Maßnahmeverträger verstößt gegen EGV, komme ich da jetzt ohne Sanktion raus?

Begonnen von Beliar30, 19:59:24 Mo. 26.Januar 2009

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Beliar30

Hallo,

heute hätte ich eigentlich eine sechsmonatige Maßnahme mit unbezahlten Praktika antreten sollen (derartiges habe ich schon letztes Jahr gemacht). Am Freitag bekam ich jedoch einen Brief, dass die Maßnahme "aus organisatorischen Gründen" zwei Wochen später beginnt.

In der Eingliederungsvereinbarung, die ich unterschrieben habe bzw. unterschreiben musste steht ja die alte Maßnahmedauer drin. Also, dass die Maßnahme heute beginnt und Ende Juli endet.

Ist diese Eingliederungsbereinbarung so überhaupt noch gültig? Wenn sie nicht gültig ist, kann ich trotzdem eine Sanktion bekommen, wenn ich die Maßnahme nicht antrete? Was soll ich tun, wenn ich in 2 Wochen zu Maßnahmebeginn eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll? Muß ich die überhaupt unterschreiben oder gilt dann die alte EGV noch? Kann ich die EGV mit nach Hause nehmen und falls ja, wieviel Bedenkzeit kann ich mir bis zur Unterschrift der EGV lassen?

antonov

war der brief von der arge oder vom massnahmeträger ?

das könnte ein trick sein

wenn das vom massnahmeträger war dann solltest du dich mal bei der arge melden, und der das mitteilen das die massnahme verschoben wurde

deine alte egv gilt solange bis sie abgelaufen ist oder du eine neue unterschreibst oder dir eine per verwaltungsakt verklickern läst

würde ick mal sagen

Beliar30

Der Brief kam vom Maßnahmeträger.

Inwiefern sollte, dass ein Trick sein?

antonov

das du meldepflichtig bist gegenüber der arge falls sich irgendetwas verändert

antonov

stell dir vor du meldest dich jetzt nicht bei der arge

die leistung wird eingestellt

weil keine meldung vom massnahmeträger

auf der arge werden sie sich dumm stellen

Beliar30

Das wäre aber wohl ein schlechter Scherz, wenn ich eine Sanktion bekomme, nur weil ich dem Arbeitsamt nicht bescheidgebe, dass die Maßnahme 2 Wochen später anfängt.

Das ist doch wohl eher Aufgabe des Maßnahmeträgers.

antonov

für schlechte scherze ist die arge geschaffen worden

vielleicht kann mich ja jemand beruhigen das meine sorgen unbegründet sind :)

Beliar30

Im tachelesforum schreibt jemand, dass die Maßnahme, die ich machen muss rechtswidirig ist, da Maßnahmen ab dem 1.1.2009 nur noch 8 Wochen dauern dürfen.

Ist das so richtig?

Siehe hier:

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po_content.ioid=48385

Kann ich da jetzt so raus gehen, ohne das eine eventuelle Sanktion vor dem Gericht bestand hätte?

Tetrarchos

Das ist malwieder Spitzfindig formuliert: Da steht nur das die Vermittlung von Kenntnissen (außer bei Ausbildung) maximal 8 Wochen andauern darf.
Welche Kenntnisse werden denn bei einem 1€ Job vermittelt? Kenntnisse im krankgeschrieben werden?  ::) Rauskommen würdest Du nur bei einer deklarierten Trainingsmaßnahme. Der 1€-Job ist juristisch gesehen aber etwas anderes, das gilt dort als "Zweiter Arbeitsmarkt" und Ersatzarbeit.

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