Eingliederungsvereinbarung - AUSGEWOGEN !!!

Begonnen von Justus der Gerechte, 01:41:56 Mi. 05.Mai 2010

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Justus der Gerechte

Disclaimer: Bitte mit den nachfolgenden Tipps von Justus vorsichtig sein, hier scheint sich jemand als fachkundig auszugeben, der es nur bedingt bis gar nicht ist. Um den Thread nachvollziehbar zu lassen, lösche ich Justus' Posting nicht.

An Justus: Noch ein einziges Posting im Brustton der Überzeugung, welches gefährlichen Unsinn enthält, der anderen Usern hier schaden könnte, und Du bist draußen! Es sollte in diesem Forum kein experimenteller Blödsinn gepostet werden, der anderen Usern Ärger einbringen könnte.

Ich entschuldige mich direkt auch für meinen gereizten Tonfall, aber solche Sachen sind echt kein Spaß.

Wer sich gegen eine EGV wehren will, kann das mit der Vorlage, die Thomas Kallay weiter unten liefert, tun.



Kellerkind
Administrator




Hallo Leute,
wenn ihr eine Eingliederungsvereinbarung (EV) bekommt, dann macht dem Jobcenter einen Gegenvorschlag und verwendet den nachfolgenden Text, Dadurch kann das JobCenter (JC) Euch nicht sanktionieren.
Noch mal langsam zum mitdenken: (ich bin manchmal zu schnell)
- Ihr bekommt eine EV vom JC angeboten.
- nehmt diese mit nach hause zum überdenken
- dann bekommt ihr einfach Zweifel und macht einen Gegenvorschlag
- hierzu könnt ihr den nachfolgenden Text von mir verwenden
Solange ihr verhandelt kann das JC Euch NIX anhaben, also KEINE Leistungskürzung!!! Ihr werde aber aufgrund dieses Vorschlags zum Gespräch ins JC eingeladen (oder soll ich lieber sagen vorgeladen) werden. Geht bitte auch nicht ALLEINE hin, sondern nehmt Euch ein Zeuge mit, denn das ist Euer RECHT!!! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragt NICHT Euren Arzt oder Apotheker, sondern MICH!!! Ich gebe Euch gerne Auskunft.
Gutes Gelingen
Euer JUSTUS

         Eingliederungsvereinbarung

zwischen      Herrn Max Mustermann
und         JobCenter XY
gültig bis      25.09.2010, soweit zwischenzeitlich nichts anderes schriftlich vereinbart wird

Ziel         Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. Beendigung der Hilfe-
         bedürftigkeit.

1. Leistungen JobCenter XY
      * Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme durch
- Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen: mindestens 3 Vorschläge pro Monat in den
nächsten 6 Monaten
- Aufnahme Ihres Bewerberprofils in - www.arbeitsagentur.de
- Unterstützung der Bewerbungsbemühungen durch finanzielle Leistungen: pauschal 5,- € pro Bemühung
- Übernahme von Fahrt- und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
            -Unterstützung bei der Integration in Beschäftigung durch ein kompetente/n Fallmanager/in

      * Gewährung eines Vermittlungsgutscheins

      * Förderung einer Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses an den Arbeitgeber

      * Unterstützung der Möglichkeit der Selbständigkeit des Leistungsempfängers
   - Prüfung von Einstiegsgeld und anderen hierfür vorgesehenen Fördermöglichkeiten
   - ggf. Angebot eines Beratungsgespräch zur Erörterung dieser Alternative

Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 2 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahmen anbieten:
- individuelles Beratungsgespräch und
- eine neue Eingliederungsvereinbarung mit neuem Konzept/Inhalt erstellen und
- die Leistungsbezüge für Herrn Mustermann um 30 % erhöhen für einen Sanktionszeitraum von 3 Monaten, bei einem wiederholten Verstoß wird sein ALG II um einen Betrag in Höhe von 60 % der für ihn maßgebenden Regelleistung angehoben.

2. Bemühungen Herrn Max Mustermann
verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung bzw. einer Beendigung seiner Hilfebedürftigkeit mitzuwirken.

* Stellensuche/Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- mindestens 4 Bewerbungen pro Monat in den nächsten 6 Monaten, auch befristete Stellen,
- Nutzung der aktuellen Presse/Stellenanzeigen und anderer Medien einschließlich Belege der
 Eigenbemühungen durch schriftliche Nachweise in Tabellenform

* Kontaktaufnahme mit mindestens 1 privaten Arbeitsvermittler

Kommt der zuständige Hilfebedürftige seiner in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 2 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen.

3. Sonstiges
Wahrnehmung aller angebotenen Termine im JC-Pankow. Die Einladungen erfolgen ohne Rechtsmittelbelehrung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte diese Eingliederungsvereinbarung gegen das Grundgesetz verstoßen, wird diese Vereinbarung nichtig.


Aloysius

Halte ich sogar für eine sehr gute Idee. Habe einen Schreibfahler gefunden beim ersten Lesen:

Zitat1. Leistungen JobCenter XY
       * Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme durch
- Untertreibung von Vermittlungsvorschlägen: mindestens 3 Vorschläge pro Monat in den
nächsten 6 Monaten
- Aufnahme Ihres Bewerberprofils in - www.arbeitsagentur.de
- Unterstützung der Bewerbungsbemühungen durch finanzielle Leistungen: pauschal 5,- € pro Bemühung
- Übernahme von Fahrt- und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
             -Unterstützung bei der Integration in Beschäftigung durch eine/n kompetente/n Fallmanager/in

... aber sicher ein Ansatz der erfolgversprechend aussieht.
Reden wir drüber

Micki

Ich würde bei den Saktionen evtl. reinschreiben das die nicht zu einem anderen Zeitpunkt angerechnet werden dürfen. Soweit man das überhaupt durch bringt.

Pinnswin

Zitat von: Aloysius am 06:02:07 Mi. 05.Mai 2010
Halte ich sogar für eine sehr gute Idee...
muss mans Thema deswegen gleich 5x starten?  >:D
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

bodenlos

Ist das mit dem privaten Vermittker wirklich von Vorteil?

Es gibt gegenteilige Erfahrungen.

Solidanosh

Zitat von: Aloysius am 06:02:07 Mi. 05.Mai 2010
Halte ich sogar für eine sehr gute Idee. Habe einen Schreibfahler gefunden beim ersten Lesen:

Zitat1. Leistungen JobCenter XY
       * Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme durch
- Untertreibung von Vermittlungsvorschlägen: mindestens 3 Vorschläge pro Monat in den
nächsten 6 Monaten
- Aufnahme Ihres Bewerberprofils in - www.arbeitsagentur.de
- Unterstützung der Bewerbungsbemühungen durch finanzielle Leistungen: pauschal 5,- € pro Bemühung
- Übernahme von Fahrt- und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
             -Unterstützung bei der Integration in Beschäftigung durch eine/n kompetente/n Fallmanager/in

... aber sicher ein Ansatz der erfolgversprechend aussieht.

OLA LALALA ; Der Satz "Gewährung eines Vermittlungsgutscheines" gefällt mir am besten, mein Gott bin ich im alten Rom oder was ???? Man sollte diese Piss Regierung und die Hartz Pissa in den Jordan schicken !!!!!!

Aloysius

Zitat von: Pinnswin am 11:11:56 Mi. 05.Mai 2010
Zitat von: Aloysius am 06:02:07 Mi. 05.Mai 2010
Halte ich sogar für eine sehr gute Idee...
muss mans Thema deswegen gleich 5x starten?  >:D

Die olle Zwiebel in deinem Avatar muss man bestimmt sechsmal starten, damit sie läuft ^^
Reden wir drüber

Alan Smithee

ZitatNoch mal langsam zum mitdenken: (ich bin manchmal zu schnell)

Jepp, du bist viel zu schnell für uns. Und dieses Thema (Eingliederungsvereinbarung) ist hier bei Chefduzen eine absolute Neuigkeit.

ZitatZiel         Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. Beendigung der Hilfe-
        bedürftigkeit.

Definiere: Eingliederung in den allgemeiner Arbeitsmarkt. Besser ist dieses Ziel: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit und Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch diese sozialversicherungspflichtigen Arbeit.

Zitat- Untertreibung von Vermittlungsvorschlägen: mindestens 3 Vorschläge pro Monat in den
nächsten 6 Monaten

Das widerspricht sich jetzt aber mit dem Wort "Untertreibung", welches juristisch auch nicht klar definiert werden kann => auslegbar.

Zitat- Aufnahme Ihres Bewerberprofils in - www.arbeitsagentur.de  

Und genau das wollen manche Leute eben nicht. => Datenschutz, welcher von der Arbeitsagentur bekanntermaßen lax gehandhabt wird.

Zitat- Unterstützung der Bewerbungsbemühungen durch finanzielle Leistungen: pauschal 5,- € pro Bemühung

Netter Versuch...

Zitat- Übernahme von Fahrt- und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen

Das sollte tatsächlich sein. Allerdings sollten die Reisekosten vorgestreckt werden. Vor allem bei weiteren Anreisen und wenn eine Übernachtung dazukommt. Vielleicht sollte man schreiben: Volle Übernahme und Vorstreckung von Fahrt- und....(da z.B. für Übernachtung nur ein bestimmter Höchstbetrag übernommen wird)

Zitat-Unterstützung bei der Integration in Beschäftigung durch ein kompetente/n Fallmanager/in

Integration in was für eine Beschäftigung? 1 € Job? Unendgeltliches Praktikum? Definiere: kompetent! (Was du persönlich als kompetent empfindest, muss noch lange nicht den Ansprüchen des geltenden Gesetzes entsprechen bzw. dessen Auslegung...)

ZitatGewährung eines Vermittlungsgutscheins

Gewährung eines Vermittlungsgutscheins auf Wunsch des Leistungsempfängers!

ZitatFörderung einer Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses an    den Arbeitgeber

Da haben hier schon genug Leute Erfahrung mit gesammelt: Die Arbeit dauert dann genau so lange, wie der Zuschuss läuft....aber wenn sich jemand Hoffnung dadurch macht, dann wieder den Zusatz :...auf Wunsch des Leistungsempfängers.

ZitatUnterstützung der Möglichkeit der Selbständigkeit des Leistungsempfängers

Unterstützung der Möglichkeit der Selbständigkeit des Leistungsempfängers auf Wunsch des Leistungsempfängers

Zitat- die Leistungsbezüge für Herrn Mustermann um 30 % erhöhen für einen Sanktionszeitraum von 3 Monaten, bei einem wiederholten Verstoß wird sein ALG II um einen Betrag in Höhe von 60 % der für ihn maßgebenden Regelleistung angehoben.

Nette Idee..

Zitat2. Bemühungen Herrn Max Mustermann
verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung bzw. einer Beendigung seiner Hilfebedürftigkeit mitzuwirken.

Hallo??? Wir predigen hier immer, dass eine Maßnahme vorher genau benannt und definiert werden muß, d.h. bei welchem Bildungsträger, wie lange, was sind die Inhalte, inwiefern verbessern sich dadurch seine Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Arbeit....was du da zusammenschreibst, ist ein Blankoscheck für die Verpflichtung zur Mitwirkung an so ziemlich alles!

ZitatKontaktaufnahme mit mindestens 1 privaten Arbeitsvermittler

Ohne Worte  :o

Zitat3. Sonstiges
Wahrnehmung aller angebotenen Termine im JC-Pankow. Die Einladungen erfolgen ohne Rechtsmittelbelehrung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte diese Eingliederungsvereinbarung gegen das Grundgesetz verstoßen, wird diese Vereinbarung nichtig.

Sowas wäre o.K.

ZitatZu Risiken und Nebenwirkungen fragt NICHT Euren Arzt oder Apotheker, sondern MICH!!! Ich gebe Euch gerne Auskunft.

Ich glaube ja nicht einmal, dass du es böse meinst. Es darf sich auch jeder der Hobby-Juristerei verschreiben. Bloß mit solchen Tips sollte man vorsichtig sein....

Und was das 5x Threadstarten betrifft: hätte maximal 1x auch gereicht... ;)















...still dreaming of electric sheep...

Sir Vival

".....vor allem bei weiteren Anreisen und wenn eine Übernachtung dazukommt....." ??? ??? ???

Würde bei mir nie dazukommen.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Alan Smithee

@Sir Vival: Angenehmes mit dem Nützlichen verbinden...
oder auch : Fördern und Fordern.

Wie oft bekommt man als Hartzler die Gelegenheit, eine interessante Stadt zu besuchen? Und so ein Bewerbungsgespräch dauert ja keinen ganzen Tag.. ;).
...still dreaming of electric sheep...

schwarzrot

Vielen dank Alan Smithee, dass du diesen schmus mal etwas auseinander genommen hast.  ;)

Da waren wirklich einige dinge drin, die mensch niemals ein einer EGV unterschreiben sollte! >:(
Zu 'Justus', ich würde vorschlagen, hier erstmal ein paar mehr postings zu EGV-texten durchzulesen (z.b. Onkel Tom ist bei EGV-tips sehr gut),
dann vermeidest du solche fehler wie oben, über die sich ein jeder SB freuen würde (falls du nicht gar selbst ein u-boot bist).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Justus der Gerechte

SORRY für mein mehrfaches posten eines Themas. Das war nicht meine Absicht und kommt auch nicht mehr vor.

Ich habe diese EV gepostet, weil sie tatsächlich dem JC vorgelegt worden ist. Das JC hat diesen Vorschlag nie unterschrieben. Das Ding hat nur dazu gedient um Vorschläge zu machen und die Sanktionen zu umgehen von seitens des Leistungsbeziehers . Oder glaubt jemand das JC würde einem ALG 2ler tatsächlich mehr zahlen?   ;)
Bisher geht es hin und her zwischen dem ALGler und dem JC und es kann nicht sanktioniert werden.

Wie schon Aloysius richtig bemerkt hat, es ist ein erfolgversprechender Ansatz. Entweder es gibt ehrliche, also echt Verträge oder man schafft die Pseudoverträge (EV) ab. Ich bin für letzteres, da nach meiner Meinung gegen den Art 1 des Grundgesetz verstößt. Bisher wurde meines Wissens kein Versuch unternommen dies vor dem Verfassungsgericht zu kippen. Allerdings habe ich von einer Initiative in Niedersachsen gehört, die mit einer Anwältin die Abschaffung von Hartz 4 vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch setzen wollen. Was da dran ist weiß ich nicht. Wer mag hört sich mal um. 

Auch ich vermeide eine EV zu unterzeichnen. Dem JC mit den eigenen Waffen zu schlagen finde ich das hat was.

Natürlich ist die ausgewogene EV noch nicht das Gelbe vom Ei, aber immerhin ein Anfang. Danke Alan Smithee für deine guten Vorschläge, die machen was her. Sehr gut. Ich bin selber am überlegen, ob ich nicht selber mal diesen EV-Vorschlag dem JC vorlege, wenn die mich zu einer EV nötigen wollen. Ich bin mir sicher das wird ein SPASS!  ;D 

Sir Vival

Zitat von: Alan Smithee am 20:52:14 Mi. 05.Mai 2010
@Sir Vival: Angenehmes mit dem Nützlichen verbinden...
oder auch : Fördern und Fordern.

Wie oft bekommt man als Hartzler die Gelegenheit, eine interessante Stadt zu besuchen? Und so ein Bewerbungsgespräch dauert ja keinen ganzen Tag.. ;).

Ich sehe, ich muss noch was lernen  ;) ;)
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Pinnswin

Zitat von: Aloysius am 12:24:11 Mi. 05.Mai 2010
Zitat von: Pinnswin am 11:11:56 Mi. 05.Mai 2010
Zitat von: Aloysius am 06:02:07 Mi. 05.Mai 2010
Halte ich sogar für eine sehr gute Idee...
muss mans Thema deswegen gleich 5x starten?  >:D

Die olle Zwiebel in deinem Avatar muss man bestimmt sechsmal starten, damit sie läuft ^^
Na warte, du wirst heut abend gezwiebelt  >:D  ;D
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Thomas_Kallay

Moinsen,

um mal ein wenig Fachwissen in diesen Thread zu bringen:

Eine EGV braucht niemand zu unterschreiben.

Erlässt die ARGE dann die EGV per VA, schreibt man dagegen einen Widerspruch wie folgt:



Absender: _____________________________________________________

BG-Nummer_________________________________



Einschreiben (Übergabe) [oder: Einreichung gg. Empfangsbescheinigung]

ARGE/Jobcenter
Schinderhausen
- Widerspruchsstelle -
Folterkellergasse 15

12345 Schinderhausen



Betr.:    Widerspruch


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Eingliederungsvereinbarung (i.F. EGV) per Verwaltungsakt (i.F. VA) vom ___________________ erhebe ich hiermiti fristgemäß Widerspruch.

Eine EGV per VA darf Ihrerseits nur dann erlassen werden, wenn der EGV eine vorgehende hinreichende Verhandlungsphase bzgl. des Zustandekommens einer EGV gemäß den geltenden Vorschriften des § 15 SGB II vorausgegangen war.

Dies war bei mir nie der Fall - und das ist bundesweite "Regel" bei EGV, ich bin also kein Einzelfall.

Sowohl bei der mir am ____________ zur Unterschrift vorgelegten EGV , als auch bei der EGV per VA vom ___________ wurden seitens Ihrer Einrichtung keinerlei Maßnahmen vorgenommen, um diese EGVs in meinem wohlverstandenen sozialen und beruflichen Interesse zustande kommen zu lassen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, siehe dazu ausführlich NOMOS Kommentar SGB II, 3. Auflage, Kommentierung zu § 15 SGB II, hier Seite ab 317, Randnummern ab 17.

So müssen dafür speziell qualifizierte Mitarbeiter Ihres Hauses zusammen mit den Leistungsbeziehern im Rahmen mehrerer Schritte deren Leistungsfähigkeit, berufliche und sonstig beruflich verwertbare Kenntnisse, Gesundheitszustand, finanzielle Lage usw. usw. ermitteln und protokollieren, um durch die dann erfolgende Auswertung dieses Protokolls eine zielgerichtete und für den Leistungsbezieher nachweislich sinnvolle, weil effektiv nützliche EGV überhaupt erst erstellen zu können, was ebenfalls sowohl bei der mir zu Unterschrift vorgelegten EGV vom _____________ als auch bei der jetzigen EGV per VA vom ________________ nie erfolgt war.

Mit mir zusammen wurde nie irgend etwas ermittelt, geschweige denn wurden solche Vorgänge von irgendwem bei Ihnen protokolliert.

Vielmehr sollte ich am _________________ einfach eine blanko EGV unterschreiben des Inhaltes, was sich Ihre Mitarbeiter/in Herr/Frau _____________ da mal eben so ausgedacht hatte, ohne, daß er/sie jemals geprüft hätte, ob diese EGV die eigentliche gesetzliche Vorgabe, mich durch EGV und Maßnahme in eine existenzgesichert bezahlte und dauerhafte Arbeitsstelle erfolgreich zu vermitteln, überhaupt erfüllt.

Dies Vorgehen des/der o.g. SB war also vollständig insgesamt unzulässig, siehe dazu ausführlich NOMOS Kommentar SGB II, 3. Auflage, Kommentierung zu § 15 SGB II ab Seite 314.

Hier ist schon mal fest zu stellen, daß die/der SB, namentlich Herr/Frau ____________________, nachweislich die vom Gesetzgeber geforderte besondere Qualifikation für die Erarbeitung und Erstellung von EGV offensichtlich gar nicht besitzt.

Darüber hinaus ist Ihr/e Mitarbeiterin Herr/Frau ______________________ auch dazu verpflichtet gewesen, mich gemäß der §§ 13-17 SGB I umfassend und unaufgefordert über meine Rechte in dieser Angelegenheit zu informieren, und zwar sowohl bei der EGV vom ____________, die ich in seinem/ihrem Büro unterschreiben sollte, als auch bei Erlaß der EGV per VA vom _____________________.

EGV, egal, ob im Büro des ARGE-SB unterschrieben, oder seitens der ARGE per VA erlassen, unterliegen strengen Inhaltskontrollen dahingehend, ob die EGV auch inhaltlich im Sinne und zum Nutzen des Leistungsbeziehers ist, siehe dazu ausführlich NOMOS Kommentar SGB II, 3. Auflage, Kommentierung zu § 15 SGB II, hier Seite 322, Randnummern 30 bis 32 einschließlich.

Der Inhalt beider EGV, also der vom __________________, als auch der EGV per VA vom _____________, erfüllen die o.a. gesetzlichen Voraussetzungen in keinem Falle. Die in den EGVs genannte Maßnahme in ________________ bei __________________ ist nicht dazu geeignet, mich gemäß den gesetzlichen Vorgaben in ein existenzgesichert bezahltes, dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu vermitteln, sondern stellt einfach nur eine billige Ausnutzung meiner Arbeitskraft dar.

Nichts im SGB II oder dazu gehörenden anderen Gesetzen verpflichtet mich, an solch für mich sinnlosen Maßnahmen und Arbeitsgelegenheiten teil zu nehmen. Zwangsarbeit ist gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, hier Art. 12 GG, unzulässig.

Auf all das hat mich Ihr/e Mitarbeiter/in Herr/Frau ________________entgegen der ihm/ihr obliegenden gesetzlichen Aufklärungs- und Beratungspflichten nicht hingewiesen, obwohl sie es musste, siehe dazu ausführlich NOMOS Kommentar SGB II, 3. Auflage Kommentierung zu § 15 SGB II, hier Seite 317, Randnummer 17.

Wäre ich darauf hingewiesen worden, hätte ich erklärt, daß ich keine EGV unterschreiben will, so daß dann zudem auch noch ein atypischer Fall gemäß § 15 SGB II vorliegt, aufgrund dem eine EGV dann sanktionsfrei nicht zustande kommt, und ein VA unzulässig ist. Dazu siehe ausführlich NOMOS Kommentar SGB II, 3. Auflage, Kommentierung zu § 15 SGB II, hier Seiten 316 unten und 317 oben (Randnummer 16), besonders letzter Satz auf Seite 317 oben.

Demzufolge musste und muß ich insgesamt beiden EGV wegen rechtlicher Nichtigkeit keine Folge leisten, so daß gegen den VA auch der Widerspruch angebracht war.

Sollten Sie mich sanktionieren, was aufgrund der vorgenannten Sachverhalte gröblichst rechtswidrig wäre, werde ich sofort dagegen gerichtlich vorgehen und behalte mir zudem strafrechtliche Schritte wegen Nötigung und Bedrohung (§ 240 und 241 StGB) gegen Verantwortliche Ihres Hauses vor.

Mit vorzüglicher Hochachtung,
Unterschrift


Liebe Leute, lasst Euch also bitte von dem Threaderöffner "Justus der Gerechte" nicht veralbern, denn das Bundessozialgericht hatte erst kürzlich entschieden, daß Hartz-IV-Bezieher nicht das Recht haben, der ARGE/Jobcenter einen "Gegenvorschlag" für eine EGV einzureichen, hier das Aktenzeichen:  (B 4 AS 13/09 R).

Mit "Justus" Vorschlag würdet Ihr Euch also nur lächerlich machen und sinnlosen Ärger erst recht heraufbeschwören.


Siehe dazu auch Link zur Pressemitteilung zum Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=1c710a57744c1e5b93b915197b57fe4a&nr=11141&linked=ps

Kurztext des o.g. Urteils:

Zitat
Kein Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung

Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungs­vereinbarung mit dem Grund­sicherungsträger oder zumindest darauf, Verhandlungen über eine Eingliederungsverein­barung zu führen sowie ihm einen persönlichen Ansprechpartner zu benennen. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts im Verfahren B 4 AS 13/09 R am 22. September 2009 entschieden.

Der Kläger bezieht seit Februar 2005 Leistungen nach dem SGB II. Nachdem es Arbeitsgemeinschaft und Kläger nicht gelungen war, in ein Gespräch über die Eingliederung des Klägers zu kommen, übersandte die Beklagte dem Kläger einen Entwurf einer Eingliederungsverein­barung mit der Bitte, ein Exemplar unterschrieben zurückzusenden. Der Kläger unterschrieb die Eingliederungsvereinbarung nicht und machte geltend, er habe keine Gelegenheit gehabt, sich in die Ein­gliederungsvereinbarung einzubringen. Das Handeln der Beklagten sei rechtswidrig. Die Beklagte ersetzte daraufhin die Ein­gliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt.

Nach § 15 Abs 1 Satz 1 SGB II soll die Agentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem Kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren. Kommt eine solche Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen, die Inhalt der Eingliederungsvereinbarung sein können, durch Verwaltungsalt erfolgen (§ 15 Abs 1 Satz 6 SGB II). Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei § 15 Abs 1 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift, die das Verhalten und Vorgehen der Grund­sicherungsträger - Arbeitsagentur und kommunaler Träger - steuern soll. Der Grundsicherungsträger trifft daher eine nicht justiziable Opportunitätsentscheidung darüber, welchen Verfahrensweg er zur Erfüllung des Ziels der Ein­gliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt.

Der erwerbsfähige Hilfebedürftige kann durch ein "Nichtverhandeln" keinen Rechtsverlust erleiden. Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftige wird die Möglichkeit eröffnet, das inhaltliche Ergebnis einer durch Verwaltungsakt ab­gelehnten oder bewilligten Eingliederungsleistung im Sinne von § 15 Abs 1 Satz 2 SGB II gerichtlich voll überprüfen lassen.

Auch auf die vom Kläger geforderte Benennung eines persönlichen Ansprechpartners im Sinne des § 14 Abs 1 Satz 2 SGB II besteht nach Auffassung des 4. Senats des Bundessozialgerichts kein Rechtsanspruch. Ebenso wie bei den Regelungen über den Abschluss einer Eingliederungsverein­barung handelt es sich insoweit um eine an den Grundsicherungsträger adressierte verfahrens­leitende Vorschrift auf dem Weg der Erreichung des Ziels der Eingliederung. Der Anspruch des Klägers auf Eingliederungsleistungen wird dadurch nicht berührt.


Grüsse,
Thomas Kallay



Rudolf Rocker

Hallo Thomas!

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich eine EGV nicht unterschreiben!
Also kann ich gegen eine dadurch drohende Sanktion auch klagen!
Hat denn eine solche Klage aufschiebende Wirkung? Oder kann man in einem solchen Fall auch mit einer einweiligen Anordnung weiterkommen??

Thomas_Kallay

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:54:25 Fr. 07.Mai 2010
Hallo Thomas!

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich eine EGV nicht unterschreiben!
Also kann ich gegen eine dadurch drohende Sanktion auch klagen!
Hat denn eine solche Klage aufschiebende Wirkung? Oder kann man in einem solchen Fall auch mit einer einweiligen Anordnung weiterkommen??

1. Ja.
2. Ja. Erst Widerspruch einlegen, und danach sofort Antrag auf Einstweilige Anordnung ans SG.
3. Ja. Die aufschiebende Wirkung muß natürlich mit beantragt werden.
4. Ja. Auch. Der Antrag auf EA ist immer sinnvoller, weil das ein Eilverfahren ist.

Grüsse,
Thomas

Alan Smithee

Das, was Thomas Kallay hier schreibt, ist natürlich die beste Lösung; gleich mal im Vorfeld knallhart die Linie abstecken und auch entsprechend auf die rechtlichen Konsequenzen reagieren. So sollte es (eigentlich) auch sein!

Aaaaber: es gibt leider (noch) zu viele Menschen, denen man erst das "Gehen" beibringen muss. D.h. vorher wurde "gekrochen". Ich will jetzt hier gar nicht auf die (sozialen und psychozozialen) Wurzeln dieses Verhaltens eingehen.

Für diese Leute ist es die beste Lösung, erstmal die ersten Schritte zu machen. Ich bin ehrlich gesagt schon stolz darauf, wenn eine psychisch chronisch Kranke in meinem Bekanntenkreis es bringt (mit viel Zittern, Schweissausbrüchen und vorher nächtelang ohne Schlaf) ihrem SB  selbst hier und da Paroli zu bieten, wobei auch ihr Betreuer sie nicht wirklich unterstützt. Und glaubt bitte nicht, dass dies eine Ausnahme unter den Hartz IV-Fällen bildet.

Für diese Leute ist es zumindest ein Anfang, den Widerstand zu lernen. Es ist nicht jeder so stark und bereit, mit den Konsequenzen umzugehen! Manche werden es nie sein. Und ich behaupte sogar, dass diese Leute eine Mehrzahl der Hartz IV- Empfänger ausmacht. Ansonsten hätte sich dieses System nicht halten können bzw: noch "weiterentwickeln" können.

Ich weiß, dass  hier bei Chefduzen viele Leute mitlesen, die sich einfach nicht trauen,hier mitzuchreiben. Weil hier ihr Verhalten oder ihre "vermeintliche Dummheit" an den Pranger gestellt wird. Soviel sei gesagt: Auch wenn ihr euch den einen oder anderen "Rüffler" einhandelt, hier gibt es genug Leute, die eure Probleme nachvollziehen könnnen!

...still dreaming of electric sheep...

Rudolf Rocker


Thomas_Kallay

Moinsen Alan Smithee und alle anderen,

seit 11 Jahren nun mach ich ehrenamtliche Erwerbslosensozialarbeit in einem Verein, und weiß sehr wohl auch, wie viele Menschen es gibt, die wehrlos sind, weil sie es der Gesundheit wegen, der Weltanschauung wegen oder eben aus purer Angst nicht hinbekommen, sich zu wehren.

Total schwierig, das Ganze.

Ich sehe es aber als meine Pflicht an, solang ich das hier noch mache, den Leuten nach bestem Wissen und Gewissen klar zu sagen, was Sache ist. Die Leute müssen dann selbst entscheiden, ob sie kämpfen oder nicht. Da halte ich mich raus.

Konkret im Falle der EGV war jedenfalls das, was der User "Justus" hier brachte, sogar mittlerweile vom Bundesozialgericht und von dem sogar im rechtlichen Interesse der Leistungsbezieher für Unfug erklärt worden. Das darzustellen und zu begründen war notwendig.

Grüsse,
Thomas

Alan Smithee

ZitatKonkret im Falle der EGV war jedenfalls das, was der User "Justus" hier brachte, sogar mittlerweile vom Bundesozialgericht und von dem sogar im rechtlichen Interesse der Leistungsbezieher für Unfug erklärt worden. Das darzustellen und zu begründen war notwendig.

Ja, was "Justus" betrifft war das echt notwendig!
...still dreaming of electric sheep...

x-ray

Also ich habe am Mittwoch auch mal eben eine EGV vorgelegt bekommen, die ich mal eben so unterschreiben sollte. Hab ich nicht gemacht, einfach freundlich und bestimmt dem SB erklärt, dass ich es mir erst in Ruhe durchlesen möchte, wenn ich von der Arbeit komme. Weiss ich natürlich, dass ich es nicht so begründen muss, aber das Gespräch war mir schon doof genug ich habe keinen Bock mehr auf irgendwelche Machtspielchen gehabt. Und in der RFB steht eben auch, dass ich für den Fall, dass ich mich weigere, eine EGV abzuschliessen, sanktioniert werden kann. Ich habe es natürlich schon öfter hier gelesen, dass man dafür nicht sanktioniert werden kann, aber irgendwie verunsichert es dann doch. Dann steht in diesem Rotz noch " der Sanktionszeitraum beginnt mit Wirkung des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Bescheides über die Absenkung oder den Wegfall der Leistung erfolgt"
Wie jetzt? So wie sich das anhört, wird der Bescheid erst wirksam, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Ich denke, es darf sofort sanktioniert werden? Bin jetzt doch etwas arg verunsichert.
Die EGV sieht bei mir zwar keine Massnahme, sondern nur 4 schriftliche Bewerbungen vor (der hatte vorher zu den 4 schriftlichen noch 4 telefonische Bewerbungen gefordert, die ich glaubhaft machen sollte, was ich gleich im Vorfeld abgelehnt habe - wie bitte soll ich das im Fall des Falles glaubhaft machen?) , aber es ärgert mich schon, dass die vorgesehene "Förderung" aus Bewerbungskostenerstattung, Vermittlungsvorschlägen und "Schmiergeld" für potentielle Arbeitgeber besteht - und mein Beitrag darin besteht, mich gnadenlos zu miesen Arbeitsbedingungen verheizen zu lassen, nur um aus dem Bezug rauszukommen.

Und wenn man wie ich auch psychisch angeschlagen ist (bin deswegen auch in ärztlicher Behandlung, bin auch erwerbsfähig, aber dieser Zustand ist für meine Grunderkrankung alles andere als förderlich), hat man irgenwie auch nicht gross die Energie auf eine nervenaufreibende Konfrontation, am liebsten hätte man seine Ruhe von all diesem Zwang und Schwachsinn, aber auf der anderen Seite scheint ja gut überlegter und juristisch abgesichterter Widerstand auch nicht verkehrt. Bin im Moment einfach hin- und hergerissen, aber was ich nicht brauchen kann, wäre ein absoluter Schuss in den Ofen, weshalb ich doch lieber notfalls dreimal nachfrage.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

kellerkind

ZitatIch weiß, dass  hier bei Chefduzen viele Leute mitlesen, die sich einfach nicht trauen,hier mitzuchreiben. Weil hier ihr Verhalten oder ihre "vermeintliche Dummheit" an den Pranger gestellt wird. Soviel sei gesagt: Auch wenn ihr euch den einen oder anderen "Rüffler" einhandelt, hier gibt es genug Leute, die eure Probleme nachvollziehen könnnen!
Ich will auch noch mal klarstellen, daß es nicht meine Absicht war oder ist, hier einen User als "dumm" hinzustellen. Ich will wirklich nur dafür sorgen - und dies muß ich im Rahmen meiner Funktion als Admin auch, so weit ich es kann - daß hier keine Handlungsanleitungen für den Umgang mit ARGE-SB und Themen aus dem SGB II gegeben werden, die nach hinten losgehen können. Wenn ich nämlich eines mit hundertprozentiger Sicherheit sagen kann ist es, daß sämtliche Sachbearbeiter, die zumindest ich kennengelernt und von denen ich gehört oder gelesen habe, jedes noch so kleine Quentchen an Unwissen, jedes Jota an Schwäche, sofort in ihrem Sinne ausnutzen.

Natürlich gibt es auch die "Kunden", die psychisch völlig entkräftet sind und die sich deshalb nicht gegen den SB richtig wehren können, und ich weiß auch, wie sehr man in so einem Zustand zu Kompromissen bereit ist. Aber ich habe die deutliche Erfahrung gemacht, daß jeder Kompromiß, den man eingeht, nicht positiv auf einen zurückfällt. Im Gegenteil wird einem, wenn man nicht standfest auf seinen Rechten beharrt, das Wasser vom SB komplett abgegraben. Wenn die Herren und Damen in den ARGEn eines gelernt haben, ist es, ein sicheres Gespür dafür zu entwickeln, wer wehrlos ist - anstatt sich mal die Rechtsgrundlagen beizubiegen, nach denen sie tagtäglich ihr mieses Handwerk verrichten. Denn dann würden sie sich oft ihrer eigenen Rechtsbeugungen und -brüche bewußt werden.

Die Lösug für psychisch erkrankte Hartz-IV-Betroffene kann also nur lauten, daß man sie lokal unterstützt, ihnen beim Aufsetzen von Schriftstücken an das Amt hilft, sie begleitet und mithilft, sie aus dem Hartz-Bezug herauszubekommen in weniger repressionsgetränkte Transfergeldbereiche wie zum Beispiel das SGB XII, am besten mit ärztlicher Unterstützung - nicht jedoch, daß man ihnen "halbgare" Tipps gibt.

schwarzrot

@x-ray
Für die 'verunsicherung' gibt es gar keinen grund.
Und ja, du hast recht, zu EGV gibt es schon haufenweise tips und erklärungen hier im forum, z.b. auch die, warum das im gesetz so steht, aber nicht mehr angewand wird:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21374.msg199766.html#msg199766
ZitatUrsprünglich war geplant, leute zu sanktionieren, die eine EGV nicht unterzeichen. (Im SGBII gibt es einen satz, dass eine EGV abgeschlossen werden soll).
Das haben dann auch viele argen versucht. Aber einige betroffene widerständler sind deswegen vor die gerichte gezogen.
Und diese haben praktisch uniso entschieden, dass niemensch gezwungen werden kann so einen mist zu unterschreiben, den er nicht will.
Daher gibt es inzwischen bei der arge eine dienstvorschrift, dass bei 'weigerung' eines unterzeichnens einer EGV, ein Ver(ge)wal(tig)ungsAkt erlassen wird, in dem dann der müll der EGV drinsteht.

Allerdings steht im SGBII bisher zu sanktionen nur, dass ein nichteinhalten von dingen in der EGV (und die üblichen pflichten, was aber so wischi-waschi ist, dass dort kaum jemand ne sanktion für kassiert...) sanktioniert werden kann.

<gesetzestext>

(leider halten sich nicht alle arschloch-Argen daran, also kann es passieren, dass mensch dagegen klagen muss, falls sie es trotzdem versuchen. Man braucht also etwas rückrat dafür, aber es lohnt sich)
-EGV aus prinzip erstmal 14 tage zur prüfung mitnehmen, nichts im amt 'mal schnell unterschreiben'.
-Gegenvorschlag zur EGV machen, falls der betroffene meint für sich positive 'förderungen' (z.b. eine richtige weiterbildung) rausholen und die fallen wegverhandeln zu können (sowas immer schriftlich!).
-Nie das wort 'weigerung' o.ä. benutzen, den SB zu schriftlichen erklärungen der massnahmen/fallen,'seiner' ''eingliederungens'vorstellungen in der EGV auffordern.
-In der regel bricht eh der SB den 'verhandlungprozess' ab, das ist später vor gericht für die betroffenen vorteilhaft.
-Kommt ein VA, immer widerspruch einlegen.
-Bei sanktionen immer widerspruch und danach gegen klagen: Die gerichte sind bei sanktionsformfehlern inzwischen sehr auf der seite von betroffenen.
-Wegen 'nichtaufschiebende wirkung', immer mit EinstweiligeAnordnung um bis zur entscheidung der klage die sanktion aufzuheben.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

x-ray

@schwarzrot
Danke!
Aber das hiesse dann, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dass zum Schluss doch wieder eine EGV rauskommt, oder? Ich hatte ja überhaupt nicht die Zeit bekommen, mir alle kritisch bzw. unklar erscheinenden Punkte ausführlich erklären zu lassen. Das mit den telefonischen Bewerbungen habe ich in der kurzen Zeit schon rausgehandelt, hat er schriftlich nachgebessert (wurde mir schon einmal vorgeworfen, mich nicht telefonisch auf ein Stellenangebot beworben zu haben, was definitiv nicht stimmte). Und dann sollte ich mal eben schnell das Ding unterschreiben.

Nun steht da noch folgendes drin:
-Die Eigenbemühungen um Arbeit haben sich zu erstrecken auf "Arbeitsstellen mit niedrigem Anforderungsprofil (ungelernte Tätigkeiten)
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und zählt das jetzt nicht zu den geforderten Bewerbungen oder was? Denkt er, er bekommt mich nicht schnell genug unter, wenn ich mich nicht ausschliesslich auf ungelernte Tätigkeiten (für die eine ZAF immer Sklaven braucht) bewerbe?

-Gefordert sind u.a. "persönliche Vorsprachen bei ZAF" . Soll ich da jetzt meine Unterlagen auch mal persönlich vorbeibringen (was unter Zeugen vielleicht auch gar nicht mal so falsch wäre, denke ich?) , ansonsten habe ich doch sowieso einer Einladung zum Vorstellungsgespräch Folge zu leisten.

Muss ich das jetzt alles verstehen? Es sollte doch ausreichen, meine Nachweise pünktlich vorzulegen und meine Termine wahrzunehmen, um nicht sanktioniert zu werden, oder?
Wobei ich da jetzt schon mal feststelle, dass der seine Pflicht, mich umfassend aufzuklären, auch mal nicht für ganz ernst genommen hat...

Denn ansonsten kann ich mir eigentlich auch sagen, wenn er seine 4 Bewerbungen will, bitte. Und da stellt sich für mich die Frage, ob sich ein eventueller Widerstand lohnt. Ich habe es schon ab und zu im Netz gelesen, wieviele deswegen komplett ohne EGV sind. Aber ich möchte mich auch vorher umfangreich absichern und mich auch auf keinen Fall zu unüberlegten Handlungen hinreissen lassen.
Denn einerseits lese ich Ratschläge, die EGV komplett zu verweigern und auf der anderen Seite, eine erträgliche EGV zu unterschreiben...
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

schwarzrot

ZitatAber das hiesse dann, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dass zum Schluss doch wieder eine EGV rauskommt, oder?
Nein. Wahrscheinlich ist ein unwirksamer VA am ende, bei dem du sanktionen vor gericht wegbekommst, falls sie überhaupt sich sanktionen aufgrund von vorgaben im VA trauen.
Manche SBs lassen aber auch die EGV ganz einschlafen, wenn sie irgend einen schmus darin schriftlich begründen sollen.

ZitatDie Eigenbemühungen um Arbeit haben sich zu erstrecken auf "Arbeitsstellen mit niedrigem Anforderungsprofil (ungelernte Tätigkeiten)
Schreib ihm, er soll das dir schriftlich erklären, für dich würde sich das so anhören, als ob du dich nur auf 'Arbeitsstellen mit niedrigem Anforderungsprofil (ungelernte Tätigkeiten)' bewerben sollst, begründung warum er das verlangt.

Zitat-Gefordert sind u.a. "persönliche Vorsprachen bei ZAF" . Soll ich da jetzt meine Unterlagen auch mal persönlich vorbeibringen (was unter Zeugen vielleicht auch gar nicht mal so falsch wäre, denke ich?)
Frag ihn genau das schriftlich.  ;)

ZitatMuss ich das jetzt alles verstehen?
Ja, es ist deine EGV, sobald du deinen eumel da drunter machst, gilt die. Da solltest du die mindestens verstanden haben!  ;)

ZitatWobei ich da jetzt schon mal feststelle, dass der seine Pflicht, mich umfassend aufzuklären, auch mal nicht für ganz ernst genommen hat
Dann schreibst du auch das rein. Dass du dich bisher nicht ausreichend von ihm informiert fühlst.

ZitatUnd da stellt sich für mich die Frage, ob sich ein eventueller Widerstand lohnt.
Widerstand lohnt sich immer. Wenn du vor deinem SB kuschst, hast du mehr stress, nicht weniger, weil er dann denkt, da geht noch mehr.

ZitatIch habe es schon ab und zu im Netz gelesen, wieviele deswegen komplett ohne EGV sind. Aber ich möchte mich auch vorher umfangreich absichern und mich auch auf keinen Fall zu unüberlegten Handlungen hinreissen lassen.
Denn einerseits lese ich Ratschläge, die EGV komplett zu verweigern und auf der anderen Seite, eine erträgliche EGV zu unterschreiben
Es hat vorteile, erstmal zu 'verhandeln', spätestens vor gericht ist es besser, wenn der SB der abbrecher ist.

Zweitens kostet 'verhandeln' das arschamt zeit und nerven und wärend dieser zeit sind sie damit beschäftigt und können sich keinen weiteren scheiss ausdenken.

Drittens, verhandeln macht dann besonders sinn, wenn du irgend eine 'kann'-leistung erhalten willst. Da ist eine EGV, die sie von dir haben wollen ein prima hebel: Sie wollen was von dir, was du nicht bringen MUSST.

Viertens, gleich ablehnen und gegen VA klagen ist für die harten jungs. Zu denen du nicht gehörst, wenn du dir gedanken machst: 'wie komme ich da am 'sichersten' durch. Sicherheit gibt es nicht im ALGII!
Das SGBII ist ein repressionsgesetz und als solches auch zusammengebastelt worden.

Fünftens, es gibt fälle, da verhandeln betroffene so lange mit erfolg, bis in der EGV nix schlimmes mehr drin ist. Beide sind glücklich, auch dein SB kann dann einen haken machen für 'seine' statistik. Wenn verständnisvolle/verhandlungsbereite SBs ihre verträge verlängert bekommen, ist das auch für betroffene gut. Also warum nicht erstmal auf die nette tour versuchen.  :D
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Thomas_Kallay

@schwarzrot und andere "Freunde der Gegenvorschläge":

Es wäre gut, wenn Ihr mal, bevor Ihr weiterhin hartnäckig diesen Unsinn mit den "Gegenvorschlägen" und dem "Verhandeln" verbreitet, einerseits hinsichtlich EGVs in der Fachliteratur, die ich weiter oben bereits benannt habe, und anderseits hinsichtlich EGVs in dem einschlägigen Urteil mit bundesweiter Rechtskraft des Bundessozialgerichtes nachlesen würdet, das ich weiter oben ebenfalls benannt habe.

Euer Beharren auf falschen, weil rechtlich nicht zulässigen "Ideen" schadet anderen Betroffenen.

Was soll das bringen, den Leuten so einen Unfug mit den "Gegenvorschlägen" zu erzählen?

Die Fans dieses Unfugs haben für ihre Behauptungen keinerlei juristisch relevante Quellen, sondern plappern offensichtlich nur den Unfug nach, den Herr B. und Co. in seinem E-Forum verbreiten, obwohl das Ganze vom BSG längst für erledigt erklärt wurde.

Sowas ist ärgerlich und unnötig.  :evil:

Genauso ärgerlich, unnötig, und rechtlich gesehen sogar dämlich sind Vorschläge, daß man mit den Sachbearbeitern reden solle. Denn man redet mit denen nicht, sondern verkehrt schriftlich mit ihnen, um im Streitfalle vor Gericht alles belegen zu können. Und wenn man unbedingt in die ARGE zum Reden muß (bei Ladungen z.B.) so nimmt man sich bis zu drei Personen als Beistände mit, die möglichst aus einer organisierten Ini stammen und entsprechend sachkundig sind, und über das Gespräch ein schriftliches Protokoll anfertigen und als Zeugen zur Verfügung stehen.

Wie soll der Kampf gegen Hartz-IV jemals Erfolg haben, wenn es immer wieder Leute gibt, die das Recht nicht kennen und partout nicht begreifen wollen, wie man sich im eigenen und im Interesse anderer Betroffener sachkundig wehrt und schützt?

Das ist zum Haare ausreissen!!!!

:evil: :evil: :evil:

Thomas

schwarzrot

Thomas, erstens erzähl mir mal, wo ich geschrieben habe, dass mensch mit SBs 'reden' soll?!
2. Nicht jeder hat lust sofort wegen EGVs zum gericht zu wacheln.
3. wenn du meinst, dass ich 'dämlich' 'unfug' erzähle, dann mach halt den ganzen ini-kram gleich alleine.
4. Ich kenne gerichtsurteile, wo es vorteilhaft war, erstmal 'verhandeln' zu wollen.

aber mir wurscht, mach doch alleine weiter wenn du alles besser weisst... tschüß!
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Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Aguirre

Kann ich so nur unterstützen. Bei einer EGV gibt es im Prinzip nichts zu verhandeln. Man kann ein wenig schauspielern, damit man erstmal aus der lästigen Vorladung unbeschadet wieder rauskommt. Aber NIE was unterschreiben und auch nicht "Gegenvorschläge". Es gibt genug willige oder hilflose Betroffene, die denEGV-Mist mitmachen. Auf diese konzentrieren sich die Verfolgungstaktiken der SB. Ein Erwerbsloser der sowieso Stress macht und alles über Gerichtsprozesse laufen lässt, ist Zeitverschwendung beim Statistikschönen. In der Zeit zieht der SB lieber 4-5 Dumme oder Hilflose übern Tisch.
zumal es ja GOTTSEIDANK nicht für jeden Erwerbslosen einen Maßnahmeplatz gibt. Die vorhandenen Plätze belegt man lieber mit pflegeleichten Opfern.

Ratrace

@schwarzrot:
Zitataber mir wurscht, mach doch alleine weiter wenn du alles besser weisst
Warst Du bislang in der ARCA aktiv? Ich verstehe Dein Eingeschnapptsein nicht. Thomas will hier niemandem etwas Böses, er will nur helfen und - wie in diesem speziellen Fall - Schadensbegrenzung betreiben. Über eine derartige Handreichung war ich immer extrem froh. Denn so etwas ist selten.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

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