Abbau von Überstunden nicht erwünscht

Begonnen von Schnuffl, 17:33:56 Di. 12.Februar 2008

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Schnuffl

Hallo,

ich bin ganz neu hier und mich würde eure Meinung interessieren.
Ich erwarte keine Rechtsberatung, sondern möchte nur wissen, was ihr denkt bzw. ob ihr bereits ein ähnliches Problem hattet und evtl. wie das gelöst wurde.

Ich bin seit 1 Jahr Leiharbeiter bei einer großen Leiharbeitsfirma und eingesetzt in einer großen Firma hier bei mir in der Nähe.
Ich unterstehe dem BZA-Tarifvertrag und habe folgendes Problem:
In meinem Entleihbetrieb gibt es zwei Vorgesetzte, die uns Leiharbeiter (allerdings nur die aus meiner Abteilung) sozusagen an die festangestellte Belegschaft der Firma anpassen wollen und zwar bezüglich des Abbaus von Überstunden.
Mein Arbeitsvertrag sieht eine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit von 145,17 Stunden vor.
Ich arbeite im 3-Schicht-Modell mit 2 Früh-, 2 Spät-, 2 Nachtschichten und 4 freien Tagen. Hier komme ich in einem "normalen" Monat mit 18 Arbeitstagen auf 147,6 Stunden und baue somit ca. 2,4 Stunden auf.
Der Dezember 2007 sowie der Januar 2008 verfügten aber über 19 Arbeitstage und somit baute ich inzwischen ca. 20 Stunden auf.

Nun stellt sich das Problem wie folgt dar: unsere Vorgesetzten aus dem Entleihbetrieb möchten nicht mehr, dass wir Leiharbeiter diese Überstunden stunden- oder tageweise abbauen können. Man will uns diese Möglichkeit einfach nehmen und zwar mit der Begründung (die ich durchaus nachvollziehen kann), dass es für den Entleihbetrieb mittlerweile (durch die Anzahl der eingesetzten Leiharbeiter) ziemlich unübersichtlich wird, wann welcher Leiharbeiter frei hat. Davon abgesehen sieht der Tarifvertrag BZA vor, dass Leiharbeiter jedes Jahr einen Tag Urlaub mehr erhalten, was für den Entleihbetrieb ebenfalls "unübersichtlich" ist.

Soweit ich weiß, hat der Entleihbetrieb die betroffenen Leiharbeitsfirmen angeschrieben und über diesen Änderungswunsch informiert bzw. angefragt, ob eine entsprechende Änderung im Arbeitsvertrag möglich ist.

Meine Frage lautet nun: Kann meine Leiharbeitsfirma hier überhaupt eine Entscheidung treffen, ohne die entsprechenden Gewerkschaften und die BZA, welche den Tarifvertrag mit ausgehandelt und unterzeichnet haben, hierüber zu informieren?
Ich habe schon eine Mail an BZA, IG Metall und Ver.di geschrieben. Allerdings erhielt ich von der BZA nur die Info, dass sie mir keine Rechtsberatung geben können, was ich ziemlich blöd finde, da ich ja keine Rechtsberatung in dem Sinne brauche, sondern eigentlich nur eine wichtige Information, was meinen Tarifvertrag betrifft.
Ver.di antwortete, dass ich nicht auf Teile des Tarifvertrages verzichten kann, das ich rechtlich nicht möglich. Was für mich heißt: der Entleihbetrieb kann das nicht durchziehen, weil ich dann auf Teile (und somit auf meine Rechte) aus dem Tarifvertrag verzichten würde. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass geleistete Überstunden abgefeiert werden müssen.
Das ist eigentlich eine klare Aussage, oder?

Ich als Leiharbeiter habe nunmal einen Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma und nicht mit dem Entleihbetrieb. Und dass es Unterschiede in den Arbeitsverträgen von Leiharbeitern und festangestellter Firmenbelegschaft gibt, ist ja seit Jahren so und nichts Neues. Alleine die Tatsache, dass der Entleihbetrieb seit einigen Monaten viele Leiharbeiter einstellen muss, kann doch nicht zu einem weiteren Nachteil für uns Leiharbeiter führen (abgesehen von der Bezahlung).

Mein Problem gestaltet sich so: ich muss Anfang März 2008 noch 4 Tage Resturlaub von 2007 nehmen und um gleich eine ganze Schicht (6 Tage) nehmen bzw. die beiden Frühschichten aus der Folgeschicht anhängen zu können, wollte ich in diesen 4 Tagen Überstunden abfeiern. Durch die 19 Arbeitstage im Dezember 2007 sowie Januar 2008 hätte ich dann ein Zeitkonto von ca. 30 Stunden, welche für diese 4 Tage Überstundenabbau völlig ausreichend wäre.

Es gibt bisher zu den Anfragen an die Leiharbeitsfirmen noch keine offizielle Entscheidung, von daher kann man mir (nach meinem Verständnis) diese 4 Tage eigentlich nicht verwehren. Vor allem habe ich diese 4 Tage Überstundenabbau bereits im November oder Dezember 2007 geplant (wie meinen Jahresurlaub auch) und der Entleihbetrieb wusste, dass es sich dabei nicht nur um Resturlaub, sondern auch um den Abbau von Überstunden handelt. Wobei die Diskussion um den Abbau von Überstunden damals schon begann.

Mir ist auch nicht klar, wie sich der Entleihbetrieb die Gestaltung eines neuen Arbeitsvertrags vorstellt, da ich ja in manchen Monaten 18, in anderen aber 19 Arbeitstage habe und somit nicht jeden Monat die gleiche Arbeitszeit vorweisen kann. Dieser Umstand führt ja zum Aufbau von Überstunden, denn sogar im Februar 2007 (mein Eintritt in die Firma war der 14.02.07) habe ich Stunden aufgebaut, obwohl ich von meiner monatlichen Arbeitszeit weit entfernt war. Also auch kurze Monate führen zum Aufbau von Überstunden, wenn auch nur minimal.

Bei der festangestellten Firmenbelegschaft werden ALLE geleisteten Stunden ausbezahlt.
Damit hätte ich auch gar kein Problem, aber für einen Leiharbeiter, der 30 oder mehr Überstunden auf seinem Zeitkonto hat, lohnt es sich nicht, sich diese alle ausbezahlen zu lassen, da diese ja steuer- und sozialversicherungspflichtig sind und am Ende nicht viel dabei herumkommen würde.

Ich habe im Entleihbetrieb schon den Vorschlag gemacht, einen Stichtag zu wählen, um den Leiharbeitern, die schon länger eingesetzt sind und entsprechend viele Überstunden vorweisen können, die Möglichkeit zu geben, diese oder wenigstens einen Großteil davon noch abzufeiern (und dies wie einen Urlaub auch zu planen), um dann dazu überzugehen, ALLE geleisteten Stunden auszahlen zu lassen.

Dieser Vorschlag wurde allerdings sofort abgelehnt, mit der Begründung, dass die Vorgesetzten dies nicht wollen.
Wir Leiharbeiter sind eigentlich genug benachteiligt, wenn man bedenkt, auf wieviel Geld wir jeden Monat im Vergleich zur Stammbelegschaft verzichten müssen, aber trotzdem die gleiche Leistung erbringen.

Ich könnte selbstverständlich den Betriebsrat des Entleihbetriebs aufsuchen, allerdings muss ich als Leiharbeiter natürlich dann mit Konsequenzen rechnen und wenn es nur darum geht, eine feste Übernahme im Entleihbetrieb zu erhalten.
Meine Leiharbeitsfirma verfügt selbst über einen Betriebsrat. Sollte ich vielleicht erst diesen aufsuchen, wenn es eine offizielle Entscheidung in dieser Sache gibt?

Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar Erfahrungen oder Meinungen von euch hören würde.

Globalloser

du erwartest aber nicht das wir das alles lesen ,bisschen kuerzer waere besser ,siehs mal so der kunde(entleiher) ist koenig, :aggressiv>
no country for old man

brettermeier

ZitatOriginal von Schnuffl
Hallo,

ich bin ganz neu hier und mich würde eure Meinung interessieren.
Ich erwarte keine Rechtsberatung, sondern möchte nur wissen, was ihr denkt bzw. ob ihr bereits ein ähnliches Problem hattet und evtl. wie das gelöst wurde.

Ich bin seit 1 Jahr Leiharbeiter bei einer großen Leiharbeitsfirma und eingesetzt in einer großen Firma hier bei mir in der Nähe.
Ich unterstehe dem BZA-Tarifvertrag und habe folgendes Problem:
In meinem Entleihbetrieb gibt es zwei Vorgesetzte, die uns Leiharbeiter (allerdings nur die aus meiner Abteilung) sozusagen an die festangestellte Belegschaft der Firma anpassen wollen und zwar bezüglich des Abbaus von Überstunden.
Mein Arbeitsvertrag sieht eine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit von 145,17 Stunden vor.
Ich arbeite im 3-Schicht-Modell mit 2 Früh-, 2 Spät-, 2 Nachtschichten und 4 freien Tagen. Hier komme ich in einem "normalen" Monat mit 18 Arbeitstagen auf 147,6 Stunden und baue somit ca. 2,4 Stunden auf.
Der Dezember 2007 sowie der Januar 2008 verfügten aber über 19 Arbeitstage und somit baute ich inzwischen ca. 20 Stunden auf.

Nun stellt sich das Problem wie folgt dar: unsere Vorgesetzten aus dem Entleihbetrieb möchten nicht mehr, dass wir Leiharbeiter diese Überstunden stunden- oder tageweise abbauen können. Man will uns diese Möglichkeit einfach nehmen und zwar mit der Begründung (die ich durchaus nachvollziehen kann), dass es für den Entleihbetrieb mittlerweile (durch die Anzahl der eingesetzten Leiharbeiter) ziemlich unübersichtlich wird, wann welcher Leiharbeiter frei hat. Davon abgesehen sieht der Tarifvertrag BZA vor, dass Leiharbeiter jedes Jahr einen Tag Urlaub mehr erhalten, was für den Entleihbetrieb ebenfalls "unübersichtlich" ist.

Soweit ich weiß, hat der Entleihbetrieb die betroffenen Leiharbeitsfirmen angeschrieben und über diesen Änderungswunsch informiert bzw. angefragt, ob eine entsprechende Änderung im Arbeitsvertrag möglich ist.

Meine Frage lautet nun: Kann meine Leiharbeitsfirma hier überhaupt eine Entscheidung treffen, ohne die entsprechenden Gewerkschaften und die BZA, welche den Tarifvertrag mit ausgehandelt und unterzeichnet haben, hierüber zu informieren?
Ich habe schon eine Mail an BZA, IG Metall und Ver.di geschrieben. Allerdings erhielt ich von der BZA nur die Info, dass sie mir keine Rechtsberatung geben können, was ich ziemlich blöd finde, da ich ja keine Rechtsberatung in dem Sinne brauche, sondern eigentlich nur eine wichtige Information, was meinen Tarifvertrag betrifft.
Ver.di antwortete, dass ich nicht auf Teile des Tarifvertrages verzichten kann, das ich rechtlich nicht möglich. Was für mich heißt: der Entleihbetrieb kann das nicht durchziehen, weil ich dann auf Teile (und somit auf meine Rechte) aus dem Tarifvertrag verzichten würde. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass geleistete Überstunden abgefeiert werden müssen.
Das ist eigentlich eine klare Aussage, oder?

Ich als Leiharbeiter habe nunmal einen Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma und nicht mit dem Entleihbetrieb. Und dass es Unterschiede in den Arbeitsverträgen von Leiharbeitern und festangestellter Firmenbelegschaft gibt, ist ja seit Jahren so und nichts Neues. Alleine die Tatsache, dass der Entleihbetrieb seit einigen Monaten viele Leiharbeiter einstellen muss, kann doch nicht zu einem weiteren Nachteil für uns Leiharbeiter führen (abgesehen von der Bezahlung).

Mein Problem gestaltet sich so: ich muss Anfang März 2008 noch 4 Tage Resturlaub von 2007 nehmen und um gleich eine ganze Schicht (6 Tage) nehmen bzw. die beiden Frühschichten aus der Folgeschicht anhängen zu können, wollte ich in diesen 4 Tagen Überstunden abfeiern. Durch die 19 Arbeitstage im Dezember 2007 sowie Januar 2008 hätte ich dann ein Zeitkonto von ca. 30 Stunden, welche für diese 4 Tage Überstundenabbau völlig ausreichend wäre.

Es gibt bisher zu den Anfragen an die Leiharbeitsfirmen noch keine offizielle Entscheidung, von daher kann man mir (nach meinem Verständnis) diese 4 Tage eigentlich nicht verwehren. Vor allem habe ich diese 4 Tage Überstundenabbau bereits im November oder Dezember 2007 geplant (wie meinen Jahresurlaub auch) und der Entleihbetrieb wusste, dass es sich dabei nicht nur um Resturlaub, sondern auch um den Abbau von Überstunden handelt. Wobei die Diskussion um den Abbau von Überstunden damals schon begann.

Mir ist auch nicht klar, wie sich der Entleihbetrieb die Gestaltung eines neuen Arbeitsvertrags vorstellt, da ich ja in manchen Monaten 18, in anderen aber 19 Arbeitstage habe und somit nicht jeden Monat die gleiche Arbeitszeit vorweisen kann. Dieser Umstand führt ja zum Aufbau von Überstunden, denn sogar im Februar 2007 (mein Eintritt in die Firma war der 14.02.07) habe ich Stunden aufgebaut, obwohl ich von meiner monatlichen Arbeitszeit weit entfernt war. Also auch kurze Monate führen zum Aufbau von Überstunden, wenn auch nur minimal.

Bei der festangestellten Firmenbelegschaft werden ALLE geleisteten Stunden ausbezahlt.
Damit hätte ich auch gar kein Problem, aber für einen Leiharbeiter, der 30 oder mehr Überstunden auf seinem Zeitkonto hat, lohnt es sich nicht, sich diese alle ausbezahlen zu lassen, da diese ja steuer- und sozialversicherungspflichtig sind und am Ende nicht viel dabei herumkommen würde.

Ich habe im Entleihbetrieb schon den Vorschlag gemacht, einen Stichtag zu wählen, um den Leiharbeitern, die schon länger eingesetzt sind und entsprechend viele Überstunden vorweisen können, die Möglichkeit zu geben, diese oder wenigstens einen Großteil davon noch abzufeiern (und dies wie einen Urlaub auch zu planen), um dann dazu überzugehen, ALLE geleisteten Stunden auszahlen zu lassen.

Dieser Vorschlag wurde allerdings sofort abgelehnt, mit der Begründung, dass die Vorgesetzten dies nicht wollen.
Wir Leiharbeiter sind eigentlich genug benachteiligt, wenn man bedenkt, auf wieviel Geld wir jeden Monat im Vergleich zur Stammbelegschaft verzichten müssen, aber trotzdem die gleiche Leistung erbringen.

Ich könnte selbstverständlich den Betriebsrat des Entleihbetriebs aufsuchen, allerdings muss ich als Leiharbeiter natürlich dann mit Konsequenzen rechnen und wenn es nur darum geht, eine feste Übernahme im Entleihbetrieb zu erhalten.
Meine Leiharbeitsfirma verfügt selbst über einen Betriebsrat. Sollte ich vielleicht erst diesen aufsuchen, wenn es eine offizielle Entscheidung in dieser Sache gibt?

Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar Erfahrungen oder Meinungen von euch hören würde.

Also zunächst mal kann Dein Entleiher keinesfalls eine grundlegende Vertragsänderung für Dich herbeiführen, Du bist bei der ZAF beschäftigt, Deine ZAF ist an den BZA-TV gebunden und dieser TV kann absolut nicht ausgehebelt werden.

Das ist eigentlich eine Sache, die die ZAF dem Entleiher klarmachen muss, offensichtlich bekommst Du aber gerade Probleme, bzw. nicht genügend Rückendeckung von Deiner ZAF.

Du solltest SOFORT den Betriebsrat Deiner ZAF aufsuchen und denen die Sachlage schildern, da Du Dich gerade mit einer Problematik beschäftigen musst, die komplett auf höheren Ebenen geregelt werden muss.

Mit Deinen mails an BZA, IGM und Verdi bist Du vielleicht ein wenig übers Ziel hinausgeschossen und hast den normalen Dienstweg verlassen.

Eigentlich solltest Du in so einem Fall erstmal Deinen Dispo ansprechen, dann vielleicht den Niederlassungsleiter, anschliessend den ZAF-BR.

Egal, also ganz konkret rate ich Dir, den ZAF-BR schnellstmöglich zu kontaktieren und mit denen alles weitere zu besprechen.

Krokos

mit Verdi ist er aber nicht übers Ziel hinausgeschossen...
Gut mit dem BZA usw. das ist schon sinnlos, aber wieso nicht Verdi fragen ??

brettermeier

ZitatOriginal von Krokos
mit Verdi ist er aber nicht übers Ziel hinausgeschossen...
Gut mit dem BZA usw. das ist schon sinnlos, aber wieso nicht Verdi fragen ??

Naja, das hat was mit Psychologie und 'den Dienstwegen' im Arbeitsleben zu tun.

Natürlich kann man Verdi, BZA und alle möglichen Institutionen einschalten, man sollte aber immer die richtige Reihenfolge einhalten und niemanden übergehen, sonst geht das erfahrungsgemäss fast immer nach hinten los.

Auch sollte man sich um bestimmte Probleme nicht von vornherein selbst kümmern, sondern das schnellstmöglich erstmal an 'die zuständige Stelle' weitergeben, sonst übergeht man wieder jemanden und je mehr Leute man übergeht, desto mehr 'Feinde' verschafft man sich.

Beispiel :

Du hast als Leihkeule ein Problem mit Deinem Dispo und schreibst einen Brief an die Geschäftsführung der ZAF, an die Gewerkschaft und vielleicht noch an den BZA/IGZ oder sonstwen. Was glaubst Du, was dabei rauskommt ?

Im ersten Schritt werden alle angeschriebenen 'hohen Herrschaften' wahrscheinlich reagieren, indem sie das einfach an die 'nächste zuständige Stelle', sprich den Niederlassungsleiter weiterleiten mit der Bitte, sich drum zu kümmern. Nebenbei haben sie aber schon im Hinterkopf 'wieso werden wir mit so einem Kleinkram belästigt ?'

Der Niederlassungsleiter (der erstmal auch denkt 'was soll diese Riesenwelle' wird den Dispo drauf ansprechen, der Dispo wird wahrscheinlich sagen 'wieso wurde ich nicht direkt darauf angesprochen' und seine Sicht der Dinge schildern.

Zieht das weitere Kreise, gibt es immer mehr Leute einschliesslich des BR, die sagen 'warum wurde ich nicht direkt angesprochen, wieso erfahre ich das von meinem Vorgesetzten', usw. und sofort, es fühlen sich ne Menge Leute übergangen und Dein Name ist bei vielen Leuten/Abteilungen in der Firma bekannt im negativen Sinn, was Dein Leben dort auf Dauer sicher nicht leichter macht.

In diesem Fall (Ärger mit dem Dispo) wäre der korrekte Weg folgendermassen, wobei man alles möglichst gut dokumentieren sollte:

Erstmal mit dem Dispo selbst sprechen, wenn das nix bringt Niederlassungsleiter, dann Betriebsrat, dann Gewerkschaft, dann (wenn es noch Sinn macht) höhere Stellen/Geschäftsführung.

Immer schön eine Hierarchiestufe/Eskalationsstufe nach der anderen, alles dokumentieren (z.B. Gesprächsprotokolle/Zeugen, etc.) und auch ruhig sagen 'ok, da wir hier nicht weiterkommen, werde ich mich jetzt an XXX wenden', also bei Ergebnislosigkeit eines Gesprächs die nächsten Schritte ankündigen.

Damit übergehst Du niemanden, jeder Beteiligte kennt Dein Anliegen und ist über Deine nächste Vorgehensweise informiert und in der Regel (es sei denn, Du triffst auf irgendwelche Choleriker oder so) nimmt Dir das keiner übel, da es ein normaler Vorgang in Firmen ist, die nächsthöhere Instanz einzuschalten, wenn man die Probleme nicht direkt lösen kann.

Im Fall von Schnuffl müsste man theoretisch erstmal wieder auf diese 'normale Hierarchiekette' zurückkommen, da aber schon soviel passiert ist und Schnuffl selbst sich da auch schon weit reingehängt hat, empfehle ich halt als 'dringende Notbremse', den BR der ZAF einzuschalten und erstmal etwas 'Ruhe und Ordnung' in den Konflikt zu bekommen und nochmal neu und taktisch geschickter mit dem Entleiher ins Gespräch gehen zu können.

Also absolut nix gegen den Kontakt mit Verdi, aber so ein Schritt sollte erst viel später erfolgen, sonst bringt das gar nix...

bonum

hallo erst mal

wie du weißt ist persönliche rechtsberatung im netz nicht zulässig

aber es könnte ja sein das du so einen fall für deinen arbeitskollegen erfragen willst der zb keinen internetzugang hat ?? oder ??  das darf dir beantwortet werden

daher empfehle ich dir zb

zoom:http://www.igmetall-zoom.de/Forum/  oder
jurathek:http://forum.jurathek.de/

grundsätzlich eines: die probleme deines entleihbetrieb sind NICHT deine probleme.laß dir das nie einreden!!!!

der entleihbetrieb weiss was er tut (zumindest hoffe ich das ) wenn er mitarbeiter über eine leihfirma beschäftigt.  was soll es da dich angehen wenn es da probleme mit dem urlaub gibt???   nichts ! oder ?

du hast einen arbeitsvertrag mit der zeitarbeitsfirma und sonst mit niemandem. sicherlich hat der (meister) im entleihbetrieb auch ein weisungsrecht dir gegenüber

aber das war es auch schon. was wenn du krank wirst oder deinen dir zustehenden erholungsurlaub nimmst?  da muss die zaf für ersatz sorgen. mach dir da bitte keinen kopf

zudem sei auf zeitarbeitstreffs in münchen verwiesen und auf eine rechtsberatungsmöglichkeit im rahmen einer mitgliedschaft bei einer gewerkschaft.


grüsse

bonum
bekommst du 7€ bei ZAF : arbeite nur für 7€ !!
hast du ein prekäres arbeitsverhältniss, liefere prekäre arbeit ab !
betrügt man dich bei ZAF...betrüge.... !!
www.zeitarbeitstreff.de
si vis pacem, para bellum !!

Arwing

Da kann ich Bonum nur recht geben. Du hast einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma und dort in diesem oder in deinem Tarifvertrag ist die Abgeltung der Überstunden geregelt. Lass dir in dieser Hinsicht bloß nichts von dem Arbeitsbetrieb vorschreiben. Ist dieser Betrieb zu dumm, eine eigene Exeldatei darüber zu führen, wer wann in welcher Abteilung abwesend ist und wieviel Personal in dieser Zeit bei Ausfällen benötigt wird, um den Arbeitsprozeß aufrecht zu erhalten, dann ist es auch nicht dein Problem.

Bonum sagte es präzise: "grundsätzlich eines: die probleme deines entleihbetrieb sind NICHT deine probleme.laß dir das nie einreden!!!! was wenn du krank wirst oder deinen dir zustehenden erholungsurlaub nimmst? da muss die zaf für ersatz sorgen. mach dir da bitte keinen kopf."

Alsl frage bitte deinen Sachbearbeiter bei der Zeitarbeitsfirma, in welchem Rahmen sie gedenken, dir die geleisteten Überstunden abzugelten. Verpflichtet dazu sind sie und die kann man auch nicht unter den Tisch fallen lassen, das wäre ungesetzlich und strafbar.

D.H, für dich, lasse dir alle überstunden abzeichnen oder führe einen ordentlichen Nachweis darüber, den man nicht mal eben wie eine Datei in Exel z.B., löschen kann. Das ist sehr wichtig, falls du gedenkst, über z.B. eine Rechtsschutzversicherung, dir einen Anwalt aufzusuchen.

Und als letztes: Der Betrieb in dem du arbeitest versucht natürlich mit diesen unlauteren Mitteln, die schlecht informierten, in diesem Falle die Leiharbeiter, auszunutzen. das soll jetzt nicht heißen, das ich die Dummheit unterstelle, nur eben zu wenig Informationen ;)

Kurz gesagt: Da versucht jemand deine Gutmütigkeit auszunutzen.
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Krokos

ZitatOriginal von brettermeier


Natürlich kann man Verdi, BZA und alle möglichen Institutionen einschalten, man sollte aber immer die richtige Reihenfolge einhalten und niemanden übergehen, sonst geht das erfahrungsgemäss fast immer nach hinten los.

Auch sollte man sich um bestimmte Probleme nicht von vornherein selbst kümmern, sondern das schnellstmöglich erstmal an 'die zuständige Stelle' weitergeben, sonst übergeht man wieder jemanden und je mehr Leute man übergeht, desto mehr 'Feinde' verschafft man sich.


Achso meinst du das, ok dann habe ich dich nicht verstanden...
Ich ging eher davon aus, dass man ruhig seine Gewerkschaft erstmal fragen soll, was genau die Rechte bspw. sind und danach handeln.
Klar, gleich am Anfang mit Kanonen auf Tauben zu schiessen ist kontraproduktiv.
Ich würde ersteinmal die ZAF selbst anschreiben, bei besonders harten Fällen eventuel mit Anwalt drohen, und dann erst auf Gewerkschaft, Betriebsrat etc. zurückgreifen.

Aber beraten lassen kann man sich ja immer mal, wenn ich mir überleg wie oft ich schon die Gewerkschaft angerufen habe, wegen jeden kleinsten Scheiss teilweise  :P

Schnuffl

@brettermeier

ZitatOriginal von brettermeier

Mit Deinen mails an BZA, IGM und Verdi bist Du vielleicht ein wenig übers Ziel hinausgeschossen und hast den normalen Dienstweg verlassen.

Eigentlich solltest Du in so einem Fall erstmal Deinen Dispo ansprechen, dann vielleicht den Niederlassungsleiter, anschliessend den ZAF-BR.

Egal, also ganz konkret rate ich Dir, den ZAF-BR schnellstmöglich zu kontaktieren und mit denen alles weitere zu besprechen.

Ich versuche mal, mich kürzer zu fassen  :rolleyes:

Zuerst einmal denke ich nicht, dass ich über das Ziel hinausgeschossen bin, denn ich habe bei meinen Anfragen an BZA, Ver.di und IGM weder den Namen meiner ZAF noch die meines Entleihbetriebes genannt. Also ist es auch nicht richtig, dass bald in allen möglichen Abteilungen und Organisationen mein Name bekannt ist.
Die BZA hat lediglich geantwortet, dass sie keine Rechtsberatung durchführen dürfen, was ich meiner Meinung nach auch nicht gefordert habe. Ich habe im Prinzip nur eine Frage zu meinem Tarifvertrag gestellt, denn meine Frage läuft darauf hinaus, ob die ZAF im Alleingang eine Entscheidung bei dieser Sache treffen kann oder darf.
Ver.di antwortete, dass "ein Abbau von geleisteten Überstunden stattfinden muss" und dass "ich auf keine Teile des Tarifvertrages verzichten kann", was ich ja automatisch tun würde, wenn mein Entleihbetrieb sagt "es gibt keinen Abbau von Überstunden mehr" und ich würde dies einfach hinnehmen.

Davon abgesehen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine offizielle Entscheidung in dieser Sache, also möchte ich meinen Dispo (noch) nicht damit konfrontieren. Sollte es aber zu einer Entscheidung oder einer Verweigerung meiner 4 Tage Überstundenabbau im März geben, werde ich natürlich auch meinen Dispo bzw. den Betriebsrat meiner Leiharbeitsfirma und evtl. auch den BR des Entleihbetriebes einschalten.
Es geht ja hier nicht nur um mich, sondern um etliche Leiharbeits-Kollegen, die aber offenbar wirklich "zu dumm" oder auch "zu gutmütig" sind, sich mit dem Problem zu beschäftigen bzw. geschlossen dagegen vorzugehen.

Was einen Ersatz für meine Arbeitskraft in diesen 4 Tagen betrifft, ist das praktisch unmöglich, denn die Anlernzeit im Entleihbetrieb liegt bei guten 3 Monaten und in 4 Tagen würde ein Ersatz nur einen winzigen Bruchteil meiner Arbeit lernen können.
Davon abgesehen sind wir genügend Arbeitskräfte auf meiner Schicht und die 4 Tage Überstundenabbau sind genauso geplant wie mein Jahresurlaub. Es ist bekannt, dass ich in diesen insgesamt 8 Tagen nicht da bin.

Wir haben auf jeder Schicht eine Art "Leithammel", der in erster Linie dafür sorgen soll, dass die Arbeit gut läuft. Gott sei Dank ist mein Leithammel verständnisvoll und hat am Montag schon mal einen Termin mit einem der Vorgesetzten ausgemacht. Wenn das allerdings auch nix fruchtet, muss ich wohl andere Wege - den sog. Dienstweg - einschlagen.

Man muß aber in diesem Fall auch bedenken, dass in diesem Jahr Übernahmen stattfinden sollen und mein Leithammel möchte auf jeden Fall, dass ich dabei bin, deshalb würde ich bei einem Gespräch mit einem der Betriebsräte auch darauf bestehen, dass mein Name nicht genannt wird.
Ich möchte schließlich eine evtl. feste Übernahme nicht durch so eine blöde Geschichte gefährden. Da wär ich schön blöd.
Theoretisch haben aber sowohl der BR der ZAF als auch der BR des Entleihers das Recht, über diese Sache informiert zu werden. Wer sie darüber informiert, ist ja zweitrangig. Aber wenn´s ihnen keiner sagt, kann man auch nicht erwarten, dass sie tätig werden (können).

Ich danke euch allen für die Antworten und werde mir die Links auch mal ansehen.

kinimod

Für alle Bemühten mal ein Zitat Schnuffis von igmetall-zoom.de:

ZitatDas kann sich mein Entleiher gar nicht leisten, bei dem Schrott, den wir in letzter Zeit als LAN´s eingestellt bekommen haben (keine Lust zum Arbeiten, ständig krank, "Auto kaputt", keinen Bock, etwas Neues zu lernen usw. usf.).

http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?t=1612

So, so, Schrott also. Um manche braucht man sich sicher nicht zu kümmern, die richten sich selbst...

Gruß, kinimod

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