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#1
Natürlich werde ich mich der Zwangsräumung gerne beugen, wenn sie durch das richtige Geschlecht durchgeführt wird  :o
#2
Zitat von: dagobert am Gestern um 12:34:05Dann ist der Massenmord im Gaza also auch nur deshalb falsch, weil Netanjahu ein Mann ist?
Genau so ist es, Männer sind scheiße, daher sind Massenmorde die Männer verüben das beschissenste überhaupt.
Frauen sind gut, daher sind schlechte Handlungen bei ihnen selten und wenn sie doch vorkommen dann wird das schlechte durch ihr Frau sein neutralisiert. Wie bei Magneten mit dem Plus und Minus Pol.

ZitatDiese Spitzenpolitiker dienen nicht meinen Interessen - egal Mann oder Frau! Ab in die Tonne mit denen! Ich habe keinen Bock auf Arschlöcher, deren Lieblingsbeschäftigung es ist, mir das Leben schwer zu machen!
Wer fragt den danach welchen Interessen etwas dient. Moderne Linksliberale haben sich sowieso damit abgefunden das Politiker den Interessen des Staates dienen und sie sich den staatlichen Interessen zu unterwerfen haben damit auch für sie ein kleiner Vorteil am Rand herauskommt. Das ganze läuft bei denen unter dem Euphemismus "Kompromisslösung".

Wenn die Staatsinteressen von den richtigen und guten Geschlechtern durchgesetzt werden dann ist alles halb so schlimm. Vom wenn würdest du dich ausgehend von der Vermutung du gehörst zum Tätergeschlecht oller weißer cis Mann lieber Zwangsräumen lassen @counselor? Von so einem grauhaarigen, schnoddrigen alten Penistragenden Bürohengst oder von einer attraktiven, taffen jungen Frau im Business Trenchcoat, die noch ein paar hippe neoliberale BWL Weisheiten auf der Zunge trägt? Was macht wohl glücklicher? 
#3
Die Nachrichtensprecherin im Fox News YouTube Link ist eine Frau, von daher alles halb so wild...
#4
Ämter- & GEZ-Blues / Aw: Sanktionen werden wieder e...
Letzter Beitrag von hartz4hilfe-of.de - Heute um 06:13:16
Zitat von: Kuddel am 18:19:15 So. 21.April 2024Ich halte die traditionelle Erwerbslosenarbeit für gescheitert. Ich bin aber der Meinung, daß man den Erwerbslosenbereich nicht begraben soll, sondern nach neuen Ansätzen suchen muß.

Ich halte das alles für richtig was du in diesem Beitrag sagst (wie bei den meisten Deiner Beiträge), muss aber für mich/uns feststellen, dass es leider einen erheblichen Widerspruch zwischen quasi-professioneller Beratungsarbeit einerseits und lockerem Grüppchenkram als Grundlage für zukünftige größere Bewegungen oder den Aufbau wie auch immer gearteter Strukturen andererseits gibt.

Wenn man die konkrete Beratung nur halbherzig und dilletantisch macht, wird man damit keinen Erfolge erzielen und dann selbst nicht direkt spüren, dass man etwas verändert hat. Man muss also so aktiv und so seriös arbeiten, dass man ein Teil der sozialen Infrastruktur in der Stadt wird, oder wie ich immer sage: Bis nachher alle außer dem Jobcenter mit Dir zusammenarbeiten.

Denn erst ab einer gewissen Frequenz bekommt man alle häufiger auftretenden Problemsituationen und deren Ursachen mit, lernt mit den Ratuschenden und dem Amt umzugehen, lernt sich mit dem Recht auseinanderzusetzen, lernt mit den Menschen zu arbeiten, wird weiterempfohlen, arbeitet mit Anwälten und Abgeordnete zusammen und wird ernstgenommen.

Gleichzeitig macht man sich damit aber mehr oder weniger kaputt aus Reihen der Klienten neue Mitstreiter für #wasauchimmer zu rekrutieren und Basisarbeit mit diesen gemeinsam zu machen, oder sie auch nur dabei anzuleiten.

Deine neuen Berater kommen dann nur noch über die Zeitungsartikel, die wissenschaftlichen Workshops oder waren zum Zeitpunkt ihres Eintretens ins Beratungsgeschäft bereits anderweitig hochgradig politisch gebildet und aktiv (==ergo man hat damit nicht wirklich etwas verändert.)

Umgekehrt sind diese Basisgruppen, in denen jeder zu jedem Thema jeden Schwachsinn dazu geben darf, so dass die Leute sich regelmäßig gegenseitig grob falsch beraten, bis sich zum Schluss der Quatsch als Gruppenmeinung durchsetzt und alle funktionierenden Lösungen als Quatsch abgetan werden, nicht nur politisch vollkommen sinnlos, sondern bestehen vor allem auch nicht sehr lange, weil die Leute selbst ja schon irgendwann merken, dass sie damit nichts verändern und die Lust an der Sache wieder verlieren.

Der gute alte Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Wirkung und verwirklichter Selbstbestimmung.

Wie soll man den durchschnittlich verständigen LB dazu anleiten, dass auch er sich und anderen künftig ein bischen helfen kann, so als eine Art von Gegenleistung dafür, dass man ihm hilft?

In Ansätzen tritt das hie und da schon mal auf. Es gibt Leute, die danach fragen, was sie denn für Dich tun können. Oder die bei Dir lernen, wie geil es sein kann, wenn man zum Termin begleitet wird und das man das nicht nur darf, sondern dass das vor allem dem Jobcenter Angst macht - und die das dann weitererzählen oder es durchaus auch einfach mal selbst probieren und jemand anderen begleiten.

Auch wie das mit dem Beratungsschein, dem Anwalt, der Eingliederungsvereinbarung oder der Postzustellung funktioniert, lernen die Leute oft und geben diese Infos dann an ihre Nachbarn und Freunde weiter.

Das ist auch schon eine Bewegung und vielleicht sollte man es nicht geringschätzen.

Aber im großen und ganzen funktioniert es nicht so, wie man es sich wünschen würde.
Die Betroffenen haben oft sehr große Probleme, die es ihnen überhaupt nicht erlaubt aufzumucken, oder auch nur Zeit und Energie in irgendwelchen komplizierten Metakram zu investieren.

Von den 18 Beratungsstellen, die es mal in Hessen gab, sind heute noch 4 übrig, darunter die beiden, die ich aufgebaut habe, und die auch auf dem letzten Loch pfeifen und auch nur noch einen Bruchteil dessen machen, was mal war.
Gleichzeitig habe ich selbst aber immer noch ein Netzwerk, über das ich funktionierende Methoden der Einflussnahme auf die Verwaltungspraxis in Gang setzen kann, um Dinge zu verändern.

Ob das überhaupt etwas wert ist, wenn es niemand mehr mitbekommt, weil ich komplett aus der Öffentlichkeit verschwunden bin und fast nur noch Hauptamtliche (anstatt LBe) berate, keine Ahnung.

Das Vorhandensein genug ander interessanter Hobbies wäre dieser Tage fast Grund genug, ganz aufzuhören.


#5
Zitat von: Nikita am 17:26:18 Mi. 11.Juni 2025Planlos, unwirtschaftlich, ohne nachhaltige Wirkung: Der Bundesrechnungshof kritisiert Spahns Gesundheitspolitik massiv. Wir veröffentlichen den Bericht.


Inzwischen wird die potentielle Gesamtsschadenshöhe von den fragwürdigen Maskendeals des Herrn Spahn, die dieser (angeblich) entgegen der Ratschläge seiner Ministeriums-mitarbeiter alleine durchgezogen haben soll - während der Bund gleichzeitig die Lieferanten um ihre Rechnung prellte - bei 3,5 bis 5 Milliarden Euro liegen.

Das ist round about bis zu 20 mal so viel wie der Schaden, den Verkehrsminister Scheuer dem Steuerzahler einst eingebrockt hat - und auch etwa 20 mal so viel, wie der Gesamtschaden an entdecktem Hartz IV Betrug im Jahr 2024 gewesen ist.

Die nächsten Talkshows zum Thema "Wie weiter gegen Hartz IV Betrug" finden am Montag, am Dienstag, am Mittwoch, am Donnerstag und am Freitag statt.

Am Samstag geht es dann wegen der Ausgewogenheit um Betrug durch Geflüchtete - und am Sonntag reden wir dann mal darüber, wie man das Essen für die Kindergärten noch billiger produzieren kann.
Nachdem die Bertelsmannstiftung herausgefunden hat, dass da immer noch für 18 Cent echtes(!) Gemüse drin ist, müssen wir das jetzt langsam mal angehen, wenn wir wettbewerbsfähig bleiben und kriegstüchtig werden wollen. Die fressen uns ja sonst noch die Haare vom Kopf!
#6
Ämter- & GEZ-Blues / Aw: Sanktionen werden wieder e...
Letzter Beitrag von hartz4hilfe-of.de - Heute um 04:36:56
"Sozial"ministerin Bas von der "Sozial"demokratischen Kleinstpartei "SPD" erklärte heute vor 200 Jobcentermitarbeitern sie werde sich für erhöhte Sanktionen bei geschwänzten Meldeterminen einsetzen, damit die Mitarbeiter endlich mal wirkungsvolle Instrumente an der Hand hätten die Leute zu Terminen zu zwingen.

Dabei räumte sie versehentlich ein, dass in manchen Jobcentern wohl bis zu 50% der Termine geschwänzt werden.

Hierzu habe ich 3 Fragen.

1.)
Sollte man nicht erst mal recherchieren, warum denn eigentlich so viele Leistungsberechtigte zu diesen Terminen nicht oder nicht mehr erscheinen?
Mindestens mal würde ich doch bei den Kunden, die in der Vergangenheit ein paar Mal da waren und dann irgendwann nicht mehr gekommen sind, die Ursachen dafür verstehen wollen bevor ich über härtere Strafen nachdenke.

2.)
Wozu sind eigentlich diese Termine in der Realität wirklich gut? Was wäre für wen besser, wenn sie alle wahrgenommen worden wären?
In den Jobcentern, die ich kenne, finden Dinge wie Profiling, Prognose, Perspektivenentwicklung, Beratungsleistungen oder auch das Übersenden von Vermittlungsvorschlägen sowieso nicht statt.
Sondern in den Terminen passiert alles Mögliche andere, was dem Zweck des Gesetzes mindestens ignorierend gegenübersteht wenn nicht sogar kontraproduktiv oder gesetzeswidrig ist: Beleidigungen, Drohungen, Demotivation, immer geringere Möglichkeiten aktive Leistungen zu genehmigen weil es keine Mittel mehr dafür gibt, Erfüllung der Interessen der Maßnahmeträger anstatt der der Leistungsberechtigten und des Steuerzahlers. usw. usf.)

3.)
Liegt es überhaupt im Interesse von Jobcentermitarbeitern, dass alle Kunden ihre Termine wahrnehmen, anstatt nur der Hälfte?
Immerhin würde sich die Arbeitsbelastung dadurch ja verdoppeln. Wer kann sich das ernsthaft wünschen.

#7
Ämter- & GEZ-Blues / Aw: Neue Tricks der 'Job'cente...
Letzter Beitrag von hartz4hilfe-of.de - Heute um 04:24:03
Die Anzahl der gerichtlichen Verfahren sowohl als auch der Vorverfahren im SGB II Bereich haben im gleichen Zeitraum viel stärker abgenommen als die Anzahl der Fachanwälte, die im Vergleich zu 2005 immer noch deutlich höher liegt, trotz des Wenigerwerdens seit 2020.

Der Notstand besteht also eigentlich erst mal nicht aus zu wenig Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten für Grundsicherungsempfänger, sondern eher aus der gesellschaftlichen Tendenz, dass nun eben auch Volljuristen oder Mediziner im Zweifel eher nach dem Einkommen als nach dem Sinn ihrer Erwerbsarbeit trachten.

Ich habe früher immer nicht verstanden warum Rechtsanwälte überhaupt Mafiosi, Betrüger und Mörder aus der Finanzelite in Strafverfahren vertreten - bis ich dann lernen musste, dass einige von denen damit locker 100k im Monat machen während der durchschnittliche Familienrechtsanwalt meist froh ist, wenn er irgendwie seine Miete bezahlen und seine Existenzgründungskredite bedienen kann.

Sehr unschön sind die Dikussionen seit einigen Jahren um die Einführung von Gerichtskostenpauschalen und Streitwertsuntergrenzen.

Völlig unverständlich ist mir auch warum Rechtsanwälte seit vielen Jahren dazu verpflichtet sind den elektronischen Rechtsverkehr zu benutzen, während Laienberatungsstellen und Sozialverbänden dort erst gar keinen Zugang bekommen und den Postweg benutzen müssen.

Denn unabhängig davon warum sich jemand nicht von einem Volljuristen vertreten lassen kann oder will sollte es doch möglich sein die Antragsteller/Kläger  wenigstens erst mal alle gleich zu behandeln.
#8
Globalisiert / Aw: USA: Der Untergang
Letzter Beitrag von counselor - Heute um 03:55:58
ZitatNach den größten Protesten aller Zeiten in den USA ordnet Trump die Verhaftung von Millionen Migranten an

Als Reaktion auf die größten regierungsfeindlichen Proteste in der Geschichte der Vereinigten Staaten hat Präsident Donald Trump am Sonntagabend zur massenhaften Verhaftung von ,,Millionen und Abermillionen" Migranten aufgerufen. In einem langen Social-Media-Beitrag, in dem er Razzien und Massenverhaftungen durch Bundesbeamte anordnete, verwendet er eine Sprache, die in der amerikanischen Politik außer in den Tiraden von Neonazi-Gruppen und weißen Supremacisten keine Entsprechung hat.

Quelle: https://www.wsws.org/de/articles/2025/06/17/pers-j17.html
#9
Theoriebereich / Aw: Antisemitismus
Letzter Beitrag von counselor - Heute um 03:35:01
Eigentlich ist die Entscheidung, sich mit den Palästinensern solidarisch zu erklären, relativ einfach: Das palästinensische Volk ist das zur Zeit am meisten unterdrückte Volk. Die Wurzeln dieser Unterdrückung liegen in der zionistischen "Groß-Israel-Politik" Netanyahus. Diese ist imperialistische Politik Israels.

Wenn wir gegen koloniale Unterdrückung und gegen imperialistische Kriege kämpfen wollen, müssen wir Israel kritisieren und seine Politik bekämpfen.
#10
Ämter- & GEZ-Blues / Aw: Mitwirkungspflicht SGB XII...
Letzter Beitrag von hartz4hilfe-of.de - Heute um 03:07:14

Es fällt mir sehr schwer Deinen Beiträgen zu folgen oder auch nur deren Struktur oder deren Anlass zu erkennen, aber ich versuche mal eine Art Antwort. :)

Es sei an dieser Stelle zunächst mal darauf hingewiesen, dass es keine "Grenzen der Mitwirkung im SGB II" (oder "im SGB XII") gibt, denn die Sache mit der Mitwirkung wird in den Verfahrensvorschiften des SGB I §§60ff geregelt.

Die fast schon regelhafte Falschanwendung insbesondere der §§ 65, 66, insbesondere durch die Jobcenter, eröffnen stets sehr interessante Debatten auf allen denkbaren Ebenen.

Zitat von: Erika am 12:40:08 Mi. 19.Februar 2025"...  Ausweis ausschließlich der Identifiktion einer Person dient ..."
Vorlage des Personalausweis reicht aus - Anm.:¹

Du kannst in einem SBG II Jobcenter, was seit 5 Jahren an 7 Tagen pro Woche geschlossen hat, nichts vorlegen.

ZitatEin Vermerk ,,hat vorgelegen" ist grundsätzlich ausreichend. In speziell gelagerten Einzelfällen ist die Speicherung einer Kopie des Personalausweises nach ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person zulässig.

Einzelfallrechtssprechung oder die Arbeitshilfen und Anweisungen der BA oder die Vorschriften des BDSG und der DSGVO  sind irrelevant, denn Du kannst schon nicht nachweisen, dass ein Ausweis in einer Akte ist, weil der dann ja einfach wieder rausgenommen wird, wenn Du deswegen klagst.

Oder sie machen es im letzten Moment freiwillig, wodurch deine Klage nicht mehr entschieden werden wird.

Der Weg die Verwaltungspraxis vor Ort zu korrigieren ist meist eher der über die politische Schiene als der übers SG (bei mir persönlich steht da es da circa 16:2 - nur 2 mal gelang uns das durch das Einlegen von Rechtsmitteln)

ZitatDas LSG NRW begründet dies damit, dass ,,die den Behörden obliegende Prüfung der Zurückweisung eines Beistandes nach § 13 Abs.5 und 6 SGB X ansonsten nicht möglich wäre"

Ja, das ist ausgesprochen ärgerlich, weil es die ähnlich idiotische Argumentation der Jobcenter fast (aber nur fast) auch noch bestätigt.

Was bleibt ist der offenkundige Widerspruch, der darin liegt, dass der Beistand, nachdem er seinen Ausweis nicht dabei hatte, dann trotzdem in seiner Eigenschaft als Beistand abgewiesen wurde - und hinterher die Behörde dann das herumdreht und sagt na gut, wenn er sich nicht ausweisen wollte dann ist er ja gar kein Beistand und dann haben wir eben vom Hausrecht Gebrauch gemacht. :)

ZitatWir vertreten die Ansicht, dass, entgegen des Auffassung der Sozialgerichte, eine Erfassung der Personalien von Beiständen in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht notwendig ist und daher alleine aus Gründen des Datenschutzes unzulässig

...

Harald Thome (Hrsg.), Leitfaden sgbii, sgb xii, Bürgergeld und Sozialhilfe von A-Z, 32.Auflage

Nichts gegen den Leitfaden, aber Harald und Frank machen ja überhaupt keine Begleitungen und haben von daher leider nur wenig Erfahrung mit der Praxis.

Und ganz ehrlich: Es gibt umgekehrt auch keinen sinnvollen Grund, sich nicht mit dem Ausweis auszuweisen, darin liegt echt kein Problem.
Das Problem beginnt mit der Ingewahrungnahme, mit dem heimlichen Kopieren, der angeblichen Pflicht seinen Ausweis kapieren zu lassen, der angeblichen Pflicht von Bevollmächtigten, die Ausweise ihrer Vollmachtgeber mitzuführen, mit der Nichtanerkennung schriftlicher Vollmachten oder mit Weisungslagen durch die Geschäftsführung, wonach Beistände grundsätzlich abgewiesen sollen u.ä.

Das sind die wahren Praxisprobleme, und dafür braucht es Lösungen, die über dieses theoretische "wir finden aber, dass..." hinausgeht.

Insbesondere die Meinung von Rainer oder Harald, dort wo sie auch noch von der Rechtsprechung abweicht, ist reine Zeitverschwendung und ungefähr so viel Wert wie die Meinung des Jobcentermitarbeiters. :)

 
Was hilfreich ist, ist dass seit circa 2016 endlich klar ist, dass Beistände in eigene Sache den Weg übers SG gehen können. Ich musste zuvor immer den Weg über die VG gehen, was das Spiel sehr risikoreich gemacht hat.

Es sei nicht zuviel verraten, dass  wir hier schon Prozesse/Argumentationen "verloren" haben - neben dem VG auch vorm Amtsgericht - die darauf abzielten, dass das Jobcenter unsere Personalausweise konfisziert(!) haben um damit angeblich unsere Identität zu überprüfen, obwohl unsere Identität natürlich zweifeslfrei bereits bekannt war, denn man kennt Leute, die 3 mal pro Woche als Bevollmächtigter vorsprechen ja irgendwann mit Namen.

Das hat unter anderem damit zu tun, dass für viele Richter vereinfacht gesagt das Hausrecht (dass ja vorgeblich zur Wiederherstellung des störugnsfreien Betriebs eingesetzt wurde), über dem Datenschutz oder den diversen Pflichten der Behörden aus den SGBs gegenüber der Öffentlichkeit stehen würde.

Was interessiert also an dieser Stelle der Inhalt einer Norm, wenn das in der Praix nicht durchsetzbar ist, was da im Gesetz steht.

Schwierig ist übrigens auch ganz generell, als abgewiesener Beistand oder Bevollmächtigter überhaupt erst mal eine daraus reslutierende Beschwer herbeizureden, denn beschwert ist davon ja eigentlich nur der LB...

ZitatPersönlich zu Gast in einem der "Häuser des Schreckens" als Beistand
Vorlage des Personalausweis reicht aus? Anm.:²

Hilfe ... nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

So wie ich Deine zusammengewürfelten Halbsätze verstehe, erscheint mir die Idee dahinter falsch zu sein:

Die Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder eben der Identität eines Antragstellers gehört durchaus auch zu den Dingen, die im Rahmen der Mitwirkung eruiert werden können und müssen.

Wenn ich nicht weiß, wer jemand ist oder wo er sich aufhält, kann ich auch nicht über seine Hilfebedürftigkeit entscheiden, da praktisch alles andere, vom Kontoauszug bis zu unterhaltspflichten Dritten, von seine Identität abhängig ist.

Selbst bei Beiständen gibt es Konstellationen, bei denen die Offenbarung der Identität (und ggf. das Vermerken des Namens in der Akte des Kunden) durchaus angebracht ist.

Wir haben hier regelmäßig "Beistände" zu verzeichnen, die in Wahrheit die Arbeitgeber, Vermieter oder Zuhälter des Antragstellers sind und u.a. im Zusammenhang damit auch solche, die dadurch, dass sie in fremde Sprachen überstzen, völlig zurecht vom Amt als Bevollmächtigter eingeordnet werden, mit der Folge, dass sie sich als solcher natürlich auch zwingend mit dem Ausweis ausweisen müssen und andersfalls gehen dürfen.

(Das Gleiche mit mir - oder mit Anwälten und Betreuern - zu machen ist zwar eine Unverschämtheit, würde aber dann immerhin mal dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Prinzip der Selbstbindung genügen. :) )
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