ALG II-Antrag gestellt, nichts geschieht, was nun?

Begonnen von inbochum, 18:12:51 Mo. 20.Juli 2009

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Kater

@inbochum

stelle einen Antrag nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I

Unten ein Beispiel, du mußt es noch an deine konkrete Situation anpassen:

Gruß, Kater


ZitatAbsender




Anschrift der Behörde

Datum


Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I

Bedarfsgemeinschaftsnummer:




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am...... meine Folgeantrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).

Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)


Piep

Verschleppungstaktik im wahrsten Sinne des Wortes!!!

Wir haben uns sogar Ende April bei der ARGE gemeldet und schon Mitte Mai Antrag gestellt, weil wir wußten, daß wir ab 1. Juli wieder ALGII brauchen. Dreimal habe ich mit unserem SB telefoniert, das letzte Mal Ende Juni wegen der letzten Lohnzahlung, die ich per Kontoauszug nachweisen sollte. Ob ich einen Termin bräuchte, habe ich gefragt, "Nein", war die Antwort, "das läuft so". Am 06.Juli haben wir nochmal angerufen, weil sich nichts getan hat, da hieß es auf einmal der Antrag würde NICHT VORLIEGEN und der zuständige Sachbearbeiter (nicht unser "Betreuer") sei eine Woche krank. So einen Hals habe ich schon lange nicht mehr gehabt.

Seit letzer Woche rennen wir nun kommenden Freitag zum dritten Mal mit Termin zur ARGE, den Antrag mußten wir komplett neu stellen. Seltsamer Weise unterstellt niemand, wir hätten ihn nicht geschickt. (Zum Glück, sonst gäbs auch noch ne Sperre.) Dann wird schon der 24. sein ohne jede Knete. Ich habe dem ARGEmann am Freitag gesagt, daß wir jetzt wirklich völlig blank sind und er hat eine Zahlung unter Vorbehalt versprochen. Jetzt ist Dienstagmittag...nix. Dreisterweise wurden uns wohl schon Eingliederungsvereinbarungen geschickt.

Frage: Wie lange dauert es denn mit der Knete, wenn man den Antrag auf Vorschuß, so wie Kater ihn doch ganz gut formuliert hat?


Kleiner Nachtrag am 21.08.: Geld war noch am selben Tag auf dem Konto. Schwein gehabt...

schwarzrot

Zitatinbochum:
für die meisten von euch ist dies wohl nichts neues.
Yup!

ZitatPiep:
den Antrag mußten wir komplett neu stellen.
Na prima reingefallen, auf trick 17 der argen.
Habt ihr irgenwelche beweise, dass ihr den antrag davor abgegeben habt und was da für ein antragsstempel drauf war?
(z.b. kopie für euch von der 1.antragseite bei der antragsabgabe, am tresen abstemplen lassen = bestätigung das dieser antrag abgegeben wurde)

Falls du nichts in der hand hast, hast du hiermit gelernt, wie mensch es richtig macht:
Gewöhn dir an, für alles was du mit der arge zu tun hast bestätigungen zu bekommen.

Zitat
Seltsamer Weise unterstellt niemand, wir hätten ihn nicht geschickt. (Zum Glück, sonst gäbs auch noch ne Sperre.)
Eh? Wieso denn überhaupt sperre? Dafür dass du der arge ein paar hundert pappen geschenkt hast?
Dafür bekommst du keine sperre, sondern einen dicken bussi vom SB.  :-* Und der vermutlich eine lobende erwähnung in seiner personalakte.

Lies dir bitte mal genau durch wofür du überhaupt sperren bekommen kannst, so uninformiert wie du mir scheinst, ist es kein wunder das du bei der arge auf die nase fällst:
ALGII ist kein spass! Sieh das ALGII als dein neuer 'job'. Gewöhn dir an professionell zu arbeiten.
Der SB ist nicht dein freund und will dir nicht helfen!
Du bist nur eine nummer und an dir soll, wie an 10millionen anderer, möglichst viel gespart werden.

Organisier dich, mach bei einer elo-ini mit! Alleine & uninformiert bist du freiwild für deinen SB.

ZitatDann wird schon der 24. sein ohne jede Knete. Ich habe dem ARGEmann am Freitag gesagt, daß wir jetzt wirklich völlig blank sind und er hat eine Zahlung unter Vorbehalt versprochen. Jetzt ist Dienstagmittag...nix
'Versprochen'? Ja, ganz toll:
Die netten plauderstündchen in der arge sind mit vorsicht zu geniessen, da kannst du später nur schwer was beweisen, das wissen die SBs:

Mach so viel wie du kannst schriftlich(!).
Schon gar keine 'telefongespräche' mit der arge, keine telefonnummern für die arge rausgeben!
Zu terminen nimm dir begleitung mit.
Hier findest du adressen zu erwerbsloseninis und rechtsanwälten:
Tacheles, bundesweite adressdatenbank

Zitat. Dreisterweise wurden uns wohl schon Eingliederungsvereinbarungen geschickt.
Das ist leider in ordnung, im SGBII-'gesetz' steht, dass bei neuanträgen sofort ein 'angebot' gemacht werden soll um die zeit der 'arbeitslosigkeit' gering zu halten.
Immerhin hat er dir die EGV zugeschickt, somit hast du zeit, die genau auf fallstricke und unverschämtheiten zu prüfen.
Bei vielen anderen SBs wird die unterschrift unter die EGV meisst 'mal so eben hier noch unterschreiben' ergaunert.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Piep

Danke!

ZitatSeltsamer Weise unterstellt niemand, wir hätten ihn nicht geschickt. (Zum Glück, sonst gäbs auch noch ne Sperre.)
ZitatEh? Wieso denn überhaupt sperre? Dafür dass du der arge ein paar hundert pappen geschenkt hast?

Das hatte ich falsch ausgedrückt, der SB hat vor meinen Augen 01.07. eingetragen als Beginn des Anspruches, Sperre ist falsch, das Geld geht uns nicht durch die Lappen.

ZitatGewöhn dir an, für alles was du mit der arge zu tun hast bestätigungen zu bekommen.

Du hast ja recht...Bekommen aber nicht das erste mal ALGII, wissen also schon ein wenig Bescheid. Sperre war falsch ausgedrückt. Ansonsten hatte ja auch immer alles reibungslos geklappt. War eben naiv. Gut die Hälfte meines Ärgers sollte an mich gehen, dennoch finde ich es armselig, wenn ich dreimal mit dem SB telefonier, mir nicht sagen kann: "Welcher Antrag? hier ist nix."

Wir sind hier leider wirklich auf dem Land. Die hiesige ARGE hat keine "Rezeption", keine Telefonzentrale, niemand der im Eingang sitzt - praktischerweise ist die einzige Bullerei weit und breit im selben Gebäude.

ZitatZu terminen nimm dir begleitung mit.
Meine Rede, war das einzige mal am Freitag alleine. Die EGVs hab ich natürlich gelesen, die strittigen Punkte werden wir kommenden Freitag klären.

ZitatOrganisier dich, mach bei einer elo-ini mit!
...
Tacheles, bundesweite adressdatenbank

findet etwas in 40 km Entferung.



Wilddieb Stuelpner

Zitat von: inbochum am 18:38:43 Mo. 03.August 2009
Mein Antrag auf Grundsicherung wird offensichtlich immer noch bearbeitet.

Mein Erstgespräch (Infotheke) war am 12 juno, habe ich oben ja schon alles erwähnt.

Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen, bin aber noch im Unklaren was ich jetzt machen kann - am liebsten würde ich da einen juristischen Einsatz mobilisieren. Der Punkt wäre dann folgender: wie lange kann sich die ARGE bei der Bearbeitung eines Antrags Zeit lassen?

Ja wir leben in der BRD der Unternehmerdiktatur und da mußt Du Dich daran gewöhnen, daß Du nach deren Rechtsvorschriften zu buckeln hast. Die Behörden und Beamten sind ihre speichelleckenden Lakaien, die den Unternehmern in den Hintern kriechen und gleichzeitig Dir in denselben treten. Beamte sind eben Radfahrer - nach oben kratzen, nach unten treten.

Wenn Du auf einen Widerspruch oder eine Sozialklage einen Bescheid bzw. ein Urteil erhälst, mußt Du lt. Rechtsbehelfsbelehrung zackzack innerhalb eines Monats mit dem nächsten Rechtsschritt und beizubringenden Beweisen reagieren, sofern Du weiter den Rechtsweg verfolgen willst und es Dir finanziell leisten kannst. Und dann bitte nur an die Stelle Dich wenden, die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannt wird.

Umgekehrt hat die Arbeitslosen- und Sozialverwaltung mindestens ein geschlagenes halbes Jahr Zeit, um untätig den Schlaf der Seligen zu grunzen. Erst nach frühestens 6 Monaten hat ein sozial schwacher Bürger das Recht sie mit dem Rechtsmittel der Untätigkeitsklage zu wecken.

Es gibt keine Möglichkeit das Bearbeitungstempo mit Druckmitteln zu beschleunigen. Wo kommen wir denn hin, wenn die Beamten einem Leistungstraining ausgeliefert werden? Das Leistungsprinzip, daß in der Wirtschaft üblich ist, kann und darf man nicht in der öffentlichen Verwaltung anwenden. Und dopen darf man Beamte auch nicht.

Wenn es sich um die Bearbeitung der Grundsicherung handelt und nicht ums Alg, sind Arbeitsagentur, ARGE, Jobcenter oder Optionskommune die falsche Ansprechstelle. Dafür gibt es bei den Stadtverwaltungen und Landkreisen das Grundsicherungsamt.


milly

die arge "soll" laut interner dienstanweisung anträge innerhalb von 2 wochen bearbeiten. dafür gibt es keine gesetzliche grundlage. du spielst gerade das alte spiel. ich habe das 4 monate "durchgehalten" danach ging ich am krückstock.

beantrage sofort dort einen VORSCHUSS. du hast ein recht darauf, solange dein antrag noch in bearbeitung ist (paragraf vergessen).

dafür gibts formulare (find ich grad nicht), geht auch formlos. wichtig ist, dass du das mit BEISTAND nach §13 Abs4 SGBX oder/und mit ZEUGEN einreichst und dir alles was du einreichst abstempeln lässt. tust du das nicht, ist deine post gererell in ablage P gelandet.

Beistand/Zeuge machen was her. Mache DRUCK. sonst verarschen die dich bis aufs blut und lassen dich noch ihre tränen trocknen...

viel glück
milly

Workless

§ 41 und 42 SGB II glaub ich. ;)

//Edit

Suchfunktion funktioniert ja wieder, warum benutzt die eigentlich keiner (außer mir)?

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,13798.0.html

§42 SGB I

Dem Grunde nach dürfte ein Anspruch bestehen, auch wenn es darüber keine positive Aussage gibt.
Schließlich brauchst du die Kohle zum Leben.



KI-SH

So wie du rum eierst, erweckst du den Anschein, daß du Gelder gebunkert hast. Nicht bei mir, sondern bei der Arge, denn die werden sich fragen, wie du so lange mit den bei Antragstellung noch vorhandenen 200 € leben konntest, das fast 2 Monate.

Du schreibst diesen Antrag auf einen angemessenen Vorschuß und gehts dann mit einem Zeugen hin zur Abgabe. Du verdeutlichst, daß du ohne Geld die Arge nicht verlassen wirst. Der Vorschuß muß ca. 1,5 Monate decken .
Du setzt denen am Thresen eine Frist von 2 Std bis zur Auszahlung, anonsten gehts du zum Sozialgericht. Teilst denen das auch so mit.
Beim Sozialgericht stellst du eine "Einstweilige Anordnung". Die wird binnen weniger Tage die Arge zur Zahlung zwingen.
Die Einstweilige Anordnung solltest du natürlich schon vorgefertigt dabei haben. Wenn du damit nicht klar kommst, dann lass dich von einem Rechtspfleger beraten, das ist kostenlos, auch die EA.
Du mßt auch Kontoauszüge vorlegen bei Gericht. Solltest du noch Guthaben besitzen, sieht es allerdings schlecht aus.
Ich weiß auch nicht, warum du mit 200 € Guthaben einen ALG II Antrag stellst.

Du hast keine bemitleidenswerten Arge Mitarbeiter vor dir. Mitleid mit diesen niederen Blockwarten solltest du dir zu allererst abgewöhnen. Im Moment lachen die dir freundlich ins Gesicht, stecken dir aber hinten herum das Messer in den Rücken. Die retten nur ihre eigene Haut nicht deine.


inbochum

....

Mein Profilname ist vielleicht nicht sooo gut gewählt.
Den kann ich aber nicht ändern, und ich erreiche auch keinen mod oder admin, darum habe ich meine beiträge hier 'gelöscht'

KI-SH


Aha. Dein Profilname ist nicht so passend gewählt ??????????
Gehts noch ? Dann ist wohl deine angebliche Geldnot das kleinste Übel.
Oder gar kein Übel ? Weil du uns hier verarscht, einer von der Arge bist ?
Hat dem Argetypen meine Hilfe nicht in den Kram gepasst ?
Aber noch ist nicht aller Tage Abend, 1945 war schon mal Schluß u. es ging den Schweinen an den Kragen.

Kater

Zitat von: KI-SH am 09:04:09 Fr. 14.August 2009

Aha. Dein Profilname ist nicht so passend gewählt ??????????
Gehts noch ?

weil der Wohnort im Profilnamen erwähnt wird, befürchtet er wohl, dass der SB ihn im Forum identifizieren könnte...

Capito?

schwarzrot

Zitatweil der Wohnort im Profilnamen erwähnt wird, befürchtet er wohl, dass der SB ihn im Forum identifizieren könnte...

In dem fall wäre inbochum einer von leider sehr vielen mit mehr angst als verstand!
Wann will es endlich ein eure köpfe: Die SBs haben was ganz anderes zu tun, als irgend einer BG unwichtignummer im internet hinterherzujagen.
Es ist fast schon lächerlich, wie manche kindlich meinen, die aufmerksamkeit, die sie von der arge nicht im positiven bekommen, mindestens im negativen auf sich ziehen zu können.

Kapierts endlich mal: Du (und ich, wir alle in HartzIV) bist nur ne nummer! Nichtmal deinen namen merkt sich dein SB, weil der hat noch über 200-300 andere, die er/sie sich auch nicht merken wird. Du bist einfach UNWICHTIG, speziell wenn du es noch nicht mal hinbekommst das dein arge antrag ernstgenommen wird.

Solange du nicht den namen deines SB und deine BG-nummer hier reinstellst, oder einen persönlichen feldzug gegen deinen SB startest, ist es sehr ,sehr, sehr unwahrscheinlich, dass der hier mitliesst. Warum also so eine löschorgie?

Sorry das musste mal raus.
Ich reg mich nämlich immer über solche löschnummern auf: Bedenkt mal bitte, wir helfen hier in den foren, DAMIT anhand von beispielen AUCH ANDERE  sich hilfe anlesen können.

Einfach deswegen, weil, dein fall vermutlich nicht mal in so einer 'kleinstadt' wie bochum nur einmal vorkommt!
So eine löschaktion macht dann den ganzen thread unleserlich und somit die geleistete hilfe sinnlos.

Prima arbeit inbochum!  >:(
Finde KI-SHs kritik gar nicht so falsch, Kater.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

KI-SH

Zitat von: Kater am 13:57:59 Fr. 14.August 2009
Zitat von: KI-SH am 09:04:09 Fr. 14.August 2009

Aha. Dein Profilname ist nicht so passend gewählt ??????????
Gehts noch ?

weil der Wohnort im Profilnamen erwähnt wird, befürchtet er wohl, dass der SB ihn im Forum identifizieren könnte...

Capito?

Mit so einer dumpfbackenen Erklärung brauchst du mir nicht kommen.

Wie viele Einwohner hat Bochum ? Ca. 380.000 ?

Ich will dir was sagen, hätte er sich an meinen Ratschlag gehalten, hätte er spätestens Ende nächster Woche Geld.
Aber nein, das Löschen war wichtiger. Warum wohl  :o :o ??? ??? :o :o

Kater

@schwarzrot

mich nervt so eine Löschaktion auch, hatte @inbochum ja auch einen Tipp gegeben zwecks "Antrag auf Vorschuss"...

ich denke bei Löschaktionen auch an den leider gelöschten thread über den Holzbauhof in Wuppertal  ::)

Zuerst war mir gar nicht klar warum @inbochum gelöscht hat, aber es muß wohl die Angst vor dem SB gewesen sein  ::) (wie unbegründet die ist, hast du ja oben gut beschrieben).

Gruß, Kater




Onkel Tom

Na toll  >:( >:(

@inbochum !

Ist zwar ein wenig unglücklich gelaufen, komm aber bitte wieder rein..

Überlege doch mal, Du hockst vor der Registrierung und Dir fallen auch einige
Niks ein. Aber wie das so sein will, sind Deine Einfälle schon längst vergeben.
Notlösung, sich "inbochum" zu nennen, ist nicht außergewöhnlich und Kritik
dessem bedarf es erst recht nicht ! (Musste ich auch ertragen..)
Dieses Problem des Nickname mal beiseite. milly hat den gleichen Schei. schon
mal durchexerziert und Du hast Dich ja nicht deswegen hier gewannt, weil Du
andere Forenteilnehmer-Innen unterhalten willst oder ?

Es würde mich freuen, wenn Du nochmal Anlauf darin nimmst, Deine Situration
nochmal zu schildern und wie Kater Dir schon einen Vorschlag gemacht hat, ist
er nicht alleine hier, um gleichgesinnten Tipps und Wege zu zeigen, wie ein
Problem gelöst werden kann.

Im derzeitigen Stand dieses Tread lacht sich die ARGE darüber ins Fäustchien,
wie Du mit Deinem Hilelferuf gescheitert bist..  >:(

Schlafe mal darüber und melde Dich wieder, damit wir alle der ARGE zu Deinem
Gunsten eins auswischen dürfen  ;)

Besser Du bekommst Deinen Anspruch, bevor die Knete in den Rüstungstopf
gegen das eigene Volk fließt wie z.B. für den WAWE 10000..

Angast vor dem SB ? Wo und wie Du Dein Rat einholst, ist ganz allein Deine
Sache und wenn SB was anderes daraus machen will ist das eine strafbare
Handlung..  Naja, wenigstens haben sie noch vor dem StGB Respeckt  :-X
Lass Dich nicht verhartzen !

KI-SH


Oh, schon wieder Löschungen. Und warum dieses Mal ?

Dich kann hier keiner identifizieren.
Du schießt dir mit deinen Aktionen nur Eigentore.

Mach doch einfach das was ich dir geraten habe. Ich war in ähnlicher Lage wie du, nur habe ich nicht so lange gefackelt. Das was ich dir geraten habe, habe ich selbst in dieser Form getan um an Geld zu kommen.

Über PN kann ich dir auch gerne Tipps zur EA senden.

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