Inhalte bei Google Local Reviews für Nutzer weltweit anzuwenden.

Betroffene URL(s):Bernd Ebersberger★Wenn ein vom Arzt verordnetes Medikament nicht lieferbar ist, erhält man nur die Auskunft, dass man nochmal zum Arzt gehen muss. Man kommt nicht auf die Idee, den Arzt anzurufen und sich eine alternative Verordnung faxen zu lassen.https://www.google.com/maps/re views/data=!4m8!14m7!1m6!2m5!1 sChdDSUhNMG9nS0VJQ0FnSUNKN3ZEU 2x3RRAB!2m1!1s0x0:0xd7edc35c8c 3967c5!3m1!1s2@1:CIHM0ogKEICAg ICJ7vDSlwE%7CCgwI9IXspAYQ4LeAl wM%7C?entry=tts&g_ep=EgoyMDI0M TayMC4xIPu8ASoASAFQAw%3D%3D

Mögliche weitere Schritte

Google bitten, die Entscheidung noch einmal zu prüfen: https://reportcontent.google.c om/forms/dsa_appeal?token=2-30 05000036787-1369612116

Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir unseren Standpunkt noch einmal überdenken, können Sie innerhalb der nächsten sechs Monate ab dem Datum dieser Mitteilung Einspruch einlegen. Nennen Sie die betreffenden URLs im Einspruchsformular.Beachten Sie, dass Sie nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist keinen Einspruch mehr einlegen können.

Rechtsanwalt Kontaktieren

sie können sich auch an eine zertifizierte außergerichtliche Schlichtungsstelle oder an ein Gericht wenden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Optionen. Wenn Sie rechtliche Fragen haben oder die anderen Rechtsmittel, die Sie möglicherweise nutzen können, prüfen möchten, sollten Sie sich an Ihren eigenen Anwalt wenden.

Benötigen Sie weitere Unterstützung?

Informieren Sie sich in der Hilfe unter Anträge auf Entfernung von Inhalten über das Verfahren bei Google zur Entfernung von Inhalten.

Hintergrundinformationen:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Beschwerde eingereicht wurde, in der behauptet wird, dass Ihre kürzliche Rezension für ein lokales Unternehmen bestimmte Rechte verletzt. Daher war Google verpflichtet, die betreffende Rezension zu entfernen.

Wenn Sie unsere Entscheidung bezüglich der Entfernung anfechten möchten, können Sie wie unten unter ,,Mögliche weitere Schritte" beschrieben Einspruch einlegen. Wir möchten betonen, dass Google ehrliche und authentische Rezensionen für lokale Unternehmen sehr schätzt. Aufgrund unserer Rolle als Dienstleister können wir jedoch Ihre spezifischen Erfahrungen mit dem Unternehmen nicht unabhängig überprüfen. Damit wir die Angelegenheit im Falle eines Einspruchs noch einmal prüfen können, benötigen wir eine detaillierte und solide Beschreibung Ihrer Erfahrungen mit dem Unternehmen sowie eine Begründung für Ihre Rezension. Dazu gehören unter anderem das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuchs oder Ihrer Erfahrung sowie alle besonderen Beobachtungen, die bei Ihrer Interaktion mit dem betreffenden Unternehmen gemacht wurden. Nachweise wie Rechnungen, Screenshots, Belege, Terminunterlagen oder Einträge aus einem Treuepunkteprogramm sind sehr nützlich, um die Seriosität Ihrer Rezension nachzuweisen.Je nach Art und Aussagekraft der von Ihnen bereitgestellten Informationen können wir Ihre Rezension nach einem Einspruch reaktivieren.Viele GrüßeIhr Weiterleiten Informationen zur Entfernung von Inhalten finden Sie unter g.co/legal."

Meine Rezension, die eine wahre Begebenheit schildert, wurde von Google rechtlich als ,,Verleumdung" qualifiziert.Wagen wir einen Blick ins Strafgesetzbuch:,,Strafgesetzbuch (StGB)§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Verbreitung wahrer Tatsachen ist daher niemals eine Verleumdung und schon gleich gar nicht die Kritik am kundenunfreundlichen Geschäftsgebaren dieser Apotheke.Jedenfalls habe ich gestern gegenüber Google eine eidesstattliche Erklärung über das Verhalten der Apotheke abgegeben und mich gegen den Vorwurf der ,,Verleumdung" verwahrt.

Die Antwort von Google kam heute per E-Mail:

,,Wir haben Ihre Beschwerde erhalten und geprüft.Damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können, benötigen wir folgende Informationen:

Bitte fügen Sie den genauen Text oder Inhalt ein, der Ihrer Ansicht nach Ihre gesetzlichen Rechte verletzt bzw. nicht verletzt, oder machen Sie genaue Angaben dazu, wo der Text oder Inhalt erscheint.

Geben Sie an, warum der Text oder Inhalt Ihrer Meinung nach Ihre gesetzlichen Rechte (nicht) verletzt.

Wenn wir auf diese Rückfrage keine weiteren Informationen erhalten, werden wir keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf Ihre Beschwerde ergreifen.

Wir würden Ihnen gerne die Gelegenheit geben, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie uns die Ihnen vorliegenden Nachweise zu. Dies können je nach bewerteter Leistung Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Viele Grüße

Ihr Google-Team

Weitere Informationen zur Entfernung von Inhalten finden Sie unter g.co/legal."

Google beantwortet solche Einlassungen also mit nichtssagenden Standardmails. Eine solche Kommunikation kann sich Google eigentlich komplett sparen.Nach dieser Erfahrung wird mir jedenfalls klar, wie die Liste an Lobhudeleien, die sich Google – Rezensionen nennt, zustande kommt.

Quelle: https://redenzurnuernbergermontagsdemo.com/2024/10/29/google-die-pluspunkt-apotheke-und-die-meinungsfreiheit/
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

  • Chefduzen Spendenbutton