Arbeitszeit

Begonnen von fbu, 17:07:24 Do. 01.April 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

fbu

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Ich arbeite in einem Verleihbetrieb, wo 35 Stunden gearbeitet werden. Ich habe aber einen Arbeitsvertrag mit 39 Stunden. Die Differenz in Höhe von 4 Stunden wurden meinem Zeitkonto angerechnet. Nun sagt meine Disponentin, dass sie mit mir ein Gespräch bezüglich der Zeitdifferenz führen möchte. Damit ich einigermaßen vorbereitet bin würde ich gerne wissen, was mich erwarten kann.Ich habe das Gefühl, dass meine Zeitarbeitsfirma Druck ausüben möchte. Kann man von mir verlangen, dass ich die vier Stunden in der Zeitarbeitsfirma verbringe?

Vielen Dank
fbu

Schrubberbude

Musst damit rechnen, daß die wohl den Arbeitsvertrag auf 35 Std/Woche ändern wollen.


Gruss aus der Schrubberbude.
Regiert, überwacht und ausgebeutet vom legalisierten organisierten Verbrechen.

fbu

Danke für die Antwort.

Die Reduzierung der Arbeitszeit auf 35 Stunden würde für mich nicht in Frage kommen, weil ich dann wohl auch weniger verdiene. Kann ich verlangen, dass sie mir einen neuen Einsatz suchen, der meiner Arbeitszeit entspricht? Wenn es zu brenslig wird, nehme ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch, denn ich habe keine Lust da den Kürzeren zu ziehen.

Gruss, fbu

bodenlos

Schau in deinen Vertrag (!!), vermutlich steht da drinnen, das du auch für Einsätze im Büro des PDL
eingesetzt werden kannst. Der Vertrag ist maßgeblich. Du kannst u. solletst ihn durch einen Arbeitsrechtler nochmal
prüfen lassen. Du solltest hier unter der Suchfunktion auch nachlesen, steht einiges zum Thema Zeitkonto.
Wenn du die 4 Std in der ZAF arbeitest müssten die dann allerdings auch bezahlt werden.

sleepy5580

Nehmen wir mal an du arbeitest da weiter und sonst nirgendswo anders zusätzlich (per Einsatz), dann müssen sie dir auch weiterhin die 39 Stunden bezahlen und dürfen auch nicht deshalb an dein Zeitkonto.

bodenlos

Zitat von: sleepy5580 am 00:53:19 Fr. 02.April 2010
... dann müssen sie dir auch weiterhin die 39 Stunden bezahlen und dürfen auch nicht deshalb an dein Zeitkonto.

Ich hab es so verstanden, dass die 4 Std , die über die 35 h gearbeiet wurden,  bisher eben nicht bezahl,t sondern- wie leider meist üblich-
dem Zeitkonto gutgeschrieben wurden (Bis zu einer gewissen Höhe) u. das der Threaderstellerr jetzt fürchtet, einen Vertrag
über z.B. 35 Std zu bekommen, wovon aber wiederum ein Prozentsatz dem Zeitkonto gutgeschrieben werden soll, sodass
er dann insges.  Netto weniger hat. Dazu bedarf es aber vermutlich einer Vertragsveränderung.

Der threadersteller sollte mal mitteilen, was aus dem Gespräch mit der ZAF - sofern stattgefunden- geworden ist.

Abraxas

Wenn du einer Stundenreduzierung nicht zustimmst bleibt denen nur eine Änderungskündigung. Achtung auch das ist eine Kündigung. Es empfielt sich dieser schriftlich unter Vorbehalt zuzustimmen und dan dagegen zu klagen.
"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"

fbu

Hallo,

im BZA-Tarifvertrag steht, dass die Arbeitszeit des Kunden (hier 35 Stunden) ausschlaggebend ist. Die Differenz wird also mit dem Zeitkonto verrechnet. Einer Kündigung sehe ich gelassen entgegen, weil viel mehr als Hartz IV verdiene ich bei der ZAF auch nicht. Das einzige was mich ärgert ist, dass die ZAF mich theoretisch 4 Stunden anderweitig einsetzen könnte. Schade, dass der Tarifvertrag nichts darüber hergibt.

Gruss, fbu

bodenlos

Konsequenz aus der Sache: die Arbeitsszeit beim Kunden sollte immer identisch sei mit der
für die ZAF gemäß Vertrag (wenn`s schon dazu kommt). Aber darauf lassen sich diem ZAF
natürlich nicht ein.

fbu

ich habe heute morgen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht von meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Er meinte zunächst, dass laut meinem Arbeitsvertrag regelmässig 39 Stunden gearbeitet werden sollten und nicht 39 Stunden genau gearbeitet werden müssen. Ausserdem meinte er, dass die daraus entstehenden Minusstunden irgendwann mit anlaufenden Überstunden verrechnet werden, was zu meinem Nachteil wäre. Er meinte aber, dass ich den Tarifvertrag widersprechen und die Punkte im Arbeitsvertrag einfordern könnte. Dann müsste man mir einen neuen Einsatz suchen, der die Regelungen aus meinem Arbeitsvertrag erfüllt. Was ich dem Anwalt aber vergessen habe zu erzählen ist, dass ich leider eine Sondervereinbarung bezüglich des Tarifvertrages unterschrieben habe.

Noch hat das Gespräch zwischen mir und der ZAF nicht stattgefunden. Bis dahin geniesse ich mein Leben und werde mich nicht unter Druck setzen lassen.

Gruss, fbu

sleepy5580

Klipp und klar der Anwalt hat keinen schimmer von ANÜ ;) Arbeitsvertrag steht 39 Stunden und die müssen immer Bezahlt werden und keinerlei Anrechnung vom Arbeitszeitkonto Punkt Ende aus. nur wenn du in ein und dem selben Unternehmen zum beipsiel die eine Woche immer 43 Stunden und in der anderen 35 Stunden eingesetzt wirst darf eine Verrechnung stattfinden. Da hat mal wieder ein Arbeitsrechtler "normales" AN-Recht auch ein Leiharbeitsverhältnis angewandt. Weise diesen Anwalt doch bitte mal auf AÜG §11.4 hin.

bodenlos

Zitat von: sleepy5580 am 20:23:29 Sa. 03.April 2010
Klipp und klar der Anwalt hat keinen schimmer von ANÜ ;) Arbeitsvertrag steht 39 Stunden und die müssen immer Bezahlt werden und keinerlei Anrechnung vom Arbeitszeitkonto Punkt Ende aus. nur wenn du in ein und dem selben Unternehmen zum beipsiel die eine Woche immer 43 Stunden und in der anderen 35 Stunden eingesetzt wirst darf eine Verrechnung stattfinden. Da hat mal wieder ein Arbeitsrechtler "normales" AN-Recht auch ein Leiharbeitsverhältnis angewandt. Weise diesen Anwalt doch bitte mal auf AÜG §11.4 hin.

Umgekehrt müsste das dann bedeuten das nur die 35 h gearbeitet werden, die oft im  ZAF im Vertrag  stehen, und nicht 40 wie
so oft dann praktiziert (ok, oft aus der Not bzw. miesen Bezahlung heraus. )...?

sleepy5580

In diese Richtung funktioniert die das mit der Arbeitszeit beim Kundenunternehmen, man ist verpflichtet diese zu leisten.

fbu

ich habe vergessen zu erwähnen, dass der Rechtsanwalt auch der Auffassung war, dass die 39 Stunden auf jeden Fall bezahlt werden müssten. Und mit einer regelmässigen Arbeitszeit von 39 Stunden bin ich auch nicht verpflichtet genau 39 Stunden zu leisten. Meine Aussage: Darüber hinaus gilt laut Tarifvertrag die Arbeitszeit des Kundenbetriebes und das damit verbundene Zeitkonto. Eine Verpflichtung meinerseits aus den entstandenen Minusstunden geht aus gutem Grund (Annahmeverzug laut BGB) aus dem Tarifvertrag nicht hervor.

Also: 1) Meine ZAF bietet mir einen zusätzlichen Einsatz an, z.B. bei der ZAF direkt,  mit meiner Prämisse, dass eine Nacharbeitung der Minusstunden ausgeschlossen ist.
2) Meine ZAF sucht mir einen Einsatz mit genau 39 Stunden. Überstunden sind bei mir momentan nicht möglich und nicht gewünscht, weil ich schwerbehindert bin.
3) Die ZAF kündigt mich betriebsbedingt, weil sie keinen passenden Einsatz für mich hat.

Gruss, fbu

sleepy5580

Bei 3. sind sie aber verpflichtet längere Zeit nach einen passenden Einsatz zu suchen je nach Gericht sind das bis zu 3 Monate (ohne Einsatz). Was ZAF machen könnte, z.B. zwei Einsätz zu geben den einen mit 35 Stunden und einen mit 4 Stunden oder halt einen mit 20 und 19 Stunden usw. usv.

Einen LAN ausserhalb der Probezeit (hast du noch Probezeit?) zu kündigen (ohne dessen Verschulden) ist schon fast unmöglich, da sie ja im Prinzip ersteinmal alle anderen kündigen müssten (zu mindestens wenn man Helfer ist) die noch in der Probezeit sind dann wärst irgendwann mal du dran, da du allerdings auch noch schwerbehindert bist stehst du ja noch weiter hinten und die Chance das du gekündigt werden darfst gegen Null geht. Im Klartext wenn eine Kündigung kommen sollte, lohnt sich auf alle Fälle eine Kündigungsschutzklage.

bodenlos

Zitat von: sleepy5580 am 13:07:20 So. 04.April 2010
In diese Richtung funktioniert die das mit der Arbeitszeit beim Kundenunternehmen, man ist verpflichtet diese zu leisten.

Irgendwie verstehe ich dich nicht : meinen Vertrag mache ich mit der ZAF, nicht mit dem Kundenunternehmen/dem Entleiher.
Maßgeblich müsste also mit der ZAF vereinbarte Arbeitszeit/stundenzahl sein, die müsste also bezahlt werden.

sleepy5580

Das liegt an den Tarifverträgen
beim IGZ §3.1.3 Manteltarifvertrag
beim BZA §4.1
AMP kann ich gerade nicht nachschauen der ist derzeit nicht mehr öffentlich aber da steht sinngemäß das die Arbeitszeit dem des Entleihers entspricht, nach unten gegenüber deinem Vertrag untersagt das AÜG durch 11.4 nach oben ist dem aber nur durch das Arbeitszeitschutzgesetz eine Grenze gesetzt (und halt durch die Arbeitszeit im Entleihunternehmen), d.h. du hast dich mit Vertragsabschluss im Prinzip dazu verpflichtet die gleiche Arbeitszeit zu leisten die es auch im Entleihunternehmen gibt ob da nun 35h oder 45h üblich sind spielt da weniger die Rolle, daher der Wiederspruch. Nach unten sagt das AÜG sinngemäß aus kann die ZAF dir keinen Auftrag bringen der dir minimal die Stundenzahl bringt die in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde geben, muss sie dir den Unterschied trotzdem bezahlen (und zwar ohne Entnahme aus dem AZK).

Kuddel

Die ZEIT mal wieder:

ZitatWer nicht gut verdient, hat häufig keine Gelegenheit, sein Einkommen durch Mehrarbeit zu verbessern. Politik und Wirtschaft schränken die Arbeitszeiten zu sehr ein.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-11/arbeitszeit-ungleichheit-armut-erwerbsquote

Dieses Qualitätsmagazin ist also nicht der Meinung, daß die Löhne erhöht gehören, sondern man soll einfach mehr arbeiten.


dagobert

Möge dieses Beispiel Schule machen.

Nebenbei:
Für eine google-Übersetzung ist der Text erstaunlich gut lesbar.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Unglücklicherweise arbeitet auch in Kalifornien die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer in Betrieben unter 500 Beschäftigten. Schätze, daß von dieser Regelung höchstens 20 % aller Arbeitnehmer überhaupt profitieren würden. Noch dazu: Wo bleibt da der Grundsatz der Gleichbehandlung aller, wenn 80 % davon ausgeschlossen werden? Die Grenze von 500 ist doch mehr oder weniger willkürlich gezogen. Spätestens irgendein Bundesgericht würde bei einer entsprechenden Klage solch ein Gesetz wegen "Diskriminierung" bestimmt kippen.

Zitat von: Nikita am 13:52:06 So. 10.April 2022
In Kalifornien soll die 32-Stunden 4 Tage Woche bei vollem Lohnausgleich eingeführt werden.
Das ist natürlich eine ziemliche Falschmeldung. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, wenn nicht gar nur eine Art "Petition". Und es ist sehr unwahrscheinlich, dass der kalif. Governeur da nicht einfach sein Veto einlegt, und das Thema damit erledigt ist. Noch dazu wird in dem Artikel nicht einmal der Urheber benannt.

Also, ich glaube ja vieles. Aber dass ausgerechnet im Kernland des Kapitalismus Teile der gesamtmöglichen Arbeitskraft der Menschen per Gesetz der Ausbeutung entzogen werden, glaube ich erst, wenn ich es sehe.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Kuddel

Zitat von: tleary am 04:06:53 Mi. 13.April 2022
Also, ich glaube ja vieles. Aber dass ausgerechnet im Kernland des Kapitalismus Teile der gesamtmöglichen Arbeitskraft der Menschen per Gesetz der Ausbeutung entzogen werden, glaube ich erst, wenn ich es sehe.

Natürlich wird im Kapitalismus keinem Arbeiter etwas geschenkt. Jedes kleine Zugeständnis ist eine Reaktion auf Auseinandersetzungen und Kämpfe.

Auch wenn es eine massive Krise der traditionellen Gewerkschaften und der Gewerkschaftsbewegung gibt, heißt das nicht, daß nicht mehr gekämpft wird.

Es haben sich andere Formen der Auseinandersetzung entwickelt. Dazu gehören Sabotage und das kollektive Krankmelden. Ein verbreiteter Umgang mit den Ausbeutungsverhältnissen jenseits der gewerkschaftlichen Kampfestraditionen ist das Jobhopping oder das massenhafte Kündigen.

Zur Situation in den USA:
ZitatSeit dem Frühjahr 2021 haben mehr als 33 Millionen freiwillig ihre Kündigung eingereicht, ein Phänomen, das hier als "Great Resignation" bekannt wurde.
(...)
Die Zahl der offenen Stellen im Januar belief sich laut dem Bureau of Labor Statistics auf 11,3 Millionen, so viele wie noch nie.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-03/anti-work-kuendigungen-usa-arbeitsmarkt-doreen-ford

Von daher halte ich die Meldung aus Kalifornien für durchaus glaubhaft. So könnte sich Kalifornien durch eine Reform bei den Arbeitszeiten einen Vorteil erhoffen, indem man dringend benötigte Arbeitskräfte aus anderen Bundesstaaten anlockt. Viele kann man mit Geld nicht mehr locken. Sie wollen leben und nicht nur arbeiten.

P.S.: Ich kenne ein IT Unternehmen in Hamburg, das Headhunter eingestellt hat, weil es so schwer ist, gute Fachkräfte für den Bereich zu finden. Man bietet den Leuten nun Hilfe an, eine Wohnung in einem angesagten Hip-Viertel zu finden oder geht auf die individuellen Bedürfnisse bei der Arbeitszeit ein.

  • Chefduzen Spendenbutton