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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Andere Themen => Kinderarmut => Thema gestartet von: dagobert am 18:17:03 Mo. 15.Mai 2017

Titel: Kindergeld künftig nicht mehr rückwirkend
Beitrag von: dagobert am 18:17:03 Mo. 15.Mai 2017
Bisher ermöglicht der Paragraf 169 der Abgabenordnung, Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend auszuzahlen. Das soll sich jetzt ändern. Der Finanzausschuss der Bundesregierung beschloss, Kindergeld nur noch sechs Monate im Nachhinein auszuzahlen.
Titel: Re:Kindergeld künftig nicht mehr rückwirkend
Beitrag von: Mellanine am 11:27:24 Do. 21.September 2017
Das ist mal wieder typisch. Da leiden mal wieder die falschen!
Titel: Aw: Kindergeld künftig nicht mehr rückwirkend
Beitrag von: counselor am 20:38:01 So. 18.September 2022
Zitat5. EuGH: Unionsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat sind auch nicht in den ersten drei Monate vom Kindergeld ausgeschlossen
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Aus der PM des EuGH zu Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-411/20 vom 1.8.2022: "Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass jeder Unionsbürger, auch wenn er wirtschaftlich nicht aktiv ist, das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten hat, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht, solange er und seine Familienangehörigen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist ihr Aufenthalt grundsätzlich rechtmäßig. Während dieser Zeit genießen die Unionsbürger vorbehaltlich vom Unionsgesetzgeber ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen die gleiche Behandlung wie Inländer. (...)

Das in Rede stehende Kindergeld stellt aber keine Sozialhilfeleistung im Sinne dieser Ausnahmebestimmung dar. Es wird nämlich unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit seines Empfängers gewährt und dient nicht der Sicherstellung seines Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten."
Mehr: https://t1p.de/5howh

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-36-2022-vom-18-09-2022.html