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Handel & Dienstleistung => Gastronomie & Hotelgewerbe => Thema gestartet von: ManOfConstantSorrow am 17:01:52 Do. 15.Juni 2006

Titel: Putzen im Hotel
Beitrag von: ManOfConstantSorrow am 17:01:52 Do. 15.Juni 2006
Meldung aus dem Münchner Merkur:

Hungelohn in Nobelhotels: Putzkräfte kriegen 3 Eurp pro Stunde
Titel: Putzen im Hotel
Beitrag von: klaus72 am 21:36:07 Do. 15.Juni 2006
3 Euro pro Stunde im Nobelhotel ?


Hoffentlich ist eine Zelle frei für den Boss !!

Ist Kost und Logis für die Putzkräfte gratis ?
Erhalten die Putzkräfte die Monatsfahrkarte gratis vom AG ?

Welche Nationalität haben diese Putzperlen ?


3 Euro ist kein Lohn mehr ! Eher Almosen !!
Titel: Putzen im Hotel
Beitrag von: Powerlusche am 18:14:19 Di. 20.Juni 2006
Und wieso ist der wanzenschuppen noch nicht abgefackelt worden?
Titel: Putzen im Hotel
Beitrag von: ManOfConstantSorrow am 18:31:00 Di. 20.Juni 2006
Wahrscheinlich, weil er von specknackigen Wachleuten umstellt ist, die auch 3€ die Std. kriegen.
Titel: Putzen im Hotel
Beitrag von: koko am 18:03:45 So. 12.November 2006
beim bau-gewerbe, darunter gehoert auch das reinigungsgewerbe, wird aufgrund von versicherungs-, steuer- und lohnersparniss eine (briefkasten-)firma aus einem land der eu genommen.
diese firma gehoert unternehmer die diese (briefkasten-)firma als subunternehmen anheuern
oder aber auch in deutschland lebende gutsituierte (!) frauen und maenner aus europaeischen nachbarlaendern. gerade diese holen ihre eigenen landesgenossen nach deutschland und quartieren sie in einem 5qm zimmer mit dachschraege ein.

in diesen bereichen wird viel und gerne, das weiss das zollamt, schwarz gearbeitet - eigentlich muesste die binnenwirtschaft boomen.

verwunderlich empfinde ich, dass gerade die besagten 3,-euro jobber an gewerkschaften, anwaelte (ueber "beratungsschein" beim amtsgericht; mitzubringe sind Einnahmen- und Ausgabenquellen) ueberhaupt nicht DENKEN geschweige denn NUTZEN, selbst wenn sie geradezu um den lohn beschissen werden und illegale beschaeftigte schweigen bis ins grab.

ist gegen mangelnde eigeninitiative irgendein kraut gewachsen??? ?(
Titel: Re:Putzen im Hotel
Beitrag von: Kuddel am 18:35:03 Di. 29.Juni 2010
ZitatLohndumping
Das Leben einer Hotel-Hungerlöhnerin
Eigentlich fallen Zimmermädchen unter die Kategorie Mindestlohn. Doch viele Hotels sind äußerst kreativ, um die Reinigungskräfte mit weniger abzuspeisen - auf Kosten der Steuerzahler.


Petra R. redet nicht gern darüber. Eigentlich mag sie ihren Job als Zimmermädchen, und auch das Hotel, in dem sie putzt. Sie will den Job auch nicht verlieren, sie ist stolz, dass sie einen hat, deswegen darf ihr richtiger Name auch nicht in der Zeitung stehen. Aber wann immer sie ihre Gehaltsabrechnung sieht, packt die Berlinerin die Verzweiflung. "Ich arbeite oft 40, manchmal 50 Stunden die Woche", sagt sie. "Aber am Monatsende stehen da immer um die 600 Euro auf der Abrechnung. Ich verstehe das nicht."

Es ist auch nicht zu verstehen, dass Petra R. für Stundenlöhne von teilweise 3 Euro arbeitet. Es ist auch nicht zu verstehen, weil der gesetzliche Mindestlohn für Gebäudereiniger - dazu zählen auch Zimmermädchen - 8,40 Euro beträgt.

Das alles ist nur zu verstehen, wenn man in ihren Arbeitsvertrag schaut. Und dort steht, Mindestlohn hin, Mindestlohn her: "Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der bearbeiteten Hotelzimmer." Und die sieht so aus: 50 Cent für die Reinigung eines Zimmers, in dem der Gast noch weitere Nächte bleibt. 75 Cent für das Bad dieses Zimmers. 3,50 Euro für ein großes Zimmer, wenn Gäste abreisen und die Betten frisch bezogen werden müssen, 2,80 Euro für ein kleines. Um aber auf den gesetzlichen Mindestlohn zu kommen, müsste Petra R. pro Stunde in mehr als sechs Zimmern die Betten machen und die Bäder putzen. Ein Ding der Unmöglichkeit, wie jeder weiß, der seine Wohnung selbst in Ordnung hält.

Petra R. ist in eine Mühle geraten, in der es zwei Gewinner gibt und zwei Verlierer. Gewinner Nummer eins sind die Hoteliers, die gerade erst von der schwarz-gelben Bundesregierung mit der milliardenschweren Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen beschenkt wurden. Sie scheuen sich, Personal einzustellen, etwa weil sie Ersatz besorgen müssten, falls ein Zimmermädchen erkrankt. Also heuern sie externe Dienstleister an, die von ihrem Personal die Zimmer aufräumen lassen.

Gewinner Nummer zwei sind diese Dienstleister. Von den Hotels erhalten sie zwar in der Regel Vergütungen, die sich am gesetzlichen Mindestlohn orientieren. Doch wie der Fall Petra R. zeigt, reichen sie diese Löhne nicht unbedingt an ihre Beschäftigten weiter. Man will ja auf seine Kosten kommen.

Verlierer Nummer eins sind die Zimmermädchen. Meist sind es Ausländerinnen mit mangelhaften Deutschkenntnissen, die die Zusammenhänge entweder nicht verstehen oder aber sich nicht trauen, gegen diese Art der Ausbeutung vorzugehen.

Verlierer Nummer zwei ist der Steuerzahler. Petra R. kann trotz ihrer 40 bis 50 Arbeitsstunden pro Woche nicht von ihren Einkünften leben. Also bittet sie Monat für Monat beim Jobcenter um einen Zuschuss: Sie ist eine der sogenannten Hartz-IV-Aufstocker. Ebenso oft taucht sie beim Wohnungsamt auf, um Wohngeld zu beantragen. Bezahlt wird all dies aus Steuergeldern. Ein weiteres Geschenk für die Hotelbranche.

Was Petra R. widerfährt, ist kaum legal. "Man kann nach Zimmern bezahlen. Aber es darf nicht weniger herauskommen als 8,40 Euro pro Stunde", sagt Rene Matschke, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt München. Verstöße gegen Mindestlohn und Gesetz können teuer werden: "Je nach Schaden werden Bußgelder von 500.000 Euro fällig."

Die Zollexperten schwärmen regelmäßig aus und prüfen laut Matschke schwerpunktmäßig in der Hotellerie. Und sie wissen, wie viele Zimmer zu schaffen sind: "Bei einem Dreisternehotel rechnen wir mit zirca 2,5 bis 3,5 Zimmern in der Stunde, bei einem Fünfsternehotel mit zirca 1,5 Zimmern." Petra R. wird ein weit höheres Pensum abverlangt.

Um dem Mindestlohn auszuweichen, haben vor allem Hotelservicefirmen keinen Trick ausgelassen. Beliebt war lange die Ausrede, ein Zimmermädchen reinige gar nicht die Zimmer, sondern führe "hotelspezifische Arbeiten" aus - und falle damit nicht unter Reinigungskräfte und den Mindestlohn. Zu welchen Absurditäten das führt, zeigt der Rechtsstreit zwischen der Firma H und H Hotelservice und der Rentenversicherung. Die Versicherung hatte Nachzahlungen von rund 83.000 Euro gefordert. Denn nicht nur die Zahlung des Mindestlohns ist Pflicht, auch die Zahlung entsprechender Sozialversicherungsbeiträge.

Um nachzuweisen, dass Zimmermädchen gar nicht reinigen, hatte H und H ein Sachverständigenbüro mit einer Zeitmessung beauftragt. Danach "schwankte der Zeitaufwand für das Reinigen der Toilette zwischen 0,84 Minuten und 1,67 Minuten, für das Aufhängen der Handtücher zwischen 0,09 und 0,28 Minuten, (...) und für das Einsortieren der Seife zwischen 0,32 und 1,04 Minuten."

Doch alle Versuche, die Zimmermädchen aus dem Mindestlohn zu katapultieren, liefen schief, H und H kam damit nicht durch. Auch das Ausschütteln einer Tischdecke über dem Müllkübel sei eine Schmutzbeseitigung, konterten die Richter: Am 23. April dieses Jahres stufte das Münchner Sozialgericht in dem mittlerweile branchenweit bekannten Urteil Zimmermädchen als Reinigungskräfte ein, weil 70 Prozent ihrer Arbeit Reinigungstätigkeiten sind. Sie haben den Mindestlohn zu erhalten.

Ob das mittlerweile der Fall ist, will bei H und H allerdings niemand beantworten. Auf Nachfrage im Münchner Personalleitungsbüro blockiert man rigoros: "Keine Auskunft", heißt es kategorisch. Weder dazu, ob der Mindestlohn gezahlt wird, noch, ob weiter der Zimmerlohn gilt. Begründung: Das sei ein heikles Thema.

Bei Hoteldienstleister 3B, einem weiteren großen Anbieter in Berlin, heißt es, die Mitarbeiter würden nach einem Zweisäulenmodell entlohnt. Je nach Hotelkategorie gebe es einen garantierten Mindestlohn von 6,25 Euro oder 8,40 Euro pro Stunde. Zusätzlich gebe es einen Leistungslohn, der sich nach dem Anforderungsprofil des jeweiligen Hotels richte. Doch sechs Zeilen später heißt es in der schriftlichen Antwort der Firma auf eine FTD-Anfrage: "Unsere Zimmermädchen unterliegen nicht dem Tarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung."
Die Firma ist den Gewerkschaften schon aufgefallen. "Die sind uns bekannt", sagt Peter Hinze, Fachsekretär der IG Bau in Berlin-Brandenburg. Und Fälle wie Petra R. seien "nur die oberste Spitze eines Eisbergs. Das ist in Berlin in fast jedem Hotel üblich, auch in renommierten." Das Problem der IG Bau: Die Beschäftigten klagen nicht. Ohne Klage aber ist den Firmen schwer beizukommen. "Je prekärer die Beschäftigung, desto seltener melden sich die Beschäftigten. Sie brauchen das Geld - und sind somit erpressbar", sagt IG Bau Vorstandsmitglied Frank Wynands. Nach seiner Beobachtung hat das Zahlen von Lohn pro Zimmer zwar nachgelassen, aber es gebe immer noch "erhebliche kriminelle Energie. Wir haben wöchentlich solche Fälle."

Die Dorint-Kette arbeitet in Berlin mit 3B zusammen. Man zahle an den Dienstleister zwar pro Zimmer, sagt Dorint-Sprecher Kaspar Müller-Bringmann. "Aber die Kalkulation in den Verträgen ist so, dass der Mindestlohn von der Fremdfirma gezahlt werden kann." Eine Kontrolle, was letztlich an die Zimmermädchen gezahlt wird, sei schwierig. "Wir können dort nicht mal eben eine Betriebsprüfung durchführen." Laut Zoll muss ein Hotel an die Fremdfirmen einen Stundenlohn von 14,40 Euro zahlen, damit alle Kosten (Sozialversicherung/Urlaubsfortzahlung) gedeckt sind.
Auch NH Hoteles, die ebenfalls bei 3B als Referenz ausgewiesen werden, haben outgesourct - und sich vertraglich abgesichert. Der Lohn muss dem Tarif entsprechen. Außerdem, so Business Unit Director Maarten Markus, "muss jede Fremdfirma bestätigen, dass sämtliche arbeits-, sozial-, steuer- und tarifrechtlichen Bestimmung eingehalten werden".

Petra R. interessiert sich für all dies nicht mehr. Sie schreibt an ihren freien Tagen Bewerbungen. Sie will weg aus der Hotelbranche.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:lohndumping-das-leben-einer-hotel-hungerloehnerin/50135597.html?page=3 (http://www.ftd.de/politik/deutschland/:lohndumping-das-leben-einer-hotel-hungerloehnerin/50135597.html?page=3)
Titel: Re:Putzen im Hotel
Beitrag von: Eivisskat am 09:40:02 So. 02.Dezember 2012
Zitat
,,Radisson Blu" am Dammtor - Reinigungskräfte klagen an: Ausgebeutet im Luxus-Hotel

Derzeit sind 25 Arbeitsgerichtsverfahren anhängig. Die meisten davon richten sich gegen die Erdmann Dienstleistungs GmbH, die die Zimmerreinigung fürs Radisson durchführt.

Übrigens: Gegen das gleiche Unternehmen ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig – wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Die Geschichte beginnt im Sommer. Da wirbt Erdmann via Internet Arbeitskräfte in Polen an. Bis zu 1500 Euro netto im Monat für 40 Stunden Arbeit pro Woche – so das Angebot. Joanna (23), Marek (34), Pawel (30) und Malgorzata (25) sind vier von 32, die darauf eingehen.

weiter: http://www.mopo.de/nachrichten/-radisson-blu--am-dammtor-reinigungskraefte-klagen-an--ausgebeutet-im-luxus-hotel,5067140,21001270.html (http://www.mopo.de/nachrichten/-radisson-blu--am-dammtor-reinigungskraefte-klagen-an--ausgebeutet-im-luxus-hotel,5067140,21001270.html)

http://www.erdmann-dienstleistung.de/ (http://www.erdmann-dienstleistung.de/)



Hier geht´s noch weiter: http://www.mopo.de/nachrichten/nach-leistung-bezahlt-die-mieses-masche-der-ausbeuter-in-luxushotels,5067140,21009186.html (http://www.mopo.de/nachrichten/nach-leistung-bezahlt-die-mieses-masche-der-ausbeuter-in-luxushotels,5067140,21009186.html)
Titel: Re:Putzen im Hotel
Beitrag von: epony am 09:20:56 Fr. 05.April 2013
Aber ist das legal?