Urteil: Versetzung von mehreren 100 Kilometern nicht zumutbar

Begonnen von Kater, 17:11:38 Mo. 13.August 2007

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Kater

ZitatVersetzung von mehreren 100 Kilometern nicht zumutbar

Frankfurt/Main (AP) Arbeitgeber können Beschäftigten eine Versetzung von mehreren 100 Kilometern nicht zumuten, wenn sie im Arbeitsvertrag keinen Vorbehalt dafür vereinbart haben. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat dies im Fall einer Frau aus dem Rhein-Main-Gebiet entschieden, wie es am Montag mitteilte.

Die verheiratete Mutter von zwei kleinen Kindern war mehr als zehn Jahre in einem Betrieb in der Personalabteilung tätig und wollte nach Ende ihrer Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten. Der Arbeitgeber hatte jedoch die gesamte Betriebsstätte fast 300 Kilometer entfernt ins Ruhrgebiet verlegt.

Die Angestellte folgte der Aufforderung zu Arbeitseinsätzen im Ruhrgebiet nicht. Ihr Arbeitgeber zahlte ihr auch kein Gehalt mehr, so dass sie ihn auf Zahlung verklagte. Das Arbeitsgericht Offenbach entschied bereits zu ihren Gunsten.

Auf die Berufung des Arbeitgebers hin entschied das Landesarbeitsgericht, dass es bei einer Entfernung von weit mehr als 200 Kilometern zwischen alter und neuer Betriebsstätte keine allgemeine Folgepflicht des Arbeitnehmers und keine entsprechende Weisungsbefugnis des Arbeitgebers gebe. Das Gericht sah den im Ruhrgebiet angebotenen Arbeitsplatz als nicht vertragsgemäß an.

Zwar sei der Arbeitsort im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich festgelegt, aber es sei auch kein Versetzungsvorbehalt vereinbart worden. Der Angestellten sei aufgrund ihrer persönlichen familiären Umstände die Aufnahme der angebotenen Arbeit im Ruhrgebiet nicht zumutbar, entschied das Landesarbeitsgericht.

(Aktenzeichen: Hessisches Landesarbeitsgericht 11 Sa 296/06, Arbeitsgericht Offenbach am Main 3 Ca 72/05)

http://de.news.yahoo.com/ap/20070813/tde-versetzung-von-mehreren-100-kilomete-3fc80be_1.html

gha

Wie viele Familien und Beziehungen zerrüttet werden durch womöglich unnötige Versetzungen... ist den "Oberen" natürlich egal, schon klar, aber auch das Privatleben der Angestellten dürfte sich auf die Arbeitsqualität auswirken...

geschfreak

ZitatOriginal von gha
Wie viele Familien und Beziehungen zerrüttet werden durch womöglich unnötige Versetzungen... ist den "Oberen" natürlich egal, schon klar, aber auch das Privatleben der Angestellten dürfte sich auf die Arbeitsqualität auswirken...

In der Tat ist das unserer "werten" Regierung egal, denn sie haben es ja bereits in Gesetzesform gegossen, "das jede Arbeit zumutbar ist".
MFG

geschfreak

  • Chefduzen Spendenbutton