Vermittlungsvorschlag ablehnen, Hilfe!!!

Begonnen von LUCA-101, 23:15:41 Mi. 13.Oktober 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

LUCA-101

Hallo Leutz,

ich bin neu hier und brauche mal hilfe. leider kann ich zu  meinem thema hier im forum nichts finden. mein freundin ist auch schon verzweifelt und weis nicht wie sie reagieren soll.

meine freundin ist seit dem 1.Oktober 2010 arbeitslos und bezieht demnächst ALG 1.
Sie ist gelernte großhandelskauffrau hat aber nach der ausbildung 12 jahre für eine bank im callcenter(backoffice) gearbeitet.

In ihre eingliederungsvereinbarung steht das sie sich Kundenberaterin (bank/spaßkasse) bewerben soll. diese eingliederungsvereinbarung hat sie guten gewissens unterschrieben.

heute bekommt sie post von der arbeitsagentur. 2 vermittlungsvorschläge: einmal als kaufmännische mitarbeiterin (buchhalterin) und das zweite angebot  als Fondsbuchhalterin (bankkauffrau)

meine freundin hat nur gute kenntnisse in den office programmen, deutschkenntnisse sind auch nur befriedigend, englischkenntnisse sind auch nur befriedigend bis garnicht, buchhaltung hat sie bei der ausbildung nur mit ausreichend abgeschlossen, bankkenntnisse hat sie nur aus dem callcenter, also nichts mit fondsbuchhaltung devisengeschäfte etc.

meine fragen:
muss sie sich auf diese stellen bewerben?
kann sie auch ablehnen ohne das sie sanktionen zu befürchten hat?
wenn sie ablehnen kann, was muss sie als grund angeben damit sie ablehnen kann?
wenn sie als grund angibt, das sie sich schon auf 2 andere stellen beworben hat, sind diese vermittlungsvorschläge dann hinfällig?

sorry, für meine sauklau und diese eile!

vg Luca


schwarzrot

ZitatLUCA-101:
leider kann ich zu  meinem thema hier im forum nichts finden.
Doch ham wer hier schon haufenweise:
Bei ALGI gibt es im grunde leider nur vom verdienst einige jobs nicht machen zu müssen (mal von sittenwidrigen jobs abgesehen), schau mal hier:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,22051.msg208960.html#msg208960
Zumutbarkeit bei ALGI regelt SGB III, § 121:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html

Dass sie irgendwas nicht kann, bedeutet nicht automatisch, dass sie sich da nicht bewerben muss.
Immer im hinterkopf behalten, dass das arschamt oft sinnlosstellenanzeigen mit RFB verschickt, nur um sperren zu provozieren.
Du solltest dich von der idee trennen, das das amt für dich/freundin eine wirklich passende stelle sucht, darum geht es denen schon lange nicht mehr (wäre für die viel zu viel arbeit und dann könnten sie durch sperren nicht so viel sparen).

Allerdings sind die arbeitgeber ja auch nicht doof: Die chance, dass sie in einem job angestellt wird, für den sie keine qualifikation hat, sind vor dem hintergrund von 10mio arbeitssuchenden und bei hunderten von bewerbungen pro stelle, zum glück nicht sehr hoch.  ;)
Also bewerben und hoffen, dass der arbeitgeber anhand der zeugnisse/lebenslauf kappiert, dass das eine sinnlose zwangsbewerbung ist.

ZitatIn ihre eingliederungsvereinbarung steht das sie sich Kundenberaterin (bank/spaßkasse) bewerben soll. diese eingliederungsvereinbarung hat sie guten gewissens unterschrieben.
Ach, jeh.
Unterschreibt sie auch bei versicherungsvertretern/haustürgeschäften so schnell? Ich hätte hier auch einen ganz miesen vertrag für euch, wollt ihr den nicht auch unterschreiben?!  ;D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

DJ1980

schwarzrot hat recht.
Aber warum bewirbt sich deine Freundin nicht einfach bei den Stellen? Auch wenn sie auf die Jobs keine Lust, die AG werden wohl kaum jemanden nehmen, der die Qualis nicht hat. Wie schwarzrot ja schon sagte.
Und im Anschluß, wenn ihr die Absagen habt, bringt ihr diese mit einem netten kleinen schreiben zurück zu eurem Jobcenter. Ihr könnt die Deppen dort ruhig darauf aufmerksam machen, das deine Freundin für manche Jobs ganz einfach nicht qualifiziert genug ist, und sowohl ihr als auch das JC ne Menge Kohle sparen können, wenn solche Hirnverbrannten Angebote nicht mehr kommen. Hatte über ein Jahr lang auch das nette Vergnügen, das ich ständig irgendwelche Hirnrissigen Angebote bekam, die ich schon allein aufgrund meiner "körperlichen Beeinträchtigung" nicht machen DARF!

Nach zig Telefonaten und dann letztendlich EINEM Brief war alles vorbei.
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

unkraut

Was mich wundert ist das hier anscheinend gar kein richtiges Profil erstellt wurde . Aus diesem müßte doch eindeutig hervorgehen was der derzeitige fachliche Stand ist .
In diesem Falle müßte der/dem SB doch klar sein das ein Jobangebot im CC eher angebracht wäre .

Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Alan Smithee

Die meisten SB interessiert das Profil nicht die Bohne (falls überhaupt eins erstellt wurde!). Ebenso verhält es sich mit medizinischen Gutachten. Man erhält einfach Vermittlungsvorschläge, damit der SB sein "Soll" erfüllt und sich Chancen ergeben, den Arbeitslosen zu sanktionieren. Wenn man cool ist, macht man das Spielchen mit. Immer schön bewerben, Fristen einhalten, Absagen abliefern  und schön die Bewerbungskosten einholen!  ;D

Der Steuerzahler freut sich, wenn seine sauer verdienten Abgaben so sinnlos verpulvert werden.

Dies stellt dann nicht nur die Kompetenz des jeweiligen SB in Frage, sondern dieses System an sich. Ich persönlich hätte überhaupt kein Problem damit, mich als Hubschrauberpilot oder Herzchirurg zu bewerben. Aber: alles schön sammeln. Die Vorschläge als auch den gesamten Bewerbungskram. Man weiß ja nie, ob man nicht einmal Bock bekommt, diese Dinge im Kollektiv zu veröffentlichen... :evil:

Und auch hierbei: die Masse macht´s. Ich bezweifle auch nicht im geringsten, dass es anderen Menschen ebenfalls so geht und dass die Praxis auf den ARGEn so schnell geändert wird (bzw. die Kompetenz der SB sich verbessert)....
...still dreaming of electric sheep...

schwarzrot

ZitatAlan Smithee:
Immer schön bewerben, Fristen einhalten, Absagen abliefern  und schön die Bewerbungskosten einholen
Möchte da nochmal darauf hinweisen, dass zur bewerbung (und kostenerstattung vom amt) nicht der nachweis einer absage gehört, weil man sich in einem solchen fall von dritten abhängig macht, deren verhalten man nicht in der hand hat.
Mensch sollte also in keinem fall eine EGV unterschreiben (besser wäre ohnehin keine EGV zu unterschreiben), die dies zur bedingung macht. Sonst öffnet man der sanktion/sperre tür und tor, und/oder kürzt durch haufenweise unerstattete bewerbungskosten sein ohnehin knappes ALG.

Man hat sich beworben, bestätigt das und basta.
Auf den vordrucken tun die meisst so, als ob man eine absage bräuchte. Hier einfach 'bisher keine absage erhalten' und ab damit zum amt (frist einhalten).
Und immer dran denken, die SBs behaupten viel, wenn der tag lang ist.  :)
Wie schon Alan Smithee geschrieben hat, vieles was die tun, machen sie, damit sie ihr "Soll" erfüllen, nicht weil das für den betroffenen sinn macht, geschweige denn ihm irgendwie helfen würde. Auch wenn sie das immer behaupten.  :(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

LUCA-101

Hallo Leutz,

erstmals vielen DANK für die wirklich brauchbaren antworten. Ihr habt uns damit wirklich helfen können.

@schwarzrot: nein, danke! Einen obdachlosen der neulich bei uns vor der haustür stand, dem haben wir ein euro geben. Ansonsten schließen wir keine verträge an der haustür ab  ;)

@dj1980: die zeit will sie für sinnlos bewerbungen nicht investieren. Wir haben ein kind zuhause, das diese zeit mit uns sehr gut gebrauchen kann.
Dieses system ist wirklich ein verbrechen. >:D

Jetzt hat meine freundin diese woche bereits zwei bewerbung versendet. Als auflage hat sie 8 bewerbungen im monat zu schreiben
Jetzt meine frage: hat sie denn jetzt nicht ihre schuldigkeit für diese woche getan?

Der genau satz aus der eingliederungsvereinbarung lautet:
2.Bemühungen von ...............
Sie bewerben sich auf passende stellen und nutzen alle suchwege.............. sie bewerben sich aktiv und zeigen die eigenbemühungen, 2 pro woche, beim nächsten gespräch vor. Sie führen über die stellensuche einen schriftlichen nachweis. Sie teilen mir jede veränderung mit ..................

Wie ist das zu verstehen hat sie jetzt für diese woche insgesamt 4 bewerbungen zu versenden, also 2 eigenbemühungen und diese 2 sinnlos bewerbung???

Viele Grüße

DJ1980

Also, erstmal sind diese 2 Bewerbungen pro Woche nur ein Minimum, das heißt, das du natürlich auch mehr schreiben darfst und eigentlich, zumindest wenn es nach dem Amt geht, auch mußt.
Die Vermittlungsvorschläge sind Pflicht, insofern eine RFB dabei war! Dabei spielt es auch gar keine Rolle, ob du schon dein Pensum für die Woche/den Monat voll hast. Hast du dein Pensum allerdings noch nicht voll, dann zählen diese "Pflichtbewerbungen" dazu. D.h., das die beiden quasi dein Wochenpensum darstellen können, wenn noch keine anderweitigen Bewerbungen geschrieben wurden.

Ich hoffe, das dir meine Erläuterung jetzt ein bissi geholfen hat.
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Jonny79

Zitat von: DJ1980 am 18:10:34 Do. 14.Oktober 2010
Hast du dein Pensum allerdings noch nicht voll, dann zählen diese "Pflichtbewerbungen" dazu. D.h., das die beiden quasi dein Wochenpensum darstellen können, wenn noch keine anderweitigen Bewerbungen geschrieben wurden.

Interessant! Kann man Vermittlungsvorschläge wirklich in die Liste der EIGENbemühungen aufnehmen? Zwar hat man sich um die vom Amt bekommene Stelle selbst bemüht, aber selbst gefunden ja eben nicht. Tatsächlich könnte aber der Absatz meiner EGV evtl. so ausgelegt werden:

Bemühungen von Herr ... zur Eingliederung in Arbeit
Sie unternehmen von xx.xx.2010 bis xx.xx.2011 mindestens 4-5 Bewerbungsbemühungen (kein Wort von EIGEN) im
Monat um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber zu den
Terminen in der Arbeitsvermittlung folgende Nachweise vor: Vorlage sämtlicher
Bewerbungsaktivitäten und Liste der Eigenbemühungen.

Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von
Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen, Stellensuche auch im Internet und Sichtung der Stellenanzeigen
in den Tages- und Wochenzeitungen, Nutzung der "Gelben Seiten".
Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes,
auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten haben. Als Nachweis über
Ihre unternommenen Bemühungen füllen Sie die dem Vermittlungsvorschlag beigefügte
Antwortmöglichkeit aus und legen diese vor.

Tatsächlich! Nirgendwo steht geschrieben das ich mir die 4-5 Bewerbungen selbst zu suchen habe.
Ich bin arm, aber sexy!

DJ1980

Zumindest ist es hier so. Da hat noch nie jemand gemeckert. Wäre ja auch quatsch! Die EIGENbemühung findet ja im Grunde genommen schon in dem Moment statt, wo DU die Bewerbung schreibst! Das dusselige Amt hat dir ja quasi nur bei der Suche geholfen..... Womit du wiederum ja deiner Pflicht nach Stellensuche nachgekommen bist.....
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Winnie

Also, noch mal. Deine Freundin muß sich innerhalb von drei (Werk-)Tagen auf die zugeschickten Vermittlungsvorschläge bewerben. Dabei spielt es keine Rolle um was für Stellen es geht. Sollte sie dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, klärt sich die Sache meist schnell auf. D.h. wenn sie keine Ahnung von Buchhaltung hat, wird sie die Stelle auch nicht bekommen.
Lehnt sie die Stelle schon im Vorfeld ab und bewirbt sich gar nicht erst, wird es erheblichen Ärger und ggf. Leistungskürzung geben.

Jonny79

Hab zu Eigenbemühungen noch was offizielleres gefunden:

Was sind Eigenbemühungen ?

Eigenbemühungen sind alle Aktivitäten, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unternimmt, um wieder in Arbeit zu kommen und seine Hilfebedürftigkeit sowie die seiner Bedarfsgemeinschaft zu beenden.
Dazu gehören z.B. schriftliche Initiativbewerbungen, BEWERBUNGEN AUF STELLENANGEBOTE DER ARGE, telefonische Bewerbungen bei möglichen Arbeitgebern oder Trägern und persönliche Vorsprachen.

http://www.arge-kreis-wesel.de/Haeufig_gestellte_Fragen-FAQ.130.0.html#c839
Ich bin arm, aber sexy!

b.d.

na, seht ihr, die sind doch gar nicht so unmenschlich....

oder sind die einfach nur so dermaßen bescheuert, freiwillig anzubieten, dass man ihre arbeit als EIGENBEMÜHUNG ummünzen kann???

Carpe Noctem

Namd!

Ich musste auch schon von ALG I leben. Daher weiss ich, dass jede Bewerbung zählt und gelistet wird, sowohl für die SB als auch für die Kostenerstattung. Wenn das Plansoll noch nicht erfüllt ist, zählt man die VV dazu. kommt ein VV nachdem das Plansoll erfüllt ist, Pech. Am besten erfüllt man das Plansoll bei schlechter Marktlage (=keine ordentlichen Stellenangebote auffindbar) am Monatsletzten mit einer Scheinbewerbung an irgendeinen Saftladen und listet die "Bemühung" mit auf. Ich kann fast dafür garantieren dass der Saftladen eh nicht reagiert. Man setzt eine Bewerbung "state of the art" auf und formuliert die Motivation sich dort zu bewerben einfach ganz lapidar im Nebensatz. Fertig.

Zum Thema "AfA schickt VV zu Stellen für die ich unterqualifiziert bin":

Solche VV habe ich auch bekommen. Ich bin Sozialarbeiterin mit Berufserfahrung in den Bereichen psychisch Kranke, Suchtkranke, Wohnungslose, Verschuldete und Straffällige, aber ohne zertifizierte Spezialisierung. Kaum war ich erwerbslos, suchten diverse Anbieter der Suchthilfe Sozialarbeiter mit der Zusatzqualifikation als Suchttherapeut. Diese Zusatzquali ist arschteuer und dem entsprechendend begehrenswert. Ich erhielt mehrere VV für derartige Arbeitsplätze, wurde aber auf meine Bewerbung hin nie zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Als ich, immer noch ohne Job, bei meiner SB vorsprechen musste, hielt ich es getreu meinem Motto: "Ich steuere das Gesprächsthema, nicht das Amt". Ich zeigte ihr die VV nebst meinen erfolglosen Bewerbungsanschreiben und schlug vor, dass die Behörde mich für die vorgeschlagenen Stellen qualifizieren möge! Wir sind so verblieben, dass ich einen entsprechenden Bildungsgutschein erhalte, sofern ich 3 Monate später noch stellenlos bin. Aus der Nummer kam die SB nur raus, weil mir die Behörde kurze Zeit später eine Stelle vermittelt hat, für die mein derzeitiger Kenntnisstand ausreicht.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

  • Chefduzen Spendenbutton