Der Irrglaube vom Rechtsstaat BRD – Skandalurteil am Landgericht Berlin

Begonnen von naw6405, 13:07:09 Mi. 25.August 2010

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naw6405

Der Irrglaube vom Rechtsstaat BRD – Skandalurteil am Landgericht Berlin vom 23.08.2010

Die Rechtsprechung verkommt immer mehr. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das wurde am 23.08.2010 wieder einmal in einem Prozess vor dem Landgericht Berlin für Strafsachen deutlich.

Wie sagte einmal Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG, im Justizspiegel: ,,Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend."
Oder um es noch deutlich zu sagen, ein Anwalt äußerte in der Deutschen Richterzeitung DRiZ 2007, 77:  "Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse"

Zum Sachverhalt:
Die 35-jährige und nicht vorbestrafte Martina M. (Name geändert) zog im März 2007 von Baden-Württemberg zusammen mit ihrem damaligen achtjährigen Sohn nach Berlin, da sie arbeitslos und seit Anfang 2005 Hartz 4-Empfängerin war und sich in Berlin mehrere Einstellungsmöglichkeiten abzeichneten.
Am 11.03.2007 bewarb sich Martina M. bei einer Immobilienfirma  in Berlin und wurde kurze Zeit später am 21.03.2007 zum Einstellungsgespräch eingeladen. Dort offerierte man ihr, dass man sie gerne einstellen würde, sie müsse zunächst aber ein Praktikum erfolgreich absolvieren bis zum 30.04.2007, dann würde man sie ab dem 01.05.2007 fest einstellen.  Sollte es zu einer Einstellung kommen, so wäre es wünschenswert, wenn Martina M. dann später Buisnesskleidung, sprich Hosenanzüge, tragen würde, da großer Kontakt mit Kunden besteht und es sich um ein internationales Immobilienunternehmen handele.
Da Martina M. nicht wusste, ob sie fest eingestellt wird, beantragte sie zunächst das Praktikum beim zuständigen JobCenter in Berlin. Das Praktikum begann am 26.03.2007 und wurde durch Martina M. auch aufgenommen. Mitte April 2007 äußerte dann die Geschäftsleitung der Immobilienfirma gegenüber Martina M., dass sie sehr mit der Arbeit von ihr zufrieden seien und bot ihr bereits einen Arbeitsvertrag ab dem 23.04.2007 an, mithin brach man somit vorzeitig das Praktikum aufgrund guter Leistungen ab.
Daraufhin stellte Martina M. am 16.04.2007 beim Jobcenter einen formlosen unbezifferten Antrag auf Ausrüstungsbeihilfe. Mit Schreiben vom 17.04.2007 übersandte das Jobcenter der Martina M. den standardmäßigen Vordruck für Ausrüstungsbeihilfe, den Martina M. ausfüllte und datiert auf den 21.04.2007 unterschrieb. Sie fügte dem Antrag ein Schreiben bei, das sie zwei Hosenanzüge u. a. bräuchte. Martina M. schaffte sich auch zwei Hosenanzüge an, erhielt jedoch kein Geld dafür. Unter dem Datum vom 31.05.2007 erhielt Martina M. vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid, wo man ihr mitteilte, dass Hosenanzüge normale Straßenkleidung sei und keine Berufsbekleidung. In Bezug auf den Antrag wurde Martina M. zu keiner Zeit  beraten oder aufgeklärt, jegliche Aufklärung, Auskunft und Beratung nach §§ 13, 14 und 15 SGB I unterbliebt durch das Jobcenter Lichtenberg.  Martina M. ging in Widerspruch, ihrer Meinung nach, resultierend aus dem Vorstellungsgespräch im März 2007, sei diese Kleidung notwendig gewesen, um nicht die Anstellung zu gefährden. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt und ebenso das sozialgerichtliche Verfahren vertrat die Auffassung des Jobcenters, Klage abgelehnt.
Ende 2008 kam das Jobcenter dann auf den Gedanken, Martina M. anzuzeigen wegen versuchten Betruges, weil Hosenanzüge eben keine Berufsbekleidung seien und sie nur versucht hatte, sich so einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Im Ermittlungsverfahren äußerte sich Martina M auf anwaltliches Anraten hin nicht, es kam dann zum Strafbefehl wegen versuchten Betruges zu 40 Tagessätzen a=20,00 €, insgesamt 800,00 €, das Ganze nur aufgrund von Vermutungen.
Gegen diesen Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt, die Verhandlung bei der Richterin Bauersfeld am Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 22.04.2010 endete mit einer Verurteilung, obwohl der Verteidiger von Martina M. einen Freispruch gefordert hatte. Die Richterin Bauersfeld vermeinte, man müsse der Angeklagten mit einer fühlbaren Strafe deutlich machen, dass der Sozialstaat kein Selbstbedienungsladen ist. Da Martina M. es sich auch noch erlaubt hatte, gegen die Richterin Bauersfeld zwei Befangenheitsanträge zu stellen, wurde kurzerhand die Strafe aus dem Strafbefehl verdoppelt auf 80 Tagessätze a=20,00 €, insgesamt 1.600,00 €.
Gegen das Urteil des 1. Instanz ging der Verteidiger von Martina M. in Berufung. Am 23.08.2010 fand dazu vor dem Landgericht Berlin, zuständig für Strafsachen, die Berufungsverhandlung statt. Auch hier forderte der Verteidiger von Martina M. einen Freispruch, die Staatsanwältin forderte daraufhin sogar unzulässiger Weise unter Verstoß gegen der Verschlechterungsverbot eine Geldstrafe von 2.100,00 € (70 Tagessätze zu 30,00 €). Das Urteil lautete dann: Aufgrund der Berufung der Angeklagten wird das erstinstanzliche Urteil dahingehend abgeändert, dass die Angeklagte wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt wird.
Die Urteilsbegründung fiel nicht besser aus, wie die erstinstanzliche Begründung, sie stinkt jedoch zum Himmel. Am heutigen Tage wird Martina M. noch gegen das Urteil des Landgerichts Revision einlegen lassen, denn bereits in  einem vergleichbaren Fall hatte eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin Erfolg.
Der  Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger sagte mal:  ,,In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln."
(Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325)
Das kann man nach dem gestrigem Urteil nur bestätigen und auch die Aussage:  "Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen."  (Frank Fahsel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008).
Die deutsche Justiz und Rechtsprechung wird immer korrupter.
Hartz-IV-Bezieher - ob aktuelle oder ehemalige - sind in ganz Deutschland zigtausend fach der Gefahr ausgesetzt, als ,,arbeitsscheu", Absahner" und ,,Betrüger" abgestempelt zu werden - als ,,Kriminelle" eben, das hat das gestrige Urteil wieder einmal gezeigt und bestätigt. Recht haben und Recht bekommen, das ist so gut wie nicht mehr möglich vor einen Gericht in Deutschland. Nur die Großen, die Geld und somit auch Macht haben, den geschieht noch einmal Recht auf Basis von Unrecht.

MizuNoOto


naw6405

Das Aktenzeichen beim Landgericht lautete: 561 – 97.10
Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, die Revision wurde eingelegt.
Martina M. will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht bzw. den EuGHMR gehen.
Ich selbst war Zuschauer.

Pfiffi

Mir fehlen die Worte, kenne einiges, vor allem Bücher von Franz Kafka, aber dies schon einfach nicht mehr "Kafkaesk" sondern,
grotesk, Amtsanmaßend, Rechtbeugung sage ich da nur.

Wo steht den die Würde des Menschen ist unverletzlich?
Hier wird sie gerade mit Füssen getreten.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Strombolli

Bei mir kommen schlagartig abartige
Assoziationen

Der freislersche Geist ist scheinbar noch nicht tot...
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Sir Vival

ZitatRecht haben und Recht bekommen, das ist so gut wie nicht mehr möglich vor einen Gericht in Deutschland. Nur die Großen, die Geld und somit auch Macht haben, den geschieht noch einmal Recht auf Basis von Unrecht.

Sehr wahr! Habe ich auch schon alles selbst erlebt.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Staatsfeind Nr.1

Ich ebenfalls.

Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, daß sich in Deutschland alle Menschen an Recht und Gesetz halten müssen, außer Angehörige des Justizapparates selbst. Die haben nämlich in Deutschland die absolute Narrenfreiheit! (also Polizei, Richter und sonstige Justizschergen)

Sir Vival

hmmm.....
ja, und wenn es um arbeitsrechtliche Dinge geht (und darüber hinaus), ist der Arbeitgeber auch gleicher als andere.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Pinnswin

Hat sie ihren Job behalten können?
Sollten ArGen nicht in Arbeit vermitteln und bei erfolgreicher Jobaufnahme helfen.
Und das, was dieser ganze Prozess inzwischen gekostet hat, ist das überhaupt
Verhältnissmäßig für 2 Hosenanzüge?
Wäre mal evtl. wichtig, den Bund der Steuerzahler über diesen Fall zu informieren (?/!).

viel Erfolg
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

NeeSoNich!

Ist vor Gericht der Arbeitgeber befragt worden ob Hosenanzüge als BERUFSKLEIDUNG "VERLANGT" (bzw. angeraten) worden waren?

bodenlos

Zitat von: Sir Vival am 16:43:35 Sa. 28.August 2010
hmmm.....
ja, und wenn es um arbeitsrechtliche Dinge geht (und darüber hinaus), ist der Arbeitgeber auch gleicher als andere.

Hm, soweit ich erfahren habe, geht der Großteil der Arbeitsgerichtsprozesse zugunsten des AN aus.
das Schlimme daran ist oft, das man als AN soweit gehen muss.

Bei ALG II-Angelgenheiten sind es wohl über 50% zugunsten der Bezieher.

bodenlos

Zitat von: Strombolli am 13:58:27 Fr. 27.August 2010
Bei mir kommen schlagartig abartige...Assoziationen..
...


Die dann folgt, ist schon noch ne ganz andere Liga, stromboli.

Sir Vival

Zitat von: bodenlos am 13:36:07 Mo. 30.August 2010
Zitat von: Sir Vival am 16:43:35 Sa. 28.August 2010
hmmm.....
ja, und wenn es um arbeitsrechtliche Dinge geht (und darüber hinaus), ist der Arbeitgeber auch gleicher als andere.

Hm, soweit ich erfahren habe, geht der Großteil der Arbeitsgerichtsprozesse zugunsten des AN aus.
das Schlimme daran ist oft, das man als AN soweit gehen muss.

Bei ALG II-Angelgenheiten sind es wohl über 50% zugunsten der Bezieher.


Das stimmt schon. Wenn es eine fristlose ist, wird sie in den allermeisten Fällen abgewiesen, weil es meist Überreaktionen sind und nix handfestes.
Darum geht es ja. Um Fakten! Ich habe vor Gericht auch gewonnen.......und trotzdem die rote Karte bekommen, nämlich die Arbeitslosenkarte!

Die bekommen es einfach nicht hin, das Gesetz so zu machen (wie es gerechterweise gemacht werden sollte), dass ein AG derart verdonnert wird, dass er so etwas unüberlegtes und fieses (der AN kann ja nicht mehr dort arbeiten. Deshalb wirst du ja freigestellt bis zu deiner Arbeitslosigkeit) NICHT oder NIE WIEDER tut.
Aber nein!! Es wird dem AG immer wieder und immer wieder ein Dolch per Kissen angepriesen.
Los! Stich zu! Du hast ihn los und bekommst einen Klaps mit dem Schaumstoffhämmerchen.

Das schlimme ist aber, dass ja alles eine Vorgeschichte hat (siehe mein Fall), die sich immer mehr hochschaukelt. Alles aus der Schuld des AG und zu Lasten des AN´s.

Wenn man dann Gründe für eine Maßregelung oder zumindest für eine weitere Untersuchung darlegen will (Verstoss gegen Arbetsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betrug, Schwarzarbeit, usw...... wie bei mir alles das geschah), DANN passiert leider nix!!

Aus diesem Grund wird immer für den AG entschieden, indem man einfach nichts macht. Der AN badet ALLES aus! Auch die pers. Gesundheit....wie bei mir. Ich hab´s auf der Lunge und keinen interessiert das (Lösungsmitteldruck ohne Absaugung - Arbeitsschutzgesetz). Kein BG-Arzt, kein Anwalt, kein Gewerbeaufsichtsamt, keine Berufsgenossenschaft, usw.

Deutschland ist in dieser Beziehung ein richtiger Scheiss-Laden!
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Tante Maria

Den Artikel werde ich mir gleich ausdrucken ,und morgen bei der Linken Veranstaltung in Hamburg öffentlich diskutieren. ;)Möchte mal wissen die die Herrschaften sich dazu äüßern?Zumnal dort ein Richter bei der Info Veranstaltung ist.
Das ist ja wirklich menschenverachtend.Können die Richter ,und Behörden denn machen ,was sie wollen?Schweine System.So die Leute in den Ruin treiben. >:(

naw6405

Wie das JobCenter Lichtenberg in Berlin mit Ihren Erwerblosen umgeht, kann man nachfolgend hier lesen.
Da wird sich wie folgt über die Erwerblosen durch Mitarbeiter des JobCenters geäußert:

1.   ,,... die beiden Flitzpiepen..."

Damit gemeint ist meine Partnerin und ich!

2.   ,,...ob wir der Nervensäge nicht irgendwie gegen das Schienbein treten können..."

Damit ist meine Partnerin gemeint.

3.   ,,...die gute Frau hat sich nämlich mit ihrem LP auf Renitenz eingestellt..." – ,,...Wie kriegen wir die am A....?

Damit ist meine Partnerin gemeint. Das ,,am A..." bedeutet ,,am Arsch".

4.   ,,... Die Alte geht mir auf den Pinsel..."

Damit ist meine Partnerin gemeint.

Anscheinend ist es bei den Mitarbeitern im Jobcenter Lichtenberg von Berlin noch nicht durchgedrungen, das auch ALG II-Empfänger Menschen sind, genauso wie die Mitarbeiter dortig, die sich nicht erniedrigen lassen müssen, weil sie unverschuldet in den Bezug von ALG II geraten sind.
Werden beim Jobcenter Lichtenberg alle ALG-II Empfänger als ,,Sozialschmarotzer" eingestuft?
Fühlt man sich durch Widersprüche und Klagen von ALG II-Empfängern belästigt, weil man nicht so oft Kaffee trinken kann?
Die Aussagen der Mitarbeiter dürften in mehrfacher Hinsicht einen Straftatbestand erfüllen.

milly

Zitat1.   ,,... die beiden Flitzpiepen..."

Damit gemeint ist meine Partnerin und ich!

2.   ,,...ob wir der Nervensäge nicht irgendwie gegen das Schienbein treten können..."

Damit ist meine Partnerin gemeint.

3.   ,,...die gute Frau hat sich nämlich mit ihrem LP auf Renitenz eingestellt..." – ,,...Wie kriegen wir die am A....?

Damit ist meine Partnerin gemeint. Das ,,am A..." bedeutet ,,am Arsch".

4.   ,,... Die Alte geht mir auf den Pinsel..."

Damit ist meine Partnerin gemeint.
hey naw!

sorry für mein kurzes querschiessen:

ist ja cool! haste da dein hirnlesegerät mit dabei gehabt oder wie ist das geluppt :D

ich vergess das nämlich jedesmal... so wie manch anderer seine brille oder so... hehe
>:D

naw6405

Einfach mal eine Akteneinsicht nehmen, am besten unangemeldet und meistens wird man meist sofort fündig.
Ich bin es auch geworden letzte Woche, obwohl man nach meiner Auffassung versucht hat, die Akten zu bereinigen.
Aber auch die Mitarbeiter dortig können mal etwas übersehen, wie vorliegend wohl geschehen. Am Besten mit einem Zeugen hingehen oder einem Anwalt. Digitalkamera nicht vergessen zum Abfotografieren der entsprechenden Schriftstücke, da in manchen Fällen schon das Kopieren von Aktenauszügen abgelehnt wurde , auch wenn sie nicht ablehnen dürfen.

milly

verstehe ich das richtig, dass ich bei verweigerung des kopierens fotografieren darf? darf ich offiziell akten fotografieren? wo hast du denn den ton her ;)

das sind rhetorische fragen und ich bitte dich, sie hier SO nicht direkt zu beantworten. ich glaube aber dass du weisst was du tust und vllt kannst du ja den ein oder anderen HINT geben...hehe... alles weitere gerne per pn oder sonstwie verklausuliert O0

leibeigner

Ich verstehe nicht ganz wie man  in einer Klassengesellschaft lebend, hilfe von einer Klassenjustitz erwartet?
Die hier urteilenden Richter sind sich Ihrer Klassenzugehörigkeit durch aus bewußt und das Urteil bestätigt nichts anderes.
Versteht mich nicht Falsch,auch ich greife mangels anderer Möglichkeiten zum Rechtsweg und weiß die Ratschläge aus diesem Forum zu schätzen,das alles ändert jedoch nichts daran das Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind.

Tja,wir sind ca.10 Millionen ALG2 er,ALg1 er,Niedriglöhner,Aufstocker usw.Genug um alles zu ändern ,vertun unsere Zeit und Kraft jedoch damit auf Hilfe von oben zu warten,oder diese von jenen zu fordern, deren Aufgabe  darin besteht uns dort zu halten wo wir  uns zur Zeit befinden.

Ein Satz von unser aller "Steinbrück dazu:

Steinbrück: Ich spreche von Teilen der Finanzbranche, die ich kennengelernt habe. Um die herum kreisen juvenile Anwälte, Anlageberater, Investmentbanker, denen die Bindungskräfte in der Gesellschaft bis hin zu regelsetzenden staatlichen Institutionen, die mit Ressourcen – also Steuereinnahmen – ausgestattet werden müssen, gelinde gesagt gleichgültig sind. Die profitieren von der Stabilität in Deutschland, aber geben wenig zurück, und fühlen sich angegriffen, wenn man ihnen sagt, dass der von ihnen verachtete Staat überhaupt erst den Rahmen bietet, um ein auskömmliches Leben zu haben.

Steinbrück giebt hier zu das der Staat das Machtinstrument der herrschenden Klasse ist,welcher über Gesetze die Bedingungen schafft mit denen wir alle konfrontiert sind.
Leider sind wir nicht herrschende Klasse und deshalb wird es solche Urteile weiter geben .Es ist an uns das zu ändern!

Dieses "Gerechtigkeit für alle Geschwurbsel"l ist doch von gestern.

milly

ZitatIch verstehe nicht ganz wie man in einer Klassengesellschaft lebend, hilfe von einer Klassenjustitz erwartet?
mit verlaub, das kann man nur nicht verstehen, wenn man ossi ist oder u20 oder älter mit direkten ossi-eltern. "wir" "hatten" vor der wende keine klassengesellschaft. das wort hört sich heute noch für mich fremd an. das wort "klasse" war für uns so fern wie "kaste" bei den hindus. und ist es auch irgendwie heute noch.

nun sind wir aber genauso dort gelandet!

das ist echt anstrengend, dieses lebensgefühl zu erklären, welches davor hier "allgemein" vorherrschend war. es war geprägt durch eine art urvertrauen in das leben, in die eigene kraft, in die natur und das "wachstum", was damals kein schlimmes wort war.

WACHSTUM.

ich mach mal pause....

Alan Smithee

Zum Thema Akteneinsicht:

Bekannte von mir hat schon vor so c.a. 3 Jahren Akteneinsicht gefordert. Sie ist auf dem Jobcenter immer übelst behandelt worden und wollte nun mal wissen, was so alles über sie gespeichert ist. Tatsächlich ließ man sie "Einsicht" nehmen - bloß dummerweise waren viele Seiten VERSCHLÜSSELT und angeblich  war keiner im Haus, der an diesen Schlüssel (Code) rankonnte.  

Sie hat das ganze aber auch ungeschickt angestellt: Alleine hin, ohne Zeugen oder gar Anwalt. Sie weiß bis heute nicht, warum Daten von ihr verschlüsselt wurden und ob das nur bei ihr so war oder ob das ganze so gang und gäbe ist, und ob das bei allen "Kunden" dort so gehandhabt wird....

Ich persönlich bin der Meinung, dass "Akteneinsicht" nur bis zu einem gewissen Grad gewährt wird. Alles, was drüber hinausgeht, wird zumindest so verschlüsselt, dass selbst bei einer "Datenpanne" nichts nachweisbar ist.

Wenn dann doch solche Knaller wie bei @naw6405 in den Akten ersichtlich sind, ist das lediglich ein Beweis für die Schlampigkeit / Unwissenheit der SB. Wobei ich da schon eher auf die schlechte Schulung / Einweisung der SB tippe....

Eigentlich sollte man ja eine Plattform bieten, damit die Hartzer-Opfer die schrägsten Bescheide / Schriebse anonym veröffentlichen können. So ungefähr wie "Wikileaks" nur eben "Cheffileaks" oder so. Ich glaube, da kämen ganz schöne Knaller bei raus, die man so nicht für möglich halten würde... :evil:
...still dreaming of electric sheep...

naw6405

Hier meinen Musterantrag für die Akteneinsicht. Dieser Antrag muss beschieden werden!

Eilt sehr!!!   BITTE SOFORT BEARBEITEN!!!

BG-Nummer: 123456789
oder Kundennummer: 123456789
Antrag auf Akteneinsicht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X und nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in folgende Akten für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis heute:

•   Vollständige Leistungsakte
•   Vermittlungsdatenbank "Verbis"
•   Akten des Außendienstes
•   Ärztliche Gutachten
•   Stellungnahmen des medizinischen Dienstes
•   sämtliche Beiakten und sonstige Akten
•   Persönlicher Einblick in sämtliche EDV-Daten und Vermerke betreffend meine Person

Wegen bestehender Dringlichkeit schlagen wir Ihnen als Termin Montag, den 00.00.2010 um 8 Uhr oder Dienstag, den 00.00.2010 um 8 Uhr vor.
Wir bitten um kurzfristige Bestätigung eines Termins!
Die Einsicht wird ggf. im Beisein meines Rechtsanwaltes bzw. einer Person meines Vertrauens als Zeugen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen





P.S.: Jeder Leistungsempfänger hat Anspruch auf Einsicht in "seine" Verwaltungsakte. Zu dieser Akte gehören auch u. a. auch Telefonvermerke und vieles mehr. Welche berechtigten Interessen dritter Personen der Akteneinsicht entgegen stehen sollen, muss die ARGE oder das Jobcenter detalliert vortragen.
Geschieht das nicht, kann man ggf. Klage erheben.

milly

danke naw6405 für die vorlage. auch wenn ich hier im fischkoppland wohne, werde ich dafür bestimmt gute verwendung finden :-*

onlyone

Zitat von: leibeigner am 08:56:25 Di. 21.September 2010

Ich verstehe nicht ganz wie man  in einer Klassengesellschaft lebend...


...du weißt doch genau, dass das viel mit Illusionen gemein hat. Aber, ungedeckte Schecks platzen.

mfg
only
"Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation."

bodenlos

Zitat von: naw6405 am 08:06:10 Di. 21.September 2010
...
Die Aussagen der Mitarbeiter dürften in mehrfacher Hinsicht einen Straftatbestand erfüllen.


Aber Hallo!!

Was für eine Steilvorlage, hast du das schriftlich, Zeugen?

Ich wäre schon längst beim RA und dann volle Pulle: strafrechtlich, Dienstaufsicht, Presse... .

Das volle Programm!!!

naw6405

Selbstverständlich liegt die Sache schon beim Anwalt.
Derzeitig warten wir noch die Stellungnahme des Geschäftsführers des Jobcenters ab.
Sofern er seine Mitarbeiter in Schutz nehmen sollte, macht er sich ja der Beihilfe schuldig, denn er ist verpflichtet, den Vorgang in seiner Behörde aufzuklären.
Ich werde dazu weiter berichten.

naw6405

Gegen das Skandalurteil vom 23.08.2010 wurde ja Revision eingelegt, welche nunmehr fristgerecht am 04.10.2010 durch einen der besten Strafverteidiger für Revisionssachen in Berlin begründet wurde.
Nunmehr wird das Kammergericht in Berlin über die Revision zu befinden haben.
Gerügt wurden zahlreiche Punkte des Urteils vom 23.08.2010, welches keinen bestand haben wird, darin sind wir uns schon jetzt sicher, da das Urteil vom 23.08.2010 zu fehlerhaft ist.


jambon1

Hierzu fallen mir zwei uralte Sprüche ein, die Anwälte meistens drauf haben, bevor sie loslegen:

1 .Rechts Staat, links nichts.

2.  Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

... und nun wollen wir mal sehen, was dabei rum kommt.

naw6405

Will nur kurz ein paar Zeilen zum aktuellen Stand der Dinge geben, um Euch auf dem laufenden zu halten.
Gegen das Jobcenter laufen derzeitig wegen den Äußerungen zwei UNterlassungsklagen mit Geldentschädigungsanspruch, im Übrigen wurde der Vorgang zur Anzeige gebracht, die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Und zur Akteneinsicht hier noch eine sehr interessante neue Entscheidung vom VG Berlin:
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) berechtigt auch dann zur Aktenauskunft, wenn mit der begehrten Information ein Amtshaftungsprozess gegen die Behörde vorbereitet werden soll. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 07.10.2010 entschieden (Az.: VG 2 K 71.10).
Im Urteil heisst es dann noch weiter:
"...Rechts- und Anspruchsgrundlage für das Akteneinsichtsbegehren der Klägerin ist § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG Berlin. Danach hat jeder Mensch nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten öffentlichen Stellen einen Anspruch auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten..."
"...Denn danach sind Akten im Sinne dieses Gesetzes alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen..."

Also, nicht mehr abwimmeln lassen, man hat Anspruch auf eine vollständige Akteneinsicht.

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