Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016

Begonnen von dagobert, 01:16:17 Di. 22.Oktober 2013

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dagobert

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter:
Zitat1. Umfassende SGB II–Änderungen geplant
===================================
Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und auch Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung mit der die Änderungen unter dem Motto: ,,Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II" dargestellt werden. Wer sich die Details anschaut, wird eine Vielzahl von Verschärfungen finden.

Hier sind jetzt die Wohlfahrts- und Sozialverbände und sonstige Interessensvereinigungen gefragt, sich dazu zu positionieren.

Hier geht es nun zu den geplanten SGB II – Änderungen:
http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf
(Komplett gelesen hab ich das Ding noch nicht, aber was positives wird vermutlich nicht drin stehen.)



Edit:
Threadtitel geändert/aktualisiert.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Strombolli

Also ganz habe ich es nicht geschafft, weil ich mich dann mittendrin zu sehr aufrege. Diese Bande selbstgefälliger, hochwichtiger Fuzzies würde nichts zu tun haben, wenn es ein BGE gäbe. Aber dann wären diese Leute ja auch arbeitslos oder müssten überlegen, wie man evt. Intimrasuren reglementieren könnte...
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

schwarzrot

Bin noch nicht mal bis zur hälfte durch.
Hier einige der heftigsten schönen neuen zumutungen, die ich bisher indtifizieren durfte:
Zitat
19
SGB II 9 Abs.5

Bedarfsdeckung in Haushaltsgemeinschaft: 1) Einführung einer gesetzlichen Vermutung der Bedarfsdeckung durch gemeinsames Wirtschaften bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft (entspr. § 39 SGB XII);
Das wäre dieser hier:
Zitat
Zitat§ 39 SGB XII Vermutung der Bedarfsdeckung
Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.
Zitat
21
SGB II 7 Abs.1
Sonderregelung für Selbstständige; Begrenzung des Leistungsanspruchs
auf 24 Monate bei unrentabler Selbstständigkeit.
Sachsen-Anhalt

22
SGB II 7 Abs.1 Satz 2, 8
Abs. 2 / SGB XII 23
Leistungsausschlüsse für Ausländerinnen und Ausländer: 1) Eigenständige Definition ArbN/Selbstständige im SGB II (BA); 2) Einführung einer Härteklausel, um EU-Ausländern, die von Leistungen nach SGB II / SGB XII ausgeschlossenen sind, u.a. einmalige Hilfen zur Ausreise und für einen vorübergehenden Zeitraum zu gewähren; vgl. Bund-Länder-AG
Armutswanderung Osteuropa (HH); 3) Klarstellung der Ausschlüsse durchPositivformulierungen; abschließende Klärung der ausländerrechtlichen Fragen durch Ausländerbehörden (NI).
BA / Hamburg /
Niedersachsen

25
SGB II 7 Abs.3a
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft: 1) Übernahme der
Parallelvorschrift des § 39 SGB XII, wonach bei einer Haushaltsgemeinschaft eine Bedarfsdeckung vermutet wird und somit die
materielle Hilfebedürftigkeit durch den Bürger bewiesen werden muss (RP);
2) Gesetzliche Vermutung nach 2 Jahren des Zusammenlebens nicht mehr widerlegbar (RP); 3) Abschaffung der Jahresfrist, wenn ein Paar
zusammenzieht bzw. zusammenlebt, Einstehensvermutung von Beginn an unabhängig von der Jahresfrist
(ST)

Für alle leute, die in WGs zusammen wohnen, vermute ich damit mal wieder neuen stress.
Aber das war ja auch irgendwie absehbar, dass bei einer weiteren Merkel(und Spd)-regierung und null druck von der strasse, die ihre alten pläne wieder aufnehmen, menschen die zusammen wohnen, als "haushaltgemeinschaft" anzusehen und ALGII zu verweigern/anzurechnen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Strombolli

So gut wie in allen Medienveröffentlichungen wird verschwiegen, dass man in einer 2er Bedarfsgemeinschaft nicht den vollen Regelsatz erhält, sondern etwas abgezogen bekommt, bei uns bleiben je 345 € Regelbedarf!
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Dearhunter

§ 39 SGB XII

Gibt es ja schon und ist gültig.

Betrifft das nicht die Userin, die hier letztens Im Forum fragte, warum sie laut Amt für ihre Schwester aufkommen soll, die ein Kind hat und bei ihr wohnt?


Aktuelle Fassung:

§ 39 SGB XII Vermutung der Bedarfsdeckung



Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht 1.
für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben, oder
2.
für Personen, die im Sinne des § 53 behindert oder im Sinne des § 61 pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt.



DH

Tante Maria

Dazu  schreibt Gegen Hartz IV :[url="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschaerfungen-bei-hartz-iv-geplant-90015855.php"]http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschaerfungen-bei-hartz-iv-geplant-90015855.php[/url]

Verschärfungen beim Widerspruch und Klage :73 SGB II 39
Sofortige Vollziehbarkeit von Aufrechnungsentscheidungen (§§ 42a, 43
SGB II); Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und
Klage. kotz
Sachsen-Anhalt

63 SGB I 60, 66
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, dass der Bürger verpflichtet ist,
diejenigen Informationen liefern zu müssen, die ihm ohne weiteres möglich
sind und im Falle der fehlenden Mitwirkung sodann zumindest einstweilig
keine Leistungen erbracht werden müssen.
Rheinland-Pfalz  
 73 SGB II 39    99
SGG 183,
SGB X 64
Einführung einer Gebühr für 1) Klage (SN) bzw. 2) Klage und Widerspruch
(z.B. 20 Euro) (RP 2x).
Sachsen / Rheinland-
Pfalz (2x) Und wer die Gebühren nicht bezahlen kann  kommt nicht zu sein Recht. Rechtsbeugung grundgestzwidrig menschenverachtend nenne ich das.  kotz X(




Sofortige Vollziehbarkeit von Aufrechnungsentscheidungen (§§ 42a, 43
SGB II); Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und
Klage  81  Können wir wohl bald nicht mehr klagen  ,und müssen uns weiter vearschen lasse oder wie ?
SGB II 40,
SGB VI 118
Vorschlag einer Regelung zur Rückerstattung gezahlter Beträge durch die
Erben bei Tod des LE; Schaffung einer Regelung entsprechend § 118 Abs.
3 bis 4a SGB VI.  Bedeutet das wenn Eltern noch Vermögen haben z.b und eins der Kinder Hartz 4 bekommt oder umgekehrt ,die Erben in

Schulden
reintreibt . kotz



So jetz wissen wir womit die Banken gerettet werden ?  kotz X( >:( :(  Mir Stinks  in diesem Scheissland .

Strombolli

Ja, was sich Sachsen-Anhalt wieder ausdenkt, ist der Hammer. Sorry, Landsleute, aber schon in der DDR waren die aus dem Bezirk Magdeburg immer Musterschüler der Berliner Vorgaben. Vorauseilender Gehorsam ist so eine schlimme Eigenschaft die sich offenbar im deutschen Untertan nicht ausrotten lässt. - Also, wenn irgendwann mal etwas passieren sollte, was meine Bindungen hier endgültig zerstört und sich mein Gesundheitszustand nicht verschlechtert, dann steige ich doch noch aus und gehe weg.

Nochmal, falls jemand von der Bande mitliest: Ich bin mit der Politik der Regierungen, der Wirtschaftswirklichkeit, den vielen, unzähligen Lügen ... der
nicht zu ertragenden Art wie man mit der einfachen Bevölkerung unter (!) 60.000 € umgeht, absolut nicht einverstanden und werde euch bis an mein Lebensende auf die mir mögliche Art bekämpfen!
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schwarzrot

Zitat von: Dearhunter am 17:43:56 Di. 22.Oktober 2013
§ 39 SGB XII

Gibt es ja schon und ist gültig.

Betrifft das nicht die Userin, die hier letztens Im Forum fragte, warum sie laut Amt für ihre Schwester aufkommen soll, die ein Kind hat und bei ihr wohnt?
Betrifft sie nicht, weil (einfach weiterlesen im gesetz) "Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren."
Auch waren WGs bisher keine "haushaltsgemeinschaften". Und wenn doch, mussten bisher die genauen kosten/unterstützungen berechnet, der rest ALGII ausgezahlt werden.

In dem neuordnungsvorschlag wird die vermutung in das gesetz geschrieben, dass "bedarfsdeckung" existiert, da wird nix mehr berechnet, egal obs stimmt, oder nicht.

Ausserdem soll diese "haushaltsgemeinschaft" durch (punkt 25) "Gesetzliche Vermutung nach 2 Jahren des Zusammenlebens nicht mehr widerlegbar" werden.
Hört sich so an, als ob egal ob WG, nach zwei jahren ist schluss.

Auch wollen sie die "Abschaffung der Jahresfrist, wenn ein Paar zusammenzieht bzw. zusammenlebt, Einstehensvermutung von Beginn an"

Bei der von dir angespochenen schwester, handelte es sich, laut aussage der TE, nicht um eine "haushaltsgemeinschaft".
Falls die nun ausgekungelten verschärfung beschlossen wird, wird sowas schwierig.


@Tantchen, danke für den link und die weiteren verschärfungspunkte. Der link den du meintest, klappt zwar nicht, war vermutlich aber:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschaerfungen-bei-hartz-iv-geplant-90015855.php   ;)

Du hast recht, wenn die PKH teuer wird, wirds richtig mies.
Nun kann man nur noch hoffen, dass genügend erwerbslose aufwachen und wieder DICKE proteste auf der strasse, gegen den Hartz-irrsinn beginnen (für aufstocker und miesbeschäftigte gilt das gleiche, weil je mieser es den menschen in HartzIV++ geht, desto geringer ist auch euer lohn!).
Wenn nicht, könnt ihr sicher sein, dass das ausgekungelte so beschlossen wird und dann wird leben mit hartzIV noch rechtloser, als eh schon!  :(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagobert

Zitat von: schwarzrot am 08:05:11 Mi. 23.Oktober 2013
Nun kann man nur noch hoffen, dass genügend erwerbslose aufwachen und wieder DICKE proteste auf der strasse, gegen den Hartz-irrsinn beginnen (für aufstocker und miesbeschäftigte gilt das gleiche, weil je mieser es den menschen in HartzIV++ geht, desto geringer ist auch euer lohn!).
Was die meisten aber leider nicht begreifen (wollen).  kotz Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Und dann hat die ganze Opposition grade mal 65 Sitze im Bundestag!
Damit können die nicht mal einen Untersuchungsauasschuss in­i­ti­ie­ren.

Das könnte noch verdammt finster werden in naher Zukunft.
Ich bin da jedenfalls wenig optimistisch. >:(

Hochseefischer

ZitatGängelei von Amts wegen
Bund-Länder-Arbeitsgruppe will Gesetze für Hartz-IV-Bezieher deutlich verschärfen
Von Susan Bonath

http://www.jungewelt.de/2013/10-24/045.php

Strombolli

Aus dem zitierten JW-Artikel: "Hinzu kommt, daß Sachsen-Anhalt aufstockende Selbständige stärker gängeln will. Die Forderung sieht vor, Jobcentern die Möglichkeit zu geben, Betroffenen die Arbeit zu verbieten und sie etwa in Maßnahmen zu zwingen, wenn sie innerhalb von 24 Monaten nicht nachweisen können, daß ihre Tätigkeit »rentabel« genug ist. Danach hätten sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen."

Mach mal, wenn eine Regierung nur auf Großindustrie und Billiglöhne setzt. Das kann man vergessen. Mit ehrlicher Arbeit wird es leider in Deutschland nichts mehr. Ein kunstvoll konstruiertes Netz von Scheußlichkeiten aus Inkompetenz, verbiesterter Ideologie und sicherlich mafiösen Strukturen, hat fast alles zerstört, wofür ehrliche Menschen aller Klassen gekämpft haben, gestorben sind.

Trotz aller positiven Menschen und Beispiele, die Macht haben andere und sie zerstören unsere Zukunft. Oder ist es doch so, dass eine globale Reduktion der Menschheit auf das scheinbar Verkraftbare ausgemachter Plan ist? Wenn man das heutige Wirtschaftssystem als Grundzustand annimmt, vielleicht.
Aber es gibt doch Alternativen!

Weg vom Kapitalismus, weg vom Wachstum koste es unser aller Leben...

Die Gründe des Handelns von Obama bis Merkel ... müssen doch mehr beinhalten, als die Tatsache der Dominanz, Macht und Geld. Das ist doch zu kurzsichtig. Oder denken die wirklich nicht weiter?
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dagobert

Zitat von: Strombolli am 22:10:57 Do. 24.Oktober 2013
Aus dem zitierten JW-Artikel: "Hinzu kommt, daß Sachsen-Anhalt aufstockende Selbständige stärker gängeln will. Die Forderung sieht vor, Jobcentern die Möglichkeit zu geben, Betroffenen die Arbeit zu verbieten und sie etwa in Maßnahmen zu zwingen, wenn sie innerhalb von 24 Monaten nicht nachweisen können, daß ihre Tätigkeit »rentabel« genug ist. Danach hätten sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen."
Eigentlich sollten die JC doch froh sein, wenn jemand zumindest einen Teil seines Bedarfs selbst decken kann und somit fürs JC "billiger" ist. (Die wohl ziemlich komplizierten Leistungsberechnungen könnte man ja mal versuchen zu vereinfachen, da geht bestimmt was.)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
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Onkel Tom

Jo, gesunder Menschenverstand dürfte einsehen können, das Selbständige besser
etwas einnehmen, als garnichts. Doch da sucht mann im Hartz-4-Getriebe vergebens.
Es kommt immer wieder vor, das SB`s Aufstocker_Innen ihre Erwerbstätigkeiten
kaputt machen. So landen 400 Euro Jobber_Innen per Zwang in den EEJ u.s.w.

Warum ?

Das ist leider auch nichts neues.. Im Hamburger Raum ist der EEJ im Durchschnitt
1440 Euronen wert. Diese Knete spart die WIB pro gehaltenen EEJ.

Was soll mann sich dazu auch noch heiß reden ? Alle Pops lang zieht die Stadt-
Land-Bund den menschen, die auf Leistungen nach dem SGB angewiesen sind
Sück für Stück die Haut ab.

Sucht Euch Leidensgenossen auf, trifft Euch regelmäßig und schaut, ob Ihr mit
einer Handvoll Leuten, die zusammenhalten was wuppen könnt.

In anderen Ländern wird es uns doch vorgemacht.. Warum sind wir dazu zu
feige oder dämlich ?
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

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Thomas Mann, 1936

arm+alt2

Den einzigen Vorschlag dieser BA-Mitarbeiter, den ich vermisst habe, war: "Komplette und ersatzlose Streichung des SGB II"

Was geht nur in deren Hirnen vor?

Rudolf Rocker

Zitat von: arm+alt2 am 08:21:50 Do. 24.April 2014
Den einzigen Vorschlag dieser BA-Mitarbeiter, den ich vermisst habe, war: "Komplette und ersatzlose Streichung des SGB II"

Ja, damit würden die ihre eigenen Arbeitsplätze vernichten! Das wollen sie ja nicht!
Schon gruselig wie Grundrechte zu einer "Wünsch- Dir- was- Tombola" verkommen.

dagobert

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter:
ZitatEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf
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Thomas Mann, 1936

Just B U

Sorry, ich verstehe diese unsägliche Bürokraten-sprache und "Amts"deutsch nicht.....bzw.  nur "Bahnhof".... ::)

Könnte das freundlicherweise jemand in verständliches Deutsch übersetzen bzw. "auf den Punkt" bringen?

Danke!
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

rebelflori

@ Just Bu Ich verstehe diese Sprache auch nicht so viel, aber was ich man raus lesen konnte. Soll es noch ungerechter werden.
Wenn du das lesen willst muss du einfach nach denn Gesetzten googeln die verstehen, und weiterlesen. Das ist immer eine scheiß Arbeit und dauert kotz kotz

Hochseefischer

Ich verstehe den Link so:

Der Gesetzentwurf spricht zwei Probleme an:

a) [Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Punkt von mir richtig wiedergegeben ist:] Neue Stellen bei Jobcentern, die sowohl durch die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune betrieben werden (hier sind also keine Optionskommunen gemeint), können laut Gesetz nur bis Ende 2015 geschaffen werden.

b) Es gibt Rechtsunsicherheiten bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen durch die Jobcenter gegenüber anderen Sozialleistungsträgern.

Was sind andere Sozialleistungsträger?

Andere Sozialleistungsträger sind z.B. die Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung.

Wann entsteht ein Erstattungsanspruch?

Wenn beispielsweise ein ALG-II-Bezieher eine Umschulung bewilligt bekommt und er dadurch einen Anspruch auf Übergangsgeldzahlungen durch die Deutsche Rentenversicherung erwirkt. Ab dem Beginn seines Anspruchs auf Übergangsgeld bis zur ersten Zahlung des Übergangsgeldes zahlt das zuständige Jobcenter idealerweise die ALG-II-Leistungen an den ALG-II-Bezieher weiter. Später holt sich aber das Jobcenter diese Leistungen wieder von der Rentenversicherung zurück, weil der ALG-II-Bezieher in dieser Zeit Anspruch hatte auf Übergangsgeld. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung die vom Jobcenter gezahlten Leistungen zurückerstatten muss. Und um diese Zurückerstattung geht es bei dem Begriff "Erstattungsanspruch": das JC hat einen Anspruch darauf, dass die Rentenversicherung vom Jobcenter gezahlte Leistungen an das Jobcenter zurückerstattet, weil das JC die Leistungen der Rentenversicherung quasi vorgestreckt hat.

Im Gesetzentwurf stehen folgende Lösungsvorschläge für die beiden oben genannten Probleme:

- Zu Problem a): ins SGB II soll ein Passus einfließen, der die Schaffung neuer Stellen bei den genannten Jobcentern auch über das Ende des Jahres 2015 hinaus entfristet.

- Zu Problem b): ins SGB II soll ein Passus einfließen, der die Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Erstattungsansprüche von seiten der Jobcenter gegenüber anderen Sozialleistungsträgern beseitigt. Durch den Passus sollen Überzahlungen gegenüber ALG-II-Leistungsbeziehern vermieden werden (sprich: ein Leistungsbezieher soll nicht gleichzeitig zwei unterschiedliche Sozialleistungen beziehen, also zum einen ALG II, zum anderen die Leistung eines anderen Sozialleistungsträgers).

Die Behebung von Problem a) sollte für die ALG-II-Leistungsbezieher keine negativen Auswirkungen haben.
Was die Behebung von Problem b) betrifft, bin ich mir nicht sicher. Ich glaube aber eher nicht.

schwarzrot

Zitat von: Hochseefischer am 07:20:32 Di. 10.Juni 2014
Die Behebung von Problem a) sollte für die ALG-II-Leistungsbezieher keine negativen Auswirkungen haben.
Was die Behebung von Problem b) betrifft, bin ich mir nicht sicher. Ich glaube aber eher nicht.
Yup, hab das ding überflogen, denk ich auch. Es get in dem teil darum, wie sie es sich gegenseitig am besten besorgen.

Die schlimmen finalen änderungen (für uns) kommen wohl erst noch (da ist vermutlich mehr geheimhaltung angesagt, ich vermute die werden dann beim fussballendspiel nebenbei durchgeschoben!).
:(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Hochseefischer

Zitat von: schwarzrot am 08:48:51 Di. 10.Juni 2014
Die schlimmen finalen änderungen (für uns) kommen wohl erst noch (da ist vermutlich mehr geheimhaltung angesagt, ich vermute die werden dann beim fussballendspiel nebenbei durchgeschoben!).
:(

Und deswegen sollte Deutschland so schnell wie möglich aus der WM ausscheiden. Je länger unsere Nationalmannschaft da mitmacht, desto abgelenkter sind die Bewohner Deutschlands vom politischen Geschäft.

Kann man die Spikes in den Schuhen unserer Nationalmannschaft nicht umdrehen, so dass sie in die Füße der Spieler pieksen?  ;D

dagobert

Zitat von: schwarzrot am 08:48:51 Di. 10.Juni 2014
Die schlimmen finalen änderungen (für uns) kommen wohl erst noch (da ist vermutlich mehr geheimhaltung angesagt, ich vermute die werden dann beim fussballendspiel nebenbei durchgeschoben!).
:(
So geheim nun auch wieder nicht, die "Ideen" dazu sind im Eingangspost und in #14 verlinkt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

schwarzrot

Zitat von: dagobert am 02:46:46 Mi. 11.Juni 2014
So geheim nun auch wieder nicht, die "Ideen" dazu sind im Eingangspost und in #14 verlinkt.
'Geheim' war in dem sinne zu verstehen, dass medial bei solchen verschärfungen kein hahn kräht, das ganze als 'vereinfachung', 'reform', etc. daherkommt und auch erst in den medien berichtet wird, wenn das ganze beschlossen und zu spät ist.

Dass sie ausserdem, da demonstrationen/widerstand ausbleibt, HartzIV++ jedes jahr ein bischen mieser und fieser machen, sollte eh jedem klar sein, der hier schon etwas länger mitliesst.
Wenn ich mich richtig erinnere, war dieser thread auch nicht der erste, der auf diese neuerlich geplanten verschärfungen hier im forum aufmerksam gemacht hat, oder erinnere ich mich da falsch?
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Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatWenn ich mich richtig erinnere, war dieser thread auch nicht der erste, der auf diese neuerlich geplanten verschärfungen hier im forum aufmerksam gemacht hat, oder erinnere ich mich da falsch?

Ich meine auch, da gab es schon mindestens einen Thread zu.
Kann aber auch sein, das es da um irgend eine andere Verschärfung ging.

Onkel Tom

Ob die Verschärfungen während der WM klamheimlich durchgeschoben
werden ?? Ich wette darauf, das es so passiert, wie 2006 und nach dem
bösen Erwachen kommt das Gefühl auf, Schei.., was soll das schon
wieder und zu spät.. für das dagegen arbeiten.
Wie kann Mensch sich nun weiter gegen seine Entrechtung etc. wehren..

Neue Katz, neue Maus und die Mausefalle..

kotz
Lass Dich nicht verhartzen !

Just B U

@ Hochseefischer   und andere

vielen Dank für die Übersetzung... :)

Es erschien mir bei meinem ersten Lese-Anlauf schon so in die Richtung....aber quasi nur "schemenhaft" und undeutlich...  war mir nicht sicher....

Jetzt bin ich schlauer... ;D
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

Troll

ZitatHintertür für Hartz V?

Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vornehmen, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt und gemeinhin als ,,Hartz IV" bezeichnet wird. Zunächst hat eine im Juni 2013 konstituierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ,,Rechtsvereinfachung im SGB II" ein Papier mit Empfehlungen zu den drei Teilbereichen ,,Einkommen und Vermögen", ,,Kosten der Unterkunft und Heizung" sowie ,,Verfahrensrecht" ausgearbeitet, anschließend die Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Änderungsvorschläge dazu unterbreitet.
Seither wird das Thema von Zeit zu Zeit häppchenweise in die Öffentlichkeit lanciert, indem man einzelne politische Versuchsballons startet und das mediale Echo abwartet. Dahinter steht offenbar das Ziel, Schlussfolgerungen für die Durchsetzbarkeit besonders heikler Änderungen zu ziehen. Von Christoph Butterwegge.
....

Quelle: NDS

Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

BGS

CDU, CSU und SPD scheinen, sofern es nur gegen die Ausgebeuteten geht, inzwischen jedes Mittel recht.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

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