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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Arbeitsrecht => Thema gestartet von: dagobert am 16:28:06 Mo. 28.November 2016

Titel: 40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt -nicht- für verspätete Lohnzahlungen
Beitrag von: dagobert am 16:28:06 Mo. 28.November 2016
Zitat6. 40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen von Arbeitgebern

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Arbeitgeber müssen bei verspäteter oder unvollständiger (Lohn-)Zahlung gemäß dem neuen § 288 Abs. 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz i.H.v.  40 Euro leisten.

Mehr dazu hier: http://www.arbrb.de/46130.htm (http://www.arbrb.de/46130.htm)
Quelle: Thome-Newsletter vom 27.11.16

Mal sehen was das BAG dazu sagt.
Titel: Re:40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:59:25 Mo. 28.November 2016
Hmm, das sollten lieber 40€ pro Verzugstag sein!
Titel: Re:40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen
Beitrag von: dagobert am 22:58:07 Sa. 17.Dezember 2016
Das Urteil liegt jetzt auch im Volltext vor:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.11.2016, 12 Sa 524/16
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2016/12_Sa_524_16_Urteil_20161122.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2016/12_Sa_524_16_Urteil_20161122.html)
Titel: Re:40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen
Beitrag von: dagobert am 21:24:38 Mo. 19.Dezember 2016
ZitatZwei Landesarbeitsgerichte wenden jetzt die 40 € Verzugsschadenpauschale im Arbeitsrecht an
http://www.arbrb.de/blog/2016/12/06/zwei-landesarbeitsgerichte-wenden-die-40-e-verzugsschadenpauschale-im-arbeitsrecht-an/ (http://www.arbrb.de/blog/2016/12/06/zwei-landesarbeitsgerichte-wenden-die-40-e-verzugsschadenpauschale-im-arbeitsrecht-an/)
Titel: Re:40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen
Beitrag von: dagobert am 16:05:59 Do. 02.Februar 2017
Kommentierung des Urteils:
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDArbR201703 (http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDArbR201703)
Titel: Re:40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen
Beitrag von: dagobert am 20:11:30 Mi. 29.März 2017
Noch ein Kommentar dazu:
http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/arbeitsrecht-verzug-verzugspauschale-gehaltszahlung/ (http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/arbeitsrecht-verzug-verzugspauschale-gehaltszahlung/)
Titel: Re:40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen
Beitrag von: dagobert am 04:07:23 Do. 25.Mai 2017
Nach dem LAG Köln (Urteil vom 22.11.2016 – 12 Sa 524/16) und dem LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 13.10.2016 – 3 Sa 34/16) hat jetzt ein drittes LAG die Anwendung der 40€-Verzugsschadenspauschale im Arbeitsrecht bejaht.
LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017, 15 Sa 1992/16
https://dejure.org/2017,16353
Titel: Re:40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt -nicht- für verspätete Lohnzahlungen
Beitrag von: dagobert am 23:27:50 Mo. 08.Oktober 2018
Zitat von: dagobert am 16:28:06 Mo. 28.November 2016
Zitat6. 40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen von Arbeitgebern

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Arbeitgeber müssen bei verspäteter oder unvollständiger (Lohn-)Zahlung gemäß dem neuen § 288 Abs. 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz i.H.v.  40 Euro leisten.

Mehr dazu hier: http://www.arbrb.de/46130.htm (http://www.arbrb.de/46130.htm)
Quelle: Thome-Newsletter vom 27.11.16

Mal sehen was das BAG dazu sagt.
BAG sagt: Nein.

ZitatDer Kläger hat keinen Anspruch auf die geltend gemachten Pauschalen. Zwar findet § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch in Fällen Anwendung, in denen sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befindet. Allerdings schließt § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch wegen erstinstanzlich entstandener Beitreibungskosten, sondern auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch und damit auch den Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB aus.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 284/17 -
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2018&nr=21037 (https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2018&nr=21037)

https://dejure.org/2018,30018 (https://dejure.org/2018,30018)