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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => ALG II => Thema gestartet von: dagobert am 01:16:17 Di. 22.Oktober 2013

Titel: Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 01:16:17 Di. 22.Oktober 2013
Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter:
Zitat1. Umfassende SGB II–Änderungen geplant
===================================
Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und auch Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung mit der die Änderungen unter dem Motto: ,,Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II" dargestellt werden. Wer sich die Details anschaut, wird eine Vielzahl von Verschärfungen finden.

Hier sind jetzt die Wohlfahrts- und Sozialverbände und sonstige Interessensvereinigungen gefragt, sich dazu zu positionieren.

Hier geht es nun zu den geplanten SGB II – Änderungen: http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf)
(Komplett gelesen hab ich das Ding noch nicht, aber was positives wird vermutlich nicht drin stehen.)



Edit:
Threadtitel geändert/aktualisiert.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 03:48:43 Di. 22.Oktober 2013
Also ganz habe ich es nicht geschafft, weil ich mich dann mittendrin zu sehr aufrege. Diese Bande selbstgefälliger, hochwichtiger Fuzzies würde nichts zu tun haben, wenn es ein BGE gäbe. Aber dann wären diese Leute ja auch arbeitslos oder müssten überlegen, wie man evt. Intimrasuren reglementieren könnte...
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 09:15:37 Di. 22.Oktober 2013
Bin noch nicht mal bis zur hälfte durch.
Hier einige der heftigsten schönen neuen zumutungen, die ich bisher indtifizieren durfte:
Zitat
19
SGB II 9 Abs.5

Bedarfsdeckung in Haushaltsgemeinschaft: 1) Einführung einer gesetzlichen Vermutung der Bedarfsdeckung durch gemeinsames Wirtschaften bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft (entspr. § 39 SGB XII);
Das wäre dieser hier:
Zitat
Zitat§ 39 SGB XII Vermutung der Bedarfsdeckung
Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.
Zitat
21
SGB II 7 Abs.1
Sonderregelung für Selbstständige; Begrenzung des Leistungsanspruchs
auf 24 Monate bei unrentabler Selbstständigkeit.
Sachsen-Anhalt

22
SGB II 7 Abs.1 Satz 2, 8
Abs. 2 / SGB XII 23
Leistungsausschlüsse für Ausländerinnen und Ausländer: 1) Eigenständige Definition ArbN/Selbstständige im SGB II (BA); 2) Einführung einer Härteklausel, um EU-Ausländern, die von Leistungen nach SGB II / SGB XII ausgeschlossenen sind, u.a. einmalige Hilfen zur Ausreise und für einen vorübergehenden Zeitraum zu gewähren; vgl. Bund-Länder-AG
Armutswanderung Osteuropa (HH); 3) Klarstellung der Ausschlüsse durchPositivformulierungen; abschließende Klärung der ausländerrechtlichen Fragen durch Ausländerbehörden (NI).
BA / Hamburg /
Niedersachsen

25
SGB II 7 Abs.3a
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft: 1) Übernahme der
Parallelvorschrift des § 39 SGB XII, wonach bei einer Haushaltsgemeinschaft eine Bedarfsdeckung vermutet wird und somit die
materielle Hilfebedürftigkeit durch den Bürger bewiesen werden muss (RP);
2) Gesetzliche Vermutung nach 2 Jahren des Zusammenlebens nicht mehr widerlegbar (RP); 3) Abschaffung der Jahresfrist, wenn ein Paar
zusammenzieht bzw. zusammenlebt, Einstehensvermutung von Beginn an unabhängig von der Jahresfrist
(ST)

Für alle leute, die in WGs zusammen wohnen, vermute ich damit mal wieder neuen stress.
Aber das war ja auch irgendwie absehbar, dass bei einer weiteren Merkel(und Spd)-regierung und null druck von der strasse, die ihre alten pläne wieder aufnehmen, menschen die zusammen wohnen, als "haushaltgemeinschaft" anzusehen und ALGII zu verweigern/anzurechnen.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 11:44:36 Di. 22.Oktober 2013
So gut wie in allen Medienveröffentlichungen wird verschwiegen, dass man in einer 2er Bedarfsgemeinschaft nicht den vollen Regelsatz erhält, sondern etwas abgezogen bekommt, bei uns bleiben je 345 € Regelbedarf!
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Dearhunter am 17:43:56 Di. 22.Oktober 2013
§ 39 SGB XII

Gibt es ja schon und ist gültig.

Betrifft das nicht die Userin, die hier letztens Im Forum fragte, warum sie laut Amt für ihre Schwester aufkommen soll, die ein Kind hat und bei ihr wohnt?


Aktuelle Fassung:

§ 39 SGB XII Vermutung der Bedarfsdeckung



Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht 1.
für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben, oder
2.
für Personen, die im Sinne des § 53 behindert oder im Sinne des § 61 pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt.



DH
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Tante Maria am 22:13:22 Di. 22.Oktober 2013
Dazu  schreibt Gegen Hartz IV :http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschaerfungen-bei-hartz-iv-geplant-90015855.php (ftp://http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschaerfungen-bei-hartz-iv-geplant-90015855.php)

Verschärfungen beim Widerspruch und Klage :73 SGB II 39
Sofortige Vollziehbarkeit von Aufrechnungsentscheidungen (§§ 42a, 43
SGB II); Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und
Klage. kotz
Sachsen-Anhalt

63 SGB I 60, 66
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, dass der Bürger verpflichtet ist,
diejenigen Informationen liefern zu müssen, die ihm ohne weiteres möglich
sind und im Falle der fehlenden Mitwirkung sodann zumindest einstweilig
keine Leistungen erbracht werden müssen.
Rheinland-Pfalz  
 73 SGB II 39    99
SGG 183,
SGB X 64
Einführung einer Gebühr für 1) Klage (SN) bzw. 2) Klage und Widerspruch
(z.B. 20 Euro) (RP 2x).
Sachsen / Rheinland-
Pfalz (2x)  Und wer die Gebühren nicht bezahlen kann  kommt nicht zu sein Recht. Rechtsbeugung grundgestzwidrig menschenverachtend nenne ich das.  kotz X(




Sofortige Vollziehbarkeit von Aufrechnungsentscheidungen (§§ 42a, 43
SGB II); Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und
Klage  81  Können wir wohl bald nicht mehr klagen  ,und müssen uns weiter vearschen lasse oder wie ?
SGB II 40,
SGB VI 118
Vorschlag einer Regelung zur Rückerstattung gezahlter Beträge durch die
Erben bei Tod des LE; Schaffung einer Regelung entsprechend § 118 Abs.
3 bis 4a SGB VI.  Bedeutet das wenn Eltern noch Vermögen haben z.b und eins der Kinder Hartz 4 bekommt oder umgekehrt ,die Erben in

Schulden reintreibt . kotz



So jetz wissen wir womit die Banken gerettet werden ?  kotz X( >:( :(  Mir Stinks  in diesem Scheissland .
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 22:57:48 Di. 22.Oktober 2013
Ja, was sich Sachsen-Anhalt wieder ausdenkt, ist der Hammer. Sorry, Landsleute, aber schon in der DDR waren die aus dem Bezirk Magdeburg immer Musterschüler der Berliner Vorgaben. Vorauseilender Gehorsam ist so eine schlimme Eigenschaft die sich offenbar im deutschen Untertan nicht ausrotten lässt. - Also, wenn irgendwann mal etwas passieren sollte, was meine Bindungen hier endgültig zerstört und sich mein Gesundheitszustand nicht verschlechtert, dann steige ich doch noch aus und gehe weg.

Nochmal, falls jemand von der Bande mitliest: Ich bin mit der Politik der Regierungen, der Wirtschaftswirklichkeit, den vielen, unzähligen Lügen ... der
nicht zu ertragenden Art wie man mit der einfachen Bevölkerung unter (!) 60.000 € umgeht, absolut nicht einverstanden und werde euch bis an mein Lebensende auf die mir mögliche Art bekämpfen!
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 08:05:11 Mi. 23.Oktober 2013
Zitat von: Dearhunter am 17:43:56 Di. 22.Oktober 2013
§ 39 SGB XII

Gibt es ja schon und ist gültig.

Betrifft das nicht die Userin, die hier letztens Im Forum fragte, warum sie laut Amt für ihre Schwester aufkommen soll, die ein Kind hat und bei ihr wohnt?
Betrifft sie nicht, weil (einfach weiterlesen im gesetz) "Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren."
Auch waren WGs bisher keine "haushaltsgemeinschaften". Und wenn doch, mussten bisher die genauen kosten/unterstützungen berechnet, der rest ALGII ausgezahlt werden.

In dem neuordnungsvorschlag wird die vermutung in das gesetz geschrieben, dass "bedarfsdeckung" existiert, da wird nix mehr berechnet, egal obs stimmt, oder nicht.

Ausserdem soll diese "haushaltsgemeinschaft" durch (punkt 25) "Gesetzliche Vermutung nach 2 Jahren des Zusammenlebens nicht mehr widerlegbar" werden.
Hört sich so an, als ob egal ob WG, nach zwei jahren ist schluss.

Auch wollen sie die "Abschaffung der Jahresfrist, wenn ein Paar zusammenzieht bzw. zusammenlebt, Einstehensvermutung von Beginn an"

Bei der von dir angespochenen schwester, handelte es sich, laut aussage der TE, nicht um eine "haushaltsgemeinschaft".
Falls die nun ausgekungelten verschärfung beschlossen wird, wird sowas schwierig.


@Tantchen, danke für den link und die weiteren verschärfungspunkte. Der link den du meintest, klappt zwar nicht, war vermutlich aber:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschaerfungen-bei-hartz-iv-geplant-90015855.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschaerfungen-bei-hartz-iv-geplant-90015855.php)   ;)

Du hast recht, wenn die PKH teuer wird, wirds richtig mies.
Nun kann man nur noch hoffen, dass genügend erwerbslose aufwachen und wieder DICKE proteste auf der strasse, gegen den Hartz-irrsinn beginnen (für aufstocker und miesbeschäftigte gilt das gleiche, weil je mieser es den menschen in HartzIV++ geht, desto geringer ist auch euer lohn!).
Wenn nicht, könnt ihr sicher sein, dass das ausgekungelte so beschlossen wird und dann wird leben mit hartzIV noch rechtloser, als eh schon!  :(
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 12:10:43 Mi. 23.Oktober 2013
Zitat von: schwarzrot am 08:05:11 Mi. 23.Oktober 2013
Nun kann man nur noch hoffen, dass genügend erwerbslose aufwachen und wieder DICKE proteste auf der strasse, gegen den Hartz-irrsinn beginnen (für aufstocker und miesbeschäftigte gilt das gleiche, weil je mieser es den menschen in HartzIV++ geht, desto geringer ist auch euer lohn!).
Was die meisten aber leider nicht begreifen (wollen).  kotz Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:54:53 Mi. 23.Oktober 2013
Und dann hat die ganze Opposition grade mal 65 Sitze im Bundestag!
Damit können die nicht mal einen Untersuchungsauasschuss in­i­ti­ie­ren.

Das könnte noch verdammt finster werden in naher Zukunft.
Ich bin da jedenfalls wenig optimistisch. >:(
Titel: Re:Umfassende SGB II��nderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 18:52:13 Do. 24.Oktober 2013
ZitatGängelei von Amts wegen
Bund-Länder-Arbeitsgruppe will Gesetze für Hartz-IV-Bezieher deutlich verschärfen
Von Susan Bonath

http://www.jungewelt.de/2013/10-24/045.php (http://www.jungewelt.de/2013/10-24/045.php)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 22:10:57 Do. 24.Oktober 2013
Aus dem zitierten JW-Artikel: "Hinzu kommt, daß Sachsen-Anhalt aufstockende Selbständige stärker gängeln will. Die Forderung sieht vor, Jobcentern die Möglichkeit zu geben, Betroffenen die Arbeit zu verbieten und sie etwa in Maßnahmen zu zwingen, wenn sie innerhalb von 24 Monaten nicht nachweisen können, daß ihre Tätigkeit »rentabel« genug ist. Danach hätten sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen."

Mach mal, wenn eine Regierung nur auf Großindustrie und Billiglöhne setzt. Das kann man vergessen. Mit ehrlicher Arbeit wird es leider in Deutschland nichts mehr. Ein kunstvoll konstruiertes Netz von Scheußlichkeiten aus Inkompetenz, verbiesterter Ideologie und sicherlich mafiösen Strukturen, hat fast alles zerstört, wofür ehrliche Menschen aller Klassen gekämpft haben, gestorben sind.

Trotz aller positiven Menschen und Beispiele, die Macht haben andere und sie zerstören unsere Zukunft. Oder ist es doch so, dass eine globale Reduktion der Menschheit auf das scheinbar Verkraftbare ausgemachter Plan ist? Wenn man das heutige Wirtschaftssystem als Grundzustand annimmt, vielleicht.
Aber es gibt doch Alternativen!

Weg vom Kapitalismus, weg vom Wachstum koste es unser aller Leben...

Die Gründe des Handelns von Obama bis Merkel ... müssen doch mehr beinhalten, als die Tatsache der Dominanz, Macht und Geld. Das ist doch zu kurzsichtig. Oder denken die wirklich nicht weiter?
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:19:06 Do. 24.Oktober 2013
Zitat von: Strombolli am 22:10:57 Do. 24.Oktober 2013
Aus dem zitierten JW-Artikel: "Hinzu kommt, daß Sachsen-Anhalt aufstockende Selbständige stärker gängeln will. Die Forderung sieht vor, Jobcentern die Möglichkeit zu geben, Betroffenen die Arbeit zu verbieten und sie etwa in Maßnahmen zu zwingen, wenn sie innerhalb von 24 Monaten nicht nachweisen können, daß ihre Tätigkeit »rentabel« genug ist. Danach hätten sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen."
Eigentlich sollten die JC doch froh sein, wenn jemand zumindest einen Teil seines Bedarfs selbst decken kann und somit fürs JC "billiger" ist. (Die wohl ziemlich komplizierten Leistungsberechnungen könnte man ja mal versuchen zu vereinfachen, da geht bestimmt was.)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 16:10:27 So. 23.Februar 2014
Jo, gesunder Menschenverstand dürfte einsehen können, das Selbständige besser
etwas einnehmen, als garnichts. Doch da sucht mann im Hartz-4-Getriebe vergebens.
Es kommt immer wieder vor, das SB`s Aufstocker_Innen ihre Erwerbstätigkeiten
kaputt machen. So landen 400 Euro Jobber_Innen per Zwang in den EEJ u.s.w.

Warum ?

Das ist leider auch nichts neues.. Im Hamburger Raum ist der EEJ im Durchschnitt
1440 Euronen wert. Diese Knete spart die WIB pro gehaltenen EEJ.

Was soll mann sich dazu auch noch heiß reden ? Alle Pops lang zieht die Stadt-
Land-Bund den menschen, die auf Leistungen nach dem SGB angewiesen sind
Sück für Stück die Haut ab.

Sucht Euch Leidensgenossen auf, trifft Euch regelmäßig und schaut, ob Ihr mit
einer Handvoll Leuten, die zusammenhalten was wuppen könnt.

In anderen Ländern wird es uns doch vorgemacht.. Warum sind wir dazu zu
feige oder dämlich ?
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:03:08 So. 09.März 2014
Hier kommt die "Fortsetzung":
http://www.harald-thome.de/media/files/BA_Mitarbeiter_Vorschlaege_Aenderungen_Hartz_2014.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/BA_Mitarbeiter_Vorschlaege_Aenderungen_Hartz_2014.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: arm+alt2 am 08:21:50 Do. 24.April 2014
Den einzigen Vorschlag dieser BA-Mitarbeiter, den ich vermisst habe, war: "Komplette und ersatzlose Streichung des SGB II"

Was geht nur in deren Hirnen vor?
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:32:48 Do. 24.April 2014
Zitat von: arm+alt2 am 08:21:50 Do. 24.April 2014
Den einzigen Vorschlag dieser BA-Mitarbeiter, den ich vermisst habe, war: "Komplette und ersatzlose Streichung des SGB II"

Ja, damit würden die ihre eigenen Arbeitsplätze vernichten! Das wollen sie ja nicht!
Schon gruselig wie Grundrechte zu einer "Wünsch- Dir- was- Tombola" verkommen.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 15:11:35 Mo. 09.Juni 2014
Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter:
ZitatEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Just B U am 16:30:50 Mo. 09.Juni 2014
Sorry, ich verstehe diese unsägliche Bürokraten-sprache und "Amts"deutsch nicht.....bzw.  nur "Bahnhof".... ::)

Könnte das freundlicherweise jemand in verständliches Deutsch übersetzen bzw. "auf den Punkt" bringen?

Danke!
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: rebelflori am 22:27:01 Mo. 09.Juni 2014
@ Just Bu Ich verstehe diese Sprache auch nicht so viel, aber was ich man raus lesen konnte. Soll es noch ungerechter werden.
Wenn du das lesen willst muss du einfach nach denn Gesetzten googeln die verstehen, und weiterlesen. Das ist immer eine scheiß Arbeit und dauert kotz kotz
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 07:20:32 Di. 10.Juni 2014
Ich verstehe den Link so:

Der Gesetzentwurf spricht zwei Probleme an:

a) [Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Punkt von mir richtig wiedergegeben ist:] Neue Stellen bei Jobcentern, die sowohl durch die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune betrieben werden (hier sind also keine Optionskommunen gemeint), können laut Gesetz nur bis Ende 2015 geschaffen werden.

b) Es gibt Rechtsunsicherheiten bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen durch die Jobcenter gegenüber anderen Sozialleistungsträgern.

Was sind andere Sozialleistungsträger?

Andere Sozialleistungsträger sind z.B. die Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung.

Wann entsteht ein Erstattungsanspruch?

Wenn beispielsweise ein ALG-II-Bezieher eine Umschulung bewilligt bekommt und er dadurch einen Anspruch auf Übergangsgeldzahlungen durch die Deutsche Rentenversicherung erwirkt. Ab dem Beginn seines Anspruchs auf Übergangsgeld bis zur ersten Zahlung des Übergangsgeldes zahlt das zuständige Jobcenter idealerweise die ALG-II-Leistungen an den ALG-II-Bezieher weiter. Später holt sich aber das Jobcenter diese Leistungen wieder von der Rentenversicherung zurück, weil der ALG-II-Bezieher in dieser Zeit Anspruch hatte auf Übergangsgeld. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung die vom Jobcenter gezahlten Leistungen zurückerstatten muss. Und um diese Zurückerstattung geht es bei dem Begriff "Erstattungsanspruch": das JC hat einen Anspruch darauf, dass die Rentenversicherung vom Jobcenter gezahlte Leistungen an das Jobcenter zurückerstattet, weil das JC die Leistungen der Rentenversicherung quasi vorgestreckt hat.

Im Gesetzentwurf stehen folgende Lösungsvorschläge für die beiden oben genannten Probleme:

- Zu Problem a): ins SGB II soll ein Passus einfließen, der die Schaffung neuer Stellen bei den genannten Jobcentern auch über das Ende des Jahres 2015 hinaus entfristet.

- Zu Problem b): ins SGB II soll ein Passus einfließen, der die Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Erstattungsansprüche von seiten der Jobcenter gegenüber anderen Sozialleistungsträgern beseitigt. Durch den Passus sollen Überzahlungen gegenüber ALG-II-Leistungsbeziehern vermieden werden (sprich: ein Leistungsbezieher soll nicht gleichzeitig zwei unterschiedliche Sozialleistungen beziehen, also zum einen ALG II, zum anderen die Leistung eines anderen Sozialleistungsträgers).

Die Behebung von Problem a) sollte für die ALG-II-Leistungsbezieher keine negativen Auswirkungen haben.
Was die Behebung von Problem b) betrifft, bin ich mir nicht sicher. Ich glaube aber eher nicht.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 08:48:51 Di. 10.Juni 2014
Zitat von: Hochseefischer am 07:20:32 Di. 10.Juni 2014
Die Behebung von Problem a) sollte für die ALG-II-Leistungsbezieher keine negativen Auswirkungen haben.
Was die Behebung von Problem b) betrifft, bin ich mir nicht sicher. Ich glaube aber eher nicht.
Yup, hab das ding überflogen, denk ich auch. Es get in dem teil darum, wie sie es sich gegenseitig am besten besorgen.

Die schlimmen finalen änderungen (für uns) kommen wohl erst noch (da ist vermutlich mehr geheimhaltung angesagt, ich vermute die werden dann beim fussballendspiel nebenbei durchgeschoben!).
:(
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 09:03:07 Di. 10.Juni 2014
Zitat von: schwarzrot am 08:48:51 Di. 10.Juni 2014
Die schlimmen finalen änderungen (für uns) kommen wohl erst noch (da ist vermutlich mehr geheimhaltung angesagt, ich vermute die werden dann beim fussballendspiel nebenbei durchgeschoben!).
:(

Und deswegen sollte Deutschland so schnell wie möglich aus der WM ausscheiden. Je länger unsere Nationalmannschaft da mitmacht, desto abgelenkter sind die Bewohner Deutschlands vom politischen Geschäft.

Kann man die Spikes in den Schuhen unserer Nationalmannschaft nicht umdrehen, so dass sie in die Füße der Spieler pieksen?  ;D
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 02:46:46 Mi. 11.Juni 2014
Zitat von: schwarzrot am 08:48:51 Di. 10.Juni 2014
Die schlimmen finalen änderungen (für uns) kommen wohl erst noch (da ist vermutlich mehr geheimhaltung angesagt, ich vermute die werden dann beim fussballendspiel nebenbei durchgeschoben!).
:(
So geheim nun auch wieder nicht, die "Ideen" dazu sind im Eingangspost und in #14 verlinkt.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 08:41:04 Mi. 11.Juni 2014
Zitat von: dagobert am 02:46:46 Mi. 11.Juni 2014
So geheim nun auch wieder nicht, die "Ideen" dazu sind im Eingangspost und in #14 verlinkt.
'Geheim' war in dem sinne zu verstehen, dass medial bei solchen verschärfungen kein hahn kräht, das ganze als 'vereinfachung', 'reform', etc. daherkommt und auch erst in den medien berichtet wird, wenn das ganze beschlossen und zu spät ist.

Dass sie ausserdem, da demonstrationen/widerstand ausbleibt, HartzIV++ jedes jahr ein bischen mieser und fieser machen, sollte eh jedem klar sein, der hier schon etwas länger mitliesst.
Wenn ich mich richtig erinnere, war dieser thread auch nicht der erste, der auf diese neuerlich geplanten verschärfungen hier im forum aufmerksam gemacht hat, oder erinnere ich mich da falsch?
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:31:43 Mi. 11.Juni 2014
ZitatWenn ich mich richtig erinnere, war dieser thread auch nicht der erste, der auf diese neuerlich geplanten verschärfungen hier im forum aufmerksam gemacht hat, oder erinnere ich mich da falsch?

Ich meine auch, da gab es schon mindestens einen Thread zu.
Kann aber auch sein, das es da um irgend eine andere Verschärfung ging.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 13:16:46 Mi. 11.Juni 2014
Ob die Verschärfungen während der WM klamheimlich durchgeschoben
werden ?? Ich wette darauf, das es so passiert, wie 2006 und nach dem
bösen Erwachen kommt das Gefühl auf, Schei.., was soll das schon
wieder und zu spät.. für das dagegen arbeiten.
Wie kann Mensch sich nun weiter gegen seine Entrechtung etc. wehren..

Neue Katz, neue Maus und die Mausefalle..

kotz
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Just B U am 19:12:02 Mi. 11.Juni 2014
@ Hochseefischer   und andere

vielen Dank für die Übersetzung... :)

Es erschien mir bei meinem ersten Lese-Anlauf schon so in die Richtung....aber quasi nur "schemenhaft" und undeutlich...  war mir nicht sicher....

Jetzt bin ich schlauer... ;D
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Troll am 10:26:06 Mo. 23.Juni 2014
ZitatHintertür für Hartz V?

Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vornehmen, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt und gemeinhin als ,,Hartz IV" bezeichnet wird. Zunächst hat eine im Juni 2013 konstituierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ,,Rechtsvereinfachung im SGB II" ein Papier mit Empfehlungen zu den drei Teilbereichen ,,Einkommen und Vermögen", ,,Kosten der Unterkunft und Heizung" sowie ,,Verfahrensrecht" ausgearbeitet, anschließend die Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Änderungsvorschläge dazu unterbreitet.
Seither wird das Thema von Zeit zu Zeit häppchenweise in die Öffentlichkeit lanciert, indem man einzelne politische Versuchsballons startet und das mediale Echo abwartet. Dahinter steht offenbar das Ziel, Schlussfolgerungen für die Durchsetzbarkeit besonders heikler Änderungen zu ziehen. Von Christoph Butterwegge.
....

Quelle: NDS (http://www.nachdenkseiten.de/?p=22122)

Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 20:13:10 Mo. 23.Juni 2014
CDU, CSU und SPD scheinen, sofern es nur gegen die Ausgebeuteten geht, inzwischen jedes Mittel recht.

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 22:52:07 So. 27.Juli 2014
ZitatAufRECHT bestehen:

Kein Sonderrecht im Jobcenter!
http://www.aufrecht-bestehen.de/ (http://www.aufrecht-bestehen.de/)
"powered by" Erwerbslosen Forum Deutschland
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 11:05:49 Mo. 25.August 2014
Die Verschärfungen Änderungen sollen voraussichtlich zum 01.04.2015 in Kraft treten.

http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/Fahrplan-SGB-II----nderungen.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/Fahrplan-SGB-II----nderungen.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 16:13:28 Fr. 29.August 2014
Dazu ...
Zitat von: dagobert am 22:52:07 So. 27.Juli 2014
AufRECHT bestehen:

Kein Sonderrecht im Jobcenter!
... gibt's was Neues:

ZitatKampagne "aufRecht bestehen": Neue Materialien
http://www.elo-forum.org/agenturschluss-aktionen/137912-kampagne-aufrecht-bestehen-neue-materialien.html (http://www.elo-forum.org/agenturschluss-aktionen/137912-kampagne-aufrecht-bestehen-neue-materialien.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Auferstanden am 16:22:53 Sa. 30.August 2014
.. es wird sich solange nichts ändern, solange die Nazimentalität vieler Deutscher nicht entschwindet.
Auch wenn man es nicht wahrhaben möchte, nicht nur rein wirtschaftliche Interessenerwägungen
haben die die Agenda 2010 zu dem gemacht, was es heute ist. Vor noch wenigen Jahren wäre die
aktuelle Arbeit- und Sozialgesetzgebung schlicht und ergreifend illegal, ohne die 70er/80er glorifizieren zu wollen.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: rebelflori am 15:34:10 So. 31.August 2014
Dafür brauchen man doch nicht mal in die Vergangenheit zuschauen.
Nehme wir doch einfach mal die liks von Inge Hannemann auf Facebook. Das sind nicht mal 15.000 und die von DSDS 1,4 mio. Dann sollte doch eigentlich jeder wissen welche Themen der Geselschaft wichtiger sind.

Zander Seltener Fisch - Dicke Titten, Kartoffelsalat (http://www.youtube.com/watch?v=Sy4zaoCBiiQ#ws)


In dem Link giebt es noch ein paar schöne Hintergrund Information über Dicke Titten, Kartoffelsalat.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschlechterungen-fuer-hartz-iv-bezieher-90016230.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschlechterungen-fuer-hartz-iv-bezieher-90016230.php)

Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Auferstanden am 14:55:39 Do. 04.September 2014
... Schritt für Schritt,
in die schöne neue heile Welt Großgermaniens
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 01:25:41 So. 07.September 2014
ZitatHartz IV: Nachteile für Aufstocker & Erwerbslose
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nachteile-fuer-aufstocker-erwerbslose-90016232.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nachteile-fuer-aufstocker-erwerbslose-90016232.php)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 08:49:09 So. 07.September 2014
In dagoberts Link wird verwiesen auf ein Dokument der KOS (Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen), das detailierter auf die geplanten Verschlechterungen für ALG-II-Bezieher eingeht.

Hier zwei Links zu diesem Dokument:

- Langfassung (9 Seiten):

http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/rechtsvereinfachung_verschlechterungen_lang.rtf (http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/rechtsvereinfachung_verschlechterungen_lang.rtf)

- Kurzfassung (4 Seiten):

http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/rechtsvereinfachung_verschlechterungen_kurz.rtf (http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/rechtsvereinfachung_verschlechterungen_kurz.rtf)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 15:52:03 Di. 09.September 2014
Im aktuellen Thomé-Newsletter gibt es wieder etwas zu den geplanten Änderungen:

3. Grünen Sozialexperte zu den geplanten Rechtsvereinfachungen
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Von dem neuen für Hartz IV zuständigen Grünen Sozialexperten  Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn kommt folgende Bewertung der ASMK Vorschläge zu den ,,Rechtsvereinfachungen".  Die Stellungname ist hier zu finden:  http://www.strengmann-kuhn.de/wp-content/uploads/Bewertung-der-Vorschl%C3%A4ge-der-BLAG-zur-Rechtsvereinfachung-der-passiven-Leistungen-im-SGB-II.pdf (http://www.strengmann-kuhn.de/wp-content/uploads/Bewertung-der-Vorschl%C3%A4ge-der-BLAG-zur-Rechtsvereinfachung-der-passiven-Leistungen-im-SGB-II.pdf)


4. Geheimunterrichtung des BMAS an die Mitglieder der großen Koalition zu den Rechtsvereinfachungen am 10.09.2014
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Nach gut unterrichteten Kreisen führt das BMAS eine Informationsveranstaltung zu den geplanten SGB II – Änderungen unter dem Arbeitstitel ,,Weiterentwicklung des Sanktionsrechts im SGB II" am  10. September 2014 in Berlin durch. Zu dieser Veranstaltung wurden nach den mir vorliegenden Informationen nur  Mitglieder der großen Koalition eingeladen.
Wenn sich das so bestätigt, stellt sich wiederholt die Frage warum das BMAS mit allen Mitteln die geplanten SGB II- Änderungen verschleiern will. Auch wird hier die Opposition spannende Fragen stellen können. Hier ein Auszug aus der Einladung: http://www.harald-thome.de/media/files/Geheimunterrichtung-des-BMAS.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Geheimunterrichtung-des-BMAS.pdf)

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Ebenfalls lesenswert:
ZitatDie Hartz-IV-Gesetze sind die Arbeitshäuser des 21. Jahrhunderts

Zum 1. April 2015 soll das Hartz-IV-Gesetz verschärft werden. Armut soll damit weiterhin als abschreckendes Beispiel dienen

Haben Sie keine Erwerbsarbeit? Früher hätte das ungemütliche Konsequenzen haben können: 1589 wurde in Amsterdam eines der ersten sogenannten "Arbeitshäuser" eröffnet, um die "Abneigung gegen Arbeit zu kurieren". Die Heilmethoden waren alles andere als homöopathisch: Die Müßiggänger sperrte man in ein Verlies, in das man nach und nach Wasser füllte. Die im Wasser stehenden Gefangenen mussten ununterbrochen eine Pumpe betätigen, um sich vor dem Ertrinken zu retten. Mit dieser perversen Folter wollte man den Arbeitsunwilligen ihre Faulheit austreiben und ihnen hautnah demonstrieren, dass emsiges Arbeiten überlebensnotwendig sei. Die Menschen, die der Logik der Erwerbsarbeit in der aufkommenden kapitalistischen Gesellschaft nicht folgen wollten, wurden durch Gewalt zugerichtet und diszipliniert.
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42717/1.html (http://www.heise.de/tp/artikel/42/42717/1.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Tiefrot am 16:44:34 Di. 09.September 2014
Heute habe ich den Eindruck, das man wieder zu solchen Methoden zurück will.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Auferstanden am 19:05:08 Mi. 10.September 2014
Nun, der hier angeführte Armenhausvergleich ist mir schon seit Jahren nicht fremd, sollte aber um den Punkt des
vermehrt faschistoiden Wertewandels innerhalb der deutschen Gesellschaft erweitert werden.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:21:27 Do. 18.September 2014
Ich schlachte mal wieder den Thomé-Newsletter aus:

2. Rechtsvereinfachungen und Sanktionsrecht / Fahrplan
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Laut neuester Information soll der erste Gesetzesentwurf zu den geplanten SGB II-Änderungen unter dem Arbeitstitel ,,Rechtsvereinfachungen" im Herbst vorgelegt werden. Das wird aus einem aktuellen Artikel der SZ deutlich, den gibt es hier: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/strafsystem-bei-der-sozialhilfe-nahles-will-hartz-iv-sanktionen-entschaerfen-1.2130840 (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/strafsystem-bei-der-sozialhilfe-nahles-will-hartz-iv-sanktionen-entschaerfen-1.2130840)
Gleichzeitig soll das Sanktionsrecht aus dem SPD-geführten Arbeitsministeriums entschlackt werden, das beutet alles ,,neu und vereinfacht". Mit der ,,Vereinfachung" werden aber nur die offen verfassungswidrigen Zustände im Sanktionsrecht beseitigt. Sanktionen sind das schärfste Instrument bei der Bekämpfung von Arbeitslosen und zur Durchsetzung von Zwangsarbeit und Niedriglohn. Daher ist generell jede Unterschreitung des Existenzminimums abzulehnen. Hartz IV ist schon Strafe genug.
Näheres zum neuen Sanktionsrecht auch hier: http://www.jungewelt.de/2014/09-17/047.php (http://www.jungewelt.de/2014/09-17/047.php)

Hier nun das BMAS-,,Konzept zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende"  vom 10.09.2014: http://www.harald-thome.de/media/files/Konzept-Weiterentwicklung-Sanktionen-SGB-II.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Konzept-Weiterentwicklung-Sanktionen-SGB-II.pdf)

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4. Stellungnahme des VAMV zu Vorschlägen AG Rechtsvereinfachung im SGB II
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Der VAMV hat sich in einer weiteren Stellungnahme zu den geplanten SGB II-Änderungen unter dem Arbeitstitel ,,Rechtsvereinfachungen" positioniert, diese Stellungnahme ist hier zu finden:  https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_Vorschlaege_BLAG_SGB_II.pdf (https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_Vorschlaege_BLAG_SGB_II.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 18:27:46 Sa. 20.September 2014
Eine Anmerkung zur "Vereinfachung" der Berechnung von Sanktionen. Die sollen ja pauschalisiert werden (100 oder 50 Euro pro Verstoß):

Ich kann mir vorstellen, dass da überhaupt nichts mit vereinfacht wird.

Denn die Software, die in den Jobcentern für die Berechnung von Sanktionsbeiträgen eingesetzt wird (Allegro?), die wird doch sicherlich automatisch den Sanktionsbetrag auf der Grundlage von 10%, 30% und 100% des Regelsatzes ausrechnen können.

Der SB sieht zur Zeit in seiner Software sicherlich in einer Maske die Optionen "10%ige Sanktion", "30%ige Sanktion", "60%ige Sanktion", "100%ige Sanktion auf den Regelsatz" und "Vollsanktion". Wenn er eine dieser Optionen auswählt, dann berechnet die Software automatisch den individuellen Sanktionsbetrag für jeden einzelnen Betroffenen. Da braucht der SB keinen Taschenrechner für. Und die Sanktionshöhe wird sicherlich automatisch durch die Software in den Sanktionsbescheid eingetragen.

So stelle ich mir das vor.

Deswegen frage ich mich, was da überhaupt vereinfacht werden muss in Hinblick auf die Sanktionsbeträge. Denn 100 Euro oder 50 Euro Sanktion auf den Regelsatz können in dem einen oder anderen Fall eine höhere Sanktion bedeuten als eine 10%ige oder 30%ige Sanktion auf den Regelsatz.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 18:40:57 Sa. 20.September 2014
Zitat von: Hochseefischer am 18:27:46 Sa. 20.September 2014
Der SB sieht zur Zeit in seiner Software sicherlich in einer Maske die Optionen "10%ige Sanktion", "30%ige Sanktion", "60%ige Sanktion", "100%ige Sanktion auf den Regelsatz" und "Vollsanktion".

Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass die Software vorgibt, welche dieser Sanktionen zutreffend ist, und welche nicht.

Beispiele:

Wenn ein ELO >25 Jahre zum ersten Mal sanktioniert werden soll, weil er sich nicht auf einen VV beworben hat, dann kann der SB nur die Option "30%ige Sanktion" auswählen. Alle andere Sanktions-Optionen sind auf inaktiv von der Software gesetzt.

Wenn ein ELO > 25 Jahre zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres sanktioniert werden soll, weil er sich zum 2. Mal nicht auf einen VV beworben hat, dann kann der SB nur die Option "60%ige Sanktion" auswählen. Alle andere Sanktions-Optionen sind auf inaktiv von der Software gesetzt.

Wenn ein ELO, egal ob < 25 Jahre oder > 25 Jahre einen Meldetermin nicht wahrgenommen hat, dann kann der SB nur die Option "10%ige Sanktion" auswählen. Alle andere Sanktions-Optionen sind auf inaktiv von der Software gesetzt.

Wo also soll hier die Sanktionspraxis für die JC-Verwaltung vereinfacht werden?
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:17:32 So. 21.September 2014
Zitat von: Hochseefischer am 18:27:46 Sa. 20.September 2014
Denn 100 Euro oder 50 Euro Sanktion auf den Regelsatz können in dem einen oder anderen Fall eine höhere Sanktion bedeuten als eine 10%ige oder 30%ige Sanktion auf den Regelsatz.
Das dürfte wohl auch der wahre Grund für die Änderungen sein.

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Schon wieder ein Thomé-Newsletter (der Mann ist ja richtig fleissig) mit Infos zum Thema:



1. Abschlussbericht der ASMK Arbeitsgruppe zu den ,,Rechtsvereinfachungen"
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Nun ist auch der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II durchgesickert. Die vollständig abschließenden Ergebnisse sind nun hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Abschlussbericht-ASMK.-12.09.2014.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Abschlussbericht-ASMK.-12.09.2014.pdf)

Ich möchte dazu anmerken, dass die geplanten Rechtsänderungen unter dem Arbeitstitel ,,Rechtsvereinfachungen" eine Vielzahl von Rechtsverschärfungen und Etablierung von Hartz IV – Sonderrecht im Verhältnis zum allgemeinen Sozialrecht bedeutet. Gegen die Weigerung des Bundesarbeitsministeriums mir vorliegende Unterlagen im Rahmen eines Antrages nach dem IFG weiterzugeben habe ich mittlerweile Klage eingelegt. Das hat einen ganz einfachen Grund: hier werden heftige Rechtsverschärfungen diskutiert und solche Pläne gehören an das Licht der Öffentlichkeit. Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht nochmal klargestellt, dass es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums geben soll. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wird darüber diskutiert, wie eben dieses Grundrecht systematisch ausgehebelt werden kann, immer grade an der Verfassungswidrigkeit entlang.

Noch eine kurze Anmerkung zu den Änderungen bei den Sanktionen: geplant sind regierungsseitig Änderungen im Sanktionsrecht bei den Dingen wo sowieso jeder weiß, dass diese verfassungswidrig sind. Insofern sind diese Änderungen überflüssig, allerdings plant Frau Nahles auch die verschärfte Sanktion bei Meldeversäumnissen. Wer sich die Sanktionszahlen anschaut, wird feststellen, dass dies 72 % aller Sanktionen sind. Siehe: http://tinyurl.com/lgd4de9 (http://tinyurl.com/lgd4de9) Die Regierung will sich mit den neuen Sanktionsregeln bei Meldeversäumnissen den Weg frei machen für ein Sanktionsterrorregime.

Allerdings ist es wichtig, jetzt nicht nur auf die Sanktionen zu schauen, sondern auch auf alle anderen Regelungen, insbesondere auf die Sonderrechtsregeln.
Zum BVerfG Urteil noch ein Kommentar von Dr. Becker vom CV: http://www.harald-thome.de/media/files/CV-Becker-Kommentar-zu-BVerfG.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/CV-Becker-Kommentar-zu-BVerfG.pdf)


2. Eine Kampagne um die gravierendsten Verschärfungen bei den ,,Rechtsvereinfachungen" anzugehen
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Die Unabhängige Hartz-IV-Beratung im Landkreis Esslingen hat eine Kampagne um die gravierendsten Verschärfungen bei dem Gesetzesvorhabens begonnen. Dabei sollen die örtlichen  Abgeordneten angeschrieben werden und zwar sowohl die Bundestags- als auch Landtagsabgeordneten, da auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Die örtlichen Abgeordneten beider Parlamente finden Sie ganz leicht bei http://www.abgeordnetenwatch.de/ (http://www.abgeordnetenwatch.de/)  durch Eingabe der Postleitzahl. Über das Kontaktformular kann dort auch gleich die Mitteilung erfolgen. Hier gibt es einen Vorschlagstext für ein solches Schreiben, das auf die Zusammenstellung mit den gravierendsten Verschärfungen verweist und das auch nach eigenem Gusto abgeändert werden kann http://www.heimstatt-esslingen.de/data/files/143/092014%20Rechtsvereinf_Anschreiben_MdBs_MdLs.doc (http://www.heimstatt-esslingen.de/data/files/143/092014%20Rechtsvereinf_Anschreiben_MdBs_MdLs.doc)

Hier eine Bewertung der gravierendsten Verschärfungen von Frieder Claus, Unabhängige Hartz-IV-Beratung im Landkreis Esslingen: http://www.heimstatt-esslingen.de/data/files/143/092014%20Rechtsvereinfachung%20gravierendste%20Versch%E4rfungen.pdf (http://www.heimstatt-esslingen.de/data/files/143/092014%20Rechtsvereinfachung%20gravierendste%20Versch%E4rfungen.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Just B U am 19:50:27 Mo. 22.September 2014
ZitatCSU will "Hartz-IV-Aufweichungen" stoppen

Die CSU will nach den Worten des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplanten Aufweichungen der Hartz-IV-Sanktionen stoppen.
Seehofer sagte der "Bild am Sonntag": "Das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern wird die CSU verhindern. Die Agenda 2010 war ja wohl nicht die verkehrteste Reform in Deutschland und steht für das Prinzip des Fördern und Forderns. Wir können jetzt nicht das tragende Element des Forderns von Arbeitslosen aufweichen." (...)
Der Staat wolle Hartz-IV-Empfänger stärker überwachen, um Fälle von Leistungsmissbrauch früher als bisher aufzudecken, schreibt derweil das Magazin "Focus" unter Berufung auf eine Liste mit 36 Vorschlägen für Gesetzesänderungen, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang Juli beschlossen habe. Demnach soll die Frequenz der automatischen Datenabgleiche von bislang viermal im Jahr auf bis zu einmal pro Monat erhöht werden. Bei dem Abgleich prüfen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, ob Hartz-IV-Empfänger unberechtigt Zusatz-Einnahmen erzielen, etwa durch Renten, Kapitalerträge oder Minijobs.
Neben strengeren Kontrollen schlagen die Experten laut "Focus" auch Erleichterungen für Langzeitarbeitslose vor. So sollten Hartz-IV-Bezüge künftig nicht mehr pfändbar sein. Geplant sei auch, die Leistungen künftig in der Regel für zwölf Monate zu bewilligen statt wie bisher für sechs. Zudem sollten Hartz-IV-Bezieher, die kurzfristig in Geldnot geraten sind, künftig eine Abschlagszahlung auf die Leistung des nächsten Monats erhalten können. Der Vorschuss sei auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt.
Quelle: WAZ

Anmerkung unseres Lesers K.G.:
Das ist das Gleiche, als wenn den jetzt 50% arbeitslosen Jugendlichen in Griechenland gesagt würde:
,,Wir können euch zwar in Zukunft keine Perspektive und Arbeit anbieten, aber wir suchen ständig nach Gründen euch zu sanktionieren, wenn ihr selbst keine Arbeit findet."


http://www.nachdenkseiten.de/?p=23345#h18 (http://www.nachdenkseiten.de/?p=23345#h18)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 17:05:46 Mi. 08.Oktober 2014
Zitat von: dagobert am 15:11:35 Mo. 09.Juni 2014
Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter:
ZitatEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf)

Aus dem Thomé-Newsletter vom 08.10.2014:

1. Achtes SGB II – Änderungsgesetz zum 01.01.2015 wirksam
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Zum 1.1.2015 wird das 8. SGB II – Änderungsgesetz wirksam, dort geht es insbesondere um folgende Frage: Das BSG hat mit Urteil vom 31.10.2012 – B 13 11/11 R u. B 13 R 9/12 R herausgearbeitet, dass, bei rückwirkender Rentengewährung wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, ein Erstattungsanspruch des Jobcenters auf Rente nach §§ 102 ff SGB X rechtswidrig ist. Vorrausetzung für einen Erstattungsanspruch ist eine rechtmäßige Leistungsgewährung. Wenn sich aber nachträglich herausstellt, dass jemand voll erwerbsgemindert ist, war die Leistungsgewährung unrechtmäßig. In der Folge die Erstattungsansprüche der JC beim Rententräger unrechtmäßig. Das bedeutet, dass alle Erstattungsansprüche der JC in den letzten Jahren rechtswidrig waren und dass mind. drei Jahren rückwirkend  (§ 195 BGB) ein Rentennachzahlungsanspruch besteht. Um diese Lücke zu schließen wird das Gesetz geändert und ein neuer, SGB II-eigener Erstattungsanspruch eingefügt, so der neue § 40a SGB II. Die Änderungen sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de/media/files/bgbl114s1306_71965.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/bgbl114s1306_71965.pdf)

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Nicht verwechseln, die großen Schweinereien kommen im 9. Änderungsgesetz (voraussichtlich zum 01.04.2015).
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 21:11:51 Do. 16.Oktober 2014
Zum Thema "Rechtevereinfachung" hier mal meine Forderung aus Sicht der Betroffenen, wegen aktuellem Anlass:

Meine Nachbarin bekommt vom JC Knete, hat aber Anspruch auf ALG I, wie sich später heraustellte; jetzt holt sich das JC von der Agentur für Arbeit die Knete zurück (Erstattungsanspruch). Effekt: Sie kriegt Anfang November nur 470 Euro vom Arbeitsamt (wahrscheinlich den Restbetrag aus dem Erstattungsanspruch zwischen JC und ihrem Anspruch auf ALG I), aber kein Geld mehr vom JC; das erste volle ALG I kommt erst Ende November. Wie soll sie den Monat November finanziell bestreiten? Die 470 Euro reichen vielleicht grad mal für die Miete. Sie kann nur ein Darlehen für den Monat November beantragen beim JC, siehe § 24 Abs. 4 SGB II. Sie hat aber keinen Anspruch auf ein solches Darlehen, da diese nur gewährt werden "können" (also Ermessensentscheidung), so der § 24 Abs. 4 SGB II.

In das gleiche Dilemma geraten Leute, die aus ALG II heraus nen Job annehmen, der sie aus dem Bezug von ALG II bringt. Die kriegen aber nicht einmal 470 Euro von der Afa bezahlt für den Übergangsmonat bis zur ersten Lohnauszahlung. Die müssen dann auch beim JC um ein Darlehen betteln, welches sie dann unter Mühen zurückzahlen müssen. Und die, die bei ner ZAF anfangen, haben es in dieser Hinsicht noch schwerer, denn ZAF's bezahlen in der Regel den ersten Monatslohn erst nach 1 Monat und 15 Tagen.

Meine Forderung an @BMAS deswegen: ALG-II-Leistungen werden nicht mehr für den Folgemonat, sondern, wie früher, für den aktuellen Monat am Monatsende bezahlt. Das sollte hoffentlich diese Problematik, wie oben geschildert, beheben.

Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:48:21 Do. 16.Oktober 2014
Zitat von: Hochseefischer am 21:11:51 Do. 16.Oktober 2014
Und die, die bei ner ZAF anfangen, haben es in dieser Hinsicht noch schwerer, denn ZAF's bezahlen in der Regel den ersten Monatslohn erst nach 1 Monat und 15 Tagen.
In dem Fall muss das JC für den 1 Monat noch mal zahlen (kein Einkommen = voller Leistungsanspruch), nur die KK-Beiträge sparen die da.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:25:46 Fr. 17.Oktober 2014
Gilt ja immer das Zuflussprinzip!
Und als Malocher bei einer ZAF wirst Du vermutlich auch danach noch Anspruch auf Leistungen haben (Aufstocker).
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 22:54:59 Fr. 17.Oktober 2014
2. Neues zum ,,SGB II–Rechtsverschärfungsgesetz"
========================================
Es sickert die Info durch, dass das  "SGB II-Rechtsverschärfungsgesetz" nicht
am 5. Nov. 2014 ins Bundeskabinett gehen soll, sondern erst Anfang 2015.
Hintergrund ist wohl, dass Ministerpräsident  Seehofer mit den geplanten Änderungen bei den Sanktionen nicht einverstanden ist. Weiterer Grund könnte sein, dass der EuGH am 11. Nov. über den Leipziger Vorlagebeschluss  zu den EU-Bürgern entscheiden will und die Konsequenzen aus dem EuGH Urteil natürlich ins SGB II eingearbeitet werden   müssen. Also das Geschacher um die geplanten SGB II –Änderungen dürfte weiter spannend bleiben.

(Quelle: Thome-Newsletter vom 17.10.2014)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 07:35:02 Sa. 18.Oktober 2014
Zitat von: dagobert am 22:54:59 Fr. 17.Oktober 2014
2. Neues zum ,,SGB II–Rechtsverschärfungsgesetz"
========================================
Es sickert die Info durch, dass das  "SGB II-Rechtsverschärfungsgesetz" nicht
am 5. Nov. 2014 ins Bundeskabinett gehen soll, sondern erst Anfang 2015.
Hintergrund ist wohl, dass Ministerpräsident  Seehofer mit den geplanten Änderungen bei den Sanktionen nicht einverstanden ist.

Mit seiner Stammtischhaltung will der Seehofer natürlich bei den CSU-Wählern punkten.

ZitatWeiterer Grund könnte sein, dass der EuGH am 11. Nov. über den Leipziger Vorlagebeschluss  zu den EU-Bürgern entscheiden will und die Konsequenzen aus dem EuGH Urteil natürlich ins SGB II eingearbeitet werden   müssen.

Was genau wird denn beim EuGH entschieden?
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 14:53:59 Sa. 18.Oktober 2014
Zitat von: Hochseefischer am 07:35:02 Sa. 18.Oktober 2014
Was genau wird denn beim EuGH entschieden?
Lies dich mal hier ein:
http://www.harald-thome.de/media/files/sozialrecht-justament-3-2014_Nummer-7.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/sozialrecht-justament-3-2014_Nummer-7.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 16:16:16 Sa. 18.Oktober 2014
@dagobert, danke für den Link. Aha, jo, dieses Problem kam ja in den Elo-Foren schon mehrfach zur Sprache. Is aber ne recht schwierige Materie.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 22:22:34 So. 23.November 2014
6. Rechtsvereinfachungsgesetz: Vorschläge von CDU Abgeordneten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen
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Derzeit toben die Auseinandersetzungen im Kontext der Pläne um das Rechtsvereinfachungsgesetz, Nahles will die Sanktionen entschärfen und verfassungskonform anpassen, Seehofer will weiter die volle Härte der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher, einige CDU'ler wollen statt Peitsche doch mehr fördern. Das kommt in diesem FAZ-Artikel ganz gut raus: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarktreform-das-ende-der-ein-euro-jobs-13239539.html (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarktreform-das-ende-der-ein-euro-jobs-13239539.html) und hier nun das entsprechende  Papier dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/141031-EFAS---Passiv-Aktiv-Transfer-PAT-Gutachten---rechtm--ig.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/141031-EFAS---Passiv-Aktiv-Transfer-PAT-Gutachten---rechtm--ig.pdf)  und das Papier: ,,Arbeitsmarktpolitik 2020 – Schritt in die Zukunft", das gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/Vorschl-ge-AG-der-CDU-Anreize-statt-Sanktionen-PosPap_SGBII.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Vorschl-ge-AG-der-CDU-Anreize-statt-Sanktionen-PosPap_SGBII.pdf)


7. Rechtsvereinfachungsgesetz: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) warnt vor Kürzungen zu Lasten von Alleinerziehenden bei anstehender Reform des SGB II
=====================================================
Auch der Deutsche Juristinnenbund kritisiert die Pläne der Bundesregierung und fordert in den anstehenden Gesetzentwurf zum SGB II einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte aufzunehmen und von Kürzungsplänen bei Alleinerziehenden Abstand zu nehmen. Alles weitere in der PM vom Juristinnenbund : http://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3343/pm14-28_Temporaere-Bedarfsgemeinschaft.pdf (http://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3343/pm14-28_Temporaere-Bedarfsgemeinschaft.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 23.11.2014
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: jacha am 14:53:13 Mo. 24.November 2014
Zitat von: dagobert am 14:53:59 Sa. 18.Oktober 2014
Zitat von: Hochseefischer am 07:35:02 Sa. 18.Oktober 2014
Was genau wird denn beim EuGH entschieden?
Lies dich mal hier ein:
http://www.harald-thome.de/media/files/sozialrecht-justament-3-2014_Nummer-7.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/sozialrecht-justament-3-2014_Nummer-7.pdf)
Soweit ich das verfolgt habe, ist dem LSG NRW ein Irrtum unterlaufen bei der Formulierung des Leistungsausschlusses wegen Arbeitssuche. Daß das LSG Bremen dem widerspricht (aber imho den Formulierungsirrtum als Sachverhaltsirrtum einordnet), ist zwar im Ergebnis richtig, aber aus fehlgegangener Annahme.
Ich habe mich bereits darueber ausgelassen, daß das ganze Durcheinander in dem verfassungswidrigen AlgII-Bloedsinn gruendet, der eLb auf Sozialhilfeniveau herunterkocht und dann trotzdem (rechtswidrig) versucht, sie bei (angedichteten) Verfehlungen finanzieller Leistungen zu berauben.
De facto wird die Leistungsbezieherin, die die EuGH-Entscheidung (Arrêt de la cour - grande chambre 11nov14 affaire C333/13) evoziert hatte, wahrscheinlich trotzdem nicht ausgewiesen werden. Sie haette es dann weitaus nachhaltiger als Ralf Boes geschafft, den ganzen Mist auszuhebeln.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 18:37:43 Mo. 24.November 2014
dagobert, danke fürs Einstellen. Ich kann mir aber nicht wirklich ein Bild davon machen, ob die angedachten Vorschläge auch wirklich eine Verbesserung der Situation von ALG-II-Beziehern bedeutet. Bei dem PAT-Zeug denke ich mir aber, dass man ALG-II-Bezieher mit einem Lohn abspeisen will, der ihren bisherigen finanziellen SGB-II-Leistungen entspricht, und das ist einfach zu wenig.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 20:20:52 Mo. 24.November 2014
Der Hauptzweck dürfte darin bestehen
a) die Arbeitslosenstatistik weiter aufzuhübschen und
b) interessierten Unternehmen billige oder auch kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.

Verbesserungen für Alg2-Bezieher würde ich von dieser Regierung nicht erwarten.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 20:32:41 Mo. 24.November 2014
Zitat von: dagobert am 20:20:52 Mo. 24.November 2014
Der Hauptzweck dürfte darin bestehen
a) die Arbeitslosenstatistik weiter aufzuhübschen und
b) interessierten Unternehmen billige oder auch kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.

Ja, die Gefahr besteht.

ZitatVerbesserungen für Alg2-Bezieher würde ich von dieser Regierung nicht erwarten.

Sehe ich eigentlich auch so.

Ich kenne aber jemanden in meinem Bekanntenkreis (langjähriger ALG-II-Bezieher, gut ausgebildet, U40, behindert), der kriegt einfach keinen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt, nur weil er a) so lange ELO und b) behindert ist (halbseitige Lähmung und stottert), der meinte schon mehrmals zu mir, dass er gerne einen Job auf dem 2. Arbeitsmarkt aufnehmen würde, aber - so verstehe ich ihn - mit einem Lohn oberhalb des ALG-II-Niveaus. Ein-Euro-Jobs und Praktika kommen nicht für ihn Frage, weil er kann arbeiten, das hat er schon längst bewiesen. Nur kein AG will ihn.

Ich habe ihm vorhin Dein Zitat aus dem Thome-Newsletter inkl. der Links zugeschickt. Bin gespannt, was er dazu sagt. Er würde gerne mal Urlaub machen, für ein paar Tage ein Jazzfestival irgendwo in Deutschland (ich glaube in seinem "Heimat"-Bundesland") besuchen, inkl. mehrtägiger Hotelunterbringung. Ihn ödet das karge Dasein auf ALG-II-Niveau einfach nur an.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 08:45:04 Mi. 26.November 2014
Mich trägt die Hoffnung, den HartzIV-usw-Verbrechern in einigen Jahren auch mal ein mehr als "ödes Dasein" zu GEWÄHREN!  X(
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 19:22:32 Do. 18.Dezember 2014
1. Rechtsvereinfachungsgesetz: wieder mal nichts klar
============================================
Der Eiertanz um das Rechtsvereinfachungsgesetz geht weiter. Ein genauer Termin für den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch steht derzeit noch nicht fest. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3508) auf eine Kleine Anfrage (18/3289) der Fraktion Die Linke. In der Antwortet heißt es nur, das BMAS  erarbeite derzeit den Referentenentwurf. Hier geht's zur Antwort:  http://www.harald-thome.de/media/files/Planungen_SGB_II_Aenderung-12.12.14.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Planungen_SGB_II_Aenderung-12.12.14.pdf)



(Quelle: Thome-Newsletter vom 18.12.2014)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 09:20:24 Mo. 29.Dezember 2014
ZitatSeit zwei Jahren testet Baden-Württemberg im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit das Modell "Passiv-Aktiv-Tausch". Die Erfahrungen mit den bisher 740 Teilnehmern sind positiv, der Aufwand aber ist groß.

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/740-neue-Perspektiven;art4306,2969900 (http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/740-neue-Perspektiven;art4306,2969900)

Darin heißt es:

ZitatBeim "Passiv-Aktiv-Tausch" (PAT) werden die Mittel, die von Bund und Kommunen normalerweise für Hartz IV, Wohnung und Heizkosten gezahlt werden, für maximal zwei Jahre in Lohnzuschüsse für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz umgewandelt. Gezahlt werden mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde.

Aha, ich wusste bisher nicht, dass beim PAT neben dem ALG-II-Leistungen noch was "oben drauf" kommt an Geld. Wenn es sich denn um Vollzeitstellen handelt, aber das geht aus dem Artikel nicht hervor.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 20:02:17 So. 04.Januar 2015
ZitatHartz IV
Koalition legt Novelle auf Eis
von Cordula Eubel

Die SPD und die Union kommen bei der Vereinfachung der Hartz-IV-Vorschriften nicht voran. Gestritten wird vor allem über die Sanktionen. Der Gewerkschaftsbund mischt sich nun mit neuen Vorschlägen ein.

http://www.tagesspiegel.de/politik/hartz-iv-koalition-legt-novelle-auf-eis/11183248.html (http://www.tagesspiegel.de/politik/hartz-iv-koalition-legt-novelle-auf-eis/11183248.html)

Aus dem Artikel:

ZitatMehr als ein Jahr lang haben Vertreter von Bund und Ländern beraten, wie sich die Hartz-IV-Vorschriften vereinfachen lassen, am Ende legten sie eine Liste mit 36 Vorschlägen vor. Doch weil SPD und Union sich bislang nicht einigen konnten, haben sie das Gesetzesvorhaben erst einmal auf Eis gelegt. Umstritten sind vor allem Änderungen bei den Sanktionen.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:26:05 So. 04.Januar 2015
Da sowohl CDU als auch SPD positiv zu Hartz 4 stehen: Der Mist wird kommen, aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Vielleicht wollen die auch bloß warten bis nicht mehr so viele Leute dieses Thema auf dem Schirm haben. Gibt's in absehbarer Zeit mal wieder ein größeres Sport-Event?
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:32:55 So. 18.Januar 2015
1. Neues zum Rechtvereinfachungsgesetz
=========================
Der ,,Buschfunk" zum Rechtsvereinfachungsgesetz teilt mit:  es dauert noch. Die Grünen und Linken haben eine Anhörung zu den Hartz IV Sanktionen beantragt. Der Termin wurde noch ohne genaues Datum auf Juni festgelegt. Die Bundesregierung  könnte dazu den Referentenwurf des  9. SGB II ÄndG vorlegen. Bis Juni soll der Gesetzesentwurf vorliegen. Der Aktionstag am 16. April  und das Motto ,,aufRecht bestehen – 10 Jahre Hartz IV sind genug!" kommt dazu prima gelegen, mehr dazu hier:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1762/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1762/)



Quelle: Thome-Newsletter vom 18.01.2015
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:16:30 So. 25.Januar 2015
ZitatDie geheimen Hartz IV Verhandlungen
Koalition berät hinter geschlossenen Türen über Hartz IV Reformen

23.01.2015

Die Umsetzung der Hartz IV Reformen, die eigentlich im April geplant waren, soll nun verschoben werden. Die teilweisen Verschärfungen mit dem Titel ,,Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)" werden demnach vorerst nicht eingeleitet. Ein genauer Termin stehe nicht fest, wie es in einer Regierungsantwort heißt.

Hauptgrund dürfte eine anhaltender Streit zwischen SPD und CDU sein. Vor allem wird sich über die Ausgestaltung der Sanktionen bei Hartz IV gestritten. Doch die genauen Inhalte will das Bundesarbeitsministerium weder Linken, den Grünen und auch nicht der Presse verraten. In einer Regierungsantwort auf Anfrage der Partei ,,Die Linke" heißt es, ,, die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, über nicht abgeschlossene interne Willensbildungsprozesse Auskunft zu geben".
vollständiger Text:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-geheimen-hartz-iv-verhandlungen-90016413.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-geheimen-hartz-iv-verhandlungen-90016413.php)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 17:30:10 Sa. 18.April 2015
Hab da was gefunden hüstel..

http://www.nationalearmutskonferenz.de/data/15-03-09-Stellungnahme_Rechtsvereinfachung_layoutet_MH.pdf (http://www.nationalearmutskonferenz.de/data/15-03-09-Stellungnahme_Rechtsvereinfachung_layoutet_MH.pdf)

Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: hoessi666 am 17:51:38 Sa. 18.April 2015
Zitat von: Onkel Tom am 17:30:10 Sa. 18.April 2015
Hab da was gefunden hüstel..

http://www.nationalearmutskonferenz.de/data/15-03-09-Stellungnahme_Rechtsvereinfachung_layoutet_MH.pdf (http://www.nationalearmutskonferenz.de/data/15-03-09-Stellungnahme_Rechtsvereinfachung_layoutet_MH.pdf)

Die sind höchstens arm im Geiste...
Sanktionspraxis wird ja nicht in Frage gestellt, soll höchstens verbessert werden etc. Es gibt zwar ein paar Verbesserungen, aber das das ganze Agenda-System soll auch von deren Seite ruhig weiter bestehen...

ZitatDie nationale Armutskonferenz ist sich in der Bewertung einig, dass der Umfang von Sanktionen begrenzt und die Umsetzung von Sanktionen flexibler gehandhabt werden sollte, etwa im Falle von nachvollziehbaren Verhaltensänderung

Wie schön: Ist der Erwebslose dann letzten Endes doch folgsam, "darf" er auch mal von einer Sanktion verschont bleiben: Erzieht uns zu Sklaven, ihr Penner!!!

Ich hab den Mist zugegebenermaßen nicht komplett gelesen, weil ich vom Kopfschütteln irgendwann Nackenschmerzen kriegte, aber wenn man sieht, wer von den "üblichen Verdächtigen" da involviert ist (AWO, DGB, Tafeln, Diakonie usw), sind die Hanseln an der wirklichen Bekämpfng der Armut ja auch nicht interessiert, auch wenn sie's gern' proklamieren: Letztendlich können sie sich (gegen Zuwendungen aus Spenden und Steuern) ja "aufopferungsvoll" um die Abgehängten "kümmern". Genauso ein Schmutz wie die Arbeitslosenindustrie! Mahlzeit...
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 18:35:38 Sa. 18.April 2015
Mir ist auch bewusst, das die noch geheim gehaltenen "Neuen Änderungen" nur dazu
führen sollen, den Erwerbslosen weiter zu entrechten, passive Leistungen weiter zu sparen
und Erwerbslose noch effizienter gefügig zu machen..

(Boah, was für ein kack Absatz..)

Aber über ein Absatz bin ich gestolpert, bei den ich ins Grübeln kam.

Zitat

1.   Sanktionen führen zu Problemen bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Die nationale Armutskonferenz unterstützt den Vorschlag, Sanktionen zu pauschalieren, den
Wiederholungstatbestand abzuschaffen, die verschärften Regelungen für Unter-25-Jährige abzuschaffen,
die schriftliche Rechtsfolgenbelehrung wieder einzuführen und die Kosten der Unterkunft von Sanktionen
auszunehmen. Die nak begrüßt den Vorschlag, beim Zusammenkommen von Sanktionen und anderen
Aufrechnungen den Gesamt-Minderungsbetrag vom Regelsatz auf 30 % zu begrenzen.
Diese Begrenzung sollte auch gelten, wenn mehrere Sanktionsgründe zusammen kommen.


Über das in Orange gefärbten sehe ich anhand meiner Erfahrungen in der ELO-INI-Zeit einen Vorstoß darin,
die willkürliche Entfernung von Erwerbslosen aus der Gesellschaft zu begrenzen.

Leider machen Erwerbslose die Erfahrung, wie manche SB`s ihre Macht damit demonstrieren, Leistungsbezug
systematisch auf dem Nullpegel zu sanktionieren..
Das ist die fieseste Waffe, die SB,s nutzen, um Erwerbslose in Obdachlosigkeit, Selbstmord oder Amoklauf
zu treiben.

Nun habe ich darüber gegrübelt was sich daran ändert..

Anhand, das es Erwerbslose künftig schwerer haben, sich juristisch gegen Willkür zu wehren, dürfte der
Weg Widerspruch und Klage fast aussichtslos werden.. (Willkommen im wilden Westen).

Ich bin auch dafür, das Sanktionen des Leistungsbezug sofort abgeschafft werden !

Eine Begrenzung empfinde ich jedoch als Lichtblick, das Mensch nicht mehr mit der Angst leben muss
"Wenn das so weiter geht, bin ich in bald auf der Straße"..

Ja, diese Befürchtung ist bei mir gerate auch sehr akut und verbrate soviel Energie daran, meine
Existenz retten zu wollen.. Das macht echt fertig..
In meinem JC ist das für SB`s richtig hipp, Erwerbslose mittels EGV-Verpflichtungen in die Sanktionsmühle
zu treiben und bei "Querulannten" erst recht.

Diese Zerstörung von Menschen, deren Nase das JC nicht mag, darf eigendlich nicht sein.

Der Kampf geht weiter  ;)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 19:44:54 Sa. 18.April 2015
Nur Mut!

Wie heißt es doch so schön?

https://www.youtube.com/watch?v=zOW6w-MFKNg (https://www.youtube.com/watch?v=zOW6w-MFKNg)

KEINE MACHT FÜR NIEMAND

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 19:54:26 Sa. 18.April 2015
Ich senfe mal:

1. Ich kann die 100%-Sanktionsgegner sehr gut verstehen. Bin ich ja auch gegen Sanktionen.

2. Bei dem allgemeinen gesellschaftlichen Klima ("Sanktionen sind geil und notwendig") sehe ich allerdings kaum Chancen auf Aufhebung aller Sanktionsregelungen. Das allgemeine Sanktionsgeilheitsklima spiegelt sich auch in der Wählergunst wider. Nicht ohne Grund haben wieder mal die Mehrheit der sanktionsgeilen Wähler die CDU und die SPD in die Regierung gehievt.

3. Deswegen finde ich eine Abschwächung der Sanktionsregelungen immerhin besser als die Beibehaltung der aktuellen Sanktionsregelungen.

4. Die geplante "Rechtevereinfachtung des SGB II" zieht allerdings nicht nur Verbesserungen, sondern auch Verschlechterungen für die ALG-II-Bezieher nach sich. Deswegen kann ich nicht wirklich pro "Rechtvereinfachung" sein.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 20:29:52 Sa. 18.April 2015
Zitat von: Hochseefischer am 19:54:26 Sa. 18.April 2015
...
... . Deswegen kann ich nicht wirklich pro "Rechtvereinfachung" sein.

Wer kann das schon. :)

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:02:10 Sa. 18.April 2015
Das ganze ist einfach nur das übliche Dummspiel!
Die "Hardliner" geben etwas vor und die "Guten" wollen das ganze dann "ein bißchen" abschwächen!
Und alle klatschen wieder, gehen den "Guten" voll auf den Leim und alles bleibt wie bisher!

Juhuu! Ein bißchen weniger Sanktion als vorher und die U25er kriegen jetzt keine 100% Sanktionen mehr sondern nur noch 90% Sanktionen!
Es leben die "Guten"!

Und ich hatte es schon einmal erwähnt: Dieses "da kann man ja eh nichts machen"- Gesülze kotzt mich einfach nur an!
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:03:22 Sa. 18.April 2015
Zitat von: Onkel Tom am 18:35:38 Sa. 18.April 2015
Ich bin auch dafür, das Sanktionen des Leistungsbezug sofort abgeschafft werden !
Ich bin da über eine sehr interessante LSG-Entscheidung gestolpert, zwar zum Asylrecht, die Argumentation ist aber auch auf Hartz 4 übertragbar.
Zitat54
Insbesondere lässt sich im Rahmen von § 1a AsylbLG - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - das zur Gewährleistung des Existenzminimums Unerlässliche unter Berücksichtigung der Vorgaben des BVerfG nicht allein auf einen "Kernbereich" vor allem der physischen Existenz reduzieren.
55
Zwar herrschte vor der Entscheidung des BVerfG zum AsylbLG in der Literatur Unklarheit darüber, in welcher Höhe die Verfassung jenseits der Bestimmung des physischen Existenzminimums Mindestsicherungen gebietet. Dabei reichten die Standpunkte von der Sicherung allein des physischen Existenzminimums (also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit) bis zum Schutz eines "sozialen" Existenzminimums bzw. eines "soziokulturellen" Minimums. Eine derartige Aufspaltung des Existenzminimums in einen unantastbaren physischen Kernbereich und einen ganz oder teilweise vernachlässigungsfähigen gesellschaftlich-kulturellen Teilhabebereich ist jedoch mit dem einheitlichen Gewährleistungsumfang des Grundrechts unvereinbar. Denn bietet Art. 1 Abs. 1 i.Vm. Art. 20 Abs. 1 GG - so ausdrücklich das BVerfG (vgl. a.a.O. Rn. 90 und 129) - eine einheitliche grundrechtliche Garantie auf die zur Wahrung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen materiellen Voraussetzungen, so lässt dies keinen Raum für eine Reduzierung des Grundrechts auf einen Kernbereich der physischen Existenz. Das Minimum für die Existenz bezeichnet vielmehr bereits denklogisch einen nicht unterschreitbaren Kern. Der gesamte Leistungsumfang des Existenzminimums muss somit zugleich sein Mindestinhalt sein (so auch Neskovic/Erdem, Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV - Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht, in SGb 2012, S. 134 ff., 137), der "in jedem Fall und zu jeder Zeit" gewährleistet sein muss.
56
Eine andere Beurteilung lässt sich auch nicht auf eine vermeintlich "zweigleisige" Konstruktion des Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG stützen. Zutreffend ist zwar, dass das BVerfG in seinen Entscheidungen vom 09.02.2010 und 18.07.2012 (a.a.O.) zwischen dem unmittelbar verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch für das zur physischen Existenzsicherung Unerlässliche und dem für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe unbedingt Erforderlichen unterscheidet und dem Gesetzgeber für die Ausgestaltung des konkreten Leistungsanspruchs durch eine einfach-gesetzliche Regelung hinsichtlich der sozialen Teilhabe einen weiteren Gestaltungsspielraum zuerkennt als bei der physischen Existenzsicherung. Hat jedoch der Gesetzgeber das verfassungsrechtliche Existenzminimum im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums - etwa mit dem vom BVerfG für die von ihm getroffene Übergangsregelung zu § 3 AsylbLG herangezogenen RBEG - durch einfach-gesetzliche Regelung konkretisiert, so verbietet sich (sofern nicht für den vom AsylbLG erfassten Personenkreis in einem inhaltlich transparenten und schlüssigen Bemessungsverfahren in realitätsgerechter Weise gänzlich abweichende Bedarfe nachvollziehbar festgestellt werden) ein Zurückweichen hinter diesen Sicherungsumfang auch bei der sozialen Teilhabe. Der Umstand, dass dem Gesetzgeber insofern ein weiterer Gestaltungsspielraum zukommt, mag zwar zu einer zurückhaltenden Kontrolle durch das BVerfG führen. Auch ein weiter Gestaltungsspielraums erlaubt jedoch nicht eine Leistungsgewährung unterhalb des vom Gesetzgeber selbst als derzeit anzuerkennen festgelegten Existenzminimums.
[...]
60
Ohne dass es für die Entscheidung im vorliegenden Fall einer Leistungsgewährung nach § 1a Nr. 1 AsylbLG darauf ankommen dürfte, merkt der Senat an, dass sich im Rahmen des § 1a AsylbLG ein Unterschreiten des Existenzminimums ebenso wenig damit rechtfertigen lässt, der Ausländer habe es in der Hand, durch ein bestimmtes Verhalten (namentlich durch Vornahme gewisser Mitwirkungshandlungen) und damit im Wege der Selbsthilfe wieder in den Genuss ungekürzter, existenzsichernder Leistungen zu kommen. [...] Eine solche Verhaltenssteuerung ist aber im Hinblick auf das dem Selbsthilfegrundsatz innewohnende Faktizitätsprinzip bei summarischer Prüfung nicht zulässig. Denn maßgeblich ist insofern - wie generell für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit - die tatsächliche Lage im Zeitpunkt der Hilfegewährung. Die auch nur vorübergehende Kürzung existenzsichernder Grundleistungen zur Durchsetzung ausländerrechtlicher Mitwirkungspflichten unterstellt jedoch gleichsam fiktiv, der Betroffene könne zumindest eine gewisse Zeitspanne mit geringeren Leistungen überbrücken.
61
Ist die tatsächliche Lage im Zeitpunkt der Hilfegewährung maßgeblich, so kann schließlich allein der Umstand, dass der Ausländer sich im Sinne des § 1a Nr. 1 und/oder Nr. 2 AsylbLG "rechtsmissbräuchlich" bzw. nicht ausländerrechtskonform verhalten hat, ebenfalls kein Unterschreiten des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums rechtfertigen. Mag auch nachvollziehbar erscheinen, dass der Gesetzgeber mit § 1a AsylbLG eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen sanktionieren will, so ändert dies doch nichts daran, dass er die Konkretisierung des verfassungsrechtlich garantierten menschenwürdigen Existenzminimums im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums - gemäß den Vorgaben des BVerfG in seinem Urteil vom 18.07.2012 - an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten muss. Pflicht- oder gar sozialwidriges Verhalten kann deshalb nicht mit dem Vorenthalten von das Existenzminimum sichernden Leistungen sanktioniert werden.
LSG NRW, 24.04.2013, L 20 AY 153/12 B ER (unter Bezugnahme auf das BVerfG-Urteil vom 18.07.2012)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:16:39 Sa. 18.April 2015
Zitat2. Bei dem allgemeinen gesellschaftlichen Klima ("Sanktionen sind geil und notwendig") sehe ich allerdings kaum Chancen auf Aufhebung aller Sanktionsregelungen. Das allgemeine Sanktionsgeilheitsklima spiegelt sich auch in der Wählergunst wider. Nicht ohne Grund haben wieder mal die Mehrheit der sanktionsgeilen Wähler die CDU und die SPD in die Regierung gehievt.

Das Problem sind wohl eher weniger die sanktionsgeilen Wähler der CDU und SPD, sondern eher die Menschen, die sich ohne Gegenwehr sanktionieren lassen!
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 21:17:08 Sa. 18.April 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 21:02:10 Sa. 18.April 2015
Das ganze ist einfach nur das übliche Dummspiel!
Die "Hardliner" geben etwas vor und die "Guten" wollen das ganze dann "ein bißchen" abschwächen!
Und alle klatschen wieder, gehen den "Guten" voll auf den Leim und alles bleibt wie bisher!

Die Hardliner wurden aber von der Mehrheit der an Wahlen teilnehmenden Bevölkerung zu ihrer Hardliner-Meinung bevollmächtigt.

ZitatJuhuu! Ein bißchen weniger Sanktion als vorher und die U25er kriegen jetzt keine 100% Sanktionen mehr sondern nur noch 901% Sanktionen!
Es leben die "Guten"!

Du wirst im aktuellen politischen Klima in der BRD Sanktionen nicht vollständig abschaffen können. Das ist unrealistisch.

Da hilft nur weiterer Protest auf der Straße. Aber in dieser Hinsicht sieht es mau aus. Wann gab es in den letzten 10 Jahren mal eine bedeutende Anti-Hartz-IV-Demo? In Oldenburg vor ein paar Jahren? Da war ich dabei, da waren allerhöchstens 5000 Leute.

ZitatUnd ich hatte es schon einmal erwähnt: Dieses "da kann man ja eh nichts machen"- Gesülze kotzt mich einfach nur an!

Ich habe ja nicht gesagt, dass man nix machen kann.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 21:18:28 Sa. 18.April 2015
Zitat von: Hochseefischer am 19:54:26 Sa. 18.April 2015
Ich senfe mal:
...

4. Die geplante "Rechtevereinfachtung des SGB II" zieht allerdings nicht nur Verbesserungen, sondern auch Verschlechterungen für die ALG-II-Bezieher nach sich. Deswegen kann ich nicht wirklich pro "Rechtvereinfachung" sein.

Sehe ich auch so.

Das das Dokument zuerst den Teil des Bereichs von Entschärfung hervorhebt ist klar..

Den Sozialfachleuten ist wohl klar geworden, das die gegenwärtige Sanktionspraxis letztendlich
dem Sozialetat teurer kommt, gegenüber dem auf Sanktionen zu verzichten.

Einen Mensch, der bereits auf der Straße ist und ganz von vorn anfangen muss, wenn er denn
noch kann, kostet viel mehr an finanzieller Unterstützung, wie das zuvor gegen ihn durch Sanktionen
eingespart wurde.

Weiter gäbe es ohne Sanktionen keine betrügerischen Erwerbslosenindustriellen die sich nur
am Pott "aktive Leistungen" laben..
Freiwillige Teilnehner an Masnahmen sind nur an den Masnahmen zu finden, die denen was positives
bringen.

Ich glaube, das noch TV-Balldreck und Co in kürze noch ihre Hirnwaschmaschiene gegen
Erwerbslose laufen lassen und die Profiteure das Waschpulver schon in der Hand haben,
das es dann doch nur noch schärfer kommt, wie das Dokument beschreibt.

Machen kann man immer was  ;)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 22:04:32 Sa. 18.April 2015
Hallo Leute!

Die "Herrschenden" in der EU, insbesondere in Deutschland, lassen Flüchtlinge an den EU Außengrenzen vorsätzlich und ganz bewusst ertrinken!
Der Tod von 10.000enden Flüchtlingen (Mindestens 23.000 Tote seid 2000 (http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/neue_schaetzung_mindestens_23000_tote_fluechtlinge_seit_dem_jahr_2000/))wird ganz bewusst in kauf genommen, um andere Flüchtlinge abzuschrecken.

Glaubt IHR allen ernstes, das ihr von dieser Regierung auch nur ansatzweise irgendetwas positives erwarten könnt?
Die gehen nicht nur über Leichen, die klettern über gewaltige Leichenberge.
Und wenn sich kein Widerstand regt wird es nach einer Verschärfung die nächste Verschärfung geben und dann die Abschaffung und dann steht IHR da mit leeren Händen und fragt euch, wie es soweit kommen konnte.

Warum H4 dann noch nicht abgeschafft wurde, fragt ihr da?
Naja, weil der Repressionsapparat noch nicht soweit ist.
Dann wird es nämlich Unruhen geben, aber bis dahin muss der Schießbefehl stehen und der Einsatz der BW im Inneren.
Das dauert aber keine 10 Jahre mehr, weil die Menschen in diesem Land bei jeder Verschärfung nicht anderes machen, als solche Sätze rauszuhauen wie "Tja, da kann man eh nichts machen!" "Solange noch jemand die CDU/ SPD wählt kann man eh nichts ändern!"
(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.smiley-paradies.de%2Fsmileys%2Fgefuehle%2Fgefuehle_0431.gif&hash=77196f46f524afa0b533341462acb198b5537fbb)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Schluepferstuermer am 03:31:47 So. 19.April 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 22:04:32 Sa. 18.April 2015
Hallo Leute!

Die "Herrschenden" in der EU, insbesondere in Deutschland, lassen Flüchtlinge an den EU Außengrenzen vorsätzlich und ganz bewusst ertrinken!
Der Tod von 10.000enden Flüchtlingen (Mindestens 23.000 Tote seid 2000 (http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/neue_schaetzung_mindestens_23000_tote_fluechtlinge_seit_dem_jahr_2000/))wird ganz bewusst in kauf genommen, um andere Flüchtlinge abzuschrecken.

Glaubt IHR allen ernstes, das ihr von dieser Regierung auch nur ansatzweise irgendetwas positives erwarten könnt?
Die gehen nicht nur über Leichen, die klettern über gewaltige Leichenberge.
Und wenn sich kein Widerstand regt wird es nach einer Verschärfung die nächste Verschärfung geben und dann die Abschaffung und dann steht IHR da mit leeren Händen und fragt euch, wie es soweit kommen konnte.

Warum H4 dann noch nicht abgeschafft wurde, fragt ihr da?
Naja, weil der Repressionsapparat noch nicht soweit ist.
Dann wird es nämlich Unruhen geben, aber bis dahin muss der Schießbefehl stehen und der Einsatz der BW im Inneren.
Das dauert aber keine 10 Jahre mehr, weil die Menschen in diesem Land bei jeder Verschärfung nicht anderes machen, als solche Sätze rauszuhauen wie "Tja, da kann man eh nichts machen!" "Solange noch jemand die CDU/ SPD wählt kann man eh nichts ändern!"
(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.smiley-paradies.de%2Fsmileys%2Fgefuehle%2Fgefuehle_0431.gif&hash=77196f46f524afa0b533341462acb198b5537fbb)

Vollkommen gleicher Meinung.

Ich vergleich H4 mit dem alten Rom "Brot und Spiele ins Volk verteilen - dann ist es ruhig.
"Bei H4 hat man ja noch was zu essen und Bundesliga kann man auch noch schauen. Passt"

Heute fand in Nbg. eine Demo gegen TTIP statt. Miese Beteiligung
"Man hat ja was besseres zutun"


Es gibt auch viele Hirnbekloppte.
Ein Nachbar sagte mir, dass ein 1€ Job doch toll sei. Man bekommt H4 und bekommt zusätzlich Geld vom 1€ Job.
Gegen soviel Blödheit fällt "mir" wenig ein. Bin sehr Zurückhaltend (war in der Schule schon so). Wenn aber Leute kommen, die ihr Mundwerk gegen so einen Stuss aufmachen, wäre ein wesentlicher Schritt getan. Aber diese sind im Tiefschlaf. Wachen erst auf, wenn es zu spät ist.
Da hatte Friedrich von Weizsäcker mit seinem Buch von 1982 Recht (Titel fällt mir jetzt nicht ein).





Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 07:21:46 So. 19.April 2015
Zitat von: Onkel Tom am 21:18:28 Sa. 18.April 2015
Machen kann man immer was  ;)

Sehe ich auch so.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 07:36:24 So. 19.April 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 22:04:32 Sa. 18.April 2015
Warum H4 dann noch nicht abgeschafft wurde, fragt ihr da?

Das Grundgesetz verhindert die komplette Abschaffung von Hartz IV.

In Art 20 Abs. 1 GG steht:

ZitatDie Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

In Art. 79 Abs. 3 GG steht:

ZitatEine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Das Wort "sozial" darf also nicht aus Art. 20 Abs 1 GG gestrichen werden.

Das GG verpflichtet den Gesetzgeber also dazu, Erwerbslosen Sozialleistungen zu gewähren. Hartz IV wird deswegen entweder abgeschafft und durch ein anderes Sozialleistungssystem ersetzt, oder Hartz IV wird weiter modifiziert. Ganz wegfallen dürfen Sozialleistungen für Erwerbslose laut GG nicht. Weil wir ja in einem "sozialen Bundesstaat" leben.

Bei der allgemeinen politischen Lage ist aber davon auszugehen, dass die Modifizierungen von Hartz IV (auch) zu Verschlechterungen der Lage und Rechte der Erwerbslosen führen. Mir graut es in diesem Zusammenhang vor einer möglichen Koalition auf Bundesebene zwischen CDU/CSU und AfD.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Schluepferstuermer am 09:23:03 So. 19.April 2015
Aber Gesetze sind dehnbar.

Ausserdem, kann man es (und es wird bei anderen Sachen) umgehen. Solange keiner klagt, wird auch nicht gerichtet.
Zur Not schmeisst man mit Essenspakete.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: marvin_gate-way am 09:48:17 So. 19.April 2015
Zitat von: Hochseefischer am 07:36:24 So. 19.April 2015
...
Das GG verpflichtet den Gesetzgeber also dazu, Erwerbslosen Sozialleistungen zu gewähren. Hartz IV wird deswegen entweder abgeschafft und durch ein anderes Sozialleistungssystem ersetzt, oder Hartz IV wird weiter modifiziert. Ganz wegfallen dürfen Sozialleistungen für Erwerbslose laut GG nicht. Weil wir ja in einem "sozialen Bundesstaat" leben.
....

Und was bedeutet das? Ich meine, was bedeutet das wort "sozial"? Fragen wir Herrn Duden, dann finden wir dazu unter anderem folgendes:
Zitat
http://www.duden.de/rechtschreibung/sozial (http://www.duden.de/rechtschreibung/sozial)
sozial
Bedeutung:
- die Gesellschaft und besonders ihre ökonomische und politische Struktur betreffend
- die Zugehörigkeit des Menschen zu einer der verschiedenen Gruppen innerhalb der Gesellschaft betreffend
- das (geregelte) Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft betreffend

Demzufolge wäre nach obriger Definition jeder Staat ein sozialer Staat, der dieses in seine Verfassung schreibt, auch wenn dieser bestimmte (ihm unbequeme oder mißliebige) Schichten und Gruppen der Bevölkerung in von ihm festgelegten Gebieten/Gegenden ansiedeln und diese daran anschließend, zumindestens auf Minimalniveau, mit den benötigten Dingen des täglichen Bedarfs (Essen, Trinken, Dach über'm Kopf) versorgen würde.
Ich höre jetzt mal besser auf, sonst bringe ich die Regierigen vielleicht noch auf eine "Idee".

Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Tiefrot am 09:58:54 So. 19.April 2015
@Marvin, ich befürchte, das ist schon passiert.
Eine zentrale Konsequenz aus Klein-Adolf war ja, daß der minimale Grundbedarf auf Dauer nicht reicht.
Also packte man noch etwas gesellschaftliche Teilhabe dazu. Man schloß Erwerbslose und andere Leute
also nicht wie heute, systematisch aus der Gesellschaft aus. Im Gegentum, selbst für die Goodies des Lebens
war noch was an Platz. Nicht viel, aber immerhin. Da es aber Zeitgenossen gibt, die den Hals
um nichts in der Welt vollkriegen und die mittlerweile das Sagen haben, geht es wieder
nach dem Muster von damals los.  :rolleyes:
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:19:48 So. 19.April 2015
ZitatDie Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Ja genau! Kann man an der deutschen Flüchtlingspolitik sehr gut erkennen, wie sozial unser Bundesstaat ist! (https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.smiley-paradies.de%2Fsmileys%2Fgefuehle%2Fgefuehle_0392.gif&hash=1eec5828eef61ef55c7e799df8e2431678badb52)

Außerdem hatte ja auch schon der damalige Bundesarbeitsminister Jung seine Definition von "sozial" zum besten gegeben:
"Sozial ist, was Arbeit schafft" (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jungs-antrittsrede-im-parlament-sozial-ist-was-arbeit-schafft-a-660712.html)
(Allerdings zeigt sich hierbei sehr genau wes Geistes Kind die CSU ist!) (http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2002/08/16/a0023)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 10:30:27 So. 19.April 2015
Rudi, Deutschland tut also nichts für Flüchtinge?

Kleines Beispiel: mein Bruder erzählte mir, dass in seinem Dorf (da wohnen vielleicht 300 Leute) die Bürgerhalle zum Flüchtlingsheim umgebaut wird. Einziehen werden dort ausschließlich Schwarzafrikaner. Das wird zu Ängsten bei den deutschen Einwohnern in diesem Dorf führen. allzu mal es sich um eine katholisch-konservative Gegend handelt. Ich hoffe, dass es in diesem Dorf nicht zu Konflikten kommt. Und ich hoffe inständig, dass die Bürgerhalle vor dem Bezugstermin durch die Flüchtlinge nicht abgefackelt wird.
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: hoessi666 am 10:39:39 So. 19.April 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 10:19:48 So. 19.April 2015
Außerdem hatte ja auch schon der damalige Bundesarbeitsminister Jung seine Definition von "sozial" zum besten gegeben:
"Sozial ist, was Arbeit schafft" (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jungs-antrittsrede-im-parlament-sozial-ist-was-arbeit-schafft-a-660712.html)
(Allerdings zeigt sich hierbei sehr genau wes Geistes Kind die CSU ist!) (http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2002/08/16/a0023)

Der Ursprung dieses Spruchs ist in der allgemeinen Bevölkerung kaum bekannt; Hugenberg und seine DNVP sowieso nicht...

"Lustigerweise" muß ich dabei immer an eine andere Parallele denken: Gustav Hartz, ebenfalls DNVP-Mitglied und Autor des Buches " Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit" in dem er 1928 auch schon den Kahlschlag des Sozialstaats forderte: z.B. Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, private Vorsorge, Risiken eines demographischen Wandels,... Alles schon in Weimar vorhanden  :rolleyes:

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/hartz-in-weimar (https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/hartz-in-weimar)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Hartz (http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Hartz)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:30:11 So. 19.April 2015
Zitat von: Hochseefischer am 10:30:27 So. 19.April 2015
Rudi, Deutschland tut also nichts für Flüchtinge?

Kleines Beispiel: mein Bruder erzählte mir, dass in seinem Dorf (da wohnen vielleicht 300 Leute) die Bürgerhalle zum Flüchtlingsheim umgebaut wird. Einziehen werden dort ausschließlich Schwarzafrikaner. Das wird zu Ängsten bei den deutschen Einwohnern in diesem Dorf führen. allzu mal es sich um eine katholisch-konservative Gegend handelt. Ich hoffe, dass es in diesem Dorf nicht zu Konflikten kommt. Und ich hoffe inständig, dass die Bürgerhalle vor dem Bezugstermin durch die Flüchtlinge nicht abgefackelt wird.

Ist jetzt nicht Dein ernst, HSF, oder?
Deutschland ist eines der maßgeblich an der europäischen Flüchtlingspolitik beteiligten Länder! Und diese Politik besagt: Millitärische Sicherung der europäischen Außengrenzen (Frontex), Abschreckung durch vorsätzliche Verweigerung der Hilfeleistung.

Die Flüchtlinge die es trotz aller Umstände bis nach Deutschland schaffen werden bewusst behandelt wie der letzte Dreck und die rassistischen Vorurteile in der Bevölkerung ganz bewusst geschürt!
Auch die Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte sind Teil dieser Politik. (Auch schon in den 90ern mit Hoyerwerder, Quedlingburg, Rostock, Mölln, Sollingen)
Genau dafür hält sich dieser Staat seine Nazibanden und lenkt sie über LfV und BfV! (Sollte nach Gundolf Köhler und NSU eigentlich so langsam mal klar geworden sein)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: marvin_gate-way am 11:50:31 So. 19.April 2015
Zitat von: Hochseefischer am 10:30:27 So. 19.April 2015
Rudi, Deutschland tut also nichts für Flüchtinge?
...

Ich denke nicht, dass RR das so sagen wollte.
(Uups,er hat zwischenzeitlich selbst geantwortet!)

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:30:11 So. 19.April 2015
...
Die Flüchtlinge die es trotz aller Umstände bis nach Deutschland schaffen werden bewusst behandelt wie der letzte Dreck und die rassistischen Vorurteile in der Bevölkerung ganz bewusst geschürt!
...

Habe ich ein prima Beispiel dafür, frisch aus dem realen Leben!
Am Freitag im hiesigen Supermarkt, 2 Frauen vor mir an der Kasse, (beide aufgebrezelt, man könnte vermuten, sie sind "Mitarbeiterinnen" im ortsansässigen "Abend- und Nacht-Unterhaltungs-Etablissement") unterhalten sich:
(Nachfolgende Unterhaltung gebe ich sinngemäß wieder, den exakten Wortlaut konnte ich mir so schnell nicht merken, Namen sind frei erfunden!)
"Stell dir mal vor, da waren gestern 3 von diesen Flüchtlingen bei Oma Gertrude vor der Haustüre und haben die alte Frau um Geld angebettelt, weil sie angeblich nichts zu essen hätten. Als die alte Frau denen dann 10 Euro in Münzen, welche sie in ihrer Schürze hatte, geben wollte, haben die ihr doch glatt das Geld aus der Hand geschlagen und sie auf das übelste beschimpft!" "Ja, ja, hierher kommen, auf Staatskosten in eine schicke, voll eingerichtete Wohnung einziehen, Stütze kassieren und die Kinder dann noch betteln schicken. Die kriegen einfach nicht genug! Und dann auch noch undankbar sein! Sowas brauchen wir hier nicht! Die sollen mal lieber dahin zurückgehen, wo sie hergekommen sind!"
Den Rest des Dialogs schenke ich mir jetzt mal. Auf meine Frage, ob sie der Meinung sind, dass man das so generell verallgemeinern kann, wie sie es gerade tun, erntete ich einen aroganten Blick von den beiden (wenn Blicke töten könnten...., das ist so einer von denen gewesen) und wurde ignoriert.
Das hunderte von Flüchtlingen mit den ihnen gewährten Leistungen sehr verantwortungsvoll umgehen und niemals auf die Idee kommen würden betteln zu gehen, weil sie einfach nur froh sind, nicht mehr um ihr Leben fürchten zu müssen, das interessiert niemanden. Der "Einzelfall", so er denn so stattgefunden hat, wird zum allgemein verbindlichen und somit generell gültigen Standard erklärt. Flüchtlinge sind halt generell undankbar. Punkt. Und diejenigen Flüchtlinge, die nicht bereit sind, für ein schimmliges Stück Brot aus der Mülltonne "ganz tief zu Kreuze zu kriechen" und dem "edlen Spender die Füße zu küssen", na, "die haben in unserem schönen Land absolut nichts zu suchen".
Wobei ich ganz ehrlich anmerken muß, dass ich nicht weiß, wie ich reagiert hätte, sollte sich oben beschriebener Vorfall wirklich so ereignet haben.
Nur, alle Flüchtlinge anhand eines Negativbeispiels gleich über einen Kamm zu scheeren, auf diesem Wege bringt man höchstens den rechten Parteien und deren Gefolgsleuten noch mehr Aufmerksamkeit in den Medien und davon haben die schon mehr als mir lieb ist.
Man hört jeden Montag: "Pegida-Demo-hier, Pegida-Demo da, soundso viele Tausend Demonstranten", von den Gegendemos wird nicht berichtet, und wenn doch mal, dann aber nur in einem Nebensatz.

So, fertig mit OT!
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Tiefrot am 12:14:24 So. 19.April 2015
Wenn man noch in Betracht zieht, daß die Flüchtlinge zumeist nicht hier bleiben,
frage ich mich sowieso was der rechte Mob überhaupt will...
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:34:07 So. 19.April 2015
ZitatRudi, Deutschland tut also nichts für Flüchtinge?

Um das noch mal zu konkretisieren:
Deutschland macht grade mal das allernotwendigste, was nach internationalen Standarts notwendig ist, um Flüchlingshilfe zu leisten!
Außerdem verdienen sich deutsche Rüstungsunternehmen dumm und dämlich, indem sie Waffen an diese Staaten liefern (Deutschland ist der drittgrößte Waffenexporteuer der Welt!) und somit eine Mitschuld an den Fluchtursachen haben.



Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 14:34:41 So. 19.April 2015
Zitat von: Schluepferstuermer am 03:31:47 So. 19.April 2015
Da hatte Friedrich von Weizsäcker mit seinem Buch von 1982 Recht (Titel fällt mir jetzt nicht ein).
Kleine Gedächtnisstütze  ;):
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=17444.0 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=17444.0)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Schluepferstuermer am 17:26:40 So. 19.April 2015
Danke
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 22:37:54 So. 19.April 2015
@Marvin

Zieh Dir mal den Songtext genau rein, dann wirst Du merken, wie wahr es sei, was
Du in der Einkaufswarteschlange mitbekommen hast..

https://www.youtube.com/watch?v=FsBR08ZVoQ8 (https://www.youtube.com/watch?v=FsBR08ZVoQ8)

Ps. Bin zwar kein Fan, aber das ist von 1928 und heute nicht weniger aktuell..

Die Story mit den bettelnden Flüchtlingskindern und die Ansichten von RR hat mich zum
tippen einer Kurzgeschichte angeregt.. Noch nicht fertig..

Wenn Deutschland sich mal gefälligst umstrukturieren würde, würden weniger Menschen
durch Waffen Made in Germany sterben und anbei beteiligen sich die Deutschen fleißig bei
Frontex und überhaupt.. Hinter der "soo hilfsbereiten" Fassade stinkt es echt gewaltig.

In der Waffen und Kriegslogistik vermute ich dieses Land auf den Spitzenplätzen der Welt.
In Hamburg ist eine Akademie, wo Offiziere sich ihre Pickel und Pommes hinzu studieren.
Dies geht in dieser Akademie bis zum obersten General und nur da kann die oberste
Karriereleiter schulich bestiegen werden

kotz

Das war das, was zum OT noch abgeben musste..

@all

Naja hinter der Fassade Hartz 4 und den Gelaber von "Die Arbeitslosen sind doch so froh
darüber, das sie einen Ein Euro Job machen dürfen" u.s.w. stinkt stärker als Ascheberger
Tilsiter.

Seid Februar "dürfen" erwerbslose sogar Tagelöhner machen und bekommen maximal
5 Euronen am Tag. Dessen Umsetzung belaben sich 8 Ein-Euro-Job-Firmen, die das fast
das 4-fache pro geleistete Stunde des Ein-Euro-Jobbers kassieren.

Ist doch echt erfinderisch die in Not stehenden Menschen arbeitsmäßig aus zu beuten.

Es gibt also viel zu tun..  ::)
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 22:44:50 So. 19.April 2015
Wir sind hier gar nicht mal so OT!
Alle Scheiße die im SGB passiert wurde vorher im "Asylbewerberleistungsgesetz" ausprobiert!
Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 22:49:44 So. 19.April 2015
Jo, hast Du Recht.. Asylrecht, SGB und was mit "Sozialen" sonst noch gibt hängen
ganz beieinander..

Titel: Re:Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:45:06 Di. 21.April 2015
Zitat von: Onkel Tom am 22:37:54 So. 19.April 2015
In der Waffen und Kriegslogistik vermute ich dieses Land auf den Spitzenplätzen der Welt.
Da vermutest du richtig.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=6387.msg304565#msg304565 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=6387.msg304565#msg304565)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:00:47 Mi. 22.April 2015
2. Geplante Änderungen in der Sozialhilfe  / Etablierung von Sonderrecht auch im SGB XII geplant

================================

Nicht nur das SGB II soll ,,rechtsvereinfacht", genauer genommen in weiten Teilen erheblich verschärft werden, sondern auch das SGB XII. Ich möchte daher einen Arbeitsentwurf des Referentenentwurfes zu den geplanten SGB XII – Änderungen veröffentlichen. Dazu aber eine klare Mitteilung, es handelt sich um ein Entwurfspapier aus dem BMAS, es ist kein fertiger Referentenentwurf. Ersichtlich sind aus dem Referentenentwurf dass das BMAS plant, das Hartz IV-Sonderrecht, insbesondere im Bereich des Verfahrensrechts, auf das SGB XII zu übertragen. So eine Vielzahl von Abweichungsregelungen zum SGB I und SGB X. So deutlich verschärfte Aufrechnungen, vorläufige Zahlungseinstellungen, Sonderrecht bei der Aufhebung von Bescheiden und vieles mehr.
Es wäre wünschenswert, wenn diese geplanten Änderungen umfassend kritisiert werden und versucht wird, das SGB XII- Sonderrechtsprojekt soweit es geht zum Stoppen zu bringen.
Den Referentenentwurf gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-XII--nderungsG---Arbeitsentwurf-15-02-13.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-XII--nderungsG---Arbeitsentwurf-15-02-13.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 22.04.15
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:22:45 Di. 28.April 2015
darüber berichtet auch die jw:

ZitatArbeitsentwurf: Bundesregierung will geplante Hartz-IV-Verschärfungen teilweise auf die Sozialhilfe übertragen
http://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php (http://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Schluepferstuermer am 04:10:34 Mi. 29.April 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 14:22:45 Di. 28.April 2015
darüber berichtet auch die jw:

ZitatArbeitsentwurf: Bundesregierung will geplante Hartz-IV-Verschärfungen teilweise auf die Sozialhilfe übertragen
http://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php (http://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php)

Ähnlich wie "Arbeit macht Frei". kotz kotz kotz

Garantiert gehen Wenige gegeg dieses auf die Straße. Viele, die nichts kapieren, befürworten dies noch. kotz kotz kotz

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:35:21 Mo. 18.Mai 2015
1. Synopse zu den geplanten Änderungen im SGB XII
============================================
Im vorletzten Newsletter (Newsletter 11/2015 vom 22.04.2015) hatte ich ein internes Arbeitspapier des Referentenentwurfes zu den geplanten SGB XII – Änderungen veröffentlicht  und dieses mit ,,Etablierung von Sonderrecht auch im SGB XII" gebrandmarkt. Jetzt hat sich jemand mal hingesetzt (vielen, vielen Dank an der Stelle) und daraus eine Synopse kreiert. Diese ist hier zu finden:  http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-XII--nderungsG---Arbeitsentwurf-15-02-13.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-XII--nderungsG---Arbeitsentwurf-15-02-13.pdf)
Der  Arbeitspapier des Referentenentwurfes hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Synopse-SGB-XII--ngerungen-_Stand-13.2.2015.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Synopse-SGB-XII--ngerungen-_Stand-13.2.2015.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 17.05.15
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 16:43:52 Di. 19.Mai 2015
Kleine Anfrage von die Linke zu den Bund-Länder-Kooperationen im Rechtskreis SGB II:
http://www.katja-kipping.de/de/article/893.bund-länder-kooperationen-im-rechtskreis-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-sgb-ii.html (http://www.katja-kipping.de/de/article/893.bund-l%C3%A4nder-kooperationen-im-rechtskreis-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-sgb-ii.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 19:46:30 Di. 26.Mai 2015
ZitatHartz IV Reformen vorerst auf Eis gelegt?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-aenderungen-auf-eis-gelegt-90016567.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-aenderungen-auf-eis-gelegt-90016567.php)

http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28741.0;topicseen (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28741.0;topicseen)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 14:15:00 Mo. 03.August 2015
5. Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB XII
=========================================================
Jetzt liegt so halbwegs die Endfassung des Referentenentwurf zur Änderung des SGB XII vor (Stand: 8.7.2015). Diesen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf_SGB_XII_08_07-2015.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf_SGB_XII_08_07-2015.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 02.08.15
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 22:33:00 Mi. 26.August 2015
Im Herbst soll es weiter gehen ...
Zitat"Wir peilen an, eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Rechtsvereinfachungen für Langzeitarbeitslose im Herbst auf den Weg zu bringen"
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/arbeitslosigkeit/reform-geplant-harte-strafen-kosten-hartz-iv-empfaenger-insgesamt-128-millionen-euro_id_4805984.html (http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/arbeitslosigkeit/reform-geplant-harte-strafen-kosten-hartz-iv-empfaenger-insgesamt-128-millionen-euro_id_4805984.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 23:12:53 Mi. 26.August 2015
Alles dies scheint für mich eine groß inszenierte Verwirrungsaktion zu sein. - Um wievieles einfacher wären einfache Regelungen, der Art Pauschalsummen zu zahlen. An Niedriglöhner, Arbeitslose, Ausländer ... statt alles in Einzelposten aufzudröseln. - Aber wieviele tausend Bearbeiter für diesen Schwachsinn wären dann auch arbeitslos... 
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:17:57 Mi. 26.August 2015
Zitat von: Strombolli am 23:12:53 Mi. 26.August 2015
Aber wieviele tausend Bearbeiter für diesen Schwachsinn wären dann auch arbeitslos... 
"Sozial ist, wer / was Arbeit schaftt."
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 03:51:27 Do. 27.August 2015
Natürlich weiß ich, dass Du zitierst. Deshalb: Schlagworte verwenden die Leute, die unbedingt geschlagen werden müssen, weil sie geschlagen (mit Dummheit, Penetranz, Selbstverliebtheit und Gier...) sind.  ;)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 05:39:58 Do. 27.August 2015
Pauschalisierte Beiträge?

Dann profitiert der eine, weil der Pauschalbetrag seinen tatsächlichen Bedarf übersteigt.

Dann leidet der andere, weil der Pauschalbetrag seinen tatsächlichen Bedarf nicht abdeckt.

Im jetztigen Hartz-IV-System bin ich gegen Pauschalbeträge.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:43:58 Do. 27.August 2015
So ganz unrecht hast Du da auch nicht HSF!
Wenn wir alleine mal die Miete betrachten, gibt es riesengroße Unterschiede! In Hamburg oder München sind die Mieten (und auch die Lebenshaltungskosten) deutlich höher als in Hannover oder Osnabrück.
Die Pauschale müsste dann an die Obergrenze angepasst werden. (Oder Mietwucher müsste verboten werden!)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 08:51:43 Do. 27.August 2015
Jo, Rudi, die Miete als Pauschalbetrag zu gewähren, das ist ein Beispiel für negative Auswirkungen dieses Pauschalisierungsprinzips. Obwohl die Miete im Bereich der Grundsicherung (SGB II und SGB XII) ja de facto in gewisser Weise auch als eine Art Pauschalbetrag gewährt wird, in Form dieser vollkommen realitätsfremden Mietobergrenzen, die jede Kommune indivuell definiert: wer drüber liegt, kriegt nach spätestens 6 Monaten nur noch die "angemessenen" Mietkosten bezahlt und muss draufzahlen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:20:04 Do. 27.August 2015
Zitatwer drüber liegt, kriegt nach spätestens 6 Monaten nur noch die "angemessenen" Mietkosten bezahlt und muss draufzahlen.
Man kann aber auch dagegen klagen und recht bekommen! (So wie ich) ;D
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 10:30:50 Do. 27.August 2015
Ja, aber besser wäre doch eigentlich, man müsste nicht immer erst klagen, oder?  ;)

Zitat von: Strombolli am 23:12:53 Mi. 26.August 2015
Alles dies scheint für mich eine groß inszenierte Verwirrungsaktion zu sein. - Um wievieles einfacher wären einfache Regelungen, der Art Pauschalsummen zu zahlen. An Niedriglöhner, Arbeitslose, Ausländer ... statt alles in Einzelposten aufzudröseln.

Danke @HSF!
Nicht der einzige beitrag von strombie in letzter zeit, bei dem man sich an den kopf fassen möchte und sich wundert, ob es an strombies pillen liegt, oder ob er nicht doch manchmal drüber nachdenkt, was er so hier schreibt.

Die idee der 'pauschalisierung' ist in erster linie verwaltungshandeln einsparen, auf kosten der betroffenen. Wobei alle natürlich hoffen, durch gewitztes wirtschaften, mit 'pauschalisierung' besser dazustehen, als ohne (was sich sehr oft als leere hoffnung darstellt, oder irgendwann einen bummerangcharakter aufweisst (z.b. 'ansparbeträge' die keiner wg. dem geringen algII wirklich realiststisch 'ansparen' kann).

Irgendwie schwingt bei 'pauschalierung' auch mit, dass man deswegen weniger kontrolliert würde. Auch wieder so eine hoffnung, die sich nicht erfüllt...

Unter dem strich gibt es wenige, denen es damit (noch) besser geht, aber viele, denen es mit 'pauschalierung' schlechter geht.
Nix, was man allen ernstes als betroffener fordern sollte.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:41:19 Do. 27.August 2015
Naja, ein BGE wäre ja auch eine Pauschalisierung, im weitesten Sinne! ;)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 13:07:12 Do. 27.August 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 10:20:04 Do. 27.August 2015
Zitatwer drüber liegt, kriegt nach spätestens 6 Monaten nur noch die "angemessenen" Mietkosten bezahlt und muss draufzahlen.
Man kann aber auch dagegen klagen und recht bekommen! (So wie ich) ;D

Dann kannste aber jahrelang Deine sowieso hoffnungslose Wohnungssuche dokumentieren, bis man endlich Recht bekommt, richtig?
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 13:09:02 Do. 27.August 2015
Zitat von: schwarzrot am 10:30:50 Do. 27.August 2015
Die idee der 'pauschalisierung' ist in erster linie verwaltungshandeln einsparen, auf kosten der betroffenen.

Das sehe ich auch so.

ZitatIrgendwie schwingt bei 'pauschalierung' auch mit, dass man deswegen weniger kontrolliert würde. Auch wieder so eine hoffnung, die sich nicht erfüllt...

Da wirste wohl Recht haben.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:22:24 Do. 27.August 2015
Zitat von: Hochseefischer am 13:07:12 Do. 27.August 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 10:20:04 Do. 27.August 2015
Zitatwer drüber liegt, kriegt nach spätestens 6 Monaten nur noch die "angemessenen" Mietkosten bezahlt und muss draufzahlen.
Man kann aber auch dagegen klagen und recht bekommen! (So wie ich) ;D

Dann kannste aber jahrelang Deine sowieso hoffnungslose Wohnungssuche dokumentieren, bis man endlich Recht bekommt, richtig?

Nö, Du kannst in aller Ruhe zugucken wie der Richter ein Argument nach dem Anderen des JC- Anwaltes zerpflückt!
Bei der Angemessenheit gibt es viele Dinge die berücksichtigt werden müssen.
Die Wohnungen müssen z.B. überhaupt erst mal vergleichbar sein; vom Baujahr, von der Isolierung, der Lage usw.
Das JC darf z.B. keine Mietpreise vom Stadtrand nehmen und jemandem, der im Stadtzenrum wohnt, vorwerfen, das seine Miete zu hoch ist.
Das hat der Richter ganz klar gesagt, das es nicht angeht, das das JC die Mieten vom biiligsten Stadtteil raussucht und die Leute die über diesem Satz liegen auffordert umzuziehen!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 13:33:04 Do. 27.August 2015
Okay, danke für den Hinweis, Rudi
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 13:38:11 Do. 27.August 2015
Nachtrag zu Rudis letztem Post hier:

Dann verfügte Deine Kommune wahrscheinlich nicht über ein "schlüssiges Konzept"?
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:05:28 Do. 27.August 2015
Welche Kommune hat das schon?
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Hochseefischer am 14:08:50 Do. 27.August 2015
Rudi, ich schicke Dir mal ne kurze PN.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 15:20:00 Do. 27.August 2015
Naja, meine Pausch-Beträge würden schon reichen und sicher auch eine Art Differenzierung nach "Grad der blühenden Landschaft" haben. Mein Gedanke geht auch in Richtung BGE, aber das ist mit den gegenwärtig, kurzfristig aussitzenden Kanaillen nicht machbar. Der Name ist mittlerweile verbrannt.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: rebelflori am 21:05:20 Do. 27.August 2015
Pauschalen bringen doch gar nichts, Zumindest wenn  es um Geld geht. Wollte das immer schon mal gebrauchen. Es wäre aber echt eine Erleichterung, wenn es eine Pauschale bei der m2 zahl gibt und der Mietpreis flexibel wäre. Übrigens würde sowas echt gut gegen Getto Bildung helfen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 21:46:33 Do. 27.August 2015
Ein verwurstetes System kann man nicht reparieren, nur überwinden.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 20:11:46 Do. 10.September 2015
Weil man sich auf das Gesamtpaket nicht einigen konnte, kommt es jetzt scheibchenweise.  kotz
ZitatKlagen von Hartz IV Empfängern unerwünscht: Nahles plant den Abschied vom § 44 SGB X im SGB II

Das Sozialgesetzbuch (SGB II) ist die rechtliche Grundlage, auf der die Höhe des Arbeitslosengeldes II, oft auch Hartz IV genannt, berechnet wird. Immer wieder klagen betroffene Leistungsempfänger zurecht über falsche Bescheide, über das Leben unter dem Existenzminimum und die entwürdigende Behandlung in den Jobcentern. Die ihnen vorenthaltenen Leistungen müssen viele vor Gericht einklagen und haben Erfolg. Doch damit möchte Frau Andrea Nahles (SPD) jetzt kurzen Prozess machen und die Möglichkeit für Leistungsempfänger im Zeitraum eines Jahres zu überprüfen, ob der Bescheid der Jobcenter dem aktuellen Recht entspricht, schlicht abschaffen.
[...]
Jetzt haben sich Frau Andrea Nahles (SPD) und ihr Team für die komplette Abschaffung des § 44 SGB X für die Leistungsempfänger ALGII im Hartz IV-System (SGBII) entschieden. Diese Abschaffung findet nur im Rechtskreis des SGB II statt [2].

Im Moment kann man seinen Bewilligungsbescheid noch ein Jahr rückwirkend daraufhin überprüfen lassen, ob der Bescheid noch dem aktuellen Recht entspricht. Diese Überprüfung ist dann sinnvoll, wenn z.B, ein Landessozialgericht (LSG) oder das Bundessozialgericht (BSG) durch ein günstiges Urteil neue Rechtsgrundlagen schafft. Diese Regelung wurde durch Frau Ursula von der Leyen ( CDU) schon von vier auf ein Jahr gekürzt [3].
http://flaschenpost.piratenpartei.de/2015/09/08/klagen-von-hartz-iv-empfaengern-unerwuenscht-nahles-plant-den-abschied-vom-%C2%A7-44-sgb-x-im-sgb-ii/ (http://flaschenpost.piratenpartei.de/2015/09/08/klagen-von-hartz-iv-empfaengern-unerwuenscht-nahles-plant-den-abschied-vom-%C2%A7-44-sgb-x-im-sgb-ii/)

Wer das nicht glauben möchte, sollte mal hier reinschauen:
http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/media.php/13/14-Protokoll%20der%2090.%20ASMK%20Konferenz.pdf (http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/media.php/13/14-Protokoll%20der%2090.%20ASMK%20Konferenz.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 22:30:31 Do. 10.September 2015
Der grundlegende Irrtum in dieser Klassengesellschaft Bundesrepublik Deutschland ist der, dass das Recht für den normalen Bürger, zu dessen Wohl geschrieben wurde. Das Gesetz ist Ausdruck der Macht der herrschenden Klasse und wir "kleinen Arschlöcher" Bürger gehören da nicht dazu.

Mit Gesetzen und dessen vermeintlichem "Einklagen" wird sich nichts Grundlegendes ändern. Erst wenn Leute wie Minister/in XY in Handschellen nach neuem Recht in Handschellen abgeführt werden.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 18:35:34 So. 27.September 2015
ZitatHerbert Masslau
SGB XII – Änderungsgesetz 2016: Gesetz gegen Gerichtsentscheidungen
(26. September 2015)

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Regelungen entstammen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den diese dem Bundesrat zwecks Zustimmung zugesandt hatte. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf als TOP 16 auf seiner Tagesordnung für die Sitzung am 25. September 2015. Auf dieser Sitzung hat der Bundesrat hierzu einen Beschluß gefaßt [BRatDrs. 344/15 (B)], welcher zwar zu anderen Aspekten Änderungswünsche äußert, nicht jedoch zu den in diesem Artikel behandelten, so daß davon auszugehen ist, daß diesbezüglich der Regierungsentwurf in einer der nächsten Sitzungen des Bundestages unverändert mit der Regierungsmehrheit beschlossen wird. Damit träten dann zum 1. Januar 2016 bzw. 1. Januar 2017 Neuregelungen in Kraft, die weitreichende Folgen haben. Weil diese Änderungen so gravierende Folgen haben und davon auszugehen ist, daß das Gesetz erst kurz vor dem 1. Januar 2016 beschlossen wird, um die Überlegenszeit für die Betroffenen zu verkürzen, wird die kritische Auseinandersetzung mit den zwei Änderungen, die der Autor dieses Artikels für am gravierendsten hält, entgegen der sonstigen Übung schon jetzt veröffentlicht.
Zum einen geht es dabei um die Einkommensgrenze § 85 SGB XII bei Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel (z.B. Hilfe in besonderen Lebenslagen, Hilfe zur Pflege) – hier sollen die Heizkosten bei den Unterkunftskosten nicht mehr berücksichtigt werden, so daß sich ein höherer Einkommensüberhang ergibt.

Zum anderen geht es bei Erstattungen von SGB XII-Leistungen bezüglich des Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Vierten Kapitels (Grundsicherung im Alter) um den Übergang von Ansprüchen gegenüber Unterhaltsverpflichteten (z.B. die eigenen Kinder) nach § 94 SGB XII – hier soll den vom Sozialhilfeträger in Anspruch genommenen Unterhaltsverpflichteten nicht auch die 56 %-Reduktion bei den Unterkunftskosten wegen des ausgeschlossenen Bezuges von Wohngeld zugute kommen, wodurch sich der Erstattungsbetrag an den Sozialhilfeträger zulasten der Unterhaltsverpflichteten erhöht, was bei einer Rückforderung vom Hilfebedürftigen selber nicht der Fall wäre.

Die hier dargestellten Änderungen des SGB XII sind – kontradiktorische – Folge höchstrichterlicher Rechtsprechung – einmal des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialhilfe (§ 85 SGB XII), einmal des Bundesgerichtshofes zu Unterhaltspflichten im Zusammenhang mit Erstattungen von SGB XII-Leistungen (§§ 94, 105 SGB XII). Die hier behandelten höchstrichterlichen Entscheidungen vom April 2013 und Juni 2015 sind als Ursache für die Verschärfungen im SGB XII durch Bundesregierung und Bundestag anzusehen.
[...]
Fazit:

Es bleibt dabei. Für die Betroffenen positive höchstrichterliche Entscheidungen führen immer noch und immer wieder zu negativen Gesetzesänderungen zulasten der Betroffenen. Es darf an dieser Stelle durchaus spekuliert werden, ob es mittlerweile Funktion vorwiegend des BSG, über das Unterhaltsrecht auch des BGH ist, die Lücken in den Gesetzen aufzuspüren, um der Exekutive und Legislative aufzuzeigen, wo sie noch zulasten der Betroffenen ,,nachbessern" müssen. In den hier geschilderten Fällen führen diese ,,Nachbesserungen" nicht nur zur Leistungsentsagung, sondern zu einem zusätzlichen finanziellen Schaden. Zumindest punktuell bleibt einzelnen konkreten Betroffenen durch die höchstrichterlichen Entscheidungen diese zusätzliche Belastung erspart.
http://www.herbertmasslau.de/sgb-xii-aenderung2016.html (http://www.herbertmasslau.de/sgb-xii-aenderung2016.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:44:00 Mo. 02.November 2015
.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:30:05 So. 08.November 2015
1. Rechtsvereinfachungsgesetz
=========================
In meinem letzten Newsletter habe ich den Referentenentwurf zum 9. SGB II-ÄndG bekannt gemacht. Hier nun möchte ich auf Lesefassungen zum Gesetzestext verweisen. Diese sind hier zu finden:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1902/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1902/)  Im Anreißertext hat Frieder Claus auch schon eine kurze Bewertung vorgenommen. Ich sitze intensiv an einer Fachstellungnahme, für die ich aber noch etwas brauche, weil mich letzte Woche die Grippe dahingerafft hatte.

Ich kann schon mal soweit was dazu sagen, dass mit dem Gesetzestext nicht das Recht vereinfacht werden soll, sondern an einer Vielzahl von kleinen Stellschrauben massiv verschärft werden soll. Sei es nun die Streichung der Arbeitsmittelpauschale, ein Aushebeln einer Reihe von BSG-Urteilen, beim Überbrückungsgeld, bezüglich der temporären Bedarfsgemeinschaft, der Anrechnung von Nachzahlungen aus einem laufenden Anspruch oder zur Anrechnung von BAföG, BAB, ABG  und vieles mehr. Die Feinheiten sieht man auf  dem ersten Blick gar nicht. Diese sind auch nicht aus der Gesetzesbegründung ersichtlich, man findet sie erst, wenn man sich richtig tief mit den Dingen auseinandersetzt. Es sind aber auch meiner Meinung nach offen verfassungswidrige Gesetzesänderungen enthalten. Soweit erstmal als Zwischenmeldung. Im Detail stecken im Referentenentwurf des 9. SGB II-ÄndG eine Reihe von heftigen Schweinereien drin, die so einfach nicht durchkommen dürfen. Ich möchte hier schon mal vorab alle Mitlesenden bitten, sich gegen diesen Gesetzesentwurf zu stemmen und ihn nicht durchzuwinken. Wir/ich arbeite so schnell wie möglich an der Fachstellungnahme.



Quelle: Thome-Newsletter vom 07.11.15 (Hervorhebung durch mich)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 18:21:46 Mo. 09.November 2015
Hab den Kram mal kurz überflogen: Durch die Änderungen werden mindestens 3 BSG-Urteile ausgehebelt (u.a. soll Erwerbseinkommen künftig nicht immer laufendes Einkommen sein), die 56%-KdU-Regelung bei Erstattungsbescheiden wird ersaztzlos gestrichen und die JC dürfen künftig schon im Voraus festlegen wie hoch die Heizkosten sein dürfen, noch bevor irgend jemand weiß wie kalt der Winter wird.
kotz  kotz  kotz  kotz  kotz  kotz
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 18:46:19 Mo. 09.November 2015
Das ist genau das, was ich in einem anderen Thread ja schonmal geschrieben habe:
Du kannst Dich bis zum BSG oder zum BVerG hochklagen, dann sogar nach X Jahren Recht bekommen und dann kommt eine Änderung des Gesetzes und alles geht wieder von vorne los! >:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Pappel-Max am 00:53:03 Di. 10.November 2015
Ja, aber es kann und darf doch nicht sein das bei denen die sowieso NICHTS mehr haben ....
außer vielleicht noch etwas Selbstachtung mehr bleibt uns ja nicht ......
immer weiter und drastischer gestrichen, gekürzt bzw. komplett versagt wird.
Da muss man doch etwas gegen unternehmen können, den so wie momentan von oben nach unter regiert wird das gleicht ja schon fast ...
.... wie du arbeitest nicht oder nicht mehr ja dann hier ist die Knarre geladen haben wir schon ....
schieß dich selber weg, oder kannst du das auch nicht mehr .........

also ich bin kurz vorm explodieren
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 08:11:27 Di. 10.November 2015
Die Wahl kommt immer näher, weg vom Monitor auf die Straße..
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Just B U am 11:10:24 Di. 10.November 2015
@ Pappel-Max

Zitatalso ich bin kurz vorm explodieren

...das (und alles andere)  kenne ich auch ...SEHR gut sogar.... O0

MIr ist es auch unbegreiflich wie die Leute hier in D-land sich das alles - einfach so - gefallen lassen....und das schon seit 10 Jahren...

Die Gehirnwäsche und Dressur der Politik, Medien und Wirtschaft - seit jahrzehnten - und verstärkt seit Einführung von "Hartz4" -  scheint hier schier übermächtig.....

Deutschland eben.... ::)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: counselor am 04:23:36 Mi. 11.November 2015
ZitatMIr ist es auch unbegreiflich wie die Leute hier in D-land sich das alles - einfach so - gefallen lassen....und das schon seit 10 Jahren...

Die Leute bemerken die Armut nicht unmittelbar, weil niemand in Lumpen herumläuft. Außerdem beziehen die Leute oft keine politischen Positionen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 18:56:02 Do. 12.November 2015
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein Sondernewsletter von heute zu den geplanten SGB II-Änderungen im 9. SGB II-ÄndG.

Die angekündigte Fachstellungnahme ist fertig, ist ein bisschen lang geworden, aber dafür fundiert und umfänglich. Zusammengefasst soll mit dem Referentenentwurf  das Sonder- und Entrechtungsrecht im SGB II weiter verfeinert und ausgebaut werden. Er beinhaltet Verbesserungen und Verschlechterungen, die Verschlechterungen haben deutlich größeres Gewicht  u n d  der Referentenentwurf beinhaltet eine Menge Änderungen die so nicht durchkommen dürfen.
Das wird versucht rauszuarbeiten. Hier ist jetzt Widerstand von Zivilgesellschaft und Politik erforderlich!

Die Fachstellungnahme gibt es hier zum Download:   http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf)

Die Stellungnahme ist von Frieder Claus und mir geschrieben.

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Quelle: Thome-Sondernewsletter vom 12.11.15



Tipp von mir:
Das verlinkte pdf nicht lesen, wenn ihr gerade was gegessen habt.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Tiefrot am 14:00:12 Fr. 13.November 2015
Danke, auch für den Tip. Habs erstmal meinem Archiv einverleibt.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Troll am 15:03:49 Fr. 13.November 2015
Zitat von: counselor am 04:23:36 Mi. 11.November 2015
ZitatMIr ist es auch unbegreiflich wie die Leute hier in D-land sich das alles - einfach so - gefallen lassen....und das schon seit 10 Jahren...

Die Leute bemerken die Armut nicht unmittelbar, weil niemand in Lumpen herumläuft. Außerdem beziehen die Leute oft keine politischen Positionen.


Und die latente Angst es könnte noch schlechter werden, mit einer Verbesserung wird schon gar nicht mehr gerechnet sondern nur noch mit der Erfahrung der letzten Jahren permanenter sozialer Verschlechterung und Ausgrenzung. "Deutschland ging es noch nie so gut wie heute", d.h. im Umkehrschluß es kann nur schlechter werden da die Armen Erfahrungsgemäß vom permanenten Erfolg rein gar nichts abbekommen haben, eher das Gegenteil.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 22:09:51 Sa. 14.November 2015
.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 18:37:25 So. 15.November 2015
1. Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG
======================================
In meinem letzten (Sondernewsletter) habe ich auf die Fachstellungnahme von Frieder und mir hingewiesen, ich möchte das nochmal thematisch nach vorne holen. Der Referentenentwurf enthält Licht und Schatten. Vor allem enthält er aber Schatten.

Es wird darin an einer Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben gedreht, in einer Vielzahl von Fällen wird BSG- Rechtsprechung ausgehebelt.   Der Entwurf ist eine Art ,,Anti-Bundessozialgerichts-Gesetz". An vielen Stellen soll das Gesetz so geändert werden, dass Leistungsansprüche, die das BSG Leistungsberechtigten im Wege der Gesetzesauslegung zugesprochen hatte, wieder vernichtet werden; Leistungsansprüche, welche die Arbeitsverwaltung und das SPD-geführte BMAS offenbar als ,,Störung" ihres Geschäftsbetriebs begreifen.
Das Sonder- und Entrechtungsrecht soll weiter verfeinert und ausgebaut werden. Das vom BVerfG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht wird weiter systematisch ausgehöhlt.

Der Referentenentwurf enthält eine Reihe von  NO GO´s, diese sollten in der Debatte beachtet und angegriffen werden.  Hier ist jetzt der  Widerstand von Zivilgesellschaft, Medien  und Politik gefordert.

Hier nun zu der Fachstellungnahme von Frieder Claus und mir:  http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf)

Dann eine Bewertung von Bernd Eckhardt:  http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Sozialrecht-justament-6-2015.pdf (http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Sozialrecht-justament-6-2015.pdf)

Dann die  Stellungnahme der BAGFW : http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-neunten-gesetzes-zur-aenderung-des-zweiten-buche/ (http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-neunten-gesetzes-zur-aenderung-des-zweiten-buche/)


Hier der Referentenentwurf:  http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf) und hier eine Lesefassung: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Lesefassung_II__9._SGB_II-AEndG_12.10.2015.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Lesefassung_II__9._SGB_II-AEndG_12.10.2015.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 15.11.15
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Just B U am 11:48:05 Mo. 16.November 2015
Zitat
ZitatZitat (von mir)
MIr ist es auch unbegreiflich wie die Leute hier in D-land sich das alles - einfach so - gefallen lassen....und das schon seit 10 Jahren...

Zitat conuselor
ZitatDie Leute bemerken die Armut nicht unmittelbar, weil niemand in Lumpen herumläuft. Außerdem beziehen die Leute oft keine politischen Positionen.


 Im Zusammenhang dazu:

Zitat

16. November 2015 um 10:08 Uhr
Armut kann man nicht skandalisieren, Armut ist der Skandal!

Verantwortlich: Jens Berger

Ulrich Schneider - Kampf um die Armut

»Zerrbild«[1], »Etikettenschwindel«[2], »Horrorstudie«[3], »Panische Überzeichnung« und »Skandalisierung«[4]. So rauschte es im Februar und März 2015 durch den konservativ-liberalen und neoliberalen Blätterwald. Was war passiert? Eigentlich nichts Besonderes. Der Paritätische hatte wieder mal seinen Armutsbericht vorgestellt. Das tut er jedes Jahr. Nur waren seine Befunde dieses Mal besonders schlecht: Mit einer Armutsquote von 15,5 Prozent war in Deutschland ein trauriger historischer Rekord erreicht. Seit 2006 zeigten die Armutsquoten darüber hinaus einen klaren Aufwärtstrend, auch darauf wies der Verband hin. Und noch nie war Deutschland auch regional so zwischen Arm und Reich zerklüftet wie derzeit.[5] Von Ulrich Schneider.

Gern gehört wurde das nicht. Die Kommentatoren in FAZ, Welt[6], Zeit oder Focus Online bis hin zur Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung[7] oder der Neuen Zürcher Zeitung[8] überschlugen sich geradezu in ihrem Bemühen, den Bericht als aufgebauscht, überzogen, realitätsfern oder schlicht falsch zu attackieren. Deutschland habe einen Sozialstaat, der nicht schlecht geredet werden dürfe. Gut gehe es den meisten heutzutage. Früher hatten alle viel weniger. Und überhaupt: Wer Armut tatsächlich kennen lernen wolle, sollte doch mal über Deutschlands Grenzen hinaus schauen ... so weit, so üblich.

Es waren die erwartbaren Reaktionen von neoliberaler Seite. Als solche nicht neu. Bereits bei der Vorlage des allerersten Armutsberichts des Paritätischen 1989[9] begann sich dieses Muster einzuschleifen. Damals hatte der Verband 3,1 Millionen Sozialhilfebezieher als arm bezeichnet. Rigorose Zurückweisung seitens der Bundesregierung: In Deutschland gebe es kein Armutsproblem, hieß es damals schon, die Sozialhilfe verhindere sie ja gerade. Von Armut könne man bestenfalls dann sprechen, wenn jemand trotz Bedürftigkeit keine Sozialhilfe beantrage; ein Betriebsunfall sozusagen, aber kein Massenphänomen.[10] Verwiesen wurde auch damals schon auf das Elend in Kalkutta, und wir wurden gemahnt, stolz zu sein auf unseren Sozialstaat, der einem Sozialhilfebezieher einen höheren Lebensstandard beschere als einem Facharbeiter in der UdSSR.[11]

Die Kritik war damals allerdings noch sehr viel moderater, nachdenklicher, ruhiger und dem Thema zugewandter. Es folgten Armutsberichte in den Jahren 1994[12] und 2000[13], zusammen mit dem DGB und der Hans-Böckler-Stiftung. 2009 legte der Verband seinen Armutsatlas vor, die erste Aufbereitung der Daten des Statistischen Bundesamtes für Regionen.[14] Und seit 2011 erscheinen die Berichte jährlich.[15

Bezeichnend an dieser Auseinandersetzung: Je reicher Deutschland im Laufe der Jahre wurde, je weiter allerdings auch die Einkommens- und Vermögensschere sich öffnete, desto rigoroser wurde Armut geleugnet, desto aggressiver wurden jene attackiert, die die schlechte Botschaft von der Armut in diesem reichen Deutschland überbrachten, und desto apodiktischer wurde ihnen praktisch das Recht abgesprochen, jenseits von Obdachlosigkeit oder anderen extremen Erscheinungsformen der Not überhaupt von Armut zu sprechen. Der Paritätische hat dazu im Laufe der Jahrzehnte reichlich Erfahrung sammeln dürfen. Im Rückblick gewinnt man den Eindruck: So wie der Protest in Deutschland anschwoll gegen eine zunehmende Armut und ungerechte Ungleichverteilung und die Rufe nach einer solidarischen Steuer- und Finanzpolitik immer lauter wurden, so wuchs in gleichem Maße auch der Widerstand derer, die dabei etwas zu verlieren haben.[16]


]

(...)

http://www.nachdenkseiten.de/?p=28754#more-28754 (http://www.nachdenkseiten.de/?p=28754#more-28754)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 17:24:25 Fr. 20.November 2015
ZitatDRB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II

Der Deutsche Richterbund (DRB) und der Bund Deutscher Sozialrichter (BDS) haben gemeinsam zum Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – Stellung genommen.

Die Verbände nähmen zu den materiell-rechtlichen Regelungen Stellung, von denen unmittelbare Auswirkungen auf die sozialgerichtlichen Verfahren zu erwarten seien. Generell sei festzustellen, dass das Verfahrensrecht des SGB II immer mehr von den allgemeinen Regeln des SGB X abweiche. Sie regten insoweit die Überprüfung an, ob dieses Sonderrecht nicht zumindest für alle Existenzsicherungssystemen (SGB II, SGB XII, AsylbLG) gleichermaßen gelten sollte.
http://www.juris.de/jportal/portal/t/7r4/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA151102557&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp (http://www.juris.de/jportal/portal/t/7r4/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA151102557&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp)
http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Stellungnahmen/2015/DRB_151113_Stn_Nr_23_AEnderung_SGBII_Rechtsvereinfachung.pdf (http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Stellungnahmen/2015/DRB_151113_Stn_Nr_23_AEnderung_SGBII_Rechtsvereinfachung.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 18:08:01 Fr. 20.November 2015
Zitat von: dagobert am 17:24:25 Fr. 20.November 2015
ZitatDRB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II

Der Deutsche Richterbund (DRB) und der Bund Deutscher Sozialrichter (BDS) haben gemeinsam zum Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – Stellung genommen.

Sie regten insoweit die Überprüfung an, ob dieses Sonderrecht nicht zumindest für alle Existenzsicherungssystemen (SGB II, SGB XII, AsylbLG) gleichermaßen gelten sollte.
Sind ein paar witzige kerlchen diese doitschen im richterbund und so ein feingeistiger humor!  :(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 08:05:16 Mo. 23.November 2015
1. Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG
================================================
Es gibt zum Rechtsvereinfachungsgesetz/ 9.SGB II-ÄndG weitere Stellungnahmen, auf die ich hinweisen möchte.
Zunächst aber erst nochmals die von Frieder und mir, die es jetzt auch als Bundestagsdrucksache gibt, durch eine andere Formatierung nicht mehr so lang ist und auf diesem Wege den Abgeordneten vorgelegt wird:
• Thomé / Claus – Stellungnahme: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf)
• Dann gibt es neben den im vorherigen Newsletter bekanntgegeben Stellungnahmen eine Stellungnahme von RA  Joachim Schaller / HH zu den vorgesehenen Veränderungen zum Verhältnis SGB II und Ausbildung(-sförderung): http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/20151117_Stellungnahme_Ausbildung_9_SGB_II-AEndG_RA_Joachim_Schaller.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/20151117_Stellungnahme_Ausbildung_9_SGB_II-AEndG_RA_Joachim_Schaller.pdf)
• vom VAMV: https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_GE_Ref_Rechtsvereinfachung_SGB_II_111115.pdf (https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_GE_Ref_Rechtsvereinfachung_SGB_II_111115.pdf)
• vom DGB: http://www.dgb.de/themen/++co++72b40abc-8dfc-11e5-a2ba-52540023ef1a (http://www.dgb.de/themen/++co++72b40abc-8dfc-11e5-a2ba-52540023ef1a)
• und noch eine vom Deutschen Richterbund: http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Stellungnahmen/2015/DRB_151113_Stn_Nr_23_AEnderung_SGBII_Rechtsvereinfachung.pdf (http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Stellungnahmen/2015/DRB_151113_Stn_Nr_23_AEnderung_SGBII_Rechtsvereinfachung.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 23.11.15
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 01:41:05 So. 06.Dezember 2015
ZitatStellungnahme der Nationalen Armutskonferenz
Rechtsvereinfachung im SGB II für Veränderungen zugunsten der Leistungsberechtigten nutzen!
http://www.harald-thome.de/media/files/15-11-20-nak-Stellungnahme-Rechtsvereinfachung.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/15-11-20-nak-Stellungnahme-Rechtsvereinfachung.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:04:12 Fr. 18.Dezember 2015
Mal ein Punkt der mich seit ein paar Tagen beschäftigt.

Eine Hartz-4-Verschärfung wird den Druck auf die Löhne erhöhen, tendenziell wird das Lohnniveau also weiter sinken.
Sinkende Löhne bedeuten weniger Beiträge für die Rentenversicherung und in der Folge auch niedrigere Rentenansprüche.
Niedrigere Rentenansprüche lassen noch mehr Menschen noch tiefer in die Grundsicherung fallen. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter werden also steigen.
Wer zahlt das? Die Kommunen, die mehrheitlich jetzt schon pleite sind.
Folgerichtig müssten die Kommunen also eher gegen eine Verschärfung von Hartz 4 sein. Tatsächlich sind die aber dafür.
Wieso? Kann mir das jemand logisch erklären?
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 02:31:24 Sa. 19.Dezember 2015
Das ist doch völlig simpel..

Mensch ist nur noch eine Zahl, die im Computer steht, Bringt dieser nicht mehr den
geforderten Profit ein, soll er zur ARGE / JC gehen.. Dort wird schon dafür Sorge
getragen, das der Arbeitsuchende noch preisgünstiger für den Arbeitsmarkt wird.

Die Politiker erleben sowiso nicht mehr das mit, was sie heute an zerstöreriche
Weichen gegen die erwerbsabhängige Bevölkerung stellen..
Bevor die deswegen mal was auf die Fresse kriegen, sind sie dafür bereits zu
alt oder schon verstorben..

Geht doch heute nur noch darum, für die nächsten 4 Jahre gewählt zu werden
und nach mir die Sintflut.. Es scheint ja gut zu klappen, das die geburtenstarken
Jahrgänge 60ziger mittels H4-Schikanen eher unter die Erde gebracht werden,
bevor sie das Rentenalter erreichen und somit den demografischen Wandel so
korregieren, das noch ein Rentensystem möglich ist.

Langsam aber sicher werden Betroffene immer wehrloser und ignoriert, bis die
Leute, denen es Wirtschaftlich gut geht mit der Schulter zucken, wenn sie einen
durch H4 in obdachlosigkeit geratenen in der Mauerecke sterben sehen..
Der Falschgedanke, das der Betroffene seiner Situation selber schuld sei,
reicht dann auch aus, weiter zu gehen, statt zu helfen..

Da kommen echt noch bittere Zeiten und übel ist, das der Mensch ein
Gewohnheitstier ist. Was heute abgeht, wäre vor 20 Jahren waschechter
Skandal gewesen..

>:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Kuddel am 11:03:54 Sa. 19.Dezember 2015
ZitatUnter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und auch Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung mit der die Änderungen unter dem Motto: ,,Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II" dargestellt werden. Wer sich die Details anschaut, wird eine Vielzahl von Verschärfungen finden.
http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/auswirkungen/umfassende-sgb-ii-anderungen-geplant/ (http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/auswirkungen/umfassende-sgb-ii-anderungen-geplant/)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:51:43 Sa. 19.Dezember 2015
Zitat von: Onkel Tom am 02:31:24 Sa. 19.Dezember 2015
Die Politiker erleben sowiso nicht mehr das mit, was sie heute an zerstöreriche
Weichen gegen die erwerbsabhängige Bevölkerung stellen..
Bevor die deswegen mal was auf die Fresse kriegen, sind sie dafür bereits zu
alt oder schon verstorben..
Da ist was Wahres dran.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 04:57:36 Mi. 06.Januar 2016
3. SGB  XII – Änderungen zum 1.1.2016
====================
Zum 1.1.2016 sind nun die SGB  XII Änderungen in Kraft getreten, leistungsrechtlich sind dort entgegen vorherigen Planungen wenig eingetreten, die relevantesten leistungsrechtlichen Änderungen sind in § 44 (Antragstellung) und § 82 (Einkommensanrechnung) SGB XII.
Eine Synopse mit den Änderungen gibt es hier: http://www.buzer.de/gesetz/3415/v196520-2016-01-01.htm (http://www.buzer.de/gesetz/3415/v196520-2016-01-01.htm)



Quelle: Thome-Newsletter vom 06.01.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 10:41:53 Mo. 25.Januar 2016
Jetzt müssen 'die flüchtlinge' auch noch für die längst geplanten 'job'center und SGBII verschärfungen herhalten.
Liesst sich als 'entschlackungs' und 'entbürokratisierungs'-jubelmeldung im SpOn dann so:
Zitat
Bürokratie: Nahles will Jobcenter reformieren

Viel Zeit geht in den Jobcentern für Bürokratie und Berechnung drauf. Ab Jahresmitte erwarten die Behörden zusätzliche Belastungen durch Flüchtlinge - vorher will Arbeitsministerin Nahles die Abläufe entschlacken.

Nach jahrelanger Debatte will die Bundesregierung die Jobcenter entschlacken. Auch die vielen Flüchtlinge sollen so besser in Arbeit vermittelt werden können. "Ich bin froh, dass wir das Gesetz zur Entbürokratisierung in den Jobcentern am 3. Februar endlich im Kabinett haben werden", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in Berlin.

Geplant sind schnellere Verwaltungsabläufe und Erleichterungen bei der Berechnung von Sozialgeldern. Leistungen sollen für längere Zeit bewilligt werden können.

"Die Jobcenter stehen vor enormen Herausforderungen, auch angesichts der Flüchtlingsfrage", sagte Nahles. "Sie warten auf die Erleichterungen, die das Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II vorsieht." Bereits Mitte 2014 hatte eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern entsprechende Vorschläge auf den Tisch gelegt.

Auch in der CDU ist man von der Dringlichkeit der Reformen überzeugt: "Es wurde allerhöchste Zeit, dass das Gesetz nun auf den Weg kommt", sagt der CDU-Arbeitsmarktpolitiker Kai Whittaker. Es sei dringend nötig, die Reform zu machen, bevor die Flüchtlinge die Jobcenter erreichen. "Zusätzlich zu den Rechts- und Verfahrensvereinfachungen sind weitere Instrumente im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit nötig", sagte Whittaker.

Opposition zweifelt

Skeptisch äußerte sich die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer. "Wir warten seit über einem Jahr vergebens auf eine Einigung der Bundesregierung in Sachen Rechtsvereinfachung", sagte sie. Nun laufe das Vorhaben auf einen Minimalkonsens zwischen Union und SPD hinaus. "Weder einheimische Arbeitslose noch Flüchtlinge können also mit großartigen Verbesserungen rechnen." Die Instrumente blieben zu unflexibel, das Geld reiche nicht aus.

Im Dezember zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) 2,68 Millionen Erwerbslose, die niedrigste Dezember-Arbeitslosigkeit seit 24 Jahren. Allerdings gibt es seit Jahren fast unverändert knapp eine Million Langzeitarbeitslose. Spürbare zusätzliche Belastungen durch Flüchtlinge in den Jobcentern erwarte die BA ab Jahresmitte, sagte eine Sprecherin. Denn Asylbewerber würden erst nach Abschluss des Asylverfahrens zu Kunden der Jobcenter. BA-Chef Frank-Jürgen Weise rechnet mit bis zu 200.000 arbeitslosen Flüchtlingen.

Die BA begrüßte die Pläne zur Rechtsvereinfachung. Sie habe sie von Anfang an unterstützt, "auch um mit den vorhandenen Personalkapazitäten mehr Mitarbeiter für Beratung und Vermittlung zur Verfügung zu haben", sagte die Sprecherin.

Am Veto der CSU ist das Vorhaben gescheitert, Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren zu lockern. Das hatte Nahles bereits im Oktober eingeräumt. Auf sie kommen bei Verstößen gegen Auflagen des Jobcenters so auch künftig härtere Strafen zu als bei älteren Hartz-IV-Empfängern.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/buerokratie-andrea-nahles-will-jobcenter-reformieren-a-1073674.html (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/buerokratie-andrea-nahles-will-jobcenter-reformieren-a-1073674.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:12:32 Mo. 25.Januar 2016
Das Wort "Rechtsvereinfachung" löst bei mir irgendwie immer eine Assoziation mit "Rechtsverschärfung" aus.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 11:33:08 Mo. 25.Januar 2016
Die Frau Nahles sollte mal ausnahmsweise ein Vorbild sein und mit der Entschlackung bei sich selbst anfangen. Sie richtet Schaden an, wenn sie nur den Mund aufmacht.

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 13:45:36 Mo. 25.Januar 2016
Zitat von: BGS am 11:33:08 Mo. 25.Januar 2016
Die Frau Nahles sollte mal ausnahmsweise ein Vorbild sein und mit der Entschlackung bei sich selbst anfangen.
;D ;D ;D

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:12:32 Mo. 25.Januar 2016
Das Wort "Rechtsvereinfachung" löst bei mir irgendwie immer eine Assoziation mit "Rechtsverschärfung" aus.

Ich bekomme bei 'reform' (=alles wird verschlimmbessert) und 'bürokratieabbau/entbürokratisierung' (=behördenwillkür) zustände.
Dass bei 'schnellere Verwaltungsabläufe' im 'job'center nichts gutes geplant ist, kann nicht nur ich mir denken und dass wenn sie wirklich 'mehr Mitarbeiter für Beratung und Vermittlung zur Verfügung zu haben' klappt, nur mehr schikane und gängelung rauskommt, brauch ich vermutlich auch niemanden hier erklären.

Hoffentlich ist die Spd bald unter 15%, schlimmer als unter solchen 'genossen' kanns unter CDU wohl kaum werden (siehe 'agenda').
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:47:58 Mo. 25.Januar 2016
Zitat von: Rudolf Rocker am 11:12:32 Mo. 25.Januar 2016
Das Wort "Rechtsvereinfachung" löst bei mir irgendwie immer eine Assoziation mit "Rechtsverschärfung" aus.
Was anderes ist das ja auch nicht.  >:(

Rappel hatte dazu auch noch was eingestellt:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=29200.msg313919#msg313919 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=29200.msg313919#msg313919)


Warum haben die es jetzt eigentlich so eilig?
Hat das was damit zu tun?
http://www.aufrecht-bestehen.de/aktionen/20160118421.html (http://www.aufrecht-bestehen.de/aktionen/20160118421.html)
Soll der Scheiss noch vor den Aktionen Gesetz werden?
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 14:39:26 Di. 26.Januar 2016
#‎HartzIV‬ in die Medien. So plant ‪#‎Nahles‬ die Gesamtbruttowarmmiete. Diese hat bereits das Bundessozialgericht geprüft und sagt, dass die Bereiche Miete und Heizkosten getrennt geprüft werden müssen. Auch sagte es, dass erhöhte Heizkosten in jedem Fall und ohne weitere Prüfung als angemessen gelten.

Es ist schon ein Wahnsinn, wie Rechtsbruch öffentlich legitimiert wird.

NWZ online:

"Jobcenter bekommen neue Mitarbeiter - 2800 zusätzliche Stellen – Flüchtlingsansturm und Hartz-IV-Reform"

(...) "Bei der Prüfung der Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern sollen die Ausgaben für Unterkunft und Heizung zusammen betrachtet werden – und nicht mehr getrennt. Die Jobcenter können eine ,,Gesamtangemessenheitsgrenze" definieren können." (...)



DER GANZE TEXT

"Jobcenter bekommen neue Mitarbeiter - 2800 zusätzliche Stellen – Flüchtlingsansturm und Hartz-IV-Reform"

http://www.nwzonline.de/politik/jobcenter-bekommen-neue-mitarbeiter_a_6,0,3509419415.html (http://www.nwzonline.de/politik/jobcenter-bekommen-neue-mitarbeiter_a_6,0,3509419415.html)

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:58:39 Di. 26.Januar 2016
Damit geht das Klagen vor den SGs wieder von vorne los!
Sind dann entsprechende Urteile vor dem BSG gefallen, wird einfach wieder das Gesetz geändert und alles geht von vorne los!
Toller Trick!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 15:07:05 Di. 26.Januar 2016
Die Betonung liegt hier auf "rechtswidrig" Normalerweise ist der Michel dafür bekannt das er pedantisch und pingelig genau darauf achtet das die Gesetze eingehalten werden. Nur wenn es gegen Einhaltung von Recht und Gesetz zugunsten von Hartz IV-Betroffenen geht,dann ist man von Seiten der Rechtsprechung zunächst mal stockblind solange der /die Betroffene sich nicht wehrt. Deshalb,steht auf,wehrt Euch!!!! Geht zum Fachanwalt für Sozialrecht!

26. Januar 2016
Jobcenter setzt Kranke rechtswidrig unter Druck


Entgegen der Angaben des Senats und der Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit weigert sich Jobcenter team.arbeit.hamburg, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Grund für die Absage von Meldeterminen anzuerkennen – und kürzt Berechtigten entsprechend die Leistungen. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/2842) der Fraktion DIE LINKE hatte der Senat noch bestätigt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen grundsätzlich als ,,wichtiger Grund" gelten, der das Nichterscheinen im Jobcenter rechtfertigt – wie es auch die ,,Fachlichen Hinweise" der Bundesagentur vorsehen. Nur im Einzelfall könne ergänzend ein ärztliches Attest eingefordert werden. Ein aktuelles Schreiben belegt jedoch, dass t.a.h regelhaft Atteste einfordert. ,,Dieses Vorgehen ist eindeutig ein Verstoß gegen die eigenen Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit", kritisiert Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. ,,Den Leistungsberechtigten wird damit unzulässigerweise suggeriert, dass sie auch bei Krankheit die Meldetermine unter allen Umständen wahrnehmen müssen – und ihnen sonst die Leistungen gekürzt werden."

Hannemann erinnert an die Amtsermittlungspflicht, wonach eine so genannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch durch Zeugenbeweis erfolgen kann, und an das SGB III, wonach mit einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Meldetermin wahrgenommen werden muss. ,,Der Senat signalisiert in seiner Antwort an uns rechtskonformes Handeln und zeitgleich verschickt t.a.h weiterhin Einladungen, in denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfach nicht als wichtiger Grund anerkannt wird", kritisiert Hannemann. ,,Das ist völlig inakzeptabel."



Quelle

http://www.linksfraktion-hamburg.de/2016/01/26/jobcenter-setzt-kranke-rechtswidrig-unter-druck/ (http://www.linksfraktion-hamburg.de/2016/01/26/jobcenter-setzt-kranke-rechtswidrig-unter-druck/)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 16:42:14 Di. 26.Januar 2016
Hamburg ist übrigens bei diesem rechtsbruch nicht alleine. Auch hier habe ich oft 'einladungen' gesehen, die mit dem 'bettlägerichkeits'-bescheinigungsquatsch drohen.
Mir scheint, es gibt bei den jokecenterschergen da ein 'ermessensspielraum', weswegen uninformierte SBs, oder arschlochtypen diesen textbaustein gerne ziehen.
Aus eigener erfahrung (u.a. als begleitung) haben nur sehr wenige SBs bei dem, was sie so täglich als textbaustein auf betroffene loslassen, ein problembewusstsein (und den mut diese scheisstexte anzupassen).
Und die textbausteine sind standardmässig so formuliert um zu drohen und betroffene möglichst einzuschüchtern, oder zu falschen handlungen zu verleiten.
Wenn man SBs damit zur rede stellt, ist 'das alles ja nicht so schlimm gemeint'.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 19:07:59 Di. 26.Januar 2016
Rechtsbruch sollte hart bestraft werden. Mit totaler Entmachtung, Enteignung und Berufsverbot.

Ich komme immer mehr zu dem Schluß, daß nur eine Diktatur der Ausgebeuteten gegen diejenigen, welche heute die Diktatur des Geldes (Kapitals; Kapitaleigentümer) darstellen und ausüben, zu gerechteren Verhältnissen führen KÖNNTE.

Eine Demokratie, wie sie uns hier vorgegaukelt wird, ist dazu offensichtlich nicht in der Lage.

So nun könnt ihr mich zerfetzen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 17:20:20 Fr. 29.Januar 2016
1. Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
==========================================================
Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird nun ,,Entbürokratisierung" des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel ,,SGB  II - Entbürokratisierungsgesetz" erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt  werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II'er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.

Daher der Hinweis, es handelt sich nicht um ein  Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II'lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Daher empfehlen wir nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf)
Diese als Ausschussdrucksache mit 19 Seiten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf)

SZ zu den geplanten SGB II Änderungen:  http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387 (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387)


2. Fahrplan zum Rechtsverschärfungsgesetz
=====================================
Hier nun der konkrete Fahrplan zu den geplanten SGB II – Änderungen:
Kabinett   03.02.2016
Bundesrat, 1. Durchgang 18.03.2016
Bundestag, 1. Lesung  14.04.2016
Bundestag, 2. + 3. Lesung 09.06.2016
Bundesrat, 2. Durchgang 08.07.2016
Inkrafttreten 01.08.2016

Konkret, soll somit das SGB II – Verschärfungsgesetz zum 01.08. 2016 in Kraft treten.

3. Die geplante Änderungen
============================
Gegenüber dem vorherigen  Referentenentwurf  vom 12.10.2015 gibt es in der nun bekannt geworden Version vom 02.12.2015 ein paar Änderungen. Offensichtlich ist schon mal, dass die geplanten Regelungen zur temporären Bedarfsgemeinschaft wieder draußen sind.
Hier hat der bisherige Protest wohl schon Erfolg gezeigt!   
Diese dazustellen, ist mir in der Kürze der Zeit nicht möglich. Ob allerdings die Version vom 02.12.2015 die ist, die nächste Woche dem Kabinett vorgelegt wird ist uns nicht bekannt. Kann sich also noch ändern. 

Hier geht es nun zum Referentenentwurf vom 02.12.2015: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Entwurf_9_SGBIIAEndG_Stand_2.12.15.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Entwurf_9_SGBIIAEndG_Stand_2.12.15.pdf)

und hier zu einem Vergleich alter Referentenentwurf und neuer, so werden die gewollten Änderungen am deutlichsten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/9_SGB_II_Vergleich_GE_RefE.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/9_SGB_II_Vergleich_GE_RefE.pdf)

4. Abschließende Bemerkung
=========================
Die kritische Debatte um die geplanten Änderungen haben schon was genutzt, das reicht aber nicht. Die Debatte muss weitergehen und der Druck erhöht werden. Dazu möchte ich auffordern. Ich möchte aber auch auffordern,  an dem bundesweiter Aktionstag am 10. März unter dem Motto:  Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen! Sich zu beteiligen. Mehr dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1949/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1949/)



Quelle: Thome-Newsletter vom 28.01.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 22:22:25 Mi. 03.Februar 2016
2. Nahles hat den Kabinettsentwurf zum SGB II-ÄndG vorgelegt
====================================================
Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, das 9. SGB II-ÄndG wird nun ,,Entbürokratisierung" des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel ,,SGB  II - Entbürokratisierungsgesetz" erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II'er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.

Daher der Hinweis: es handelt sich nicht um ein  Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II'lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Daher empfehle ich nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf)

Hier ist nun der Kabinettsentwurf zum SGB II-ÄndG: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/2016-02-03_Kabinett_BMAS_SGB_II_Rechtsvereinfachung.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/2016-02-03_Kabinett_BMAS_SGB_II_Rechtsvereinfachung.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 03.02.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:06:41 Sa. 06.Februar 2016
ZitatALG II: Künftig 4 Jahre Hartz IV Sanktionen!
06.02.2016

Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016 (geplantes in Kraft treten dieser Änderung) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus. Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren. Damit erfolgt auch eine Doppelbestrafung: zuerst 3 Monate Sanktion i.H.v. 30% der Hartz IV Regelleistung, und danach bis zu 4 Jahre Aufrechnung der nicht verminderten Bedürftigkeit i.H.v. 30% der Regelleistung. Damit wird die Dauer einer solchen Sanktion de facto auf bis zu 4 Jahre verlängert.

Hintergründe
Mit der geplanten Änderung des SGB II (9. SGB II-ÄndG) wird die Möglichkeit geschaffen, eine eventuelle Verringerung des ALG II Bedarfes, die möglicherweise eingetreten wäre, wenn der Betroffene das sanktionierte Verhalten nicht gezeigt hätte, mittels Aufrechnung mit dem laufenden ALG II zurückzufordern (9. SGB II-ÄndG , Art. 1 Nr. 27).

Dieser Rückforderungsanspruch verjährt erst nach längstens 4 Jahren (§ 34 Abs. 3 S. 1 SGB II). Zwar setzt dieser Rückforderungsanspruch sozialwidriges Verhalten voraus, allerdings hat das Bundessozialgericht (B 14 AS 55/12 R) bereits festgestellt, dass bei Sanktionen nach § 31 SGB II sozialwidriges Verhalten vorliegt. Die Sanktion selbst stellt damit bereits den Beweis für sozialwidriges Verhalten dar und schafft damit die Voraussetzung für diesen Rückforderungsanspruch, der mit einem Anteil von 30% der Regelsatzhöhe mit dem laufenden ALG II aufgerechnet werden darf (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II).

Zwar besteht für das Jobcenter dann immer noch das Problem, dass es den Beweis führen muss, dass die/der Sanktionierte vom Arbeitgeber tatsächlich eingestellt und bezahlt worden wäre, sowie die mögliche Dauer der Beschäftigung belegen muss, aber in der Praxis wird dieser Beweis erst in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren relevant. Es steht zu befürchten, dass den Jobcentern in der Mehrzahl die bloße Vermutung reicht. (fm)
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 22:40:24 So. 07.Februar 2016
Oha, da werden sich aber einige Leihbuden warm anziehen müssen, die es
jetzt schon drauf haben, dem JC Negativmeldungen über ihre Bewerber machen,
weil Kanidat z.B. nicht billig genug eingestiegen ist. Diese Änderung wird noch
richtig böses Blut erzeugen.

>:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 09:42:50 Mo. 08.Februar 2016
Zitat von: Onkel Tom am 22:40:24 So. 07.Februar 2016
Oha, da werden sich aber einige Leihbuden warm anziehen müssen, ...
Diese Änderung wird noch
richtig böses Blut erzeugen.

Schön wärs!
Übrigens, wie sieht es dann mit 'eigenkündigung' bzw 'schuldhafter kündigung* durch betrieb, bzw 'auflösungsvertrag' aus?
Da wäre dann sogar der 'schaden' klar berechenbar (im gegensatz zu einem ev. nicht zustande gekommenen job, bei dem die beweislage u.u. etwas schwieriger ist).

Wundert mich, dass es hier im thread so ruhig bleibt!
Je nach 'nicht zustandegekommenen' job wäre das eine zusätzliche sanktionsquote von 200-300% durch rückforderungen, also beileibe kein pappenstiel.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:17:23 Mo. 08.Februar 2016
Das Ganze wird ja noch brisanter durch das Fehlen einer aufschiebenden Wirkung!
Wie man beweisen will, das das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen ist, scheint bewusst schwammig gehalten. Das lässt möglichst viel Spielraum für Interpretationen durch den SB! >:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 14:10:35 Mo. 08.Februar 2016
Es dürfte ja schon bekannt sein, das der Arbeitgeberservice der BA viele
Leiharbeitsfirmen in der Kuschelrunde hat..

Ein Facharbeiter bewirbt sich nun mal bei einer Leihbude, weil er sich keine Sanktion
wegen Nichtbewerbung leisten kann.
Er hofft "Wenn die mich wenigstens wie ein Facharbeiter bezahlen, könnte ich
eventuell schaffen, das JC los zu werden"..

Pustekuchen.. Daher die Leihbude den Bewerber möglichst vielseitig einsetzen will,
steht im Arbeitsvertrag plötzlich "tätig als Gewerblicher Mitarbeiter..".
Erzählen kann man dazu viel und zum Schluss kommt der Lohn eines Ungelernten
dabei heraus..

Der Bewerber bemerkt diese Trickserei und setzt voraus, das er in seinem
Fachbereich eingesetzt wird und nach der entsprechenden Lohngruppe bezahlt wird.

Das passt dem Disponennten nicht, fragt nochmal nach den Lohnvorstellungen des
Bewerbers, antwortet "So viel können wir zu Anfang nicht bezahlen".
Kaum ist der Bewerber abgefertigt, füllt Disponent den Rückfragebogen vom JC
aus, das die Lohnvorstellungen nicht passten..

Solche Scenarien im Bewerbungsverfahren sind nicht selten und wenn ZAF`s
schon mukkiert den CD-Fragebogen an das JC weiterleitet und SB meint dazu
"Dafür könnten wir sie sanktionieren", frage ich mich schon, wie eng die Beziehung
von JC`s und Leihbuden geworden sind..

Um die Gefahr solcher Fallenstellung etwas zu verringern, werde ich mich auf
jeden Fall aus dem Bewerberportal löschen lassen.

So, wie es in HH eine "ZAF" gibt, die ein fiktiv konstruiertes Traum-Stellenangebot
an dem zu prüfenden erwerbslosen versendet, um zu testen, das sich der
Bewerber auch in angemessener Weise bewirbt, halte ich es auch für möglich,
das es dann auch "(Schein)-AG`s" geben wird, die durch Klicki-Bunti im
Bewerberportal Arbeitsuchende zur Bewerbung auffordern und dem JC
Unterstützung liefern, Sanktionen durch zu ziehen.

Es scheint immer mehr unmöglich, sich als arbeitsuchender den schwarzen
Schafen entziehen zu können, mal abgesehen davon, das sich viele als Jäger
von Vermittlungsgutscheinen entpuppen.

Ansonsten verstehe ich diese verschärfte Anwendung von Sanktion und
Rückforderung als "entgültige" Lösung, das Problem Langzeitarbeitslosigkeit
los zu werden.. Es richt stark nach "Selbstentledigung" von Erwerbslosen.

Spare schon mal auf eine Camperausrüstung und stelle sich auf eine gaaaanz
bescheidene Zukunft (Notzeit) ein..

kotz
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:06:39 Mo. 08.Februar 2016
Ja, die "Lockangebote" bei den ZAFten gibt es ja schon lange! Das sind dann die Dinger, die seid Jahren in der Jobbörse stehen, aber komischerweise weg sind, wenn man bei der ZAF beim Vorstellungsgespräch sitzt.
Wer soll denn hier bitte wem beweisen, das es diesen Job nie gegeben hat und der Bewerber desshalb nicht genommen wurde?
Außerdem wird dann in Zukunft wohl jedes Vorstellungsgespräch mit einem Beistand stattfinden müssen, damit man sich später gegen Falschbehautungen zur Wehr setzen kann.

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 16:00:26 Mo. 08.Februar 2016
Achtung Sarkasmus!

Ich weiß gar nicht was ihr habt, mit Machtantritt und Ermächtigung der "AfD" nach dumpfbackenes Volkes Wille, herrscht hier das Paradies auf Erden und HartzIV wird wieder durch ehrliche KZs ersetzt.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Kuddel am 21:06:55 Mo. 08.Februar 2016
Zitat von: Strombolli am 16:00:26 Mo. 08.Februar 2016
"AfD" nach dumpfbackenes Volkes Wille

Diese Formulierung ärgert mich.
Die AfD macht Politik von oben. Was dort propagiert wird, ist mit den Eliten abgesprochen und Teil eines politischen Plans.
Es ist keinesfalls die formulierte Meinung abgestürzter Unterschichten und verunsicherter Mittelschichten. Die Parolen und Forderungen werden ihnen in den Mund gelegt. Und sie plappern es brav nach, weil sie darin den Haß spüren, den sie in sich selbst fühlen.

Mit den trudelden und hassenden Menschen, haben die Linken verpennt zu reden und politisch zu arbeiten. Deren Haß hätte sich auch in andere Richtung entladen können. Doch jetzt haben sie ihre Führer gefunden.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 04:02:26 Di. 09.Februar 2016
yup, die AfD ist schneller damit, noch "unentschlossene Bürger" in ihren
Reihen zu bekommen wie linke Gruppierungen. Dann kommt noch hinzu,
das "noch unentschlossene" es zunächst interesannter finden, wenn sie
sich mit Medienberichterstattung identifizieren können oder im ihrem
sozialem Umfeld darüber prahlen können bei der Sache, die gerade in der
Glotze lief, dabei gewesen sind.

Der Weg zu den Medien ist für linke Gruppen viel viel schwieriger und
macht bewusst, was die Medien schon für eine Macht darin besitzen,
die Allgemeinbevölkerung in bestimmte Richtungen und Denke zu
verführen. Aber das driftet jetzt zu sehr ins Thema Medienstreaming ab.

Von daher schere ich die Mitläufer_innen von AfD-Veranstaltungen
nicht über den gleichen Kamm.
Politische Bildung ist nicht von heute auf morgen gewuppt und ich hoffe
sehr darauf das Erkenntnisse von noch "unentschlossenen Mitläufer_innen"
dazu verleiten das sie sowas wie AFD und Co. nun entgegen schwimmen
wollen.

So, ich breche hier meine Gedanken mal ab, weil habe anstrengenden
Tach gehabt und es wird Zeit für die Heia.



Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 13:30:27 Di. 09.Februar 2016
Eine Dumpfbacke plappert nach und denkt nicht von allein. Keiner geht in die Tiefe, alles nur vordergründig, oberflächlich. - Politische Bildung ist ausgemerzt und durch "Gleichschaltung auf niedrigem Niveau" ersetzt worden.

Für mich hat sich das rein subjektiv alles erledigt. Es bleibt abgrundtiefe Verachtung gegenüber dem System und seinen sichtbaren und unsichtbaren Protagonisten sowie deren blinde Mitläufer. Wenn ich Roger Willemsens erreichtes Lebenensalter (und das vieler anderer in dem Dreh) betrachte, habe ich noch drei Jahre bzw. könnte es mich schon morgen treffen. Keine Lust auf dieses Leben!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 14:05:38 Di. 09.Februar 2016
Gibts hier nur noch OT?
Ich könnte echt kotzen!  
Strombie, wenn du zum threadthema nichts zu sagen weisst, ausser 'sarkasmus' und dass
'sich das rein subjektiv alles erledigt' habe, dann mach gefälligst deinen eigenen thread auf!
>:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 14:50:47 Di. 09.Februar 2016
Was können wir noch tun? - Alles was "sie" richtig ärgern würde, ist verboten oder aufgrund der Tiefe des Systems wirkungslos.
Das Hochrechnen meiner gemachten Erfahrungen läßt mich leider nur schwarz sehen.

26 vertane Jahre. Der gegenwärtige Status ist nicht viel anders als damals. Nur das der Staat/das System stärkere Mittel zur Disziplinierung hat und seine Gegner zersplitterter, nachhaltig in ihrer Kraft beeinträchtigt.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:22:10 Di. 09.Februar 2016
ZitatAlles was "sie" richtig ärgern würde, ist verboten oder aufgrund der Tiefe des Systems wirkungslos.
Und? Hat es die Weiße Rose interessiert, das es verboten ist, Flugblätter zu verteilen? Woher weißt Du was wirkungslos ist und was nicht? Hast Du eine Glaskugel?
So, jetzt aber wirklich Schluss mit OT! Wir haben tausend andere Threads zu diesem Thema!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 19:25:48 Mi. 10.Februar 2016
Zitat von: Strombolli am 14:50:47 Di. 09.Februar 2016
Was können wir noch tun? - Alles was "sie" richtig ärgern würde, ist verboten oder aufgrund der Tiefe des Systems wirkungslos.
...

Wir können uns gemeinsam mit Wohlgesinnten effektiver wehren, siehe z. B. hier:

SANKTIONSFREI

http://www.chefduzen.de/index.php?topic=327791.msg314410#new (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=327791.msg314410#new)

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 22:53:56 Mi. 10.Februar 2016
Dem stimme ich zu und unterstütze es. Bei mir (in der Region) fühlt sich das alles sehr theoretisch an und erscheint mir auch im bundesdeutschen Maßstab wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Deshalb meine Verbittertheit für die ich mich hier entschuldige.

Das deutsche Volk wird mit Pegida und AfD wieder auf falsche Fährten gehetzt, statt mit Entschlossenheit ihre wahren Gegner (ganz vorsichtig ausgedrückt) zu bekämpfen.

Die Nahles ist eine ausgewiesene, willkommene Luftnummer für dieses Amt. Sie tut das, was die SPD schon immer tut: Sie verrät das Volk, sowie ihre Wähler und auch Mitglieder. Die herrschenden C-Parteien haben mit der Merkel eine mäßig intelligente, aber toll intrigierende Marionette, die es vielleicht tief in ihrer Beschränktheit sogar gut zu meinen scheint. Leider ist sie eine Marionette ihrer Einflüsterer und letztlich steht Schäuble hinter ihr und hat wie Honecker, keine Ahnung vom wirklichen Leben.

Fernab der täglichen Not von HartzIV-Beziehern, Alten & Kranken, Flüchtlingen (wie perfide: sie flüchten in das Land, welches maßgeblich für den Scheiß verantwortlich ist, für Mord und Totschlag und Zerstörung der Zeichen der Zivilisation in den Herkunftsländern mitverantwortlich zeichnet.) usw. regieren diese Damen und Herren ungestraft in ihrem abgeschotteten Elfenbeinturm ideologischer Verbrämung. Beweihräuchern und verarschen sich selbst, machen für uns eine schräge, irreführende Show und werden von den Medien unterstützt. Wirkliche Kritik wurde abgestellt und stirbt weg. Es regiert das kleinbürgerliche Mittelmaß, die ihren Status möglichst lange erhalten wollen.

Ich sehe einen verkommenen, verwöhnten, realitätsfernen, stinkenden Scheißhaufen, welcher mit tonnenweise Duftspray, "Zaubersprüchen" und viel schönem Schein zum begehrenswerten, aufrechterhaltenswerten besten Land der Welt hochgelogen wird. - Soetwas bricht eines Tages immer zusammen. Leider für mich zu spät, aber es entwickelt sich. Leider auch ohne nennenswertes Eingreifen der Gearschten, wobei ich für mich Alter und Krankheit als Entschuldigung für meine lediglich verbale Gegenaktionen (die nicht nur im Internet stattfinden) nenne. In diesem Land müsste jede Woche irgendwo gestreikt werden. Die Logistik (ich sage es nochmal!) ist immens anfällig. Viele Beamte denken nicht, sondern schlafen tief und fest. Was für ein Potenzial des effektvollen Eingriffs.

Dank solcher Ablenkungsinnovationen wie Smartphone & Co. wird es wohl noch einige Generationen brauchen, bis die Menschheit insgesamt die Konsequenzen zieht. Solange enorme ethische und wirtschaftliche Entwicklungsunterschiede auf unserem Planeten tiefstes Mittelalter neben Zukunftswelt kämpfend gegeneinanderstehen und das Kapital der lachende Dritte ist, bleiben Strombollis resignierte Haßtiraden nicht mehr als ein furzendes Eichhörnchen in der Unendlichkeit des Universums.



Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 00:18:40 Do. 11.Februar 2016
Dein Beitrag passt jedoch besser in den Auskotzthread oder das sinkende Schiff D.

Diese SGB-Verschärfungen sind ja nur ein Detail, der den Weg in die "soziale Aussonderung"
breiter macht.
Gedanken diesbezüglich "Wie könnte Mensch aus diesem Teufelskreislauf ausreißen ?" und
trotzdem überleben, sind da schon spannender.
Selbstmitleid ist einer der Ecken, die das System gern von ihren Opfern hört..
Das han se nich verdient  ;)

Soo, jetzt aber raus aus OT..

Hmm, Nur noch mit Beistand zur Leihbude ?
Bei Zuweisung zum privaten Arbeitsvermittler habe ich das auch schon geschafft, als
Beistand dabei zu sein.. Diese mehr wie verwundert und dann muss Begleiter den
"Arbeitshändler" davon überzeugen, das die Anwesenheit ok ist, zumal Begleiter den
Schwert Hausrecht im Nacken hat.

Ich denke da auch an "Rechtsvereinfachungen" eher an Auslagerung in den Zivielbereich.

In Prinzip kann sich ein Bewerber nicht mehr allein in der Leihbude oder "Arbeitshändler"
blicken lassen. Bei Vorfällen (AG lügt etc.) ist dann das volle Programm an Verteidigung
nötig, spich Anzeige wegen übler Nachrede und SG etc.. Stress vorhergesagt.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:06:29 Do. 11.Februar 2016
Das Krasse an der Geschichte ist ja, das eine Klage vor dem SG keine aufschiebende Wirkung hat!
Die/ der SB kann also erstmal in aller Ruhe eine völlig abstruse Sanktion verhängen und irgendwann bekommst du vielleicht auch mal recht, aber bis dahin vergehen unter Umständen ein paar Jahre.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 20:31:48 Do. 11.Februar 2016
Dazu fällt mir grad ein:
ZitatZur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nur dann, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder den Beschwerdeführer in existenzieller Weise betrifft (BVerfGE 90, 22 <25> [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92] ). Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wegen ihrer Wirkung geeignet ist, von der Ausübung von Grundrechten abzuhalten. Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt.
BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 448/05
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 01:25:50 Fr. 12.Februar 2016
Das heißt also, wenn noch jemand genau so betroffen ist und dem JC
der Missbrauch der Änderungen nachgewiesen werden kann, lässt
sich das Problem damit lösen oder verstehe ich da etwas verkehrt ?

Scenario:

Hier treffen sich 3 Betroffene die gleichermaßen zu 300 % Sanktion
verdonnert wurden, weil sie ein Zustandekommen eines Arbeitsverhältnis
vereitelt hätten.

Sie tauschen sich aus und stellen mit Entsetzen fest, das alle 3 von
der gleichen ZAF und sogar vom gleichen Mitarbeiter beim JC
angeschwärzt wurden. Die Sanktionsgründe sind bei allen 3 gleich.

Anbei dürfte Betroffener klar machen, das diese ZAF und das JC
gemeinsam daran hantieren Erwerbslose platt zu machen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 08:07:06 Fr. 12.Februar 2016
Zitat von: Onkel Tom am 01:25:50 Fr. 12.Februar 2016
Das heißt also, wenn noch jemand genau so betroffen ist und dem
...

Das problem beim BVerfG ist, nicht jeder kann dort so einfach einen antrag einreichen (kann, aber wird dann einfach nicht angenommen, wenn das nicht bestimmten formen genügt, das ist u.a. der grund warum Tante oder 'Kikki' dort keinen erfolg haben. Das BVerfG ist quasi als letze instanz vorgesehen. Man ist als normalbürger gezwungen sich erst durch die gerichte zu klagen).
Ausnahme sind parteien, regierungsstellen, gerichte, gewerkschaften, etc.. Die können einfacher strittige dinge klären lassen (frag da mal, warum 'die Linke' das nicht macht!), haben in der regel aber kein interesse daran, weil sie vom SGBII unrecht profitieren oder keine lust haben, sich mit dem BVerfG anzulegen.

Für deinen konstruierten fall (seit wann tauschen sich denn verarschte untereinander aus? Wir hatten hier im forum ja mal einen thread, die namen von ZAFs und betrieben öffentlich zu machen, die betroffene unrechtmässig beim amt anschwärzen (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27156.0). Ganze 2 leute haben ihre dokumente/anhörungen dort eingestellt. Wobei das mit den dokumenten notwendig ist, um den tatverhalt zu beweisen, sonst bekommt admin probleme von den firmen wg. übler nachrede).
Medienecho wäre auch etwas, was man in so einem häufungsfall organisieren müsste, nach der (überhaupterstmal) sammlung der schweinereien.

Wobei, wenn so eine öffentliche sammlung klappen würde, braucht man auch schon kein BVerfg mehr, weil sich unternehmen dann zweimal überlegen würden miese praktiken zu nutzen, das würde ja dann öffentlich und die unternehmen wären am arsch.

Die frage ist bei allem, wer klemmt sich dahinter und versucht (mit genügendem sachverstand!) das aufzubauen und wer traut sich mitzuhelfen.
Warten wir mal auf eine lange 'ich, ich', und 'ich'-liste...  ::)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 13:52:19 Fr. 12.Februar 2016
Das es mit dem BVerG nicht so einfach ist, ist mir schon klar und wenn auf diesem
Weg noch an juristischem Beistand gespart wird, kann man gleich mit seinem
Vorhaben gegen die Wand fahren.
Beim Datenschutzprozess, das sehr komplex ausartete stand ich auch vor der
Entscheidung, den Weg zum BVerG zu gehen. Doof, das klar wurde, das dazu
locker 2 bis 3 Anwälte sich damit intensiv beschäftigen müssten, um die
Klagegründe zu formulieren.
Ein Projekt, was mit 10.000 - 50.000 Euronen vorfinanziert hätte müssen.
Da war ich ja dann finanziell doch völlig überfordert und dachte mir, das es besser
ist, ein finanzkräftigen Unterstützer, wie z.B. die Linke zu bekommen, ansonsten
lass es, bevor ich mich anhand von Prozesskosten und ein eventuell versemmeltes
Ergebnis bis am Ende meiner Tage unglücklich mache.

Öhm, H4-Geschädigte tauschen sich sehr wohl aus..  ::)

Zum Thema ZAF`s, die Bewerber in die Pfanne hauen, verstehe ich, warum nur 2
ihre Erfahrungen geschildert haben.
Keine Ahnung, warum viele Gepeinigten entweder einiges wichtiges auslassen, wie
eine Strafanzeige wegen übler Nachrede stellen oder andere Dinge machen, die im
Nachinein ein Verfahrensverlauf lückenhaft erscheinen lassen.

Bei der Namensnennung von ZAF´s ist es ja wohl Routine, das dann die Abmahnanwälte
etc. auftauchen und dem Forumautor wegen Geschäftsschädigung rankriegen wollen.

Angst hätte ich nicht davor, wenn ich alles lückenlos beweisen kann und wenn das
SG- und Strafverfahren durch ist.
Bei noch schwebenden Klamotten muss ich mich ja nicht schon im Vorfeld meines
Gegner mittels Öffentlichkeitsarbeit in die Hände spielen.. Alles Abwägungssache..

Die Ich,ich und ich - Liste kommt ganz gewiss und ich kann nur hoffen, das Betroffene
dann auch straff alles unternommen haben, sich auf die sachliche Art zu wehren.
Leider spielen anbei meistens so viel Emmotionen mit, das sich Betroffene persönlich
verfolgt fühlen, weil die gerade mal Müller, Schmid.. heißen oder glauben, das deren
Nase dem SB nicht passt. Und sowas beeinträchtigt den Weg zum Erfolg enorm.

Und wenn dem JC oder ZAF zu heiß wird, weil sie jemanden am Hintern haben, der sich
das nicht gefallen lässt, gibt es Erfahrungen, Aussitzern gegenüber zu stehen.

Naja, abwarten und wird sich ja zeigen und solange das "Sozialmonitoringkonzept" der
BA nicht die Totalzensur durchsetzen kann, besteht eine Chance, systematischen
Missbrauch der SGB-Änderungen auf zu decken.

;)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 16:04:06 Fr. 12.Februar 2016
Zitat von: schwarzrot am 08:07:06 Fr. 12.Februar 2016
Das problem beim BVerfG ist, nicht jeder kann dort so einfach einen antrag einreichen (kann, aber wird dann einfach nicht angenommen, wenn das nicht bestimmten formen genügt,
Selbst wenn alle Formvorschriften erfüllt sind, können die immer noch ablehnen.

ZitatDie Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
So einfach geht das.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 16:47:34 Fr. 12.Februar 2016
Die Juristen wollen ja auch von was leben und das wird halt teuer, wenn
es um solche Schuhgrößen geht..
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:22:43 So. 14.Februar 2016
1. Das Forderungspapier von Tacheles zu notwendigen Änderungen im SGB II und angrenzender Rechtsbereiche fertig
=====================================
Wie im letzten Newsletter schon angekündigt, war bei Tacheles ein Forderungspapier in Arbeit und nun ist es wohlgeschliffen und  konsensual  als Tacheles – Forderungspapier fertig. Wir möchten es somit präsentieren, dies gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Forderungspapier_13.02.2016.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Forderungspapier_13.02.2016.pdf)
Mit dem Papier wollen wir weitere notwendige Änderungen im SGB  II und auch längerfristige Ziele Formulieren und in die Diskussion bringen. Auch sollte dies Papier genutzt werden für die Verhandlungen im Bundesrat bei der Zustimmung im SGB II-Änderungsgesetz.


2. Zusammenfassung und Bewertung der geplanten SGB II- Änderungen von   Bernd Eckhardt
=========================================================================
Der Kollege Bernd Eckhardt hat in seinem neuen SOZIALRECHT JUSTAMENT 1/20126 nochmals eine genauere Analyse und Bewertung der geplanten SGB II-Änderungen durchgeführt. Ich möchte auf dieses lesenswerte Dokument verweisen. Es gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Sozialrecht-justament-1-2016.pdf (http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Sozialrecht-justament-1-2016.pdf)

Zu den geplanten SGB  II-Änderungen noch Auszüge aus einer Stellungnahme mit mir: http://www.neues-deutschland.de/artikel/1001641.hartz-holt-auch-noch-das-letzte-raus.html (http://www.neues-deutschland.de/artikel/1001641.hartz-holt-auch-noch-das-letzte-raus.html)



Quelle: Thome-Newsletter vom 14.02.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 13:39:08 Sa. 20.Februar 2016
ZitatStatt weniger mehr Hartz IV Bürokratie?

Dass was als ,,Rechtsvereinfachungen im SGB II" daher kommt, hat es an vielen Stellen in sich. Statt Prozesse zu vereinfachen, werden stellenweise Verschärfung vorgenommen. Hartz IV Beziehende sind allein durch die neuen Sanktionsmöglichkeiten massivsten Armutsgefahren ausgesetzt. Während Erwerbslosengruppe derzeit Sturm gegen die Verschärfungen laufen, ist von der Politik und auch der Wissenschaft nur wenig zu vernehmen. Nun aber meldet sich Ute Fischer, Professorin für Politik- und Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund, zu Wort. Statt zu Vereinfachungen kommt es an zahlreichen Stellen zu mehr Bürokratie. Und das zu Lasten der Betroffenen.
weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/statt-weniger-mehr-hartz-iv-buerokratie.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/statt-weniger-mehr-hartz-iv-buerokratie.php)

ZitatProf. Dr. Ute Fischer: Gesetz zur Jobcenter-Reform ,,verfehlt gewünschte Wirkung"
http://www.fh-dortmund.de/de/news/2016/02/jobcenter-reform.php (http://www.fh-dortmund.de/de/news/2016/02/jobcenter-reform.php)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 17:06:58 Sa. 20.Februar 2016
ZitatBericht HartzIV Saarbruecken

Das neue Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz
* Segen oder Fluch für Langzeitarbeitslose?
http://kopfmahlen.blogspot.de/2016/02/bericht-hartziv-saarbruecken.html (http://kopfmahlen.blogspot.de/2016/02/bericht-hartziv-saarbruecken.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 02:08:04 Do. 25.Februar 2016
ZitatHerbert Masslau
Ersatzansprüche nach § 34 SGB II – ab 2016 Bestrafungsparagraph gegen Zwangsverrentete
(2. Januar 2016)

Es entspricht nicht der Vorgehensweise des Autors, einen Artikel über Gesetzesänderungen zu schreiben, welche noch nicht in Kraft getreten sind. Allerdings erscheint es dem Autor gerade im Hinblick auf die nachfolgende Abhandlung wichtig, den in 2016 von Zwangsverrentung Betroffenen Informationen an die Hand zu geben.

Es ist nicht klar, wann das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz genannte SGB II-Rechtsverschärfungsgesetz in Kraft tritt – aufgrund der Terminplanungen von Bundestag und Bundesrat ist damit nicht vor dem 1. April 2016 zu rechnen –, auch kennt der Autor nicht den Grund der Verschiebung des für den 1. Januar 2016 geplanten Inkrafttretens. Sollten sich allerdings noch Änderungen ergeben, wird der nachfolgende Artikel entsprechend aktualisiert. (Herbert Masslau, 2. Januar 2016)
weiterlesen:
http://www.herbertmasslau.de/ss-34-sgb-ii.html (http://www.herbertmasslau.de/ss-34-sgb-ii.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 22:59:54 Do. 03.März 2016
Gegenüberstellung Alt / Neu
https://altonabloggt.files.wordpress.com/2016/03/rechtsvereinfachungen-sgb-ii.pdf
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 16:59:35 Mo. 07.März 2016
ZitatVerschlimmerungen durch Hartz IV Vereinfachungen

Stellungnahme zur Kabinettsvorlage für ein sog. ,,Entbürokratisierungsgesetz", auch ,,Rechtsvereinfachungsgesetz" genannt
weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verschlimmerungen-durch-hartz-vereinfachungen.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verschlimmerungen-durch-hartz-vereinfachungen.php)

Zitat1. Rechtsverschärfungsgesetz: BMAS legt  Entwurf einer Neuregelung zur temporären BG im SGB II (TBG) vor
===================================================
Das BMAS hat den Entwurf einer Neuregelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II (TBG) vorgelegt und alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten um Stellungnahme bis zum 31.03. aufgefordert. Die Entwurfsfassung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-160229-Entwurf-TBG.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-160229-Entwurf-TBG.pdf)


2. Rechtsverschärfungsgesetz: konsolidierte Fassung der geplanten Rechtsänderungen
=====================================================================
Für alle, die mit den Gesetzestexten  fundiert arbeiten wollen, gibt es hier eine konsolidierte Fassung des Gesetzestext, in dem die Änderungen gut lesbar eingearbeitet sind.
Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-konsolidierte-Fassung-3.3.2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-konsolidierte-Fassung-3.3.2016.pdf)


3. Rechtsverschärfungsgesetz: Positionspapier von BA, Landkreis- und Städtetag
================================================================
Auch die oben gennannten melden Ihre Änderungswünsche an, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/160229_positionspapier_sgbii.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/160229_positionspapier_sgbii.pdf)
Die Forderung zur Änderung von Tacheles  gibt es hier, zunächst als Übersicht: http://tinyurl.com/hfze26d (http://tinyurl.com/hfze26d)  und als Papier:  http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf)
Quelle: Thome-Newsletter vom 06.03.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:58:07 So. 20.März 2016
2. Rechtsverschärfungsgesetz in erster Lesung im Bundesrat/Nachbesserungen gefordert
=========================================================
Das ,,Rechtsvereinfachungsgesetz"  war am 18.03. im Bundesrat, der hat einige Änderungen gefordert Norbert Hermann von Bochum Prekär hat dazu eine hervorragende Zusammenfassung geschrieben, die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Bochum-Prek-r-NH-zu-Bundesratforderungen-bei-Rechtsvereinfachung-19.3.2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Bochum-Prek-r-NH-zu-Bundesratforderungen-bei-Rechtsvereinfachung-19.3.2016.pdf) , die Bundesratsdokumente hier:  http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0001-0100/0066-16.html (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0001-0100/0066-16.html)
Zweite BAG W – Stellungnahme zu den geplanten SGB  II-Änderungen v. 14.03.: xxx
Deutscher Verein v. 17.03. dazu: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-35-15-rechtsvereinfachung.pdf (https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-35-15-rechtsvereinfachung.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 20.03.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 05:13:56 Sa. 02.April 2016
Neben dem was ihr so alles beschrieben habt, geht mir noch was anderes durch den Kopf bezgl. die Gewehre die da auf die ELO gerichtet werden.

Ich stelle einen Zusammenhang her zwischen der oder die KlageN vor dem BverFG in Sachen Sanktionen.
Mein Eindruck ist der das der Politik ganz schön der Arsch auf Grundeis geht. Vorbeugen, falls die Richter Sanktionen tatsächlich einstampfen sollten.

Denn der Passus wer Hilfebedürftigkeit herbei führt, aufrecht erhält uswusf. muss zurück zahlen. Wäre in dem Sinne keine Sanktion. Weil universell schwammig anwendbar; mindestens bis Gerichte wieder entscheiden. Könnte dann evtl. als Darlehen deklariert werden, 10% vom lfd. RS; und welches auch noch nach der Bezugszeit rück zu zahlen wäre.
# ziemlich holprig- ich weiß- aber ich hab so spät abends keine passende Worte mehr#

Aber nur ne Überlegung.




Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:54:38 Sa. 02.April 2016
Zitat von: shitux am 05:13:56 Sa. 02.April 2016
Ich stelle einen Zusammenhang her zwischen der oder die KlageN vor dem BverFG in Sachen Sanktionen.
Mein Eindruck ist der das der Politik ganz schön der Arsch auf Grundeis geht. Vorbeugen, falls die Richter Sanktionen tatsächlich einstampfen sollten.
Sieht man sich die bisherige Rechtssprechung des BVerfG an, dann können die gar nicht anders.
Aber zu dem Verfahren gibt's nen eigenen Thread.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28752.0 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28752.0)

ZitatDenn der Passus wer Hilfebedürftigkeit herbei führt, aufrecht erhält uswusf. muss zurück zahlen. Wäre in dem Sinne keine Sanktion.
Die erweiterten Regress-Möglichkeiten als Sanktionsersatz?
Halte ich keinesfalls für abwegig.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 20:40:47 Mi. 06.April 2016
3. Diverses zum Rechtsverschärfungsgesetz/,,9.SGB II-ÄndG"
=====================================
Hier jetzt diverse Stellungnahmen, so zB der VAMPV ,,Stellungnahme zur Neuregelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft"  unter
http://www.harald-thome.de/media/files/VAMV_Stellungnahme_TBG_BMAS_2016.pdf, (http://www.harald-thome.de/media/files/VAMV_Stellungnahme_TBG_BMAS_2016.pdf,)

BAG W zum ÄnderungsG:
http://www.harald-thome.de/media/files/2016-03-14-Stellungnahme-Rechtsvereinfachung.pdf, (http://www.harald-thome.de/media/files/2016-03-14-Stellungnahme-Rechtsvereinfachung.pdf,)

die NAK:
http://www.harald-thome.de/media/files/Stellungnahme-der-nak-zum-Regierungsentwurf-Rechtsvereinfachung-01.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Stellungnahme-der-nak-zum-Regierungsentwurf-Rechtsvereinfachung-01.pdf)

und der deutsche Juristinnenbund e.V. fordert (berechtigt) einen Umgangsmehrbedarf:
http://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3545/st16-06_Bedarfsgemeinschaft.pdf (http://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3545/st16-06_Bedarfsgemeinschaft.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 06.04.16 (der besseren Lesbarkeit halber von mir etwas nachformatiert)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 17:07:19 Sa. 09.April 2016
Und weiter geht's im Reigen, interessant ist diesmal vor allem der hintere Teil, ab Seite 68 bzw. ab Seite 116.
Zitat
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
[...]
Anlage 4
Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808041.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808041.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 18:01:17 Do. 14.April 2016
ZitatAntrag
der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Cornelia Möhring, Norbert Müller, Harald Petzold, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern – Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808076.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808076.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 23:07:19 Do. 14.April 2016
Ist ein paar Tage älter.

Zitat

Aus Alt wird Neu – Rechtsvereinfachungen SGB II
By altonabloggt on 3. März 2016

Am 3. Februar 2016 fand der Referentenentwurf der sog. ,,Rechtsvereinfachungen SGB II" im Kabinett einen vorläufigen Diskurs und Zustimmung. Bereits an diesem Tag habe ich mich dazu als Bürgerschaftsabgeordnete geäußert:

,,Dieser Beschluss zeigt, dass die Menschen im Arbeitslosengeld-II-Bezug weiter stigmatisiert, entrechtet und ausgegrenzt werden. Dass nun sogar gültige Bundessozialgerichtsurteile ausgehebelt werden, hat nichts mehr mit Demokratie zu tun", so Hannemann. Weiterhin ist die derzeitige Sanktionspraxis in den Jobcentern kein Diskussionsthema gewesen, so dass den Menschen weiterhin jegliche Existenz komplett entzogen werden kann. Zur Diskussion stand der letzte Entwurf vom Dezember 2015, der in allen Punkten umgesetzt wird. (...)

(...) Hannemann fordert eine tatsächliche Vereinfachung der derzeitigen Gesetzeslage, um den abstrusen Verwaltungsaufwand zu minimieren. ,,Eine weitere Kontrolle der Erwerbslosen durch die MitarbeiterInnen in den Jobcentern, baut eine weitere Überwachungsbehörde auf. Das führt weder zur bürokratischen Vereinfachung bei den Mitarbeitern, noch zu mehr Motivation bei den Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Wenn eine wirkliche Erleichterung gewollt ist, muss die Regierung zunächst die schikanöse Sanktionspraxis abschaffen.

...

Quelle: https://altonabloggt.com/2016/03/03/aus-alt-wird-neu-rechtsvereinfachungen-sgb-ii/ (https://altonabloggt.com/2016/03/03/aus-alt-wird-neu-rechtsvereinfachungen-sgb-ii/)

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 09:19:35 Fr. 15.April 2016
Für Kurzentrschlossene. Hab´s acuh gferade erst gelesen:

Phoenix TV; Bundestag Debatte Heute Freitag ab 10:20 Uhr über die sog. Rechtsvereinfachungen.

Phoenix ist natürlich schwierig, denn die haben schon so oft im Vorfeld Übertragungen über H4 angekündigt und sich dann doch rechtzeitig weg geduckt.

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:21:45 Fr. 15.April 2016
Du kannst die Debatten direkt im Bundestag- Livestream sehen:
http://www.bundestag.de/ (http://www.bundestag.de/)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 16:11:54 Fr. 15.April 2016
Danke Rudolf Rocker.

Ich hab´s mir so nebenbei angetan .Okidoki- eindeutig mein Fehler wenn ich mir das immer & immer wieder antuen tu.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 17:21:01 Fr. 15.April 2016
ZitatHintergrundpapier zur Rechtsverschärfung bei Hartz IV
http://www.katja-kipping.de/de/article/1065.hintergrundpapier-zur-rechtsversch (http://www.katja-kipping.de/de/article/1065.hintergrundpapier-zur-rechtsversch)ärfung-bei-hartz-iv.html
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 21:01:49 Fr. 15.April 2016
Ich habe keine Termine von A.nahles für den heutigen Tag gefunden. Umso beschämender das nicht sie das Gesetz eingebracht hat, sondern ihre Staatssekräterinn. Diese Rede dauerte auch nur 10 bis 15 Minuten.
Besonderer Fokus lag dabei auf der Entlastung mittels 12 Monate Bewilligung. Ungefähres Zitat: " Im besten Fall fällt jeder 2te Bescheid deshalb weg"

Das ist absoluter Quatsch und beweisst nur welch Unwissenheit vorherrscht.

Ich war im vergangenen Jahr " Nutznießer" dieser 12 Monate Bewilligung.
Während dieser 12 Monate lief mein Wasserabschlag & Heizungsabschlag bzw. deren Berechnungen/ Bescheide von den jeweiligen Versorgern aus.

Diese zur KDU gehörenden Abschläge wurden natürlich nicht mehr ab den auslaufenden Monaten gewährt. Schliesslich hatte ich ab da ja keine Nachweise die ich einreichen konnte.

Folge:
Ich habe umgehend Widerspruch zum damaligen Bewilligungsbescheid eingereicht. Daraufhin bekam ich Bescheid das mein Widerspruch berechtigt sei und ich die Jahresabrechnungen der Versorger vorlegen sollte wenn diese vorhanden seien.
Gesagt getan.
Folge daraufhin: Eine Eingangsbestätigung und ein paar Tage später ein Änderungsbescheid, mit kompletter Rechtserklärung und blablabla.

Fazit: Erhöhter Aufwand für beide Seiten; mehr Bescheide in meinem Ordner.
Allerdings, als die ganze Sache dann endlich geregelt war, war auch Ruhe im Karton. Wer Glück hat und die jährlichen Abrechnungen syncron mit dem Bewilligungszeitraum läuft- für diejenigen ist es anscheinend eine kleine Verbesserung.
Es darf in den 12 Monaten eben nur nix " passieren".

Wenn dies o.g. oft bis sehr oft vorkommt, wird sich massiv über die erweiterten und erhöhten Aufwand- besser Sinnlosigkeit- beschwert. Sollte es so kommen wie ich denke, werden zum " weiteren Bürokratieabbau" zwangsweise entsprechende Pauschalen eingeführt.
Und mit welchen verbrecherischen Mitteln die berechnet werden, wissen Betroffene nur allzu gut bei den jetzigen Pauschbeträgen.

Ich denke mal das meine o. geschilderten Erfahrungen für einige hier nicht´s Neues sein dürfte- und/ oder dies auch selber schon so erlebt haben.

Viel schlimmer und total unbegreiflich dabei:
Ich habe das einem Abgeordneten der spDoof persönlich in seinem Büro vorgelegt und erläutert. Ich sage euch: Es hat keinen Sinn. Die kapieren es einfach nicht. Und Heute in der Debatte im BT wurde dieser Eindruck noch einmal mehr bestätigt.

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:53:09 Di. 19.April 2016
1. BMAS/Nahles ignoriert Änderungsforderungen vom Bundesrat / SGB II-ÄndG
==================================================================
Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf zum SGB II-ÄndG für verbesserungsbedürftig. Dies geht aus seiner Stellungnahme vom 18.03.2016 hervor (BR-Drs. 66/16 (B)). So seien die Eingliederungsleistungen weiterzuentwickeln, die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzugleichen sowie die Leistungen und Finanzierung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe fortzuentwickeln und weitere generelle Rechtsvereinfachungen vorzunehmen. Forderungen Bundesrat: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0001-0100/0066-16.html (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0001-0100/0066-16.html)
BMAS/Nahles ignoriert  Änderungsforderungen fast komplett und legt  nun den  nachfolgenden Gesetzesentwurf vor, der gegenüber dem vorherigen so gut wie keine Änderung beinhalt. Der aktuelle Gesetzesentwurf v. 6.4.2016 ist hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808041.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808041.pdf)

Gegenantrag der Linken:  Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern – Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen, den gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808076.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808076.pdf)  und von den Grünen: Grundsicherung einfacher und gerechter gestalten – Jobcenter entlasten, den gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808077.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808077.pdf)

Dazu auch Vorschläge von Dr. Dorothea Wolff zu  KdU-Angemessenheitsermittlung, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Dorothea-Wolff,-Forderungen-zu-9.--ndG.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Dorothea-Wolff,-Forderungen-zu-9.--ndG.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 18.04.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 15:17:25 Mo. 25.April 2016
1. Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG
===============================
Der Arbeitskreis ,,Frauen in Not" NRW hat ein Forderungspapier zu sinnvollen und notwendigen Änderungen bei m 9. SGB II –ÄndG entwickelt. Es ist mir eine Freude, das Papier hier zu veröffentlichen, es gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/AK-FiN_Abschlusserkl-rung_SGB-II-Reform-3-2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/AK-FiN_Abschlusserkl-rung_SGB-II-Reform-3-2016.pdf)

Ein besonderes Anliegen ist mir die Forderung zu § § 27 Abs. 4 SGB II, nach der in der Härtefallregel  für Auszubildende das Wort ,,besondere" Härtefälle zu streichen ist.
Diese Forderung möchte ich hier insbesondere unterstützen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes  soll Hartz IV dazu dienen dauerhaft die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren. Durch diese unnötige und wiedersinnig harte gesetzgeberische Vorgabe, wird das Ganze zu einer Farce, denn damit werden fast alle Fälle, in denen eine Förderung angezeigt wäre, wieder aus dem Anspruch rausgekickt. Es wäre mehr als sinnvoll, wenn hier endlich nachgebessert würde und das Wort "besondere" in § 27 Abs. 4 SGB II gestrichen werden würde. Und es wäre schön, wenn dies verschiedene Organisationen auch fordern würden.



Quelle: Thome-Newsletter vom 25.04.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 02:22:49 Mi. 27.April 2016
ZitatAlleinerziehende werden zur Kasse gebeten

Hartz IV als Nackenschlag: Getrennt lebenden Müttern soll für die Vater-Tage ihrer Kinder Geld abgezogen werden. Das sehen die Reformpläne aus dem Haus von SPD-Bundessozialministerin Andreas Nahles vor. Die Idee ist absurd und lebensfern. Ein Kommentar. von Ariane Bemmer

So kann man natürlich denken: Dass ein Trennungskind, wenn es übers Wochenende beim Vater ist, bei der Mutter zwei Tage lang keine Kosten verursacht, man ihr also – sofern sie und Kind Sozialleistungen bekommen – guten Gewissens davon etwas abziehen könnte.

Aber würde nicht jeder vernünftige Mensch so einen Gedanken bald wieder verwerfen? Weil ihm die Rechnerei und die Beträge, um die es sich drehen wird – 15 Cent fürs nicht gekaufte Sonntagsbrötchen, Heizung lief an dem Tag im Kinderzimmer nicht, und geduscht hat auch nur einer – zu kläglich vorkommen würden?

Und doch fand diese Idee Eingang in die geplante Hartz-IV-Reform, die genau benannt ,,Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung" heißt und Mitte April erstmals im Bundestag beraten wurde.

[...]

Federführendes Bundesministerium ist das fürs Soziale, geführt von der SPD-Frau Andrea Nahles, einer getrennt lebenden Kleinkindmutter noch dazu. Wie weit ihr Haus von der Hartz-IV-Welt entfernt ist, zeigt auch dieser Reformplan.
http://www.tagesspiegel.de/politik/hartz-iv-reform-alleinerziehende-werden-zur-kasse-gebeten/13494242.html (http://www.tagesspiegel.de/politik/hartz-iv-reform-alleinerziehende-werden-zur-kasse-gebeten/13494242.html)

Ich empfehle auch die Kommentare zu lesen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 09:01:14 Do. 28.April 2016
Jepp- laufen echt viele rum die aber sowas von 0 Ahnung v. Hartz IV haben.

Und in dem JC-Größenwahn wird diese Passage ganz bestimmt zur Spionage ausgebaut. Ala:
Warum geben Sie ihr Kind nicht bei dem ehemaligen Partner*in ab? Da müssen wir doch mal nach haken ...
Und dann geht die große Rechtfertigungsarie los.

Was eigentlich wenn Kinder bei Bekannten, Kita- & Schulfreunde  übernachten? Klassenfahrten?
Wir kennen doch die Schreibtischtäter, wenn die irgendwas wittern, dann wird aber gearbeitet.


Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 20:03:25 So. 01.Mai 2016
1. Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG
====================================
Es gibt weitere Stellungnahmen zum 9. SGB II-ÄndG, so hat nunmehr das Deutschen Studentenwerk mit Datum vom 15.04.2016 dazu eine Stellungnahme dazu abgegeben, in dem es notwendige und sinnvolle Änderungen anmahnt, die Stellungnahme dazu gibt es hier: http://www.studentenwerke.de/de/content/gesetzentwurf-der-bundesregierung-entwurf (http://www.studentenwerke.de/de/content/gesetzentwurf-der-bundesregierung-entwurf)    Auch gibt es eine Stellungnahme vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zum  § 16h SGB II-E und die dortigen Regeln für schwer zu erreichende junge Menschen mit Förderbedarf, die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/KV_Stellungnahme_pp_16h_SGB_II.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/KV_Stellungnahme_pp_16h_SGB_II.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 01.05.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: schwarzrot am 10:27:38 Sa. 14.Mai 2016
Zitat
Jobcenter: Hartz-IV-Beziehern droht schnellere Zwangsverrentung

Langzeitarbeitslose können vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden, auch wenn dann ihre Bezüge schrumpfen. Nun sollen die Behörden einen größeren Spielraum bekommen, um Druck auszuüben.


...
Trotz großer Kritik an der sogenannten vorzeitigen Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen will die Koalition demnach den Jobcentern mehr Möglichkeiten einräumen, Hartz-IV-Empfänger in den Ruhestand zu schicken. So sollen die Behörden künftig Leistungen streichen können, wenn Betroffene nicht die nötigen Unterlagen zum vorzeitigen Wechsel in die Rente vorlegen.

Seit Längerem fordern Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition, die Praxis der "Zwangsverrentung" aufzugeben. Schätzungen zufolge werden jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen - obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Kommen die Menschen der Aufforderung nicht nach, können Jobcenter die Anträge dafür stellen.

Nötige Unterlagen würden die Betroffenen aber oft nicht vorlegen, heißt es in der Begründung des neuen Vorstoßes. Nach bisheriger Rechtslage seien die Möglichkeiten zur Einwirkung auf die Betroffenen damit erschöpft. Deshalb sollen die Jobcenter in solchen Fällen künftig Leistungen versagen, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-hartz-iv-beziehern-droht-schnellere-zwangsverrentung-a-1092377.html (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-hartz-iv-beziehern-droht-schnellere-zwangsverrentung-a-1092377.html)

Das rezept 'der Linken' dazu: ' ihr Rentenexperte'
ZitatBirkwald forderte Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) auf, die Zwangsverrentung abzuschaffen. Stattdessen solle sie ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit im Alter vorlegen.
Oh, nee, bloss nicht!
'Sonderprogramme' zur 'bekämpfung von arbeitslosigkeit' hatten wir schon genügend!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:54:37 Sa. 14.Mai 2016
Noch ein Häkelkurs für 50+? (https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.smilies.4-user.de%2Finclude%2FDenken%2Fsmilie_denk_22.gif&hash=ece1d0cbe0947e6cf1294873020f00e7c6a7c426)
Mit der Linkspartei ist auch nichts mehr los!

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 15:12:31 Sa. 14.Mai 2016
Zitat...ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit im Alter...

Haha, was hat denn da jemand für ein falsches Kraut geraucht ?

Zu Anfang von H4 wurden alle möglichen Masnahmephantasien geboren und ausprobiert.

Gerade die älteren unter uns dürfen dann künftig wieder Erfahrungen sammeln wie :
3 Jahre durchgehender EEJ,  "Zusätzlichkeit = Scheißegal", Einkommen ade..

Größtenteils wurden solche Umsetzungen von Teilnehmern kritisiert und fanden nach
und nach erst durch öffentliche Kritik ihr Ende.

Was ein linker Lümmel  ::)

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 15:29:11 Sa. 14.Mai 2016
Zitat
Nötige Unterlagen würden die Betroffenen aber oft nicht vorlegen, heißt es in der Begründung des neuen Vorstoßes. Nach bisheriger Rechtslage seien die Möglichkeiten zur Einwirkung auf die Betroffenen damit erschöpft. Deshalb sollen die Jobcenter in solchen Fällen künftig Leistungen versagen, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.

Ich versteh diese Passage nicht. Bisher waren die Möglichkeiten dann erschöpft. Vllt. weil Gerichte geurteilt haben, dass Betroffene nicht mithelfen müssen oder gar können müssen weil ausserhalb der Mitwirkungspflicht?

Aber es spielen bei diesem üblem Spiel einfach zu viele mit. Nicht nur die Rentenversicherer, Politik sowieso, auch hier wird wieder die Systemjustiz mit machen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 15:40:42 Sa. 14.Mai 2016
Allein das Wort "Ruhestand" zu verwenden, nach erzwungener Fruehverrentung mangels Arbeitsplätzen, ist eine FRECHHEIT.

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 18:37:55 Sa. 14.Mai 2016
Zitat von: schwarzrot am 10:27:38 Sa. 14.Mai 2016
Trotz großer Kritik an der sogenannten vorzeitigen Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen will die Koalition demnach den Jobcentern mehr Möglichkeiten einräumen, Hartz-IV-Empfänger in den Ruhestand zu schicken.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zahlt der Bund, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII zahlen die Kommunen.
Der Bund will sparen, die Kommunen werden weiter belastet - und spielen dabei auch noch selbst mit.  kotz
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 19:00:47 Sa. 14.Mai 2016
Dagobert:
Zitat
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zahlt der Bund, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII zahlen die Kommunen
Der Bund will sparen, die Kommunen werden weiter belastet - und spielen dabei auch noch selbst mit.
Die Kommunen sind damit in die Lage versetzt ihre eigenen weiteren Inquisitions-Instrumente zu erlassen. Betroffene könnten dann auch erst BSG-Urteile zu Hilfe nehmen. Und wie mit diesen Urteilen umgegangen wird .....

So oder so, nicht nur H-IVler- bei weitem nicht!!- werden in Sachen Rente seit Jahren in die Enge getrieben. Aber entgegne mal aktuellen Rentnern: " Was wollt ihr? Ihr habt denen doch geglaubt und gewählt!"
Am schlimmsten bin  aber ich selbst." Keine Gewalt" rufend, während ich zunehmend von (sozialer) Gewalt umzingelt und eingeengt werde.

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: counselor am 19:08:12 Sa. 14.Mai 2016
Durch das Abdrängen Arbeitsloser in die Rente soll wohl zur BT-Wahl 2017 nochmal kräftig die Statistik geschönt werden.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 01:18:24 Mi. 18.Mai 2016
Zitat16.05.2016
Weitere Rechtsverschärfung mit der Rechtsvereinfachung bei Hartz IV
http://www.katja-kipping.de/de/article/1079.weitere-rechtsverschärfung-mit-der-rechtsvereinfachung.html (http://www.katja-kipping.de/de/article/1079.weitere-rechtsversch%C3%A4rfung-mit-der-rechtsvereinfachung.html)
http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/288.7/7/6f19ac.pdf (http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/288.7/7/6f19ac.pdf)
http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/289.5/0/a689ad.pdf (http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/289.5/0/a689ad.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Sunlight am 01:39:46 Mi. 18.Mai 2016
Für diese wahnwitzigen Ideen unserer Regierung gibt es von mir einen

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fimg.webme.com%2Fpic%2Fm%2Fmoritzsisten%2Fdaumenrunter.png&hash=674a860a59eaf0849e7fd8e91abb0ad5e00a7311)

So eine unsoziale Politik, Menschen zwangsweise in die Armut treiben!   ::)
Unglaublich, dreist und eine Frechheit! Genauso, wie die Forderung der
Arbeitgeberverbände heute, die Rente auf 43% abzusenken und die private
Vorsorge zu fördern. An manchen Tagen kann man nur noch  kotz


Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 09:30:22 Mi. 18.Mai 2016
Zitat von: Sunlight am 01:39:46 Mi. 18.Mai 2016
Für diese wahnwitzigen Ideen unserer Regierung gibt es von mir einen

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fimg.webme.com%2Fpic%2Fm%2Fmoritzsisten%2Fdaumenrunter.png&hash=674a860a59eaf0849e7fd8e91abb0ad5e00a7311)

So eine unsoziale Politik, Menschen zwangsweise in die Armut treiben!   ::)
Unglaublich, dreist und eine Frechheit! Genauso, wie die Forderung der
Arbeitgeberverbände heute, die Rente auf 43% abzusenken und die private
Vorsorge zu fördern. An manchen Tagen kann man nur noch  kotz


Wer hat sie "gewählt"?

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: CubanNecktie am 09:42:16 Mi. 18.Mai 2016
Ich verlinke ungern auf Focus, aber dieser Artikel ist empfehlenswert und die Idee der Nahles, dass man Widerspruchsmöglichkeiten (so gut wie) abschaffen möchte ist eine weitere große Sauerei:

http://www.focus.de/finanzen/recht/hartz-iv-reform-in-der-kritik-wie-andrea-nahles-arbeitslose-um-ihre-rechte-bringt_id_5539841.html (http://www.focus.de/finanzen/recht/hartz-iv-reform-in-der-kritik-wie-andrea-nahles-arbeitslose-um-ihre-rechte-bringt_id_5539841.html)


ich hoffe, diese Partei stürzt weiter in den Umfragen ab  kotz
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 09:56:08 Mi. 18.Mai 2016
Herzlichen Dank.

Wann musste Gasparscha Nahles je arbeiten?

MfG

BG
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 10:04:22 Mi. 18.Mai 2016
Wann beginnt eigentlich Deutschland seine Schulden zurückzuzahlen?

Siehe Bundeshaushalt, Posten zwei "Zinsen und Tilgung". Nahles ist zu teuer.

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 10:25:59 Mi. 18.Mai 2016
Zitat von: CubanNecktie am 09:42:16 Mi. 18.Mai 2016
ich hoffe, diese Partei stürzt weiter in den Umfragen ab  kotz

Aber sicher doch. Meine kassandrische Prognose vor einigen Jahren, dass sich die SPD mit Merkel selbst kaputtmacht wird eintreffen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Sunlight am 11:38:02 Mi. 18.Mai 2016
Zitat von: BGS am 09:30:22 Mi. 18.Mai 2016


Wer hat sie "gewählt"?

MfG

BGS

Ich bestimmt nicht, denn für mich ist weder die CDU, noch die SPD aufgrund der Agenda 2010 wählbar.
Die Entscheidung war schwierig, aber habe mich dann für links rum entscheiden. In der Hoffung, dass
das eine starke Opposition gibt. Die dann Einiges verhindert. Hat sich leider nicht erfüllt.
So eine unsoziale Politik wollte ich nicht haben.  kotz
Wenn die nächsten Wahlen sind sollte alles, was zwei Beine hat, wählen gehen diesmal. Denn die AfD
darf auf keinen Fall in den Bundestag.

Die SPD ist fertig, braucht vielleicht den gleichen Denkzettel, wie die FDP. Vielleicht besinnt die sich
dann wieder auf das Soziale in ihrem Namen.

Zitat von: CubanNecktie am 09:42:16 Mi. 18.Mai 2016
Ich verlinke ungern auf Focus, aber dieser Artikel ist empfehlenswert und die Idee der Nahles, dass man Widerspruchsmöglichkeiten (so gut wie) abschaffen möchte ist eine weitere große Sauerei:

http://www.focus.de/finanzen/recht/hartz-iv-reform-in-der-kritik-wie-andrea-nahles-arbeitslose-um-ihre-rechte-bringt_id_5539841.html (http://www.focus.de/finanzen/recht/hartz-iv-reform-in-der-kritik-wie-andrea-nahles-arbeitslose-um-ihre-rechte-bringt_id_5539841.html)


ich hoffe, diese Partei stürzt weiter in den Umfragen ab  kotz

,,Das Gesetz ist ein Skandal!" Mehr gibt es dazu nicht zu sagen und die Regierung eine Zumutung für jeden Bürger.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 19:39:13 Mi. 18.Mai 2016
Aus: Ausgabe vom 19.05.2016, Seite 5 / Inland

Weitere Druckmittel
Zwangsrente mit Abschlägen, Dauer-Ein-Euro-Jobs: Arbeitsministerium schlägt noch schärfere Hartz-IV-Repressionen vor
Von Susan Bonath


Angesichts der Wahlschlappe verlangte SPD-Chef Sigmar Gabriel von seiner Partei kürzlich den Kampf für mehr Gerechtigkeit. Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) steht unterdessen für das Gegenteil: Es übermittelte den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD am 6. Mai eine »Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag« zur geplanten Hartz-IV-Reform alias »Rechtsvereinfachungen« (liegt jW vor). Anstatt vom Bundesrat im März beanstandete Repressionen aufzuheben, will das BMAS diese demnach schlicht »rechtssicher« formulieren. Betroffen sind vor allem Alleinerziehende, Ältere und Langzeiterwerbslose.

Scharfe Repressionen will das BMAS für ältere Hartz-IV-Bezieher verankern. Sollten diese sich nicht freiwillig zu ihrem 63. Geburtstag mit lebenslangen Abzügen in Rente schicken lassen, sollen ihnen Jobcenter als Druckmittel die Leistungen streichen dürfen. Die SPD-Abgeordnete Katja Mast dementierte diese Auslegung am Mittwoch allerdings gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Laut Mast werde im Gegenteil das geplante Gesetz zu flexibleren Übergängen in die Rente dazu beitragen, dass Betroffene bei »drohender Altersarmut« nicht mehr vorzeitig verrentet würden.

Langzeiterwerbslosen sollen Jobcenter nach BMAS-Willen künftig unbegrenzt Ein-Euro-Jobs zuweisen können. Bisher war dies innerhalb von fünf Jahren für längstens 24 Monate möglich. Mit diesen »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« bleiben Betroffene im Leistungsbezug, erhalten pro geleisteter Arbeitsstunde einen Euro obendrauf, außer, wenn sie krank oder beurlaubt sind. Ein-Euro-Jobs unterliegen nicht dem Arbeitsrecht. Bisher werden Verpflichtete häufig zu kommunalen Hilfsarbeiten, etwa bei der Grünanlagenpflege, in Schulen, Pflegeheimen, Sportvereinen oder Jugendklubs herangezogen. Bei Ablehnung dieser Jobs drohen ihnen Kürzungen der Bezüge bis hin zu 100 Prozent.

»Sparen« will das BMAS bei Alleinerziehenden. Für die Zeit, die ihre Kinder beim umgangsberechtigten Elternteil verbringen, soll ihnen Geld abgezogen werden. Je nach Alter des Nachwuchses sind das pro Tag und Kind zwischen 7,90 und 10,20 Euro. Bisher konnte auch ein Besuchsvater im Hartz-IV-Bezug zusätzliches Kindertagegeld beantragen. Das soll ebenfalls wegfallen. Beziehen beide Eltern Hartz IV, will das BMAS den Regelsatz splitten. Für Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren gibt es derzeit 237, für Sechs- bis 13jährige 270 und für 14- bis 17jährige 306 Euro monatlich. Kindergeld und Unterhalt werden angerechnet.

Das Ministerium will auch Sonderregeln verschärfen. »Wasserdicht« formuliert werden soll, dass fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide statt vier, wie sonst im Sozialrecht üblich, nur ein Jahr rückwirkend angreifbar sind. Der Gesetzentwurf geht noch weiter: Amtliche Rechtsverstöße sollen erst nach anderslautenden höchstrichterlichen Urteilen anerkannt und aufgehoben werden. In »Report Mainz« nannte Sozialexperte Stefan Sell dies am Dienstag abend eine »unglaubliche Schweinerei«. »Man nimmt Hartz-IV-Empfängern durch eine falsche Entscheidung etwas weg, was ihnen zusteht, wohlgemerkt zur Deckung des Existenzminimums.«

Umgekehrt gilt die verkürzte Frist nicht. Stellen Jobcenter bei ihren Klienten eine »Pflichtverletzung« fest, können sie bis zu vier Jahre rückwirkend dafür sanktionieren. Diese Frist soll auch für eine neue Schikane gelten, die das BMAS in der »Formulierungshilfe« ausführt: Jobcenter sollen auch Geld zurückfordern dürfen, wenn »jemand grob fahrlässig die Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten hat«. Behörden könnten dann etwa einem Klienten unterstellen, beim Vorstellungsgespräch nicht ausreichend mitgewirkt zu haben. Dann dürften sie ihm wegen des entgangenen Lohns vier Jahre lang die Grundsicherung kürzen oder streichen. Bereits gewährte Leistungen, auch Gutscheine und Sozialbeiträge, seien in Geld zurückzuzahlen, heißt es.

Am 30. Mai will der Bundestag erneut Experten zur Hartz-IV-Reform hören. Sozialverbände, der Deutsche Juristinnenbund, Gewerkschaften und die Opposition kritisieren inzwischen die geplanten Repressionen, darunter auch die verschärften Sanktionsregeln gegen Jugendliche. Die Reform soll im August in Kraft treten. Für den 9. Juni ist die zweite Lesung im Plenum geplant, am 8. Juli muss der Bundesrat zustimmen.

Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/05-19/019.php (https://www.jungewelt.de/2016/05-19/019.php)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: counselor am 19:53:54 Mi. 18.Mai 2016
Zitat von: CubanNecktie am 09:42:16 Mi. 18.Mai 2016
ich hoffe, diese Partei stürzt weiter in den Umfragen ab  kotz
Hoffentlich unter die 5%-Hürde. Das wünsche ich der SPD schon seit 2004 ...
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 20:15:07 Mi. 18.Mai 2016
Die Mehrheit der Lohnabhängigen wählt ja weiter die Hartz-und Kriegsparteien oder gleich ganz grenzdebil die AfD....das ist doch nur mit dem Stockholm Syndrom erklärbar.... >:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 08:08:48 Do. 19.Mai 2016
REPORT MAINZ Wie Andrea Nahles Arbeitslose um ihre Rechte bringen will

https://www.youtube.com/watch?v=3tIXRR_FvmM&feature=youtu.be (https://www.youtube.com/watch?v=3tIXRR_FvmM&feature=youtu.be)

A.Nahles ist für n Arsch.... >:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 11:48:04 Do. 19.Mai 2016
Die Gesammtheit dieser H4-Veschärfungen werden wohl darauf zielen,
das jeder ALG-II-Empfänger künftig regelmäßig 30% weniger ALG-II
bekommt..
Sprich egal was der Erwerbslose macht. Das Schlachtfeld der Jobcentren
wird derartig erweitert, das Erwerbslose sich kaum noch gegen Unrecht
und Willkür des JC durchkämpfen können..

Was ein Dreckspack, die so eine Aufwiegelung gegen Erwerbslose ausköcheln.

Nahles und Co. währen mit dem Satz glaubwürdiger..

"Wir brauchen nicht so viele Arbeitslose und aus dem Grund gehen wir jetzt mehr
auf sie los, damit mehr davon zur Entscheidung kommen, sich selbst ab zu schaffen.."

Unterschwellig werden Betroffene in den Selbstmord getrieben  >:(

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 15:31:22 Do. 19.Mai 2016
Obwohl schon 2015 das ALGII nicht gereicht hat und seitens des JC mit falscher Anrechnung von ALGI, nicht bezahltem Krankengeld durch Zuständigkeitsrangeleien zwischen Bundesagentur, Krankenkasse und Jobcenter, den üblichen Terminbenachteiligungen...haben wir jetzt eine
Rückzahlungsaufforderung per Einschreiben bekommen. Jedes Bedarfsgemeinschaftsmitglied einzeln, etwa jeweils 20 Seiten.

Ich zitiere mal meine Antwortmail:

"Sehr geehrte Frau XXXX,

soeben erreichten uns ihre ebenso umfangreichen, wie irreführenden Schreiben in kostenintensiver, doppelter Ausführung.
Wenn es nicht so ernst wäre, ist es einfach lächerlich, und vom Gesetz her infam und niederträchtig, vollkommen unzureichenden Sozialleistungen noch eine Rückforderung folgen zu lassen.

Aufgrund der amtlichen Macherei zwischen Krankenkasse, ALGI und ALGII bei meiner Frau sind wir in derartige eklatanten finanzielle Schwierigkeiten geraten, die ein rechtzeitiges Zahlen der Miete, Strom und Kfz-Kosten, geschweige den normalste Haushaltreparaturen unmöglich machten. - Allein meinen Aktivitäten ist es zu verdanken, dass ich nun wieder einen Arbeitsplatz habe. Den Kapriolen bestimmter CDU-Chefs, die fragwürdigen Gesellschaftsmodellen vom Untertanentum und Billigstbezahlung (staatliche Lohnsubvention durch HartzIV) nachhängen, ist es zu verdanken, dass meine Frau seit Mitte 2015 wieder arbeitslos ist.

Im Jahre 1994 hat sich Fleischgroßhändler Herr F. Rätzel zusammen mit Rechtspfleger Niermann an der Zwangsverwertung meiner Immobilien auf fragwürdige Weise bereichert. Ich zahle bis heute als finanziell Geächteter die Zeche. Auch dahingehend, daß wir auf ALGII angewiesen waren. Hausgemacht angewiesen waren.

Nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich alles demokratisch Mögliche tun werde, dieses soziale Unrechtsregime HartzIV zu entlarven und zu bekämpfen. Es gibt in der deutschen Vergangenheit leider immer wieder Beispiele staatlich gesteuerter Ungerechtigkeit. Leider gibt es zuviele dumpfbackene Bürger, die dies über die Wahl einer sogenannten AfD versuchen zu ändern.

Unabhängig von diesem temporären, abgekürzten Wutausbruch meinerseits, der natürlich nicht persönlich sondern systemisch gemeint ist, werte Frau XXXX, möchte ich Sie bitten, mir in unverklausulierten kurzen Aufstellungen mitzuteilen, welche Forderungen ihr Amt noch gegen uns hat und wie nach Übermittlung der letzten Verdienstbescheinigungen von mir und den ALGI-Unterlagen meiner Frau der aktuelle Stand ist.

Da wir, wie oben geschildert, immer noch mit den Folgen der völlig unzureichenden Zahlungen 2015 zu kämpfen haben, ist eine zeitnahe Begleichung von vermeintlichen Rückzahlungen derzeit nicht möglich.

Heißer Tipp  an Frau Nahles: Es gibt bspw. in der Milliardärin Susanne Klatten (Quandt-Erbin/BMW) ca. 18 Milliarden € von denen der Staat mindesten 14 konfiszieren könnte ohne den Lebensstil dieser Frau zu beeinträchtigen. Ich werde mit diesem, neuerlichen Unrechtsstaat auf deutschem Boden keinen Frieden mehr machen.

Mit freundlichen Grüßen

Strombolli"
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 08:43:24 Fr. 20.Mai 2016
Hatte ich dieser Tage schon mal aus einer anderen Quelle gepostet:
Zitat1. Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II- ÄndG: Weitere Verschärfungen geplant -
"Formulierungshilfe" für die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen
==================================================================
Das BMAS/Nahles-Ministerium erarbeitet eine ,,Formulierungshilfe" für die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen zur weiteren Verschärfung des SGB II. Sehr zweifelhaft ist, dass ein Ministerium für Bundestagsfraktionen Anträge für Gesetzesänderungen  schreibt und begründet.

Kernpunkte sind: Verkürzung der Möglichkeit einen Überprüfungsantrages auf rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte zu auf vier Jahre, bisher gab es hier keine Frist (Ausweitung des Hartz IV + SGB XII – Sonderrechts); Entziehung von SGB II-Leistungen bis vorrangige Sozialleistungen beantragt werden (Ausweitung der Sanktionen);  Ausweitung von 1-EURO-Jobs für Langzeitarbeitslose (Anstatt reguläre, versicherungspflichtige Arbeit zu schaffen); Regelungen zur temporären BG (anstatt endlich die Streichung des RB im Herkunftshaushalt aufzugeben) sowie diverse  andere Änderungen. Die Frist zur Rücknahme von rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakten soll auch im SGB XII auf vier Jahre verkürzt werden.
Die dahingehenden Unterlagen, hier das ,,Anschreiben" des BMAS: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Anschreiben-zu-9.-SGB-II--ndG-6.5.2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Anschreiben-zu-9.-SGB-II--ndG-6.5.2016.pdf)
und die ,,Formulierungshilfe": http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Formulierungshilfe-f-r-Fraktionen-2.5.2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Formulierungshilfe-f-r-Fraktionen-2.5.2016.pdf)
Quelle: Thome-Newsletter vom 20.05.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 22:49:45 Fr. 20.Mai 2016
ZitatSPD heuchelt Gerechtigkeit und schröpft Hartz IV Empfänger

Ungerechtigkeiten bei den schwächsten unserer Gesellschaft

Haben Hartz-IV-Empfänger einen falschen Bescheid bekommen, können sie bislang auch dann rückwirkende Leistungen bekommen, wenn die eigentliche Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Diese Möglichkeit wird nach Einschätzung von erfahrenen Anwälten für Sozialrecht für viele Betroffene wegfallen.
[...]
Diese Verschlechterungen seien bislang wenig beachtet, weil sie nur schwer zu verstehen seien, sagte der Arbeitsmarktexperte Professor Stefan Sell: ,,Eine ganz kompliziert daherkommende Regelung in dem Gesetzentwurf führt zu einer rechtstaatlich unglaublichen Schweinerei. Man nimmt den Hartz-IV-Empfängern durch eine falsche Entscheidung etwas weg, was ihnen zusteht, wohlgemerkt an Regelleistungen zur Deckung des Existenzminimums. Und dann, wenn es herauskommt, dass das eine falsche Entscheidung war, dann gibt man dieses geraubte Diebesgut nicht zurück."
http://02elf.net/headlines/politics-headlines/spd-heuchelt-gerechtigkeit-und-schroepft-hartz-iv-empfaenger-963776 (http://02elf.net/headlines/politics-headlines/spd-heuchelt-gerechtigkeit-und-schroepft-hartz-iv-empfaenger-963776)

ZitatErwin Denzler

Die Alternativen werden das Jobcenter nicht entlasten, im Gegenteil
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2129717 (http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2129717)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:04:26 So. 22.Mai 2016
ZitatErhebliche Verschlechterung für Hartz IV-Bezieher

Noch mehr Unrecht bei Hartz IV

18.05.2016

Die geplante Hartz IV-Reform wird für viele Betroffene eine erhebliche Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen bedeuten. Immer mehr Details weisen auf massive Veränderungen hin, die den Boden der Reichsstaatlichkeit verlassen. Und abermals ist ein SPD geführtes Ministerium dafür verantwortlich. Die ARD-Sendung ,,Report Mainz" deckte zahlreiche geplante Schweinereien auf.
vollständiger Artikel (inkl. dem Report-Mainz-Video):
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/erhebliche-verschlechterung-fuer-hartz-iv-bezieher.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/erhebliche-verschlechterung-fuer-hartz-iv-bezieher.php)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 19:09:35 So. 22.Mai 2016
Die Gier des Kapitals, die Niedertracht der Politik mit Niedriglohn und überzogenen Kosten (Strom, Kommunikation, Arznei, Autos, Kredite an Normalbürger usw.) wird sich fürchterlich rächen. Sie tut es ja schon. Nur verschließen alle Meinungsmacher davor die Augen. Eine Erhöhung der REALBEZÜGE der 70% wenig Verdienenden, Rentner oder HartzIV-Bezieher... würde überaus komplex positive Auswirkungen auf die Binnenwirtschaft haben.

Wenn man es mit nachhaltig am Fortkommen einfacher Bürger interessierter Machthaber zu tun hätte und nicht mit selbstverliebten, eigene Klientel bedienender Ignoranten und Versuchsmenschen!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 03:47:49 Di. 24.Mai 2016
Mir fällt spontan noch etwas dazu ein:
ZitatSo kann man natürlich denken: Dass ein Trennungskind, wenn es übers Wochenende beim Vater ist, bei der Mutter zwei Tage lang keine Kosten verursacht, man ihr also – sofern sie und Kind Sozialleistungen bekommen – guten Gewissens davon etwas abziehen könnte.
10,20€ sollen es pro Tag sein die abgezogen werden sollen.
Bei 30 x 10,20= 306€  Das ist der Satz den 14 bis 18 Jährige bekommen.

Jüngere Kinder bekommen jedoch nur 237 bzw. 270. Tagessatz 7,90 bzw. 9€

Werden diesen Gruppen auch 10,20/ Tag abgezogen geht die Differenz- 2,30; 1,20- zu Lasten der Miete und/ oder KDU.
# Pro Tag!! wohlgemerkt# Wenn jedoch zu Lasten Miete/ KDU dann muss lt. einem Gerichtsurteil dies auf die anderen verbliebenen Mitglieder umgelegt werden.
Allein- das könnte recht " lustig" werden.

Oder man hält diesen Kindern Geld entvor für nicht einen Tag sondern für ~ 1,3 Tage; 1,2 Tage. Und das kann sich u. U. ganz schön läppern.
Auch das könnte vllt. recht interessant werden, wenn jmd sich traut damit vor Gericht zu ziehen.

Ich hoffe hier ist jmd der/ die verstehen was ich ungefähr meine.



Ich bin zwar nicht involviert in diese Regelung. Aber wenn Betroffene das nicht schaffen, diese Regelung grundsätzlich zu Fall zu bringen- ja dann weiß ich auch nicht mehr.
Ich glaube dann können wir auch aufgeben.


Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 04:00:29 Di. 24.Mai 2016
ZitatSo kann man natürlich denken: Dass ein Trennungskind, wenn es übers Wochenende beim Vater ist, bei der Mutter zwei Tage lang keine Kosten verursacht, man ihr also – sofern sie und Kind Sozialleistungen bekommen – guten Gewissens davon etwas abziehen könnte.
Wenn die Abzüge nur für Essen unf Trinken wären, könnte ich es ja inhaltlich zumindest noch nachvollziehen (mal abegsehen vom Verwaltungsaufwand).
Tatsache ist aber, dass der hauptsächlich erziehende Elternteil nur am Essen spart, aber den kompletten Bedarf (einschl. z.B. Kleidung !) abgezogen bekommt. Das führt zu einer massiven und auch chronischen Bedarfsunterdeckung und ist somit eindeutig verfassungswidrig.
Wenn man bedenkt, dass A. N. selbst alleinerziehende Mutter ist, gehört sie für diese Aktion *zensiert*.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Onkel Tom am 15:09:08 Di. 24.Mai 2016
Mir tut der Nachwuchs jetzt schon leid, das sie indirekt für den Sparwahn der Regierung ihr
natüerliches Interesse an beiden Elternteilen opfern sollen.

Dies ist nicht nur Familienfeindlich.. Weiter bekommen getrennt lebende Eltern sich über diesen
künftigen SGB-Terror noch mehr in die Wolle..

Dieser Mumpitz wird leider erst mal solange seine üble Wirkung behalten, bis das BVerG
diesem Teil die Handlungsweisen untersagt.

Boah, ich kann darauf nur noch  kotz
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 19:21:42 Fr. 27.Mai 2016
Massenhaft Lesestoff:
Zitat1. Rechtsverschärfungsgesetz/9. SGB II-ÄndG/Stellungnahmen zur Anhörung
==============================================
Diverse Stellungnahmen zum Rechtsverschärfungsgesetz im Rahmen der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 im Sozialausschuss:

- Stellungnahme von Frank Jäger/Tacheles: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)642.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)642.pdf)

- Prof. Dr. Stefan Sell: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)645-Prof.-Sell.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)645-Prof.-Sell.pdf)

- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): http://www.harald-thome.de/media/files/2016-05-17-Rechtsvereinfachung-Anh-rung.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/2016-05-17-Rechtsvereinfachung-Anh-rung.pdf)

- Deutscher Caritasverband: http://tinyurl.com/j76cdse (http://tinyurl.com/j76cdse)

- DGB: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)640.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)640.pdf)

- Deutsche Juristinnenbund e.V: http://tinyurl.com/zpt7938 (http://tinyurl.com/zpt7938)

- Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)646-V.-Frauen-Pol..pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)646-V.-Frauen-Pol..pdf)

- Bundesagentur für Arbeit: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)638.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)638.pdf)

- Uwe Hilgendag, Ombudsmann am Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)639.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)639.pdf)

- Sozialverband Deutschland e.V.: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)648-SoVD.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)648-SoVD.pdf)

- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)641.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)641.pdf)

- Provinzial der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)643.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)643.pdf)

- Deutscher Städtetag: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)644.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)644.pdf)


Dann haben wir noch eine Entwurfsfassung des Gesetzestextes, Stand 6.4.2016 mit eingearbeiteter ,,BMAS Formulierungshilfe" vom 2.5.2016, um den Kram den das BMAS möchte besser nachvollziehbar zu bekommen, die Lesefassung gibt es hier: http://tinyurl.com/ze42ytv (http://tinyurl.com/ze42ytv)

Anmerkung: hier wird das Hartz IV-Gesetz wieder massiv verschärft, das hat Prof. Sell in seiner Stellungnahme sehr gut rausgearbeitet, es geht dabei eben nicht um "Vereinfachung und Kostenersparnis", wie das das SPD-geführte BMAS öffentlich verlauten lässt, sondern eine deutliche Verschärfung des "Niedriglohnsektorerzwingungsgesetzes" Hartz IV. Und aus dem Hause Nahles erfolgt ein Gesetz nach dem anderen die in ihrer Qualität und Substanz kaum noch von CSU-AFD Gesetzen unterscheiden würden. In Frankreich gibt es massive Gegenwehr aus der Arbeitnehmerschaft bei der Einführung eines dortigen Arbeitsmarktgesetzes, genauso sollte und müsste es auch in Deutschland sein, beim jetzigen Rechtsverschärfungsgesetz. Ich möchte es zumindest mal gesagt haben und allen die Unterschiede zwischen den Zuständen in France und Deutschland aufzeigen. Leute es ist Aufwachen angesagt, politisches Bewußtwerden.
Quelle: Thome-Newsletter vom 27.05.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:45:13 So. 29.Mai 2016
Offener Brief an Nahles
http://www.she-works.de/sheworks/aktuelles/offener-brief-an-bundesministerin-andrea-nahles/2016/05/25 (http://www.she-works.de/sheworks/aktuelles/offener-brief-an-bundesministerin-andrea-nahles/2016/05/25)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 01:00:57 Mo. 30.Mai 2016
ZitatDie Armutsmaschine: Andrea Nahles´ neues Hartz IV-Gesetz
https://deutsch.rt.com/inland/38586-armutsmaschine-andrea-nahles-neues-hartz/
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 21:12:23 Mo. 30.Mai 2016
Zitiert a.d. Artikel von RT:
Zitat
Hartz IV würde nun tatsächlich die Maschinerie zur Fabrikation des verschuldeten Menschen, da es Sozialleistungen nunmehr nur noch auf Pump gäbe.
Oder zum Belohnungssystem. " Machst du alles was wir wollen, dann musst du weniger zurück zahlen- evtl. sogar gar nicht."
Dann werden natürlich auch Sanktionen überflüssig. Hier wird die bisherige Sanktionspraxis der unmittelbaren Kürzung umgekehrt in zukünftige Schulden.
Im Gegenteil- Sanktionen würden die rückzahlbare Summe sogar verringern.

Und in Folge dessen kann das BverFG dann auch ganz beruhigt die Sanktionen als Unrecht verurteilen.

Ich denke das die Politik genau mit diesen aktuellen Gesetzen einem möglichen negativen Urteil zu den Sanktionen vorbaut.
Und jetzt wundert mich auch nicht mehr, dass sich das BverFG so lange Zeit lässt.

Als ich mal in einem anderen Kreis von zukünftigen Schulden in Sachen Sanktionen bei H IV gesprochen habe, gab es Gelächter bis Schimpfe.
Dieser Schritt ist fast vollzogen.

Die Zeit wird zeigen ob meine weiteren Gedanken wirr sind oder sich bestätigen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:21:36 Mo. 30.Mai 2016
Zitat von: shitux am 21:12:23 Mo. 30.Mai 2016
Dann werden natürlich auch Sanktionen überflüssig. Hier wird die bisherige Sanktionspraxis der unmittelbaren Kürzung umgekehrt in zukünftige Schulden.
[...]
Und in Folge dessen kann das BverFG dann auch ganz beruhigt die Sanktionen als Unrecht verurteilen.

Ich denke das die Politik genau mit diesen aktuellen Gesetzen einem möglichen negativen Urteil zu den Sanktionen vorbaut.
Yep.
Aber darüber waren wir uns schon mal einig.  ;)
Zitat von: dagobert am 23:54:38 Sa. 02.April 2016
Zitat von: shitux am 05:13:56 Sa. 02.April 2016
Ich stelle einen Zusammenhang her zwischen der oder die KlageN vor dem BverFG in Sachen Sanktionen.
Mein Eindruck ist der das der Politik ganz schön der Arsch auf Grundeis geht. Vorbeugen, falls die Richter Sanktionen tatsächlich einstampfen sollten.
Sieht man sich die bisherige Rechtssprechung des BVerfG an, dann können die gar nicht anders.
Aber zu dem Verfahren gibt's nen eigenen Thread.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28752.0 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28752.0)

Zitat von: shitux am 05:13:56 Sa. 02.April 2016
Denn der Passus wer Hilfebedürftigkeit herbei führt, aufrecht erhält uswusf. muss zurück zahlen. Wäre in dem Sinne keine Sanktion.
Die erweiterten Regress-Möglichkeiten als Sanktionsersatz?
Halte ich keinesfalls für abwegig.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27608.msg316575#msg316575 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27608.msg316575#msg316575)

Zitat von: shitux am 21:12:23 Mo. 30.Mai 2016Und jetzt wundert mich auch nicht mehr, dass sich das BverFG so lange Zeit lässt.
Von Politikern ins Amt gewählt, zeigen die Damen und Herren Verfassungsrichter sich gerne erkenntlich ...
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:26:58 Di. 31.Mai 2016
Keine Überraschungen:
ZitatKritik an "komplizierter" Vereinfachung

Arbeit und Soziales/Ausschuss - 30.05.2016

[...]

Frank Jäger vom Erwerbslosenverein Tacheles e. V. nannte die hier geplanten Änderungen "bürokratischen Irrsinn". Bisher gebe es eine tageweise Abrechnung des Regelsatzes bei Alleinerziehenden nur, wenn beide Elternteile hilfebedürftig seien. Durch die Ausdehnung dieser Methode auch auf Elternpaare, in den nur ein Elternteil SGB-II-Leistungen bezieht, werde die Zahl der Fälle deutlich steigen, sagte Jäger. Stefan Sell, Professor für Sozialpolitik an der Universität Konstanz warnte, die Änderungen würden die Situation von Alleinerziehenden deutlich verschlechtern. Er regte an, einen Unterhaltsmehrbedarf für den umgangsberechtigten Elternteil einzuführen, der SGB-II-Leistungen bezieht.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) verteidigte dagegen die Sanktionsregeln. [...]
https://www.bundestag.de/presse/hib/201605/-/425058 (https://www.bundestag.de/presse/hib/201605/-/425058)


ZitatSpaltung mit System

Die Hartz-IV-Reform schafft neue Unterschiede zwischen Leistungsempfänger_innen

Unter dem schönen Namen »Rechtsvereinfachungsgesetz« befindet sich im Gesetzgebungsverfahren ein Vorschlag des Sozialministeriums zur Änderung von Hartz IV. Nach Worten des Ministeriums soll dadurch unnötige Bürokratie vermieden und das Gesetz bürgerfreundlicher werden. Leider ist die Erfüllung dieser hehren Ziele nicht zu erwarten.
http://www.akweb.de/ak_s/ak616/17.htm (http://www.akweb.de/ak_s/ak616/17.htm)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: BGS am 12:13:55 Di. 31.Mai 2016
Ich frage mich, warum es von den Millionen Betroffenen in D. so gut wie keinen Widerstand gegen diese skandalöse "Reform" gegeben hat und gibt.

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: counselor am 12:23:41 Di. 31.Mai 2016
Zitat von: BGS am 12:13:55 Di. 31.Mai 2016
Ich frage mich, warum es von den Millionen Betroffenen in D. so gut wie keinen Widerstand gegen diese skandalöse "Reform" gegeben hat und gibt.

MfG

BGS
Die Bundesweite Montagsdemo veranstaltet am 6. Juni einen landesweiten Protesttag gegen die "Reformen":
ZitatDie von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen bei Hartz IV müssen vom Tisch! Weg mit den Hartz-Gesetzen! Für ein Arbeitslosen- und Sozialgeld, von dem man menschenwürdig leben kann! Beteiligt euch an den Protesten der Bundesweiten Montagsdemo am 6. Juni 2016!
...
Die Montagsdemos legen bundesweit auf ihren Kundgebungen und Demos am 6. Juni 2016 einen Schwerpunkt auf den Protest gegen die Verschärfungen der Hartz-Gesetze.

Wir fühlen uns verbunden mit den Protestbewegungen in Frankreich und Belgien, die gegen die unsoziale Arbeitsmarktpolitik ihrer Regierungen kämpfen. Hoch die internationale Solidarität!

Beteiligt euch an den Protesten! Montag ist Tag des Widerstands!
Quelle: http://bundesweite-montagsdemo.de/?p=2019 (http://bundesweite-montagsdemo.de/?p=2019)

Kontakt zu den MontagsDemos
http://bundesweite-montagsdemo.de/?page_id=51 (http://bundesweite-montagsdemo.de/?page_id=51)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:47:13 Di. 31.Mai 2016
Ja, riesige Mobilisierung! Ich tippe mal auf eine Handvoll Leute, die irgendwo unbemerkt in den Fußgängerzonen stehen. >:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: counselor am 15:12:44 Di. 31.Mai 2016
Zitat von: Rudolf Rocker am 14:47:13 Di. 31.Mai 2016
Ja, riesige Mobilisierung! Ich tippe mal auf eine Handvoll Leute, die irgendwo unbemerkt in den Fußgängerzonen stehen. >:(

Das fürchte ich allerdings auch irgendwie ...
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 19:34:15 Di. 31.Mai 2016
Die Montagsdemo´s gibbet ja nun schon lange.

Und jetzt kommt etwas was ich nur vom hörensagen habe: DieLinke wollte sich da wohl rein drängen- als Partei.
Und da die dortigen Aktivisten genau wissen was passiert wenn Parteien versuchen so was zu okkupieren wurde der Versuch zurück gewiesen.
Worauf hin wiederum DieLinke extrem sauer war und angefangen hat zu stänkern.




Ich war da mal bei einer Demo. In der Tat wenig Leutchen. Ich kann mir allerdings auch nicht jeden Montag ne Fahrkarte leisten. Wobei wir dann  im Kreis drehen angekommen sind.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 23:32:42 Di. 31.Mai 2016
Ich muss dann doch Rudolf Rocker Recht geben.
In einem vorherigen Post hat er angeregt bei bA.Nahles vor der Tür per Demo  auf zu tauchen.

Jepp.
Nur wenn dieses Fettgebälk konfrontiert wird besteht die Chance eines Knochen klapperns ...
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:47:53 Di. 31.Mai 2016
Zitat von: shitux am 23:32:42 Di. 31.Mai 2016
Nur wenn dieses Fettgebälk konfrontiert wird besteht die Chance eines Knochen klapperns ...
Bei so viel Fett klappert nix ... ist alles gut abgepolstert.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 15:28:47 Sa. 04.Juni 2016
http://presseservice.pressrelations.de/pressemitteilung/koalition-kippt-geplante-hartz-ivkuerzungen-fuer-kinder-von-alleinerziehenden-protest-der-verbaende-und-der-linken-wirkt-603122.html (http://presseservice.pressrelations.de/pressemitteilung/koalition-kippt-geplante-hartz-ivkuerzungen-fuer-kinder-von-alleinerziehenden-protest-der-verbaende-und-der-linken-wirkt-603122.html)
Nach massiver Kritik an den geplanten Kürzungen für Kinder von Alleinerziehenden kippt die Koalition die geplante Verschärfung aus dem Gesetzentwurf zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV

Ich mache mir da nix vor: Gäbe es eine unkomplizierte legale Möglichkeit diese Zeiten zu prüfen; z. B. mit elektronischen  Fussfesseln-  sie würden es machen!!!

Aber nun wird endlich allles gut .... ironie aus
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 13:57:41 Di. 07.Juni 2016
2. Rechtsverschärfungsgesetz: Nahles rudert zurück / möglicherweise verschoben

===============================================================
Laut Medienberichterstattung soll Arbeitsministerin Nahles mit den Koalitionsfraktionen vereinbart haben, dass die Regelungen zur temporären  Bedarfsgemeinschaft nicht ins Rechtsverschärfungsgesetz kommen sollen. Siehe dazu: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-diskriminierung-von-kindern-alleinerziehender-abgewendet-a-1095813.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-diskriminierung-von-kindern-alleinerziehender-abgewendet-a-1095813.html)
Vielleicht kommt Nahles mal auf den Trichter, sich mit den vielen fast einhelligen Stellungnahmen von Fachverbänden auseinander zu setzen und einen Umgangsmehrbedarf einzuführen.
Spannenderweise ist wohl die ursprünglich am 9. Juni geplante abschließende 2. und 3. Lesung und Verabschiedung des 9. SGB II-Rechtsverschärfungsgesetzes vertagt worden. http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/ (http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/)
Warum auch immer, damit könnte das Wirksamwerden zum 1. Aug. 2016 deutlich in Frage gestellt werden.
Hier eine Materialenzusammenstellung aller Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016: http://www.harald-thome.de/media/files/materialzusammenstellung-data.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/materialzusammenstellung-data.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 07.06.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 23:45:17 So. 12.Juni 2016
Am 23.06.16 will die Bundesregierung drangehen:
ZitatTagesordnungspunkt 8

a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung
Drucksache 18/8041
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
Drucksache 18/...
- Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/...

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern – Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen
- zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsicherung einfacher und gerechter gestalten – Jobcenter entlasten
Drucksachen 18/8076, 18/8077, 18/...
(TOP 8, 00:45 Stunden)
http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-179/277264 (http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-179/277264)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 00:15:24 Di. 21.Juni 2016
1. Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG

========================================
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim ,,Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG" verständigt, so zB. keine Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden. 
Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der Ersatzansprüche, Abschaffung eines Vorschusses, Ersatzpflicht wegen nicht eingereichter Unterlagen, vorläufige Leistungsgewährung ohne Erwerbstätigenfreibetrag, Brutto-Warmmiete bei den KdU, ... aber auch die Regelungen zu Sanktionen werden nicht geändert.

Jetzt ist der Bundesrat gefragt, diesen aberwitzigen, in keiner Weise das Recht vereinfachenden Gesetzesentwurf abzuändern. Allen voran möge dabei der Bundesrat die Maßgaben des BVerfG beachten und diesen Forderungskatalog: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf)

Gesetzesänderungsantrag der Fraktionen vom 17.06.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/-nderungsantrag-Fraktionen-9-SGBII-ndG-17.06.2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/-nderungsantrag-Fraktionen-9-SGBII-ndG-17.06.2016.pdf)

Hier eine Zusammenstellung der PMs der Bundestagsfraktionen weiteren SGB II-Änderungen v. 16.06.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/PMs-Bundestagesfraktionen-16.06.2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/PMs-Bundestagesfraktionen-16.06.2016.pdf)

Und noch eine Stellungnahme des VAMV vom 8.6.2016 unter dem Arbeitstitel: Hartz IV-Reform: Rücknahme Kürzung nur ein Teilschritt – Umgangspauschale einführen!, die PM gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/PM_VAMV_SGB-II_Umgangsmehrbedarf_08062016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/PM_VAMV_SGB-II_Umgangsmehrbedarf_08062016.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 20.06.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 01:01:12 Do. 23.Juni 2016
ZitatDer Bundesrat wird nicht wie ursprünglich vorgesehen, auf seiner Sitzung am 8. Juli über das 9. SGB II-Rechtsverschärfungsgesetz beraten:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html)

Der nächste Sitzungstermin des Bundesrates ist der 23. September:
http://www.bundesrat.de/DE/termine/plenum/plenum-node.html (http://www.bundesrat.de/DE/termine/plenum/plenum-node.html)

Damit kann das 9. SGB II-Rechtsverschärfungsgesetz nicht wie geplant zum 1. August 2016 in Kraft treten.

Herbert Masslau
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2134366 (http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2134366)

... wobei die Tagesordnung des Bundesrats noch geändert werden kann. Falls dies nicht geschieht (wie Herbert Masslau (http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2134423) annimmt), wäre der 01.08. aber tatsächlich gestorben.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 01:17:17 Mi. 29.Juni 2016
Tja, da war der Herr Masslau wohl etwas zu voreilig.
Zitat947. Sitzung des Bundesrates
08.07.2016, Beginn: 9:30

TOP 2:
343/16 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html)
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=343-16 (http://www.bundesrat.de/drs.html?id=343-16)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 01:27:29 Mi. 29.Juni 2016
ZitatGroße Koalition: Spendierhosen für Millionenerben, knausern bei Hartz IV-Trennungskindern
...
Der Titel des Gesetzes verspricht eine Rechtsvereinfachung, tatsächlich bedeutet dieses schwarz-rote Machwerk mehr Schikane und mehr Sanktionen für Erwerbslose und Aufstockende sowie mehr Stress für die Beschäftigten in den JobCentern. Die Betroffenen auf beiden Seiten des Tisches haben dadurch nur mehr Ärger.

Frau Nahles, tun Sie allen einen Gefallen und ziehen Sie diesen Murks zurück!
http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=56542&cHash=62577c440d (http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=56542&cHash=62577c440d)

ZitatEine vertane Chance

Zwei Jahre werkelte die Koalition an der Hartz-IV-Reform herum. Das Ergebnis: mau. Eine vertane Chance, meint Mathias Zahn. Hartz IV bleibt ein Paragrafenmonster. Die betroffenen Menschen werden weiter als potenzielle Sozialschmarotzer angesehen.
...
Hartz-IV wirkt weiter wie ein Paradies für Bürokraten, in dem sie sich einmal so richtig ausleben können. So wird es bei den Zuschüssen auch künftig einen Unterschied machen, ob Warmwasser mit einem Boiler erhitzt wird oder nicht. Und man fragt sich, ob die Politik wirklich weiß, was sie da reformiert.
https://www.tagesschau.de/kommentar/hartz-vier-kommentar-101.html (https://www.tagesschau.de/kommentar/hartz-vier-kommentar-101.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Strombolli am 08:14:13 Mi. 29.Juni 2016
 Es gibt doch dieses Lied: Die immer lacht. - Nahles' Text wäre: Habe immer recht!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 10:01:26 Mi. 29.Juni 2016
Wie war der Spruch noch????

" Niemand hält die Esel im Galopp auf" 

#Sry- ihr wunderbaren, schlauen 4 Beiner, ich tu euch natürlich Unrecht#
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: CubanNecktie am 17:46:12 Mi. 29.Juni 2016
Das stimmt, Esel haben mehr Schläue als man denkt, die sind nicht stur sondern übervorsichtig und die haben mehr IQ & Empathie als Nahles
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 21:51:55 So. 03.Juli 2016
1. Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG
====================================
Der Bundestag hat am 23. Juni 2016 die von der CDU/CSU und SPD vereinbarten Regelungen zum Rechtsverschärfungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, wurde in geänderter Fassung trotz scharfer Kritik der Oppositionsfraktionen angenommen. Das bedeutet, der Gesetzesentwurf muss jetzt noch durch den Bundesrat absegnet werden. Er steht dort für den 8. Juli auf der Tagesordnung. Wenn er dort abgesegnet würde, könnte das Gesetz doch noch zum 1. Aug. wirksam werden. Link zur Bundesratsankündigung: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html)

Die derzeit aktuelle Fassung des Gesetzestextes: http://www.harald-thome.de/media/files/DRs-343-16-vom-24.06.2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/DRs-343-16-vom-24.06.2016.pdf)

Übersicht über den bisherigen Stand der Änderungen von Johannes Steffen/Stand 22.6.2016: http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2016/2016-06-23_9_sgb_ii_aendg_PS.pdf (http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2016/2016-06-23_9_sgb_ii_aendg_PS.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 03.07.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 16:23:07 Fr. 08.Juli 2016
Der Bundesrat hat den Scheiß abgesegnet.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html)
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/343-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/343-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:28:36 Fr. 08.Juli 2016
War klar! Drecksverein! >:(
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 17:08:49 Fr. 08.Juli 2016
Zitat8. Juli 2016  Katja Kipping
Rechtsvereinfachung bei Hartz IV im Bundesrat: Beschämend und enttäuschend

Zur Abstimmung im Bundesrat über die sogenannte Rechtsvereinfachung bei Hartz IV erklärte Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Bundesrat mit der CDU/CSU mehrheitlich dem sogenannten Rechtsvereinfachungsgesetz bei Hartz IV zugestimmt. Dabei hat sich die SPD sich zum Teil kritisch gegenüber dem Gesetzesentwurf im Bundestag und im Bundesrat geäußert und die Grünen haben das Gesetz im Bundestag sogar abgelehnt. Mit Rücksicht auf die Koalitionssituationen wäre eine Enthaltung möglich gewesen. Die einzigen die Flagge gezeigt haben, waren die Länder mit Regierungsbeteiligung der LINKEN Thüringen und Brandenburg. Sie haben im zuständigen Bundesrats-Ausschuss gegen die Rechtsverschärfung gestimmt und sich bei der Bundesratsabstimmung aus Rücksicht auf die Koalitionssituation enthalten.

Mit den Enthaltungen der anderen rot-grün regierten oder mitregierten Länder im Bundesrat wäre es möglich gewesen, die nun eintretenden Rechtsverschärfungen bei Hartz IV zu stoppen.

Das Abstimmungsverhalten der SPD und Grünen im Bundesrat ist sehr beschämend. Nun weiß jede und jeder, wer neben der CDU/CSU für die Rechtsverschärfungen bei Hartz IV Verantwortung trägt.
https://www.die-linke.de/nc/die-linke/nachrichten/detail/artikel/rechtsvereinfachung-bei-hartz-iv-im-bundesrat-beschaemend-und-enttaeuschend/ (https://www.die-linke.de/nc/die-linke/nachrichten/detail/artikel/rechtsvereinfachung-bei-hartz-iv-im-bundesrat-beschaemend-und-enttaeuschend/)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: shitux am 20:57:53 Sa. 09.Juli 2016
ZitatDie einzigen die Flagge gezeigt haben, waren die Länder mit Regierungsbeteiligung der LINKEN Thüringen und Brandenburg. Sie haben im zuständigen Bundesrats-Ausschuss gegen die Rechtsverschärfung gestimmt und sich bei der Bundesratsabstimmung aus Rücksicht auf die Koalitionssituation enthalten.
Na, fällt euch was  auf?

Wie lange wurde an den neuen Gesetzen schon gearbeitet? Oder sind die Änderungen gar bekannt? X Jahre?
Vllt. schon lange bevor überhaupt Koalitionsverhandlungen eingegangen wurden?

Anscheinend haben die Hartz IV-Gesetze bei eben diesen Verhandlungen nur eine untergeordnete Rolle gespielt.
Wobei Ramelow nur vom Verfassungsschutz als nützlicher " Linker" solange aufgebaut wurde, dass schliesslich JedeR glauben musste und konnte wenn er/sie/ es wollte, dass sei ein " Linker".
Sie stimmen auch Krieg, Ausländer raus! und einer weiteren Verarmung zu, wenn die sich weiterhin den " Koalitionsssituationen" unter ordnen.

DieLinke merkt es nicht mal selbst wenn sie mehr und mehr als  Realos eingestuft werden ...

Piss off ......


Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 18:14:04 Di. 12.Juli 2016
1. Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG ist durch

====================================
Der Bundesrat hat am 8. Juli dem Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG ohne die Einforderung von Änderungen zugestimmt. Das Gesetz wird somit zum 01.08.2016 wirksam werden.
Mit dieser 75. Änderung des SGB II wird das Stellrad zur Verschärfung und weiteren Etablierung von Sonderrecht gegen SGB II-Bezieher und - Berechtigte deutlich weitergedreht. Besonders hervorzuheben bei den Rechtsverschärfungen ist die Verkürzung des Rechtsanspruchs auf Vorschuss, die Ausweitung des Kostenersatzes als faktische Einführung einer zweiten Sanktionsebene, die Gesamtangemessenheitsgrenze bei den KdU, Rückforderung von Leistungen bei nicht beigebrachten Unterlagen, Verkürzung des Überprüfungsantrages bei zu Unrecht erhobenen Beiträgen von 30 auf 4 Jahre und vieles, vieles mehr. Und die vollständige Ignoranz der Forderungen des BVerfG und die Ignoranz bei dringend notwendigen Änderungen bei den Sanktionen.
Positiv ist die deutliche Förderung der Ausbildung. Bisher gab es fast nur das Reindrücken in den Niedriglohnbereich, nun ist soll es die Zahlung von SGB II-Leistungen bis Ende des Monats, in dem über den BAföG/BAB/ABG Antrag entschieden wurde, geben und eine deutliche Ausweitung der Härtefallregelung in § 27 Abs. 4 SGB II. Somit wird es jetzt doch einer Reihe von SGB II-Beziehern ermöglicht eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen.

Hier nun die neu verabschiedenen Regelungen: http://www.harald-thome.de/media/files/DRs-343-16-vom-24.06.2016.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/DRs-343-16-vom-24.06.2016.pdf)

Hier eine kurze Zusammenfassung von Frieder Claus:  Wichtige Änderungen SGB II durch ,,Rechtsvereinfachungs- (Rechtsverschärfungs-)gesetz: http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsvereinf-Kurzbeschr_-nderungen_0616.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsvereinf-Kurzbeschr_-nderungen_0616.pdf)

Jetzt eine große Bitte, wer eine ,,konsolidierte Fassung" des Gesetzestextes (in dem die Änderungen gut lesbar eingearbeitet sind) von dem  9. SGB II-ÄndG hat oder beschaffen  kann, möge mir diese bitte schnellstmöglich übersenden.



Quelle: Thome-Newsletter vom 11.07.16
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Wampel am 17:33:10 Sa. 30.Juli 2016
Aus dem heutigen Newsletter von H. Thome:
Zitat1. Rechtsvereinfachungs- bzw. Rechtsverschärfungsgesetz / Hartz IV-Änderungen ab dem 1.8.2016
==================================================
Also zum 1. August wird jetzt das 9. SGB II – ÄndG /Rechtsverschärfungsgesetz in weiten Teilen wirksam werden.  Das Gesetz ist am Bundesgesetzblatt  vom 29. Juli 2016 veröffentlicht: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s1824.pdf (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s1824.pdf)
Hier nochmal eine Link zu einer vorläufigen konsolidierten Leseversion des neuen Gesetzes:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Konsulidiert-1.8.2016-kor-2.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Konsulidiert-1.8.2016-kor-2.pdf)

Als Arbeitsmaterial  gibt es dazu
- eine 18-seitige Liste der Änderungen durch die KOS, diese gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-Zusammenfassung-Rechtsvereinfachung.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-Zusammenfassung-Rechtsvereinfachung.pdf)
- eine Übersicht SGB-II-Leistungsansprüche für Auszubildende von der KOS, die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-Auszubildende.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-Auszubildende.pdf)
- und eine Zusammenstellung der Änderung von Widerspruch e.V., die gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/Widerspruch-Liste-SGB-II--nderungen.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Widerspruch-Liste-SGB-II--nderungen.pdf)

Damit dürfte erstmal genug Material in der Welt sein mit dem neuen Gesetz zu arbeiten.
Dann möchte ich noch eine Gesetzessammlung ankündigen,  die ich im Lambertusverlag herausgebe, mit dem Titel ,,Existenzsicherungs- und Verfahrensrecht", mit  Schwerpunkt um die Regelungen des SGB II/SGB XII und Verordnungen, die notwendigen Regelungen des SGB III, SGB I + X, das SGG, bis hin zum WoGG, aber auch das neue Zahlungskontogesetz bis zum Informationsfreiheitsgesetz. Die Gesetzessammlung ist handlich, preiswert und aktuell und es ist geplant diese regelmäßig, einmal im Jahr rauszugeben. Die Gesetzessammlung ist noch in der Mache, wird Anfang September erhältlich sein. Hier ein Flyer dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Flyer_Lambertus-Existenzs-7-16.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/Flyer_Lambertus-Existenzs-7-16.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: Wampel am 18:30:56 Sa. 30.Juli 2016
Zitat von: dagobert am 00:15:24 Di. 21.Juni 2016
Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der Ersatzansprüche,
Mir stellt sich da grad die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Wenn die JC überhaupt in Arbeit vermitteln, ist das Leiharbeit.
Dort die Probezeit zu überstehen ist ziemlich unwahrscheinlich.
Der (möglichen) Einsparung des Jobcenters für 2, 3 oder vielleicht auch 4 Monate stehen jahrelange Regressansprüche gegenüber.

Eigentlich ein Fall für das BVerfG, aber die sind da wahrscheinlich genauso engagiert wie bei den Sanktionen.  poo
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 14:29:43 So. 07.August 2016
Zitat von: Wampel am 18:30:56 Sa. 30.Juli 2016
Mir stellt sich da grad die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
Das sollten Betrofene vorm SG zur Sprache bringen.
Schon die Sanktonen allein sind unverhältnismäßig (insb. die 100%-en), erst recht die Doppelbestrafung (Sanktion + Ersatzanspruch), die es sonst nirgendwo gibt. Selbst ein Serienmörder wird nur einmal pro Tat bestraft.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen geplant
Beitrag von: dagobert am 04:32:00 Fr. 19.August 2016
Übersicht des Paritätischen zu dem ganzen Dreck.
http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/23e26c76b192bc96c1257fee0045da1c/$FILE/Tabelle_Aenderungen_Rechtsvereinfachung.pdf (http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/23e26c76b192bc96c1257fee0045da1c/$FILE/Tabelle_Aenderungen_Rechtsvereinfachung.pdf)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 12:20:26 Fr. 02.September 2016
gegen-hartz.de hatte es schon mal angesprochen:
Zitat von: dagobert am 23:06:41 Sa. 06.Februar 2016
ZitatALG II: Künftig 4 Jahre Hartz IV Sanktionen!
06.02.2016

Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016 (geplantes in Kraft treten dieser Änderung) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus. Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren. Damit erfolgt auch eine Doppelbestrafung: zuerst 3 Monate Sanktion i.H.v. 30% der Hartz IV Regelleistung, und danach bis zu 4 Jahre Aufrechnung der nicht verminderten Bedürftigkeit i.H.v. 30% der Regelleistung. Damit wird die Dauer einer solchen Sanktion de facto auf bis zu 4 Jahre verlängert.
[...]
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php)

Jetzt scheinen die JC ernst machen zu wollen.
ZitatZweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II
Fachliche Weisungen § 34 SGB II Ersatzansprüche
http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-34---20.07.20126.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-34---20.07.20126.pdf)

Dazu ein Kommentar von Stefan Sell:
ZitatWo soll das enden? Übergewichtige und Ganzkörpertätowierte könnte man doch auch ... Ein Kommentar zum "sozialwidrigen Verhalten", das die Jobcenter sanktionieren sollen

[...]
"mildesten" Variante, weil sie immer wieder gerne angeführt wird und sich vielen Beobachtern auch als ein bewusstes Fehlverhalten darstellt, das man ahnden kann/soll: »Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben«, die fallen unter diese Kategorie, wobei hier gar nicht thematisiert werden soll, dass es in praxi gar nicht so einfach ist, diesen Tatbestand eindeutig festzustellen.
Aber die neue Weisungslage hat es in sich: »Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind ... Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen.«

An dieser Stelle mal provokativ gefragt: Da geht doch noch mehr. Wie wäre es mit Übergewichtigen, die durch ihr "sozialwidriges", weil die Hilfebedürftigkeit verlängerndes Essverhalten, einen "Schaden" verursachen, den man doch bitte zurückfordern muss? Und wenn man schon dabei ist - wie verhält es sich mit Ganzkörpertätowierten, die nicht in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs kommen, weil die Arbeitgeber sie aufgrund der - nun ja - mehr oder weniger künstlerischen Veredelung der Hautpartien von vornherein ablehnen? Tragen die nicht auch zu einer Verlängerung und Aufrechterhaltung ihrer Hilfebedürftigkeit bei, weil sie sich ja durch ihre Entscheidung selbst ins arbeitsmarktlicht Aus geschossen haben?
[...]
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/09/188.html (http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/09/188.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:28:12 Fr. 02.September 2016
Da wird dem Erfindungsreichtum der SBs Tür und Tor geöffnet! >:(
Von jemandem der ALG II bezieht und nichts hat, die Bezüge der letzten vier Jahre zurückzufordern ist so ziemlich das dämlichste was es geben kann!
Wie wäre es, stattdessen mal die Steuern von den Leuten nachzufordern, die richtig Kohle auf der Tasche haben?

Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: counselor am 19:40:21 Fr. 02.September 2016
Das genau zeigt, wie asozial diese Politiker sind: Man greift lieber Mittellosen in die Tasche,  als die Superreichen zur Finanzierung ihres Systems zu verpflichten!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:20:08 Fr. 02.September 2016
Um jemandem "schuldhaftes Verhalten" nachzuweisen bedarf es im Strafrecht und im Zivilrecht eines Gerichts mit Richter und Staatsanwalt, die in einem Verfahren dem Angeklagten eben dieses "schuldhafte Verhalten" nachweisen müssen.
Im Sozialrecht reicht ein Sachbearbeiter im Jobcenter, der bestenfalls eine kaufmännische Ausbildung hat, um diese Entscheidung zu treffen? Sehe ich das richtig?
Wundert sich jetzt noch jemand darüber, das die Dreckschweine ganz schnell die Bundeswehr im Inneren einsetzen wollen? Terrorismusbekämpfung, hahaha, lächerlicher Vorwand!
Wenn die Leute merken, das sie verarscht werden, steht schon ein Typ mit ´nem G 36 vor der Tür! Aber hey, die Treffergenauigkeit liegt nur bei 7%! :evil:


Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 23:12:22 Fr. 02.September 2016
Die zielen also auf den Elo und treffen den SB.  :evil:
Irgendwas/irgendwer wird immer (!) getroffen.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: Schluepferstuermer am 09:27:33 Sa. 03.September 2016
Zitat von: Rudolf Rocker am 21:20:08 Fr. 02.September 2016
Um jemandem "schuldhaftes Verhalten" nachzuweisen bedarf es im Strafrecht und im Zivilrecht eines Gerichts mit Richter und Staatsanwalt, die in einem Verfahren dem Angeklagten eben dieses "schuldhafte Verhalten" nachweisen müssen.
Im Sozialrecht reicht ein Sachbearbeiter im Jobcenter, der bestenfalls eine kaufmännische Ausbildung hat, um diese Entscheidung zu treffen? Sehe ich das richtig?
Wundert sich jetzt noch jemand darüber, das die Dreckschweine ganz schnell die Bundeswehr im Inneren einsetzen wollen? Terrorismusbekämpfung, hahaha, lächerlicher Vorwand!
Wenn die Leute merken, das sie verarscht werden, steht schon ein Typ mit ´nem G 36 vor der Tür! Aber hey, die Treffergenauigkeit liegt nur bei 7%! :evil:




So sieht es leider aus.

Die ihre Stimme der AfD geben, werden sich dann plötzlich wundern. Das Parteiprogramm der AfD liest  von denen doch keiner.
Die schaufeln sich praktisch ihr eigenes Grab.
Die CDU (ChristusDachteUmgekehrt) und SPD (SelbstverliebteParteibonzenDeutschlands) bereiten der AfD doch alles vor.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: Strombolli am 17:50:58 Sa. 03.September 2016
Zitat von: Schluepferstuermer am 09:27:33 Sa. 03.September 2016
...
Die CDU (ChristusDachteUmgekehrt) und SPD (SelbstverliebteParteibonzenDeutschlands) bereiten der AfD doch alles vor.

So wie schon vor 84 Jahren ähnliche Parteien Adolf Hitler den Weg bereiteten.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: shitux am 18:24:15 Sa. 03.September 2016
An dieser Stelle mal provokativ gefragt: Da geht doch noch mehr.

Jo- da geht noch mehr! Viel mehr ....

In einigen Foren, jetzt erst mal egal ob wahr oder nicht, war schon zu lesen, dass SB mal angedeutet haben, warum eigentlich so viele Kinder jmd bekommen hat.
Und jetzt ihr Frauen, Mütter & Väter? Noch n Balg ( ;-) )? Damit erhöht ihr eure Bedürftigkeit!!
WAS? Ihr wollt eure kleinen Racker & Rackerinnen selbst erziehen? anstatt die in fremde Obhut zu geben? Das nenne ich mal Aufrechterhaltung der Bedürftigkeit!
Ehefrauen, eure (prügelnden; faulen; struntzdummen; uswusf. ) Männekinpiss` raus werfen?

Nix da, wo kommen wir denn hin! Ihr nudelt und der brave, arme Steuerzahler ala Hoeneß und Co. müssen dann für die Folgen zahlen. Geht ja gar nicht!!!!!

Geil wird´s allerdings wenn "wir" es irgendwie schaffen dies Gesetz bei jmd an zu wenden, der/ die genau dies beschlossen hat!
Z.B. die Hinz von der spDoof. Die da gelogen und betrogen hat. Wenn die in H4 fallen sollte, hat sie es durch eigene Schuld herbei geführt.
# das wird zwar nie nicht passieren, aber geil wär schon ...#
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: BGS am 19:30:51 Sa. 03.September 2016
Zitat von: Strombolli am 17:50:58 Sa. 03.September 2016
Zitat von: Schluepferstuermer am 09:27:33 Sa. 03.September 2016
...
Die CDU (ChristusDachteUmgekehrt) und SPD (SelbstverliebteParteibonzenDeutschlands) bereiten der AfD doch alles vor.

So wie schon vor 84 Jahren ähnliche Parteien Adolf Hitler den Weg bereiteten.

Ist doch alles wunderbar..

Wir Ausgebeuteten sind doch die Noergler... .


Und selbst Schuld.

MfG

BGS
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 19:26:02 So. 04.September 2016
ZitatWeg mit den unsinnigen Hartz-IV-Regeln!

Die verschärften Regeln für Hartz IV sind unsozial und umsetzbar nur mit geheimdienstlichen Methoden. Ein Kommentar.

[...]
Abgesehen davon bedarf es geheimdienstlicher Methoden, um den wenigen eklatanten Fällen vorsätzlich herbeigeführter Hilfsbedürftigkeit auf die Spur zu kommen. Weg mit dem Unsinn.
http://www.fr-online.de/meinung/arbeitslose--weg-mit-den-unsinnigen-hartz-iv-regeln-,1472602,34708282.html (http://www.fr-online.de/meinung/arbeitslose--weg-mit-den-unsinnigen-hartz-iv-regeln-,1472602,34708282.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 21:13:54 Mi. 07.September 2016
ZitatNeufassung von § 39 SGB II erschwert den Rechtsschutz für SGB II-Empfänger

[...]
Nicht erfasst von § 39 SGB II war die Leistungsentziehung nach § 66 SGB I wegen einer Verletzung der Mitwirkungspflicht. Widerspruch und Klage gegen einen Entziehungsbescheid nach § 66 SGB I hatten aufschiebende Wirkung. Das Jobcenter musste also die bewilligten SGB II-Leistungen trotz Entziehung weiterzahlen, wenn Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben wurde. Der Rechtsschutz gegen Leistungsentziehung wegen fehlender Mitwirkung war also einfach und eingleisig. Auf diese Weise war auch gewährleistet, dass die - existenznotwendigen - Grundsicherungsleistungen den Bedürftigen weiterhin erreichten. Die sofortige, zusätzliche Anrufung des Sozialgerichts im Wege des Eilrechtsschutzes war nicht erforderlich.

Zum 01.08.2016 hat sich die Rechtslage für Hartz IV-Empfänger aber deutlich verschlechtert.§ 39 Nr. 1 SGB II wurde neu gefasst und der Anwendungsbereich auch auf Leistungsentziehung (§ 66 SGB I) erweitert:

"Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, entzieht, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt".

Um sicherzustellen, die bewilligten Leistungen zu erhalten, reichen nun Klage bzw. Widerspruch nicht mehr aus. Vielmehr muss ggf. zusätzlich ein Antrag im Wege einstweiligen Rechtsschutzes beim zuständigen Sozialgericht gestellt werden.

Für die betroffenen Leistungsempfänger wird auf diese Weise der Rechtsschutz nicht gerade einfacher.
http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2016/08/neufassung-von-39-sgb-ii-erschwert-den.html (http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2016/08/neufassung-von-39-sgb-ii-erschwert-den.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: shitux am 21:33:21 Mi. 07.September 2016
Ich bin mir gerade nicht sicher. Aber war nicht eh schon seit einiger Zeit
Zitatein Antrag im Wege einstweiligen Rechtsschutzes beim zuständigen Sozialgericht gestellt werden
der "bessere" Weg?
Ich erinnere mal an das Gerichtsurteil von vor kurzem in Sachen " Sinnlosmassnahmen". Auch da war der Weg über den einstweiligen Rechtsschutz  eher erfolgreich.

Aber damnich, von den eLB wird ein korrekter Weg erwartet und das " die" sich in dem Recht auskennen, während alle Anderen sich nen Schnurz drum können müssen ...
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: schwarzrot am 22:51:47 Mi. 07.September 2016
Was ist eLB?  :)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: shitux am 09:41:23 Do. 08.September 2016
eLB = erwerblose LeistungsBerechtigte

Ich bin kein Empfänger sondern berechtigt- so viel Selbstbewusstsein muss sein ;)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 00:07:17 Di. 20.September 2016
Zusammenfassung der Rechtsänderungen auf juris:
http://www.juris.de/jportal/portal/t/n77/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSRADG001016&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp (http://www.juris.de/jportal/portal/t/n77/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSRADG001016&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: Almenschorsch am 20:42:03 Mi. 28.September 2016
Find ich echt geil..

Dann findet jemand evtl nach zig Jahren Schikane und Sanktionen ne Arbeit um ohne die auszukommen (jaaa in einem anderen Thread schrieb ich das ich dort arbeite bzw. verdonnert wurde da zu arbeiten), und dann hauen die am Ende ne Lohnpfändung rein weil die ja was wiederbekommen wollen und zack... steht er als "Kunde" wieder beim JC.

Eigentlich gehören die alle in die geschlossene aber Hauptsache man kann weiter vom "Jobwunder" berichten.

Könnt garnicht soviel fressen wie ich kotzen könnt.

Darauf erstmal ein Bier.
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: Onkel Tom am 13:40:25 Do. 29.September 2016
Ja, echt gruselig, wie sich nun langsam aber sicher das wahre Gesicht der
Zielsetzungen der BA zeigt..

Die Hauptverantwortlichen und deren "Helfers-Helfer" quetschen beide Augen
zu und durch.. Hauptsache nicht eingestehen wollen, das es nicht mehr genug
Arbeit gibt..

Nu muss ich auf meine Artikullation achten, kann es aber nicht für mich behalten,
das sich das BA-JC-Geflecht nun darauf eingerichtet hat, Menschen, die den
Erwartungen des Arbeitsmarkt nicht mehr standhalten können, ab zu schaffen.

Diese "Abschaffungsstrategie" ist ja nicht neu und bislang eher nur subtil zu
erkennen, aber nun ? Wie weit wird der Druck gegen Lohnerwerbsabhängige
noch ausgebaut ?

2007 habe ich mich mit der Vision "Wie streike ich als Erwerbsloser" befasst
und ein Teil dessen ist das sich gegen Willkür und Verrammschung seiner
Arbeitskraft zu wehren.. Doch mit der Frage nach Existenzgrundlagensicherung
war ich dann doch überfordert.

Das Netz der Arbeitnehmerfeindlichen Strukturen wird immer größer und ist
anhand der Hochzeit zwischen Regierung und den Wirtschaftsinteressen in
diesem Land kaum noch auf legalen Wegen zu begegnen.

Allein schon diese Erweiterung von Sanktionsmöglichkeiten werden übelste
Nebenwirkungen zur Folge haben.. So, wie SG-Gerichte sich immer damit
aus der Affäre reden, das niemand in D hungern müsste, kann man nun als
altmodisch betrachten.

Nahles und Co haben nun die Weichen so gestellt, das die Sanktionsmühle
Menschen soweit treibt, das sie letztendlich Dinge machen, was sie nicht
wollten..

Jo, und Schuldigkeit dessen bleibt beim Arbeitsuchenden hängen  kotz
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: shitux am 21:02:51 Do. 29.September 2016
Jo- wenn die so weiter machen mit solchen Gesetzen, wird der Staat wohl kaum dran vorbei kommen neue Knäste zu bauen. Dürfte nicht das erste mal sein, dass bei Abwägung der Knast als Vorteil erscheint .....
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 00:33:30 Fr. 07.Oktober 2016
Und noch eine Zusammenfassung der Änderungen:
http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/680-2016-08-01-14-47-57.html (http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/680-2016-08-01-14-47-57.html)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 02:19:37 Do. 27.Oktober 2016
Das BVerfG will von den Verfassungsbeschwerde-Vorlagen gegen das 9. SGB II-Änderungsgesetz nix wissen.

ZitatFormularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-076.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-076.html)

Aus dem Volltext:
ZitatDer Zulässigkeit steht zwar nicht entgegen, sich mit Blick auf die Pflicht zur hinreichend substantiierten Begründung der Verfassungsbeschwerde (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG) an einer im Rahmen politischer Diskussionen um ein Gesetz erstellten ,,Vorlage" für Rechtssatzverfassungsbeschwerden zu orientieren. Jedoch muss auch dann konkret dargelegt werden, inwiefern die Möglichkeit besteht, dass Beschwerdeführende durch die angegriffene Maßnahme in einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 108, 370 <386 f.>; 130, 1 <21>; 131, 66 <79 ff.>). Schon daran fehlt es hier.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/10/rk20161004_1bvr170416.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/10/rk20161004_1bvr170416.html)

Die TAZ berichtet auch darüber:
ZitatOnline klagen reicht nicht

Ein Mann wollte gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze klagen – scheitert aber an formalen Hürden. Der Grund: Er stützte sich auf eine Vorlage aus dem Netz.

[...]
Der Mann, der mit Hartz IV sein Einkommen aufstockt, scheiterte schon an formalen Hürden, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

Eine inhaltliche Überprüfung der Änderungen fand also gar nicht statt. Wie einige Dutzend anderer Kläger hatte sich der Mann auf einen Vordruck gestützt, der derzeit im Internet kursiert.
http://www.taz.de/Verfassungsbeschwerde-gegen-Hartz-IV/!5352064/ (http://www.taz.de/Verfassungsbeschwerde-gegen-Hartz-IV/!5352064/)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: antonov am 04:11:10 Do. 27.Oktober 2016
in diesem speziellen fall hat man es als unzulässig angesehen, aber nicht generell

derjenige hat da irgendwie die vorlage mit insolvenzrecht zusammengehauen, vermutlich

man müsste die beschwerde von diesem menschen mal sehen, um erkennen zu können wat da schief lief

also mal wieder reiner formfehler, war denen in diesem fall nicht individuell genug und dann noch der klimmbimm mit dem insolvenzrecht, da waren se dann vollends überfordert

-------------------------------------------------
offtopic

erinnert mir grad mal wieder an den fall mit der steuerrückerstattung die aufs Alg2 angeblich angerechnet werden darf

die frau hatte auch den fehler gemacht das sie auf gleichstellung gegenüber einen Alg1 empfänger sich beschwerte

hätte sie sich gegenüber andere beschwert die auch Alg2 beziehen aber zu ihren letzten arbeitsstellen  nur 5 minuten zu fuss unterwegs waren, oder gegenüber denen die sich einen steuerfreibetrag im vorraus eintragen lassen haben, und gleich weniger steuern abgeführt haben, vor leistungsbezug

... wurscht

---------------------

najut, können sich ja jetzt wieder die journalien die mäuler zerfetzen das man sich erst garnicht auf online-vorlagen berufen brauch

alles bestens
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:01:22 Do. 27.Oktober 2016
Wenn man solche Verfassungsbeschwerden einlegt, sollte man Menschen zur Hand haben, die sich mit sowas auskennen. In den seltensten Fällen hat man wohl einen Verfassungsrechtler zur Hand, aber man sollte sich dann doch schon an Gruppen oder Parteien wenden (fällt mir nur die Linke ein) die eventuell Kontakt zu Spezialisten haben.
Dieser Ganze "ich druck mir das aus dem Internet aus und schicke es zum BVerG"- Unsinn geht einfach nur nach hinten los!
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 22:50:45 Do. 27.Oktober 2016
Noch was dazu von der TAZ:
ZitatKarlsruhe lässt nur Betroffene zu

Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde zu den jüngsten Hartz-IV-Änderungen ab. Der Kläger habe die eigene Betroffenheit nicht dargelegt.
[...]
Inzwischen haben sich bereits rund achtzig Personen der Vorlage bedient und individuell Verfassungsbeschwerde gegen die Hartz-IV-Novelle eingereicht. Anfangs wurden die Beschwerden ohne Begründung abgelehnt. Doch nun griffen die Richter einen Fall heraus, um zu erklären, wo das Problem liegt.
http://www.taz.de/!5349353/ (http://www.taz.de/!5349353/)
Titel: Re:Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016
Beitrag von: dagobert am 23:08:09 Sa. 05.November 2016
Zitat,,Mit Hartz IV haben die Eliten das Dauerfeuer auf Lohnabhängige eröffnet"

Hartz IV sei Armut per Gesetz, sagen manche. Das stimmt, aber es ist noch viel mehr. Es ist auch ein Lohnsenkungs- und Sozialstandardsabbau-Programm. Ein Angriff auf das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Ein Entrechtungs- und Verelendungsregime. Und nicht zuletzt Teil einer ,,ideologischen Mobilmachung", die mittels der Hartz-IV-Ideologie Opfer zu Tätern erklärt, Menschen in ihrer Not also nicht nur im Stich lässt, sondern ihnen auch noch ein – von vielen geglaubtes – ,,Selbst schuld!" um die Ohren haut. Zu aktuellen Entwicklungen bei Hartz sowie notwendigem Widerstand hiergegen sprach Jens Wernicke mit der Journalistin und Hartz-IV-Kritikerin Susan Bonath.
weiterlesen:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=35672 (http://www.nachdenkseiten.de/?p=35672)

Und noch eine kleine Bemerkung zum Stichwort "Rechtsvereinfachung":
Zitat2. Der neue Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z ist fertig und im Tacheles erhältlich
[...]
Das ,,9. SGB II-ÄndG"  wird wohlklingend als ,,Rechtsvereinfachungsgesetz" als  Entbürokratisierungsgesetz verkauft, in der Praxis hat dieses Gesetz den Leitfaden um mehr als 100 Seiten dicker gemacht.
Quelle: Tacheles Wuppertal Newsletter 05.11.2016