Arbeitsrecht aktuell: 11/182 Mindestlohn für Leiharbeit - noch immer nicht umges

Begonnen von Rappelkistenrebell, 15:52:37 Sa. 24.September 2011

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Rappelkistenrebell

Arbeitsrecht aktuell: 11/182 Mindestlohn für Leiharbeit - noch immer nicht umgesetzt!

Ein Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche ist zwar gesetzlich vorgesehen (§ 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG), doch gibt es eine solche gesetzliche Lohnuntergrenze immer noch nicht
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft Vorschläge für Leiharbeitsmindestlohn




weiter im Text

http://www.hensche.de/Mindestloh_fuer_Leiharbeit_Mindestlohn_fuer_Leiharbeitsbranche_trotz_gesetzlicher_Grundlage_noch_nicht_eingefuehrt_BMAS_prueft_Vorschlaege_August_2011.html

Gegen System und Kapital!


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