2 mal stimmt Lohnabrechung nicht was tun??

Begonnen von Ur66, 00:55:53 Mo. 23.Januar 2012

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Ur66

Hallo ihr lieben,

ich habe mal wieder ein frage ich bin jetzt bei einer ZAF seit dem 1.11.2011 angestlt und reise durch ganz Deutschland. Das problem ist das jetzt, das 2 mal die Lohnabrechung nicht stimmt vom Fahrgeld her und diess mal auch nicht alle st. die ich geleiste habe bezahlt wurden. Ich war letzte woche im Büro und die meinte ich könnte das geld erst mit der nesten abrechung bekommen. Aber es geht um 750 euro! Was soll ich machen? 

Bei der ersten lohnabrechung haben die das sofort nachüberwissen aber laut der Dame von der Lohnbuchhaltung geht das nicht mehr anordung der Geschäftsleitung!

lg Ur66

dagobert

Bei dem Fehlbetrag wärs wohl am besten sofort nen Anwalt einzuschalten.

Und auf jeden Fall schnellstmöglich nach nem andern Job suchen !!!
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Ziggy

In jedem Fall würde ich meine Ansprüche schriftlich geltend machen! Ich würde genau auflisten, was fehlt und eine Frist von 14 Tagen setzen, um entweder eine korrigierte Abrechnung zu erhalten, oder mir schriftlich zu begründen, warum meine Ansprüche gegenstandslos sind. In diesem Fall würde ich dann sofort einen Anwalt einschalten.

Über 10 EUR kann man reden, bei 750 EUR muß man das schriftlich machen!

ZitatUnd auf jeden Fall schnellstmöglich nach nem andern Job suchen !!!

Warum das denn?
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

dagobert

Zitat
Zitat von: Ziggy am 05:43:46 Mo. 23.Januar 2012

ZitatUnd auf jeden Fall schnellstmöglich nach nem andern Job suchen !!!

Warum das denn?

Weil er da anscheinend eines von den dunkelschwarzen ZAF-Schafen erwischt hat.
Darum.
Wenn schon die ersten beiden Abrechnungen so grob falsch sind, würde ich sehen dass ich da ganz schnell wieder weg komme.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

DJ1980

ZitatZitat
Und auf jeden Fall schnellstmöglich nach nem andern Job suchen !!!

Warum das denn?


Weils ne Leihbude ist????  ??? ??? ???
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Ziggy

Wenn die zugeben, daß ihnen ein Fehler passiert ist und sie das Geld nachzahlen, wo ist denn da das Problem? Passiert das woanders nie?
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Ur66

Bin so eben bei der Chefin durch gekommen. Allso der eigentümerin von meiner ZAF und jetzt bekomme ich mein Geld. Wollte euch nur bescheidsagen.
Das wenn man dran bleibt doch zum erflog kommt. Aber danke für eure Hilfe trozdem.
Bin mal gespand wie die neue Lohnabrechung dann aussieht wei jetzt ein Mins auf AZK steht weil ich halt nicht alle st. bezahlt bekommen habe.

lg Ur66

dejavu

Pass auf, die Ausschlussfristen sind meist kurz. Ich hoffe du hast das Telefongespräch unter Beteiligung von Zeugen geführt.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Ur66

Ne habe ich nicht aber so viel vertraun habe ich jetzt mal in mein ZAF! Das die das hin bekommen

Ur66

Ich habe soeben auf mein konto geschaut geld ist drauf.  die haben das allso per eilüberweissung gemacht. Allso verlass ist auf mein ZAF!!!

Ziggy

Wollen wir mal hoffen, daß künftig die Abrechnungen stimmen.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Ur66


Ur66

Hallo ihr lieben, ich brauch noch mal euren raht sorry!!!

Allso wegen dem Fahrgeld habe ich ja nach dem die mir den rest bezahlt haben der fehlt ein neue abrechung bekommen. So und jetzt habe ich vor ein par tagen wieder ein 3 Dezmberabrechnung bekommen und dort haben die mir das fahrgeld plötzlich nur mit 20 cent berechnet anstadt mit 30 cent. Nicht das die mir jetzt mit der nesten abrechung das Fahrgeld wieder vom Lohnabziehn??

Und dann noch ein sache. Mein Chef meiner ZAF wollte mich letzte woche sprechen wegen dem fahrgeld da das so viel geld war was die zahlen mussten. So ich bei dem und der meinte sie hätten im Dezember drauf gezahlt weil ich so viel fahrgeld bekommen habe. Und jetzt hat er mir vorgeschlagen da ich ja auf Montage bin bekomme ich ja ein Auslösse von 2 euro pro arbeitsstunde. Was bei 160 st. im Monat 320 euro sind. Weg nehmen und dafür ein Auslösse von 6 bis 8 euro bekomme aber nicht pro st. sondern pro arbeitstag. Was bei sagen wir mal 22 arbeitstagen max mal 176 euro sind.  Im Arbeitsvertrag steht kein begenzung drin wie oft ich im Monat ne fahrt bezahlt bekomme.

Was soll ich jetzt tun???

Vielen dank schon mal.

liebe grüsse

Ur66

Sachse

Meiner MEinung nach steht Dir Auslöse und Fahrgeld zu!
Ist ja nicht dein Problem wenn die ZAf nicht richtig Kalkulieren kann.

Ur66

Der meinte noch das würde nicht gehn aus steuerlichen gründen angeblich!!

dagobert

Zitat von: Sachse am 18:12:36 Sa. 04.Februar 2012
Ist ja nicht dein Problem wenn die ZAf nicht richtig Kalkulieren kann.

Richtig.

Zitat von: Ur66 am 18:15:24 Sa. 04.Februar 2012
Der meinte noch das würde nicht gehn aus steuerlichen gründen angeblich!!

Kann sein. Wenn im Vergleich zum Lohn verhältnismäßig viel Fahrgeld (Edit: oder VMA) gezahlt wird werden bei einigen Finanzämtern die Sachbearbeiter wach.  ;D
Die vermuten dann dass das (steuerfreie) Fahrgeld als Ersatz für (steuerpflichtigen) Lohn gezahlt wird. Ist aber nicht Dein Problem, wenn's Ärger gibt deswegen dann hat den allenfalls Dein Chef.  >:D

Aus diesem Grund ist übrigens auch der berühmt-berüchtigte § 8.6 wieder aus dem BZA-TV gestrichen worden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Ur66

Allso würdet ihr euch auch nicht auf ne begrenzung von Fahrt einlassen?? Will da ja nicht gekündigt werden??


Sachse

Soweit ich das noch aus meiner Montage Zeit weiß stehen die für jeden vollen Tag 24€ zu und für An und Abreisetag 12 € und dann bekommste noch das Kilometergeld. Wie hoch letzteres ist weiß ich jetzt aber nicht aus dem Kopf. 
Ich denke mal damit kannste Dir das schon ausrechnen was Du bekommen müsstest und mal ganz ehrlich, würden die nichts an Dir verdienen dann wärst Du schon längst gekündigt.

Mumpitz

ZitatAllso würdet ihr euch auch nicht auf ne begrenzung von Fahrt einlassen??

Wenn jetzt alle schreiben: nein, bloss nicht über den Tisch ziehen lassen und die Leihfirma kurze Zeit später kündigt, was dann?
Wenn das Arbeitsverhältnis erst seit November besteht, dann steht man noch nicht unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes.

ZitatWill da ja nicht gekündigt werden??

Das sind so Totschlagargumente gegen einen selbst. Mit der Einstellung braucht man nirgends hingehen und verhandeln. Dann kann man gleich dem AG anbieten völlig ohne Gehalt zu arbeiten.


@Sachse

ZitatSoweit ich das noch aus meiner Montage Zeit weiß stehen die für jeden vollen Tag 24€ zu und für An und Abreisetag 12 € und dann bekommste noch das Kilometergeld. Wie hoch letzteres ist weiß ich jetzt aber nicht aus dem Kopf. 

Das kann man so nicht sagen. VMA steht einem nicht einfach so zu. Das ergibt sich aus der Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung (wenn BR vorhanden). Aus den Leiharbeittarifverträgen wurde der VMA-Anspruch bereits nach ca. 2 Jahren ersatzlos gestrichen.

Der AG darf auf jeden Fall SV- und Steuerfrei VMA nach den gesetzlichen Vorgaben zahlen.

Für eine Dienstreise im Inland können Verpflegungsmehraufwendungen zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt werden:

    24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
    12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
    6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes).
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

Es kommt also drauf an, was im AV vereinbart wurde. Wenn ich lese 2 Euro pro Stunde, dann scheint es das übliche "wir basteln uns einen schönen Nettolohn zusammen" zu sein.


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