Einfach mal so 30 Stunden extra...?

Begonnen von vampyrella, 16:24:24 Fr. 09.Januar 2009

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vampyrella

Hallöchen an alle!

Obwohl mir einige hier abgeraten haben,  bin ich nun doch von McDonald's zu einer ZAF gewechselt.
Diese arbeitet mit einem großen deutschen Kabelfernsehanbieter zusammen.

Meine Aufgabe ist das Backoffice, also Büroarbeit.
Eine Woche mache ich das jetzt schon, und bisher war alles eigentlich supi: vorraussichtlich jedes Wochenende frei, mehr Geld als bei Mc'es, Feiertage frei, relaxtes, chilliges arbeiten usw.

Aber vorgestern kam dann die Wende: die Personalchefin der ZAF liess die Schichtführer ausrichten, dass sie 16000 (in Worten: sechszehntausend!) neue Aufträge angenommen hat, und das diese nur zu schaffen wären, wenn JEDER Mitarbeiter MINDESTENS 30 Überstunden macht. 30 Stunden nur im Januar!
Und bis mitte Februar gibts eine Urlaubssperre.
Innerhalb 24 Stunden (die spätschicht hatte nicht mal 12 stunden) muss man sich überlegen wie man die Überstunden machen will.

Ich habe einmal in meinen Arbeitsvertrag nachgeschaut und gesehen, dass dort folgender Satz zu finden ist:

Die regelmäßige durchschnittliche Monatsarbeitszeit beträgt 164,54 Stunden. Dies entspricht einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 38 STunden/Woche.

Eine 5-Tage Woche ist nicht ausdrücklich  (wie im Vorstellungsgespräch zugesagt) im Vertrag eingetragen.
Einen Betriebsrat gibt es nicht. Auch keine andere Arbeitnehmervertretung.

Die "normal" Angestellten dieses Kabelfernsehbetreibers müssen natürlich nicht, nur wir Zeitarbeiter.

Das ich jetzt jeden Samstag im Januar arbeiten muss, macht mir ja nichts aus... aber die ganzen alleinstehenden Muttis sind natülich mega angeschissen, und deswegen habe ich jetzt folgende Frage:

Dürfen die das? Kann man einfach so 30 Überstunden anordnen?

Kann man einfach so eine Urlaubssperre einrichten?

Danke schonmal für eure Antworten!
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L_/
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Krokos

ja, kann man.
Ob man das jetzt das so machen darf, dass nur die Leiharbeiter das machen müssen ist fraglich, wahrscheinlich nicht.
Aber die alleinerziehenden Mütter sind ja auch irgendwie auf den Job angewiesen, das ist halt heikel sich dagegen zu wehren, wenn man darauf angewiesen ist...

Ziggy

Wenn eine Alleinerziehende umständehalber keine Überstunden machen KANN, kann der AG auch nix machen.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

sleepy5580

Aus eigener Erfahrung würde ich dir erstmal empfehlen dir die Überstunden erstmal schriftlich von deiner ZAF anordnen zu lassen, weil es sonst unter in Ausnahmefällen dazu kommen kann das du deine geleistete Mehrarbeit nicht auf deinen Arbeitszettel unterschrieben bekommst. In den für mich zuständigen Tarfivertrag steht das sogar drin das die schriftlich angeordnet und bestätigt werden müssen.

Und bitte auch auch dies beachten ;)

Zitat von: Arbeitszeitgesetz§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Manni

Hallo,

Zuerst soltest du mit deiner Zeitarbeitsfirma klären ob die Mehrstunden auf ein Zeitkonto gehen oder ausgezahlt werden´, warscheinlich auf das Zeitkonto.

Ich würde erfragen wie lange die Überstunden gemacht werden sollen? den wenn es erst einmal anfängt wird es bald zum NORMALZUSTAND das du es machst.
Unterwerfung ist ein Geschenk geboren aus der Stärke, genährt durch Vertrauen, erhalten durch Liebe, Respekt und Achtung.

Krokos

manchmal hilft auch ein nettes Wort, dass man beispielsweise anruft und das Problem schildert.
Dass das Kind bspw erst 7 Jahre alt ist und nach der Schule niemand abholen könnte usw.
Danach kann man immer noch schiessen.

unkraut

Na vampyrella , denn mal willkommen im Leihkeulen - Club .
Du solltest wie schon geschrieben die Ü - Stunden auch als solche vergütet bekommen und nicht aufs AZK schieben lassen .

Anderseits scheint ja von Seiten der ZAF im Unterton gedroht worden zu sein oder ?
Zum Problem der Muttis ist ja schon das richtige geschrieben .

MfG
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

sleepy5580

Interessant wäre auch noch zu wissen welcher Tarifvertrag angewendet wird, weil bei einer eigentlichen 35h woche reichen beim AMP-Tarifvertrag nämlich selbst die zusätzlichen 30h nicht aus, um überhaupt Zuschläge zu bekommen  >:(.

vampyrella

Hello again!

Also. ich habe mittlerweile eine Mail von der ZAF bekommen, wo das mit den Ü-stunden schriftlich niedergelegt ist.

Die ZAF klopft auf eine Klausel im Vertrag, die halt mit den "Durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeiten" angegeben ist.
Also sind das quasi gar keine Ü-stunden, sondern "normale durchschnittlich mehrere" Arbeitstsunden.

Die Chefin schreibt zwar, sie hätte das wohl anwaltlich prüfen lassen, aber ob das stimmt kann ich nicht sagen... kann ja jeder sagen, ne?
Im Vertrag steht, das bis zu 35 Ü-Stunden auf das AZK gehen, der Rest wird ausbezahlt.

Ich nehme mal an, das das mit en Mehrstunden jetzt üblich wird, da dieser große deutsche Kabelfernsehbetreiber ;) im Februar eine neue Aktion hat, wo höchstwahrscheinlich noch mehr Aufträge eingehen werden.

Wie siehts eigentlich mit der Urlaubssperre aus? Dazu hatte noch niemand was gesagt. Ich habe mal gehört, für eine Urlaubssperre gibt es keine gesetzliche Regelung?
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Ziggy

Gegen die Urlaubsprerre bis Mitte Februar kannst du nicht  viel machen. Du hast einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, aber bei der Wahl des Zeitpunktes sind auch betriebliche Interessen zu brücksichtigen, und das kommt schon häufiger vor, daß es heißt: '"Die nächsten 6 Wochen Urlaubssperre!" Was anderes ist es, wenn du bereits Urlaub genehmigt bekommen hast.

Was die Überstunden angeht, ist es ziemlich egal, ob BZA/iGZ/AMP ... Überstunden zählen im Allgemeinen erst ab einem gewissen Punkt, wenn z.B. die vertraglich festgelegte Arbeitszeit um 20 oder 30 Prozent überschritten wird. Bis dahin ist das ganz normale Mehrarbeit, die i.A. aufs Zeitkonto wandert. Aber das Zeitkonto darf auch nur bis zu einem gewissen Maß gefüllt werden, danach wird alles ausbezahlt.

Wenn es für dich mit den Stunden und dem Urlaub kein Problem gibt, würde ich da erstmal keinen Zwergenaufstand machen. Wenn es sich in die Richtung entwickelt, daß regelmäßig mehr gearbeitet werden soll als vertraglich vereinbart, würde ich auf eine Vertragsänderung drängen. Es geht dabei um Lohnfortzahlungsgeschichten, aber auch Rentenansprüche, späteres ALG etc.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

alfred

Im BZA zählen Ü-Stunden bei Überschreiten von 15 Prozent der Vertragsarbeitszeit - bei 35-Stundenwoche ungefähr ab 170 Monatsstunden gibt es demnach 25 Prozent Überstundenzuschlag.

@Ziggy, es muss jeder für sich selbst abwägen was günstiger kommt. Arbeite ich regelmäßig z.B. 190h/monat, gibt es bei 35h/woche-Vertrag Überstundenzuschlag - bei 40h/woche-Vertrag hingegen nichts. In Zeiten der Einsatzlosigkeit fährst Du natürlich mit dem 40h-Vertrag besser. In der Theorie gehen mit dem Zeitkonto keine Renten- u. Arbeitslosenversicherungsbeiträge verloren - wie es in der Praxis gehändelt wird (wenn der ZAN nicht aufpasst) wissen wir aber!  ;)
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

Ziggy

15 % - richtig.

Ich meinte nicht die Beiträge, sondern den Bezug von ALG im direkten Anschluß.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

alfred

Als Leiher im Langfristeinsatz würde ich an dem 35 Stundenvertrag nichts ändern, weil das Zeitkonto dauerhaft gefüllt ist und es regelmäßig zur vollen Stundenauszahlung ÜS-Zuschläge gibt. Meine Empfehlung ist außerdem auch für einzelne freie Tage Tarifurlaub zu nehmen, um das Zeitkonto voll zu lassen und in dem entsprechenden Monat keinen Cent ÜS-Zuschlag einzubüsen. Wenn eine Kündigung absehbar ist, muss man sich halt etwas einfallen lassen, um im Blick auf das folgende ALG den Schnitt hoch zu halten.

Noch zum 40 Stundenvertrag - nur die wenigsten werdenden Leiharbeiter werden in der Verhandlungsposition sein, diesen überhaupt durchzubekommen. Ich denke das schaffen nur rare fachliche Spezialisten...
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sleepy5580

vampyrella und zum Urlaub steht unter diesem link http://schwabo.verdi.de/ratgeber_-_recht/schoenen_urlaub_-_informationen_rund_um_den_urlaub auch das was auf dich zutrifft.

ZitatDie "normal" Angestellten dieses Kabelfernsehbetreibers müssen natürlich nicht, nur wir Zeitarbeiter.

Nach dem arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Gleichstellungsgrundsatz ist der Verleiher während der Zeit der Überlassung des Leiharbeiters in einen Entleiherbetrieb verpflichtet, diesem mindestens die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen, insbesondere bzgl. Arbeitszeit und Arbeitsentgelt, wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer der Stammbelegschaft zu gewähren.

Soviel dazu  ::)


jobless0815

Wen man jetzt solidarisch wäre ... (z.B. zufällige gleichzeitige Erkrankung meherer Arbeitnehmer)... könnte man viel bewegen.
Ich weiss leicht gesagt. Ich befüchte du hast recht (Folgeüberstunden)
und die anderen User auch (sofern gesetzliche Höchstzeiten nicht überschritten, ist das legal was die machen).

Achte auf dich, wenn du drohst (also rechtzeitig vorher) auszupowern-> Gang zum Arzt. Anders kannst du dich nicht wehren, wenn
eben über Betriebsrat nichts möglich ist oder ein nennenswerter Teil der Belegschaft sich nicht wehrt (in DE leider nicht zu
erwarten).

vampyrella

Wie gesagt, bei mir ist das nicht das Problem, ich kann meinen Hund locker 10 STunden am Tag alleine lassen... aber bei uns arbeiten auch viele alleinerziehende Mütter(auch Väter), und die können nicht mal eben ihre Kinder zu Hause einschließen .

Gestern hat eine ihr kleines Kind sogar mit auf Arbeit gebracht! In die Spätschicht bis um elf.
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Ziggy

Zitat von: vampyrella am 11:28:38 So. 11.Januar 2009
Gestern hat eine ihr kleines Kind sogar mit auf Arbeit gebracht! In die Spätschicht bis um elf.

Das ist Kapitulation in Reinkultur. Da wird sich der Chef aber freuen.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Irrlichtprojektor

Hallo euch,
Ich finde diese Ü-Anordnung sehr problematisch und würde da auch Ansätze erkennen wollen diese Anordnung Kippen zu können.
Grundsätzlich können kurzfristig, wenn die Auftragslage es erfordert, Überstunden angeordnet werden. Das übertragene Direktionsrecht der "ZAF" auf diese Personalleiterin gibt ihr die rechtliche Grundlage dazu. Inwiefern jetzt ein Überstunden ausgleich in den nächsten Wochen gewährleistet werden muß, müsste man mal gesondert prüfen.
Ich halte den Ansatz der "Diskriminierung von Arbeitnehmern" für direkt erfolgversprechender und hier auch als Umstand gegeben. Von einem Gleichheitsgrundsatz kann keine Rede sein, wenn Festangestellte die angeordneten Überstunden nicht leisten müssen. Die Bude agiert hier Hand in Hand mit den ZAF`s auf Kosten der LeiharbeiterInnen und von dieser Sichtweise ausgegangen sollte man das Problem auch angehen. Also Bude und jeweilige ZAF verstehen zu geben das man diese Diskriminierung nicht hinnehmen wird. Die ZAF steht als direkter AG des Leiharbeiters in der Verantwortung die Arbeitsbedingungen des Leiharbeiters ebenso zu kontrollieren und zu überwachen bzw. im gegebenenfalls sich "schützend" vor ihren AN zu stellen, wenn der Entleihbetrieb gegen geltendes Recht verstößt. Die Praxis hebt sich da natürlich ab, Leihkeulen werden bekanntlich "verkauft" und als "Ware" behandelt welche man bei Nichtgebrauch ebenso wieder vergegenständlicht nach belieben wegschmeißt.

Daß würde ich als Basis oder den gemeinsamen Nenner betrachten worauf ihr euch stützen und festhalten solltet, um eine Lösung für Alle anstreben zu können. Dazu gesellen sich sich die persönlichen Umstände wie du es bereits mit den Alleinerziehenden schon geschildert hast. Man kann einerseits darauf bestehen das die Fürsorgepflicht dem Kind gegenüber wohl gewichtiger (gesetzlich verpflichtet) ist als das schuften bis Abends um Elf. Anderseits ist bei einer kindgerechten Umgebung, der Betreuung und Fürsorge im Betrieb durchaus denkbar das man die eine oder andere Ü-Stunde leisten könnte. Es würden demnach Forderungen enstehen nach Räumlichkeiten, Schlafplätzen, Verpflegung, fachliche Betreuung usw. welche deine Chefin sicherlich gern nachkommen wird, wer in diesem Land ist denn schon gern "Kinderfeindlich"? Einhergehend koppelt dieser Aspekt natürlich auch direkt an die eigenen Arbeitsbedingungen bzw. dem Willen seinen Job vernünftig leisten zu können, was nur unzureichend gegeben wäre wenn die Kid`s zwischen den Bürostühlen umherkrabbeln und aus geheimsten Papieren D4 Flugzeuge basteln und in die Freiheit entlassen. ;)
Das Argument "Alleinerziehend(e)" ist in dem Punkt ein Hilfsmittel, in dieser Situation ein sehr sehr Gutes/gewichtiges worauf man keinesfalls verzichten sollte, allerdings sollte man nicht aus den Augen verlieren das es um die "Anordnung von Überstunden" geht und dies findet maßgeblich seinen Ursprung im Arbeitsrecht. Da kommt ihr so oder so  immer wieder darauf zurück, hier solltet ihr/du euch kundig machen inwieweit die Rechtslage ist bzw. ob sich daraus Ansätze ergeben.

Knackpunkt ist natürlich wieder die Gemeinsamkeit. Wenn du beispielsweise die Misstände angehen möchtest und allein an die Front gehst, wird man dich sicherlich "wegpusten". Also je nachdem wie oder was du ändern möchtest, wozu du bereit bist usw. sollte sich die Strategie ausrichten.
So wie hier geschildert, würde ich vergleichbar evtl. erst mal die Gespräche mit den Kollegen suchen... am Samstag! :) .... und daraus versuchen etwas zu machen. Ein paar gewonnene Mitstreiter sollten schon genügen um später auch die Anderen sowie Festangestellten, vielleicht noch unschlüssigen Kollegen zu gewinnen und einzubeziehen.

Recht hin, Recht her.... ich hätte kein Bock Samstag arbeiten zu müssen und würde daher schon sehen wie ich da raus komme. Das Argument "Kind" ist ein Gutes und sicherlich hilfreich, allerdings birgt es auch die Gefahr es zu sehr in den Mittelpunkt zu rücken oder als Vorwand das eigentliche Kernproblem zu verschleiern woraufhin die Glaubwürdigkeit leiden könnte oder aber auch euer Anliegen untergräbt. Es gilt daher überlegt damit umzugehen und wie schon erwähnt.... ich fänd`s interessant lohnenswert dieser Ü-Willkür entgegen zu treten.


gruß irrlicht

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