Abgabe des ALG 2 Antrags beim Maßnahmeträger

Begonnen von werdich, 12:05:24 Sa. 29.November 2008

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werdich

Vor kurzem wurde ich von der Arge zu einer Zwangsmaßnahme zum SGB 2 und Bewerbungstraining eingeladen.
Die ALG 2 Anträge werden angeblich dort ausgegeben und sollen dort ausgefüllt werden. Spätestens zum Abschluss der Maßnahme soll man den ALG 2 Antrag bei Maßnahmeträger(!!!) abgeben.
Ist dies rechtens?
Ich glaube kaum, dass den Maßnahmeträger die Einzelheiten meine ALG 2 Antrags etwas angehen. (Stichwort: Datenschutz)
Was würdet Ihr dazu sagen?

Hamburgerin

Zitat von: werdich am 12:05:24 Sa. 29.November 2008
Vor kurzem wurde ich von der Arge zu einer Zwangsmaßnahme zum SGB 2 und Bewerbungstraining eingeladen.
Die ALG 2 Anträge werden angeblich dort ausgegeben und sollen dort ausgefüllt werden. Spätestens zum Abschluss der Maßnahme soll man den ALG 2 Antrag bei Maßnahmeträger(!!!) abgeben.
Ist dies rechtens?
Ich glaube kaum, dass den Maßnahmeträger die Einzelheiten meine ALG 2 Antrags etwas angehen. (Stichwort: Datenschutz)
Was würdet Ihr dazu sagen?
Oh, mein Gott, das wird ja immer irrer. Bisher war es so, dass EGVs bei Maßnahmeträgern in Massenabfertigungen zwangsunterschrieben werden sollten, jetzt soll da schon der Alg II-Antrag abgegeben werden. Die werden immer bekloppter.
Also:
1.)Deinen Antrag stellst du bei deiner zuständigen Arge! Die müssen ihn auch annehmen. Tun sie es nicht - sowas ist bereits vorgekommen - kannst du ihn an jeder anderen öffentlichen Dienststelle abgeben. Zb. Rentenversicherung, Wohngeldkasse oder der nächsten Polizeidienststelle. Die sind verpflichtet das Teil weiterzuleiten.
2.) Du kannst auch einen formlosen Antrag bei deiner Arge abgeben. Z.B. so:

Sehr geehrte Herr/ Frau Arge,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II.

MfG,
Werdich

Der Alg II-Antrag ist nicht an eine äußere Form gebunden, d.h. es muss kein Formblatt sein!
Die Arge ist verpflichtet, diesen Antrag zu bearbeiten, alle Nachweise können nachgereicht werden, der Antrag gilt ab Datum Eingangsstempel.
(KOPIE NICHT VERGESSEN!!!!!! GANZ EGAL OB FORMGERECHTER ANTRAG ODER FORMLOS!!!!!!
UND ABSTEMPELN LASSEN!!!!!!)


Fakt ist, du bekommst dein Geld von der Arge, nicht vom Maßnahmeträger. Daher sind die Anträge dort auch entgegenzunehmen und zu bearbeiten.


Und noch etwas: Soweit ich dich verstanden habe, erhältst du noch kein Geld von der Arge, weil der SB den Antrag nicht angekommen hat, um dich stattdessen an den Maßnahmeträger zu verweisen. Das bedeutet, dass du gar nicht zu diesem Bewerbungstraining musst. Schließlich bekommst du kein Alg II.
Dein SB kann dich nämlich erst dann zu einem Training oder einer Maßnahme verdonnern, bzw. dir ein sogenanntes Sofortangebot aufs Auge drücken, wenn der Antrag entgegengenommen wurde. Genau genommen sogar erst dann, wenn darüber positiv entschieden wurde. D.h., du hältst den Bescheid in den Händen.
Daher mein nächster Rat: Nimm dir einen BEISTAND mit auf die Arge. Geh´ niemals allein, sonst machen sie dich ein. Du hast nach § 13 Abs. 4 SGB X einen Anspruch auf einen Beistand. Genau gesagt, du kannst dir sogar
drei Beistände mitnehmen.


LG aus Hamburg



werdich

@Hamburgerin: Danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort. ;)
Es handelt sich in meinem Fall nicht um einen Erstantrag, sondern um einen Fortzahlungsantrag.
Der alte Antrag läuft in 2 Monaten aus.
Ich frage mich woher die Arge wissen will, dass ich den Antrag nicht selbstständig ausfüllen kann, zumal es keine Änderungen gibt.
Wahrscheinlich rechnet der Maßnahmeträger die ausgefüllten Anträge dann bei der Arge ab. Bekommt also Geld für etwas, was ich getan habe. Unglaublich.

Hamburgerin

Zitat
Zitat von: werdich am 16:04:11 Sa. 29.November 2008
@Hamburgerin: Danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort. ;)
Es handelt sich in meinem Fall nicht um einen Erstantrag, sondern um einen Fortzahlungsantrag.
Der alte Antrag läuft in 2 Monaten aus.
Ich frage mich woher die Arge wissen will, dass ich den Antrag nicht selbstständig ausfüllen kann, zumal es keine Änderungen gibt.
Wahrscheinlich rechnet der Maßnahmeträger die ausgefüllten Anträge dann bei der Arge ab. Bekommt also Geld für etwas, was ich getan habe. Unglaublich.

Beim Fortzahlungsantrag, oder wie es Neudeutsch heißt, Weiterbewilligunsantrag, sieht es nicht viel anders anders aus. Du füllst das Ding aus, fügst die entsprechenden Nachweise dazu, und sonst niemand.
Solltest du Unterstützung brauchen, ist die Arge verpflichtet, dir beim Ausfüllen des Formulars behilflich zu sein. (Habe ich persönlich noch nie gemacht, weil ich den Herrschaften keinen Meter weit traue).
Doch so wie du klingst, benötigst du keine Hilfe.
Also: Weiterbewilligungsantrag ausfüllen, unterschreiben, Kopie davon machen, Kopie abstempeln lassen (dein Beleg, dass du ihn abgegeben hast, für den Fall, dass er "verloren" geht!  ;) )
Wenn ihr keinen Schnellschalter habt, wo das Ding abgestempelt werden kann, mit Beistand direkt beim SB abgeben - Stempel nicht vergessen!!!!
Oder als Einschreiben/Rückschein per Post verschicken, bzw. mit Zeugen in den Argebriefkasten versenken.
Es bleibt dabei, was ich bereits in meinem Vorpost schrieb:
Du bekommst Geld von der Arge, nicht vom Träger, daher geht der Antrag ohne Umweg über irgendeinen Träger auf die Arge -basta!
Du hast sicher recht mit deiner Vermutung, dass der Träger die ausgefüllten Anträge üppig abrechnet, wird wohl als Qualifizierung verbucht.  ;D
Außerdem bekommt der Träger so Einblick in private/persönliche Unterlagen, die er sonst nie zu sehen bekäme, wer weiß, vielleicht fügt er sie noch seiner Datensammlung zu. Du hast recht - den Datenschutz sollte man nie außer acht lassen, auch wenn er bei uns Hartzern sträflich mit Füßen getreten wird.

LG aus Hamburg



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