Probleme mit Zeitarbeit

Begonnen von Taklamakan, 19:49:55 Mo. 05.Februar 2007

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Taklamakan

Hallo Ihr,

ich hab ne wichtige Frage für meinen Freund. Er arbeitet bei ner ZAF und jetzt gibts folgendes Problem.
Erstens stehen bei ihm im Vertrag nur 20 Tage Urlaub, jetzt haben wir aber erfahren, dass 24 Tage eigentlich gesetzlich vorgegeben sind. Was kann man da tun?

Und das zweite ist, mein Freund wurde vor Weihnachten krank, Magen-geschichte mal wieder, und hat dann gleich die Krankmeldung hingebracht.
Jetzt haben wir entdeckt, dass sie ihm für die Zeit einfach 3 Tage Urlaib abgezogen haben.
Weiss da jemand von euch Rat, wie man sich verhält?
Achja, Probezeit isser glaub ich nimmer. (7 Monate dabei)
Kann uns jemand helfen?

Taklamakan

Mike70

@Taklamakan

Ich würde erst einmal höflich in der NL bescheid sagen das da etwas mit dem Vertrag nicht stimmt wegen dem Urlaub, und das es nicht sein kann das man wegen Krankheit mit AU einfach Urlaub berecht bekommt.
Wenn das nicht fruchtet dann wird Dein Freund den BR einschalten müssen um das zu klären.


Gruß Mike
Als Hirte erlaube mir, zu dienen mein Vater dir!
Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
dieses verbindet uns wie ein heiliges Band!
Wir waten durch ein Meer von Blut,
Gib uns dafür Kraft und Mut.

Taklamakan

Hallo und vielen Dank,aber was ist ein NL und ein BR?
Bin relativ neu hier...

Mike70

NL - Niederlassung
BR - Betriebsrat

Gruß Mike
Als Hirte erlaube mir, zu dienen mein Vater dir!
Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
dieses verbindet uns wie ein heiliges Band!
Wir waten durch ein Meer von Blut,
Gib uns dafür Kraft und Mut.

Jürgen

Hallo,

es sind 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) oder 24 Werktage
(bei 6-Tage-Woche), was in beiden Fällen ein Mindesturlaub von
4 Wochen/a ergibt.

Es kommt also darauf an, ob im Arbeitsvertrag 20 Arbeitstage steht oder 20 Werktage.

Siehe Bundesurlaubsgesetz:
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burlg.htm

Gesetze unter:
http://www.rechtliches.de/

"Jetzt haben wir entdeckt, dass sie ihm für die Zeit einfach 3 Tage Urlaib abgezogen haben."

Das ist natürlich falsch.
Ich würde das schriftlich bei der Niederlassung monieren und um Korrektur bitten. Natürlich per Einschreiben mit Rückschein schicken oder gegen Empfangsbestätigung in der Niederlassung abgeben.

Gruß

Jürgen

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