Absetzung des Grundfreibetrages für jeden Monat der Arbeit

Begonnen von counselor, 17:12:20 Mo. 06.Juni 2022

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

counselor

Zitat6. BSG: Absetzung des Grundfreibetrages für jeden Monat der Arbeit
----------------------------------------------------
Das BSG hat in Bezug auf die Anrechnung von Arbeitseinkommen entschieden, dass der Grundfreibetrag von 100 Euro sowie der Erwerbstätigenfreibetrag (§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II) für jeden Monat für den Erwerbseinkommen in einer Summe gezahlt wird, einzeln abzusetzen ist. So BSG, Urteil vom 29.03.2022, B 4 AS 24/21 R, nachzulesen: https://t1p.de/tmsqo Die Fehlerquote dürfte erheblich sein.

Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Ich kann mich dunkel erinnern, dass es so ein Urteil schon mal gab.
Ist aber bei einigen JC wohl wieder in "Vergessenheit" geraten ...



Nachtrag:
War ein etwas anderer Sachverhalt (B 14 AS 25/13 R).
In dem alten Urteil waren die Löhne für mehrere Monate im selben Monat zugeflossen, in dem neuen jetzt der Lohn für einen Monat aufgeteilt in verschiedenen Monaten.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton