Fahrtkosten? allgemeine Frage

Begonnen von rumpelpumpel, 19:21:57 Mi. 22.September 2010

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rumpelpumpel

mittlerweile hab ich mit mehreren ehem. Kollegen Kontakt, teilweise sind diese bei neuen ZAFs unter gekommen und freuen sich über mehr Geld

obwohl unterschiedliche Standorte und Firmen, zahlen alle 3 durchweg Fahrtkosten je nach Wegstrecke, bei 20km gibts z.B. 2,70 tgl., nicht viel aber immerhin

ist das jetzt Pflicht durch den neuen Tarifvertrag, oder eine Gutwillaktion der ZAFs ?

mir ist bis dato nur das Urteil bekannt , welches besagt das alles was über die Wegstrecke zur ZAF hinausgeht übernommen werden muss


unkraut

Mein Kollege fährt mit eigenem Auto und bekommt pro Km 20 Cent . ( Von seiner Haustür bis zum Entleihbetrieb )
Man muß der ZAF schon auf die Füße treten .   

An sonsten ist das schon richtig
Zitatwelches besagt das alles was über die Wegstrecke zur ZAF hinausgeht übernommen werden muss 
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

rumpelpumpel

ok Danke für die Info, dachte ich hätte was verpennt

mich wundert nur das wohl sonst niemand eine Antwort hatte

move

Wobei das LAG Mainz zum Thema ein Urteil gefällt hat, das nicht unbedingt für eine generelle Fahrtkostenerstattung spricht, u.a. sofern nicht einzelvertraglich geregelt...  
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={66B39510-4210-4815-AC26-3FCC96404FFA}





"Platz, ihr Industrieherren! Wenn ihr es nicht fertig bringt die Industrien so zu leiten, daß wir unser Leben fristen können und eine gesicherte Existenz in ihnen finden, dann fort mit euch [...]" (Peter Kropotkin)

DJ1980

Richtig! Jede Fahrtkostenerstattung muß "Einzelvertraglich" geregelt werden, ansonsten haste die A- Karte!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

rumpelpumpel

uff

also wenn ich mir das Urteil so durchlese, dann kann eine ZAf einen Arbeitnehmer der nur 900€ netto verdient im Grunde genommen gar 800km entfernt arbeiten lassen und ihm auch noch die Farhtkosten aufs Auge drücken
für mich stellt sich da dann schon auch die Frage der Sittenwidrigkeit


erstmal Danke für die Infos

move

Zitat von: rumpelpumpel am 18:42:43 So. 26.September 2010
uff
FACK!
Zitatalso wenn ich mir das Urteil so durchlese, dann kann eine ZAf einen Arbeitnehmer der nur 900€ netto verdient im Grunde genommen gar 800km entfernt arbeiten lassen und ihm auch noch die Farhtkosten aufs Auge drücken
für mich stellt sich da dann schon auch die Frage der Sittenwidrigkeit
Das mag bei deinem Extrembeispiel dann rechtlich natürlich anders aussehen. Es gibt zudem auch andere LAG-Urteile zum Thema Fahrtkosten, wie z.B. eins vom LAG Düsseldorf, dass hier, so weit ich das verstehe, das etwas anders sieht (LAG Düsseldorf 15 Sa 268/09 (ArbG Düsseldorf 8 Ca 8005/08)) und einen Anspruch nach § 670 BGB bejaht:
http://www.landesarbeitsgericht-duesseldorf.de/50_rechtsprechung/10_rechtsprechung_lag/index.php?welches=./jahr2009_5.php (
Link zum PDF)
"Platz, ihr Industrieherren! Wenn ihr es nicht fertig bringt die Industrien so zu leiten, daß wir unser Leben fristen können und eine gesicherte Existenz in ihnen finden, dann fort mit euch [...]" (Peter Kropotkin)

Schimmelreiter

(Nicht nur, aber hier ganz besonders) bei diesem Urteil vom LAG Düsseldorf ist auf die verwendeten Formulierungen im Arbeits- und Tarifvertrag und im Einsatzauftrag zu schauen.

Die Sklavenbude stolpert ganz wesentlich über bestimmte Formulierungen mit denen sie eigentlich Geld sparen wollte!

Das Gericht kommt vor allem deshalb zu dieser Entscheidung, weil die "einsatzbezogene Zulage" selbstaufzehrend gegenüber zukünftigen Tariferhöhungen, Höhergruppierungen, etc. pp. angelegt wurde und auch im Urlaub etc. weitergezahlt werden sollte, solange der Einsatz läuft, bzw. der Urlaubsanspruch während dieser Zeit erworben wird.
Erst dadurch hat der Sklaventreiber klipp und klar dargestellt, daß es sich bei der einsatzbezogenen Zulage eben nicht um Entschädigungen für Mehraufwand gehandelt hat.

Hätte die ZAF statt 5,87 EUR/h EBZ einfach 3,87 EUR/h EBZ und 2 EUR Aufwandsentschädigung gezahlt, hätte die Entscheidung anders ausgesehen ...

rumpelpumpel

ihr könntet mal Daumen drücken bitte, nu liegt alles beim Anwalt

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