Arbeitszeitbetrug: Kündigung und Detektivkosten für Beschäftigte zulässig

Begonnen von dagobert, 13:31:43 Di. 03.Juni 2025

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dagobert

ZitatArbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten überwachen, wenn sie einen Verdacht auf Pflichtverletzungen haben. Selbst wenn sich die Überwachung später als unzulässig herausstellt, dürfen die dabei gewonnenen Beweise verwertet werden. Besonders brisant: Die Kosten für Detektive kann der Beschäftigte auferlegt bekommen.

Das war der Fall

Ein Fahrkartenkontrolleur der ÖPNV, der auch Ersatzmitglied im Betriebsrat war, wurde fristlos entlassen. Er hatte laut Arbeitgeber fast 26 Stunden Arbeitszeit falsch erfasst und war in dieser Zeit privaten Aktivitäten (z.B. Fitnessstudio, Friseur) nachgegangen sein soll. Zur Aufklärung ließ der Arbeitgeber den Mitarbeiter von einer Detektei überwachen. Diese bestätigte die Verstöße. Der Mitarbeiter bestritt die Vorwürfe und hielt die Überwachung für unzulässig. Es gelte ein Beweisverwertungsverbot. 

Das Arbeitsgericht erklärte in erster Instanz die Kündigung jedoch für rechtmäßig: Der Arbeitszeitbetrug sei bewiesen, die Überwachung datenschutzrechtlich zulässig und der Betriebsrat korrekt beteiligt worden. Der Mitarbeiter müsse zudem die Detektivkosten (über 21.000 Euro) tragen. Hiergegen wendet sich der Beschäftigte vor dem LAG. 

Das sagt das Gericht

Die fristlose Kündigung des Beschäftigten ist wirksam. Er muss die Kosten für die Detektei dem Arbeitgeber erstatten. Das LAG bestätigt daher das Urteil der ersten Instanz. 

Arbeitszeitbetrug rechtfertigt Kündigung

Der Beschäftigte hatte wiederholt vorsätzlich Pausen nicht im Zeiterfassungssystem eingetragen und stattdessen während der Arbeitszeit private Tätigkeiten erledigt. Dieses Verhalten stellt einen schweren Vertrauensbruch dar und rechtfertigt die außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB).

Die Beauftragung der Detektei war gemäß § 26 BDSG laut LAG zulässig. Die heimliche Überwachung durch die Detektei hält das Gericht für notwendig. Selbst wenn es rechtliche Bedenken gegeben hätte – so das LAG -, hätte das die Verwertung der Beweise nicht verhindert.

Kein Beweisverwertungsverbot

Ein Gericht darf Beweise aus Überwachungen nur dann nicht berücksichtigen (= Beweisverwertungsverbot), wenn dadurch wichtige Rechte des Arbeitnehmers – wie seine Grundrechte – massiv verletzt würden.  Dies sah das Gericht hier nicht als gegeben an.

- Die Überwachung fand nur während der Arbeitszeit statt.
- Es passierte im öffentlichen Raum, wo jeder andere ihn auch hätte sehen können.
- Die Überwachung dauerte nur wenige Tage.

Ein Beweisverwertungsverbot sah das Gericht nicht. Der Beschäftigte muss hier die Kosten für die Detektei (21.000 Euro) dem Arbeitgeber erstatten.

© bund-verlag.de (jb)

Quelle
LAG Köln (11.02.2025)
Aktenzeichen 7 Sa 635/23
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Kuendigung-und-Detektivkosten-fuer-Beschaeftigte-zulaessig~.html


Nachtrag 04.06.25:
Das Urteil im Volltext:
https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/koeln/lag_koeln/j2025/7_Sa_635_23_Urteil_20250211.html
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

ManOfConstantSorrow

ZitatSelbst wenn sich die Überwachung später als unzulässig herausstellt, dürfen die dabei gewonnenen Beweise verwertet werden. Besonders brisant: Die Kosten für Detektive kann der Beschäftigte auferlegt bekommen.

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Was für eine Vorstellung von "Recht" haben solche Juristen!?!?
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Nikita

Scheint mir rechtlich alles okay zu sein. Beweisverwertungsverbote gibt es kaum in Deutschland. Das wird fast immer durchgewinkt, wenn die Beweise erst mal vorhanden sind. Die Überwachung wurde als okay angesehen vom Gericht. Es gibt also nicht mal ein Beweisverwertungsverbot hier.
 Die Verstöße scheinen bestätigt worden zu sein und sind mit Betrug auch als schwer einzuordnen, damit macht die Auferlegung der Kosten auch rechtlich Sinn. Der Beschäftigte hat die Kosten damit verursacht.
Ist einer der selten Fälle, bei denen das tatsächlich alles auf den ersten Blick passt.
D.h. nicht, dass in späteren Instanzen nicht noch etwas gegenteiliges befunden wird.
Um das moralisch zu bewerten, sollte man mehr wissen. Grundsätzlich wäre es schon nicht die schlaueste Idee in der Arbeitszeit zum Friseur oder Fitnessstudio zu gehen. Hätte ich als Arbeitgeber auch keinen Bock drauf.
Ich kann dem Gericht keinen Vorwurf machen. Die Kosten von mehr als 20 000 Euro für "wenige Tage" "während der Arbeitszeit" kommen mir höchsten viel vor.

Fritz Linow

ZitatGrundsätzlich wäre es schon nicht die schlaueste Idee in der Arbeitszeit zum Friseur oder Fitnessstudio zu gehen. Hätte ich als Arbeitgeber auch keinen Bock drauf.

Dem sogenannten Arbeitgeber hat es scheißegal zu sein, was ich mache, wenn ich krank bin oder so tue. Das Urteil ist ein weiteres Einfallstor für totale Überwachung inklusive Rechnung.

BGS

Las neulich in einer hiesigen Tageszeitung von einem Familienkonzern mit um 2.600 Mitarbeitern. Dessen Nettogewinn im letzten Jahr lag bei 63 Mio. = 24.230,- pro Mitarbeiter.

Warum soll der Ausgebeutete in einer derartigen Schieflage nicht mal während der Arbeitszeit zumindest dringend notwendige Besorgungen  ohne viel Federlesens erledigen können?!

Ein Arbeitsplatz ist kein Arbeitslager und kein Gefängnis.

Muss zur Schicht.

MfG

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Nikita

Von krank-geschrieben-sein" habe ich dort nichts gelesen. Vielleicht habe ich am Kontext etwas nicht verstanden:
Da geht jemand zum Friseur und ins Fitnessstudio. Diese Zeit berechnet er seinem Chef als Arbeitszeit. Der lässt das überprüfen und stellt fest: Er wird vom Beschäftigten über den Tisch gezogen. Das Gericht gibt dem Chef Recht, bestätigt die Kündigung und legt dem Beschäftigen die Kosten der Überwachung auf.

Zitat von: Fritz Linow am 22:33:20 Di. 03.Juni 2025
ZitatGrundsätzlich wäre es schon nicht die schlaueste Idee in der Arbeitszeit zum Friseur oder Fitnessstudio zu gehen. Hätte ich als Arbeitgeber auch keinen Bock drauf.

Dem sogenannten Arbeitgeber hat es scheißegal zu sein, was ich mache, wenn ich krank bin oder so tue. Das Urteil ist ein weiteres Einfallstor für totale Überwachung inklusive Rechnung.

MKnecht

Naja 26 Stunden in was für einem Zeitraum?1 Jahr, 2 Jahre, 10 Jahre?!

 Sagen wir er verdient bisschen über Mindestlohn wären dann 26×15=390 €.

Also wegen 390€ bekommst du dann die Kündigung obwohl du vielleicht sogar ins Fitnesstudio gehst um wieder ,,fit" zu werden Rücken etc?!

Als Highlight darfst dann auch noch 21000€ an die Halsabschneider abdrücken.Was ist das überhaupt fürn Stundenlohn?...

Was man ankreiden könnte wäre der Friseurbesuch wobei man das auch als Investition in den Job sehen kann als ,,ErsatzMitglied vom Betriebsrat" und als Mitarbeiter der tagtäglich mit Kunden zutun hat willst du auch nicht ungepflegt dastehen.

Kommt mir alles bisschen komisch vor...jeder hat Leichen im Keller niemand verhält sich auf der Arbeit zu 100% korrekt. Man müsste nurmal bei den Raucherpausen anfangen aber das ist auch ein schwieriges Thema.

Meine Meinung: Abmahnung ja Kündigung nein




counselor

Es stellt sich auch mir die Frage, warum eine Abmahnung nicht ausreichend war. Die Auferlegung der Kosten der Detektei ist hart und es stellt sich die Frage, ob der Betroffene damit wirtschaftlich vernichtet werden soll.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Ich hab oben mal noch den Volltext verlinkt, da stehen auch die Zeiträume drin.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

Nikita

Danke Dagobert.
Der Volltext macht es noch deutlicher. Der Mitarbeiter hat offensichtlich ohne krank zu sein fortlaufend Arbeitszeitbetrug begangen. An elf von 14 Tagen hat er teils über drei Stunden Arbeitszeit eingetragen und ist offensichtlich privaten Dingen nachgegangen (Freundin, Friseur, Kirche, Fotoshootings). Er kann auch nichts ernsthaft zu seiner Verteidigung vorbringen. Der Observationszeitraum war insgesamt 19 Tage. Daher passen die Kosten der Detektei. Kein Mitleid von meiner Seite. Den würde ich auch rausschmeißen.


Nikita

Ja, meine Bemerkung ist keine Zierde fürs Forum der Ausgebeuteten. Fühlt sich auch nicht so an.
 Allerdings hatte ich nie eine Stellung als Chef und werde auch nie eine annehmen. Zumal ich kaum glaube, dass ich ein guter wäre, noch solche Entscheidungen treffen möchte. Der praktische Schaden hält sich also in Grenzen.

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