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Sozial & Gesundheitswesen => Soziale Einrichtungen => Thema gestartet von: Roadrunner am 07:01:07 Do. 08.März 2018

Titel: Voll erwerbsgemindert in Behindertenwerkstatt
Beitrag von: Roadrunner am 07:01:07 Do. 08.März 2018
Hallo zusammen,
ich arbeite seit fast einem Jahr in einer Behindertenwerkstatt. Derzeit noch unentgeltlich beziehungsweise es werden seitens des Maßnahmeträgers Arbeitsagentur monatlich 595 € in die Rentenversicherung eingezahlt. Auf meiner Jahreslohnsteuerabrechnung steht etwas von einem Bruttolohn von 23800€, die ich in den letzten zehn Monaten die ich schon da bin angeblich verdient habe. Laut Jahresabrechnung. Auf den monatlichen Abrechnungen steht nichts von einem Bruttolohn. Und ich habe auch keinen Lohn erhalten. Deshalb verstehe ich das Ganze nicht. Mögen das wohl die Fördergelder sein die sich die Werkstatt für meinen Arbeitsplatz einstreicht ? Oder hat es was mit der Zahlung in die Rentenkasse zu tun ?
Was noch hinzukommt ist - ich bin voll erwerbsgemindert, das heißt ich darf pro Tag dort nicht mehr als drei Stunden arbeiten. Soll dort aber 5 Tage die Woche je 7 Stunden arbeiten. Ich hab in der Werkstatt nachgefragt und man versicherte mir das sei in Ordnung daß ich dort eine Vollzeittätigkeit habe, da ich ja an einer   
Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehme.
Das Gehalt, was ich falls ich später nach dem sogenannten Berufsbildungsbereich übernommen werde bekomme setzt sich aus 181€ Festgehalt und einem leistungsbezogenen Zuschlag von maximal 70€ monatlich zusammen.
Wenn man richtig Akkord macht und reinknüppelt hat man dann 250€. Obwohl die Gruppenleiter und Sozialarbeiter immer brav sagen daß wir hier ja keinen
Akkord machen. Haha.
Meine Behinderung: ich hatte mehrere Burnouts und hab schließlich noch paranoide Schizophrenie
entwickelt. Aber ich bin gut medikamentös eingestellt und symptomfrei.
DieAussicht darauf mich 28 Jahre lang in der WfB (seit 1961 ist WfbM der korrekte Ausdruck) für knapp 250€ monatlich ausbeuten zu lassen ist
eine häßliche. Also, was tun?

Gruß, Roadrunner
Titel: Re:Voll erwerbsgemindert in Behindertenwerkstatt
Beitrag von: counselor am 18:11:51 Do. 08.März 2018
Die 23800 € sind fiktiv und haben was mit den Einzahlungen in die Rentenkasse zu tun. Die zahlen monatlich soviel in die Rentenkasse ein, wie wenn Du 2380 € verdient hättest.

Die Grenze von 3 Stunden Arbeit bei voller Erwerbsminderung täglich gilt für Werkstätten nicht. Die können Dich tatsächlich in Vollzeit schuften lassen, es sei denn Du legst denen ein fachärztliches Attest vor, dass Du nur 3 Stunden am Tag in der Werkstatt arbeiten kannst.

Klar wird die Höhe Deines Lohnes sich nach gefertigter Stückzahl bemessen. Deswegen mußt Du sie ja aufschreiben. Den Stückpreis werden sie Dir nicht sagen (denn sie geben ja vor, keinen Akkord zu haben), aber den kannst Du ja selbst berechnen.

Der traurige Verdienst in den Werkstätten ist meiner Meinung nach menschenrechtswidrig:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/staatenpruefung/positionen-der-monitoring-stelle/werkstaetten/ (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/staatenpruefung/positionen-der-monitoring-stelle/werkstaetten/)
Aber die Gerichte gestehen den Beschäftigten keinen Mindestlohn zu:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/70295/urteil_kein_mindestlohn_fuer_behinderte_in_behindertenwerkstatt (https://www.vdk.de/deutschland/pages/70295/urteil_kein_mindestlohn_fuer_behinderte_in_behindertenwerkstatt)

Und das alles wegen des verquasten Konstrukts vom "arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis", was dazu führt, dass man die Pflichten eines Arbeitnehmers hat, aber nicht die Rechte. Dafür gibts dann minimale Förderungsfolklore (wie Gedächtnistraining). Soviel zum Wert der Arbeitskraft eines Behinderten im Kapitalismus.

Hier ist noch Kärrnerarbeit zu leisten im Hinblick auf eine menschenwürdige Bezahlung Behinderter.

Die Alternative zum Werkstattarbeitsplatz ist entweder ein normaler Arbeitsplatz oder Rente und daheim bleiben.